DRINGEND. Tacho ist manipuliert. Wandlung möglich.

BMW 5er E39

Hallo Kommune,

habe mir vor drei Wochen ein 530d geholt. Laut Vertrag 143Tkm. Da Motorkontrolllampe auf dem Weg nach hause aufleuchtete (Ladedruck)
und die Kabelage am Turbolader nicht richtig verlegt war rief ich dann die Werkstatt wo das Auto zuletzt war.
Bilanz:
Servicebuch gefälscht. Über Zulassungsstelle fand ich die Vorbesitzer raus.
Eine Firma 87Tkm, dann andere Firma 223Tkm, Zwischenhändler (keine Anmeldung) verkauft an einen der sich falsch ausgewiesen hat.
Dieser manipuliert das Auto und Verkauft es weiter an Herrn "Feldhausen". Herr Feldhausen kauft das Auto ohne die Personalien vom Verkäufer zu prüfen. Ich kaufe von Herrn "Feldhausen"
Angeblich wusste Herr "Feldhausen" nichts von gefälschten Chechbuch und manipuliertem Tacho.

Frage:
Da Herr "Feldhausen" das Auto von einer Person gekauft hat die sich nicht ausgewiesen hat (angeblich war es der Schwager des Verkäufers) und hat einen Kaufvertrag akzeptiert ohne Personalien zu vergleichen (weder einen Personalausweis noch etwas) muss er doch jetzt wo Betrug nachgewiesen ist das Auto zurücknehmen? Der Betrüger hatte sich die Namen ausgedacht und Herr "Feldhausen"
hat die Personalien nicht überprüft. Es war sein Fehler, warum muss ich jetzt im Regen stehen.

Wie stehen meine Chancen?

Beste Antwort im Thema

Wenn man dem Verkäufer nicht beweisen kann, dass er den Kilometerstand manipuliert hat und er, der Verkäufer, garantieren kann durch Unterlagen, dass er das Auto selbst mit manipuliertem Kilometerstand gekauft hat und er aber bis dato davon nichts wusste, dann hat man vor Gericht keine Chance irgendetwas geltend zumachen. Klar man kann gegen ihn klagen, aber am Ende bleibt man auf den Kosten sitzen. Fragt mal euren Rechtsanwalt dazu.

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Zitat:

Original geschrieben von customwheels


Der Satz mit der Unwissenheit den ich geschrieben habe bezieht sich auf diesen Fall. Soll heißen auch wenn man nix von dem Betrug z.B. weiss kann es einem trotzdem passieren das man Verklagt wird.

Richtig.......Deshalb beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen/Autos egal was mit Kaufvertrag immer schreiben "Laut optischen Dastehen ----Abgelesener KM-Stand usw"

Dann ist man als Verkäufer auf der richtigen Seite .

Servus

Da müsste man als Verkäufer (Besitzer 2) an Besitzer 3 haften, klar. Besitzer 2 müsste dann an Besitzer 1 Schadensansprüche stellen.

Beim Auto ist das aber wesentlich schwieriger. Ich will mein Geld wieder, so muss ich dem Vorbesitzer nachweisen das er davon Kenntnis hatte. Kann ich das nicht, so wird die Klage abgelehnt-> logisch oder?

Hatte er Kenntnis, so muss er zahlen.

Zum Hütte Beispiel: Gibst du eine 50er Dämmung an aber es ist nur eine 30er, ist die Frage um wieviel sich der Preis mindern würde-> Es entsteht der Vergleich.

Wusstest du aber von der zu geringen Dämmung-> Du musst im Schlimmstenfalle das Haus als Eigentum zurück nehmen, ein Vergleich kann auf wunsch des Klägers aber beantragt werden.
Du kannst aber nichts beantragen als beklagter.

@buratino4

😉 wir haben das gleiche gemeint

Zitat:

Original geschrieben von buratino4



Zitat:

Original geschrieben von customwheels


Der Satz mit der Unwissenheit den ich geschrieben habe bezieht sich auf diesen Fall. Soll heißen auch wenn man nix von dem Betrug z.B. weiss kann es einem trotzdem passieren das man Verklagt wird.
Richtig.......Deshalb beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen/Autos egal was mit Kaufvertrag immer schreiben "Laut optischen Dastehen ----Abgelesener KM-Stand usw"

Dann ist man als Verkäufer auf der richtigen Seite .

Servus

Das beisst sich auch wieder mit dem Gesetz. Weißt du von einer Mehr-Gasamtfahrleistung so musst du diese angeben, ansonsten ist es auch wieder Betrug. So ist es bei mir.

So Leute, rein gehauen und abgerollt

Zitat:

Original geschrieben von ABT.VS4



Zitat:

Original geschrieben von buratino4


Richtig.......Deshalb beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen/Autos egal was mit Kaufvertrag immer schreiben "Laut optischen Dastehen ----Abgelesener KM-Stand usw"

Dann ist man als Verkäufer auf der richtigen Seite .

Servus

Das beisst sich auch wieder mit dem Gesetz. Weißt du von einer Mehr-Gasamtfahrleistung so musst du diese angeben, ansonsten ist es auch wieder Betrug. So ist es bei mir.

So Leute, rein gehauen und abgerollt

Es geht nicht darum als Verkäufer davon zu wissen!!! Es geht darum das der Verkäufer schriftlich bestätigt das der Gegenstand dies und jenes hat und diese Eigenschaften sich im nachhinein nicht bestätigen. Sowas muß man neutral sehen und nicht auf ein Objekt bezogen. Wie heist`s so schön das Gericht ist blind und es zählen nur die Fakten und die sind das der Verkäufer was geschrieben hat was nicht stimmt egal ob er davon wusste oder nicht. Der Verkäufer geht mit dieser Aussage die Gefahr ein das ER dafür gerade stehen muß...Punkt und gute NAcht

Servus

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Ihr habt doch alle einen an der Klatsche..!!!😁😁
Wenn der Te sein Recht gelten machen will, dann nur gegenüber dem Verkäufer, und nicht dem 2. oder 3. Vorbesitzer.. Was für eine Schwachsinn..

Dann verhandeln die beim Kaufvertrag, das der reduzierte KM Stand drinne steht, se ihn nach nem halben Jahr weiterverticken, und der Te ist der angeschiessene.?? also bei jedem, wo der IQ über Körpertemperatur liegt, sollte klar sein das der Verkäufer für alles haftet und für alle Ansprüche die aus dem Kauf hervorgehen grade stehen muß..!!

Wer dann den Tacho gedreht hat und dafür belangt wird, das ist etwas anderes..

Aber nochmal ganz klar und ohne wenn und aber, der Verkäufer kommt nicht aus der Haftung herraus, nur weil er es nicht weiß, wenn er sich nicht vergewissert hat, bevor er ein Geschäft tätigt ist das einzig und alleine sein Problem..!!!!!!

Ob das ein manipulierter Tacho ist, ein gestohlener Wagen, oder ein Auto bei dem sonstwas rechtlich faul ist..die Forderungen gehen auf ihn zurück..
an wen er diese Forderungen danach weiter klagt ist wieder etwas anderes, aber nicht Sache des TE..

Grüße Matze

Da hat buratino4 mal was gutes gesagt, dass Gericht ist blind. Deswegen muss der Kläger das beweisen können, dass das Auto manipuliert ist.
Kann der Käufer das nicht dann ist das Geld weg.

Kann der Verkäufer aber auch beweisen das er selbst beschissen wurde, dann siehts aber auch schlecht aus. Recht kriegen und recht sprechen 🙁
Man kann seinen Kopf manchmal auch als Verkäufer aus der Schlinge ziehen.
Es gibt ja Urteile wo der Verkäufer recht bekam.

Es ist halt so ein Drahtseil akt.

Und was natürlich voll und ganz stimmt, man kann nie den Vor-Vorbesitzer in Regress nehmen.

Ich denke, dass Wir das gleiche meinen. Vllt drück ich das nur anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von ABT.VS4


Da hat buratino4 "mal" was gutes gesagt, dass Gericht ist blind.
Es ist halt so ein Drahtseil akt.

..Mmhhmm......Räusper...😎

Von ABT.VS4 "Deswegen muss der Kläger das beweisen können, dass das Auto manipuliert ist"
Das kann er doch. Durch Nachforschen sind ja schon unterschiedliche KM-Stände beim TÜV registriert. Hat der TE oben irgend wo geschrieben...

Servus

@Eibe....Ihr habt doch alle einen an der Klatsche..!!! Rüüüchtüüch.....

Wenn man dem Verkäufer nicht beweisen kann, dass er den Kilometerstand manipuliert hat und er, der Verkäufer, garantieren kann durch Unterlagen, dass er das Auto selbst mit manipuliertem Kilometerstand gekauft hat und er aber bis dato davon nichts wusste, dann hat man vor Gericht keine Chance irgendetwas geltend zumachen. Klar man kann gegen ihn klagen, aber am Ende bleibt man auf den Kosten sitzen. Fragt mal euren Rechtsanwalt dazu.

Hallo zusammen,
ich denke, hier muß mal einiges klar gestellt werden. Viele haben einen Gerechtigkeitssinn, was aber nichts mit der Tatsache zu tun hat.
Verklagen kann man natürlich jeden und ein Rechtsanwalt kann auch jeden mit einem Schreiben unter Druck setzen, aber das heißt erstmal gar nichts.
Interessant wird es doch erst, wenn ein Gericht eine Klage angenommen hat und es zu einer Verhandlung kommt. Vorher würde ich mir an Stelle des Verkäufers nicht mal einen RA nehmen, weil das unnötig Geld kostet und ich ihm sowieso zuarbeiten muß, was der schreiben soll. Da kann ich dann der gegnerischen Seite lieber selber antworten oder auch nicht.
Da kann ja der Sinn für Gerechtigkeit mit jedem durchgehen, aber am Ende zählt der Beweis.
Ich bin jetzt mal der Verkäufer. Wie mir die Gegenseite glaubhaft beweisen will, daß ich den Tacho manipuliert habe oder von einer Manipulation Kenntnis hatte wäre mal echt interessant. Selbst wenn im Kaufvertrag steht, Gesamtfahrleistung: und ich da den km-Stand des Tachos eintrage, ohne den Zusatz "wie abgelesen", passiert rein gar nichts. Ich bin kein Autofachmann und für mich ist der Tacho die Stelle, an der die gefahrenen km angezeigt werden, wo soll ich die denn sonst ablesen?😕
Das wird der Käufer nicht können und somit wird das Verfahren gegen mich eingestellt und der Kläger (Käufer) trägt die gesamten Kosten des Verfahrens inkl. beider Anwälte (Wenn es zu einem Verfahren kommt, nehme ich mir natürlich auch einen RA).

Ich denke, viele kennen sich mit dem Ablauf eines Rechtsstreites nicht wirklich aus, sondern glauben, wenn sie sich einen Anwalt nehmen, damit schon irgentetwas gekonnt zu haben.
Einige meiner Vorredner haben das auch so geschildert (Trabzon..., ABT.V54, buratino)
Wie gesagt, verklagen heißt noch lange nicht, das Verfahren auch zu gewinnen.

MfG Thomas

Hallo,

gibt es hier keine Neuigkeiten mehr?

Gruß Steffen

Hallo an alle, die Sachlage ist genau so wie von Eibe beschrieben und wer da anderer Meinung ist sollte erst mal einen Anwalt fragen bevor er hier Halbwarheiten und und Unzutreffende Beiträge abgibt.Nochmal für alle die auch verstehen was sie gerade lesen: Der letzte Verkäufer ist immer haftbar.Und beim E39 einen manipulierten Tachostand nachzuweisen ist die einfachste Sache der Welt.
Gruß Uwe

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