Dubioser Verkäufer Golf V - was meint ihr ?
Servus,
ich habe mir heute ein KFZ angeguckt. Das sah soweit super aus. TÜV usw. war ebenfalls frisch.
Ich habe bereits 100 Euro angezahlt und die Unterlagen, zwecks Anmeldung, mitgenommen.
Was mich stutzig macht:
Als ich den Verkäufer anrief, sagte mir dieser, ich soll nicht zu der hinterlegten Adresse von mobile fahren, sondern zu einer anderen. So weit so gut. Ich habe mir keine Gedanken gemacht.
Jetzt habe ich zu Hause die neue Anschrift gegoglet und es sind ausnahmslos negative Bewertungen:
https://www.google.de/search?...
"Diese Werkstatt ist leider nicht zu empfehlen, das Auto was wir dort kauften wurde der Kilometerstand frisiert, auf dem Kaufvertrag stand eine Adresse wo das Haus seit Monaten im Internet im Verkauf steht, sehr dubios das alles."
Die Anschrift, welche bei mobile hinterlegt ist, existiert nicht als Händler. Es handelt sich um ein Familienhaus. Des Weiteren ist im Impressum bei mobile nichts hinterlegt.
Zusätzlich meldet sich der Verkäufer prinzipiell NIE mit Namen. Ich weiß nicht mal, wie der heißt...
Link zum KFZ: Der KP liegt bei 4K und nicht bei 4.5K.
https://suchen.mobile.de/.../256320720.html?action=parkItem
Obwohl der Wagen einen guten Eindruck gemacht hat, macht mich das alles etwas stutzig.
Noch kann ich zurücktreten - dann sind zwar 100 € weg, aber damit muss ich leben.
Was meint Ihr dazu?
Grüße,
Thomas
Beste Antwort im Thema
Nimm einfach den Kontakt zum Vorbesitzer auf. Ist nicht verboten. Dann kannst du auch nachfragen ob das wirklich im Kundenauftrag verkauft wird.
Wenn nein hast du meines Wissens 1 Jahr Gewährleistung.
27 Antworten
Zitat:
@pidi911 schrieb am 24. Januar 2018 um 20:50:24 Uhr:
Ohne Schriftform steht Aussage gegen Aussage.
Sicher kann man das aber da rein interpretieren.Genau so kann ich aber sagen, dass die 100,- Kaution für das Scheckheft waren, damit man sich das mal in Ruhe ansehen kann.
Da braucht man nicht viel interpretieren. Er hat nicht nur das Scheckheft bekommen, sondern den Fahrzeugbrief, um das Fahrzeug anmelden zu können. Den Fahrzeugbrief gibt doch kein Händler gegen eine Kaution mal zum Spaß (zum "in Ruhe ansehen"😉 raus, schließlich dient er als Eigentumsnachweis.
Die Anzahlung vor einem Gericht in eine "Kaution" zurechtbiegen zu wollen, wird auf dieser Grundlage jedenfalls eine echte Herausforderung. Der Händler will schließlich nicht vermieten sondern verkaufen. Daher spricht der Anschein ganz offensichtlich dafür, dass er den Fahrzeugschein nur gegen Anzahlung heraus gibt, denn alles andere ergibt keinen Sinn.
Zitat:
Oder gibt es ein Übergabeprotokoll für Papiere, Schlüssel, usw.
Das wundert mich auch und zwar auf beiden Seiten. Als Händler würde ich die Papiere nicht ohne was schriftliches aus der Hand geben und als Käufer würder ich dem Händler keinen Cent (auch keine Kaution) ohne Quittung, Vertrag oder ein anderes Schriftstück geben.
Also entweder erfahren wir hier nur einen Teil der Geschichte oder irgendwas passt da nicht. Als Schriftlicher Nachweis reicht im übrigen auch eine E-Mail oder eine SMS. Womöglich hat der TE diese Art der Schriftform nicht mit auf dem Schirm.
Aussage gegen Aussage ist richtig.
Du hast gute Karten die 100,-- EUR gegen Rückgabe der Unterlagen zurücktzubekommen.
Wo ist der Kaufvertrag, die zugesicherten Eigenschaften (die Du nachprüfen wolltest per den Unterlagen u. Adresse
des Eigentümers) Der Vermittler ist evtl. garnicht Eigentümer sondern nur Besitzer. Als nicht Eigentümer kann man keine Sachen rechtmäßig verkaufen.
Ohne irgendwelche schriftlichen und somit nachprüfbare Unterlagen steht alles im Raum und bedarf (beidseitig) der Beweisführung
Ich sehe da durchaus noch viel Spielraum, da man Eigentum haben muss, um Eigentum verschaffen zu können. 😉
Vorbesitzer finden und fragen.
Dekra Gutachten machen ... kostet aber auch wieder Geld.
Vielleicht ist die Karre ja auch ok!
Was für ein Preis wurde denn vereinbart?
Oder fehlt diese Einigung noch ... das könnte auch eine einfache Hintertür werden.
Zitat:
@pidi911 schrieb am 24. Januar 2018 um 21:34:28 Uhr:
Was für ein Preis wurde denn vereinbart?
Oder fehlt diese Einigung noch ... das könnte auch eine einfache Hintertür werden.
.
Steht doch im Eingangspost:
Zitat:
@Thomas.74 schrieb am 23. Januar 2018 um 22:51:48 Uhr:
Link zum KFZ: Der KP liegt bei 4K und nicht bei 4.5K.https://suchen.mobile.de/.../256320720.html?action=parkItem
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Zitat:
@Thomas.74 schrieb am 24. Januar 2018 um 12:49:34 Uhr:
Eine Quittung habe ich nicht - somit habe ich Lektion Nr.1 jetzt gelernt. (komischerweise hat er mir die Unterlagen mitgegeben ohne meinen Namen aufzuschreiben/Perso Kopie zu machen)
Lektion 2 hätte sein können, (dazu kam es ja nicht) 😉:
NIEMAND ! ! ! macht eine Kopie von MEINEM Perso. Auch als Kaution taugt er nicht. Für nichts!
Da habe ich bei Lektion Nummer 2 nochmal Glück gehabt 🙂
Auf die andere Frage... Nein, ein Übergabeprotokoll gibt es nicht. Ich treffe mich morgen mit dem VK und werde dann mal berichten.
Glückwunsch!
Du hast die Zulassungsbescheinigung Teil I+II, HU/AU Bescheinigung um das Fahrzeug zuzulassen.
Dem Verkäufer hast du den Kaufpreis doch schon in bar gegeben weil dir das Auto so gefällt, im Gegenzug hast du dafür die Papiere erhalten um das Auto anzumelden und in den nächsten Tagen abzuholen.
Ein Kaufvertrag wurde im gegenseitigen Einvernehmen nicht gemacht weil du Aufgrund des guten Preises und dem guten Zustand des Autos auf die (Händler)Gewährleistung freiwillig verzichtet hast, dafür gab es doch mehr Rabatt.
Aussage gegen Aussage?
Hat dir dein guter Bekannter bei der Besichtigung nicht gleich geraten den Wagen auf jeden Fall zu kaufen weil er das sonst machen würde?
😁
Zitat:
@Thomas.74 schrieb am 25. Januar 2018 um 07:20:41 Uhr:
Der Kaufpreis wurde noch nicht in bar bezahlt.Der Kaufvertrag wird heute erst aufgesetzt.
Hast Du was über das Auto erfahren können?
Ich meine vom Vorbesitzer oder warst Du mit der Fahrgestellnummer mal beim Händler um evtl. was aus der Kfz-Historie zu erfahren?
Hast Du Inspektions- / Reparaturrechnungen oder TÜV-Berichte aus der Vergangenheit gesehen?
Da stehen die jeweiligen km-Stände drin.
Übrigens: Der Beitrag von pepe889900 war rein ironisch gemeint - nur zum Thema, was sich die Gegenseite bei "Aussage gegen Aussage" so alles einfallen lassen kann.
Zitat:
@Dofe
Übrigens: Der Beitrag von pepe889900 war rein ironisch gemeint - nur zum Thema, was sich die Gegenseite bei "Aussage gegen Aussage" so alles einfallen lassen kann.
Nicht nur die Gegenseite...
Du hast alle nötigen Unterlagen um es auf der Zulassungsstelle zu deinem Auto zu machen. Was hat der Verkäufer?
Richtig, NICHTS, ausser 100€.
Zitat:
@pepe889900 schrieb am 25. Januar 2018 um 11:28:33 Uhr:
Zitat:
@Dofel
Übrigens: Der Beitrag von pepe889900 war rein ironisch gemeint - nur zum Thema, was sich die Gegenseite bei "Aussage gegen Aussage" so alles einfallen lassen kann.Nicht nur die Gegenseite...
Du hast alle nötigen Unterlagen um es auf der Zulassungsstelle zu deinem Auto zu machen. Was hat der Verkäufer?
Richtig, NICHTS, ausser 100€.
Hihi, das is ja der Klopper, daran habe ich ja noch gar nicht gedacht... 😉 🙂
SUPER ! ! !
Ich war gerade in einer Werkstatt (VW, Audi...).
Dort war der golf das letzte Mal 2010 mit einer Laufleistung nach drei Jahren von knapp 18k. Was nach diesen drei Jahren war, wird sich heute Nachmittag herausstellen. Den Vorbesitzer konnte ich leider nicht erreichen.
Das Auto wurde gekauft. Hab es auch nochmal checken lassen.
Die 200km Rückfahrt liefen auch einwandfrei.
Nochmal vielen Dank für die ganzen Antworten.