DRINGEND. Tacho ist manipuliert. Wandlung möglich.
Hallo Kommune,
habe mir vor drei Wochen ein 530d geholt. Laut Vertrag 143Tkm. Da Motorkontrolllampe auf dem Weg nach hause aufleuchtete (Ladedruck)
und die Kabelage am Turbolader nicht richtig verlegt war rief ich dann die Werkstatt wo das Auto zuletzt war.
Bilanz:
Servicebuch gefälscht. Über Zulassungsstelle fand ich die Vorbesitzer raus.
Eine Firma 87Tkm, dann andere Firma 223Tkm, Zwischenhändler (keine Anmeldung) verkauft an einen der sich falsch ausgewiesen hat.
Dieser manipuliert das Auto und Verkauft es weiter an Herrn "Feldhausen". Herr Feldhausen kauft das Auto ohne die Personalien vom Verkäufer zu prüfen. Ich kaufe von Herrn "Feldhausen"
Angeblich wusste Herr "Feldhausen" nichts von gefälschten Chechbuch und manipuliertem Tacho.
Frage:
Da Herr "Feldhausen" das Auto von einer Person gekauft hat die sich nicht ausgewiesen hat (angeblich war es der Schwager des Verkäufers) und hat einen Kaufvertrag akzeptiert ohne Personalien zu vergleichen (weder einen Personalausweis noch etwas) muss er doch jetzt wo Betrug nachgewiesen ist das Auto zurücknehmen? Der Betrüger hatte sich die Namen ausgedacht und Herr "Feldhausen"
hat die Personalien nicht überprüft. Es war sein Fehler, warum muss ich jetzt im Regen stehen.
Wie stehen meine Chancen?
Beste Antwort im Thema
Wenn man dem Verkäufer nicht beweisen kann, dass er den Kilometerstand manipuliert hat und er, der Verkäufer, garantieren kann durch Unterlagen, dass er das Auto selbst mit manipuliertem Kilometerstand gekauft hat und er aber bis dato davon nichts wusste, dann hat man vor Gericht keine Chance irgendetwas geltend zumachen. Klar man kann gegen ihn klagen, aber am Ende bleibt man auf den Kosten sitzen. Fragt mal euren Rechtsanwalt dazu.
70 Antworten
Wenn das wirklich genau so war, greift § 932 II BGB.
Einfach mal nachlesen. Dann würde ich an Deiner Stelle mal einen Blick in einen BGB Kommentar werfen. Beispielsweise Jauernig § 932 Rn. 17.
Hier wird ein Handeln des Erwerbers gefordert,
bei dem die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt wurde, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und bei dem dasjenige unbeachtet blieb, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.
Auch in der BGH Entscheidung 77, 277 oder NJW-RR 91, 344 nachzulesen.
Selbe Ansicht: Palandt, Bassenge, § 932 Rn. 10.
Ja ich denke, ich würde mich darauf stützen😉 Der Verkäufer kann sich demnach nicht auf den Gutglaubensschutz stützen. Er hätte die Identität des Vorverkäufers prüfen müssen.
Hallo!
da ich auch (wieder) einen E39 mit wenig Kilometern suche und mir schon einige angeguckt habe, zwei Gedanken:
1. Bei den E39 Dieseln mit unter 200.000km sind 2 von 3 Fahrzeugen inzwischen kilometermanipuliert ...bei denen um die 100.000km eher ALLE! (auch Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenhof bei BMW Markenhändlern)
2. Wenn vom Turbolader die Schaufeln der variablen Turbo Geometrie partiell festhängen (in 99,9% aller Fälle durch Ruß), dann ist das nur ein Folgefehler von einer nicht mehr korrekt furnktionierenden Gemischaufbereitung. Entweder hat sich die Toleranzklasse der Injektoren durch Verschleiß oder Verkokung so verschoben, dass ingesamt zuviel Diesel in der Verbrennung landet ...oder der Luftmassenmesser überbewertet die Luftmasse, bzw. die Luftmasse "verschwindet" irgendwo in einem Riss in der Luftstrecke und kommt nicht zur Verbrennung.
Gruß!
Ja, ich schaue auch immer, ob ich noch einen schönen finde (Benziner).. aber es ist in der Tat so, das mindestens jedes 2 Auto manipuliert ist, weil das halt auch nicht so stark auffällt.. Man sieht es oft nicht, sind es jetzt 120tsd oder gepflegte 200tsd..!!!
Bei einem Golf braucht man das nicht so schnell zu machen, aber bei den Premiumhersteller ist das gerne gemacht..!!
Bringt Geld und fällt oft nicht auf..
Schweinebande.. normalerweise müßte man gegen die Dreher (Tachoservice) echt mit nem Knüppel vorgehen..!!! Arschlö*****..!!!!
Matze
Vielen Dank an alle für die freundliche Unterstützung.
Das gibt Hoffnung und stärkt zusätzlich.
Ich verstehe den Man auch nicht. Jetzt verschlimmert er die Situation zusätzlich. Durch sein Verhalten erschwert er mir unnötig das Leben und vermasselt einen guten Kauf. Wenn es so einer ist, dann mache ich noch meine Ansprüche für Anreise, Anmeldung, etc. geltend. BMW-Diagnose kommt dazu, da er das Auto nachweislich mit einem Turboschaden verkaufte.
... was man sät , das wird man ernten.
Er meinte das Auto nimmt er nur per Gerichtsbeschluss. Und wenn dem Richter seine Kaufgeschichte vorgetragen wird, dann wird man hoffentlich mir Recht geben.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Machtsinn
...dann mache ich noch meine Ansprüche für Anreise... etc. geltend.
...das kannst Du vergessen!
Sei froh, wenn Du ihm das Auto zurückgeben kannst...
Ich bin schon zu einem halben Duzend Autos gereist, deren Tachos manipuliert waren ...die Reisekosten und Urlaubstage ersetzt mir niemand ...und wenn ich drohen würde, die Tachomanipulation anzuzeigen, wenn mir die Kosten nicht ersetzt werden würden ...dann würde ich mich noch der versuchten Erpressung schuldig machen.
I.d.R. ist es in der deutschen Rechtsprechung so, dass ich dann wegen versuchter Erpressung verurteilt werden würde, während das Verfahren wegen der Tachomanipulation eingestellt wird.
Also, drohe ihm nicht zuviel, sonst bist Du dran und nicht er!
Gruß!
Hallo understatement,
drohen möchte ich nicht. Nicht meine Art. Aber mein Entgegenkommen endet da, wo man versucht mich zu verarsch..
Der Anwalt kann es in die Forderung einbeziehen. In Fällen mit arglistiger Täuschung geht es wohl ganz gut.
Wie es in diesem Fall wohl wird ... ? Schade, dass der Typ sich so unehrenhaft benimmt und versucht andere für eigene Fehler zahlen zu lassen.
Ich habe mich an einen Fall aus 1994 erinnert. Da wurde eine Person mit seinem Gebrauchtwagen unverschuldet in ein Unfall verwickelt.
Durch das Unfall kam raus , dass sein unfallfreie Auto gar kein unfallfreie war. Wurde durch Gutachten nachgewiesen.
Bilanz: der Verkäufer musste das Auto nach Jahren zurücknehmen (der inzwischen zugefügte Schaden wurde von gegnerische Versicherung behoben) und vollen VP erstatten.
Ob die Gesetze noch so funktionieren?
P.S. Wenn ich den Verkäufer gefragt hätte, ob er nichts dagegen hat, wenn ich die von ihm erhaltene grüne Plakette für schnelle Montage mit seinem damaligen Kennzeichen und Fingerabdrücken an die Staatsanwaltschaft gebe, denn es könnte für einen Zöllner unvorhersehbare Folgen haben? Wäre es dann eine Erpressung?
Zitat:
P.S. Wenn ich den Verkäufer gefragt hätte, ob er nichts dagegen hat, wenn ich die von ihm erhaltene grüne Plakette für schnelle Montage mit seinem damaligen Kennzeichen und Fingerabdrücken an die Staatsanwaltschaft gebe, denn es könnte für einen Zöllner unvorhersehbare Folgen haben? Wäre es dann eine Erpressung?
Nein, Erpressung ist dann, wenn Du ihm für eine "Gegenleistung" anbietest, es "nicht" zu tun (also ihn nicht anzuzeigen)
...ansonsten müsstest Du die grüne Plakette (formal ist sie eine Urkunde!) mit seinen Fingerabdrücken ...sobald Du in die Kenntnis davon kommst, dass der Wagen die Voraussetzungen nicht erfüllt ...sowieso zur Anzeige bringen! Eigentlich (formal) ist es jetzt schon wieder so, dass Du Dich jetzt strafbar machst wenn Du ihn nicht anzeigst...
Gruß!
Zitat:
Eigentlich (formal) ist es jetzt schon wieder so, dass Du Dich jetzt strafbar machst wenn Du ihn nicht anzeigst...
Wo steht das?
Sorry, aber diese Aussage ist komplett falsch.
Vielleicht nicht nur den 258 StGB lesen, sondern auch einen zugehörigen Kommentar.
Auch für Dich gibt es aber eine Lösung. Jauernig § 258 Rn. 7a m.w.N.
Hieraus geht hervor, dass unser Fragesteller gerade nicht strafbar sein kann, weil er den "Plakettenschwindel" nicht zur Anzeige bringt.
Die Strafbarkeit der unterlassenen Anzeige setzt nämlich eine Garantenstellung voraus.
Dies folgt aus § 258 a.
Diese Garantenstellung muss dem Schutz der Rechtspflege dienen.
Das bedeutet, unser Fragesteller müsste Polizeibeamter, Staatsanwalt, Justizvollzugsbeamter o.ä. sein.
Wäre er beispielsweise "nur" Gerichtsvollzieher, der ja auch mit dem Schutz der Rechtspflege beauftragt ist, würde er ebenfalls straffrei ausgehen, da eine bloße zivilrechtliche oder öffentlich rechtliche Pflicht nicht inkludiert ist.
Viele Grüße
Ich hoffe für dich, dass du eine Rechtschutzvers. hast! Ich klage gerade selber in so einem Fall.... Habe aber damals noch keine Vers. gehabt, dass ist mir aber egal da der Streitwert hoch genug.
Ich meinte oben natürlich nicht Jauernig, sondern Lackner/Kühl. Kommt davon wenn Du noch weiter oben noch den anderen benötigt hast 😛
@ Corsa Ding.. wußte garnicht, das Du in Rechtsfragen so kompetent bist.. Super..!!! Brauch man ja immer mal wieder..😁
Matze
Ja ja,
"Ohne Juristen gäbe es keine Probleme für die man sie benötigt" 🙂
Kleiner Update für die, die sich für weiteren Verlauf interessieren.
Habe jetzt gerade mit dem Anwalt telefonieren können und die Situation geschildert.
Er würde die Sache sehr gern übernehmen und gab mir ein Termin für die nächste Woche.
Ich hoffe auf ein Fachanwalt und nicht einer der dir bei deiner Scheidung geholfen hat 😁