Drift mit unfallfolge - Kosten
Ich hoffe ich bin hier richtig.
Also folgendes ist passiert: Ich bin mit nem Kollegen von mir mit dem Auto ins Gewerbegebiet gefahren um ein bisschen durch die Kurven zu schliddern.Das ging auch ne Weile echt gut, konnte den Wagen immer wieder ausbalancieren bis ich dann die Kontrolle verloren habe und durch die Neigung der Kurve in einer 180 Grad drehung nach Rechts gerutscht bin, habe dabei seitlich einen Baum getroffen.
Wie das ganze dann aussieht sieht man auf den Bildern.
Jetzt meine Frage was wird da wohl an Kosten auf mich zukommen, Teile und werkstattmäßig?
Das wird sicher ein nettes Lehrgeld.....
Beste Antwort im Thema
Meine Güte, wird hier teilweise ein Dünnpfiff geschrieben.
Mag sein, dass in diesem Fall tatsächlich nichts passiert ist. Aber das ist gar nicht der Punkt:
Wegen eines Kratzers am eigenen Kotflügel macht man sich für 500 EUR in die Hose.
Wehe, es wird kein Gutachten erstellt und in einer Markenwerkstatt repariert.
Aber ein beschädigter fremder Baum (woher wissen hier eigentlich alle, was das für ein Baum war? Wart ihr dabei?) wird als lächerlicher Kleinkram abgetan.
Besonders quatschig ist es natürlich, wenn man dann anfängt Kategorien nach eigenem Gutdünken zu bilden: ein Menschenleben, ein Haus, ein Kotflügel, jaaa das sind Schäden.
Wie schon mehrfach gesagt: Ein Baum ist teuer. Manche Grundstückshecke kostet mehr, als die verranzten Kisten, die hier so mancher stolz wie Bolle durch die Gegend fährt und schlimm einnässen würde, wenn man ihm eine Beule ins Dach haut.
Das hat nichts mit grünem "tree-hugging" zu tun.
Aber wenn man keine Ahnung hat, was Gegenstände außerhalb des eigenen Suppentellers kosten, sollte man es vielleicht doch besser mit Dieter Nuhr halten, wenn es um Schadensbewertungen geht.🙄
132 Antworten
@Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
... In der Praxis sieht es oftmals so aus ...
Zwei Fragen:
- woher willst Du die Praxis des Strassenverkehrs kennen? Deine weltfremden Beiträge hier bei MT lassen jedenfalls nicht den Schluss zu, daß Du niemals aktiv daran teilgenommen hast.
- Vom Verkehr abgesehen, willst Du uns wirklich erzählen, daß Du ein derart korrekter Mensch bist; daß Du niemals eine Verfehlung begehst? Und falls doch, diese den zuständigen Behörden meldest?
Gespannte Grüsse
invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von schlang
ja mir verschlägts hier langsam echt die sprache.
Bevor es Dir restlos die Sprache verschlägt, erkläre doch mal bitte, warum man sich melden sollte, wenn man Dein Fahrzeug verbeult hat?
Nach Deiner Auflistung ist das doch alles andere als "erhaltenswerte Botanik", nichts weiter als ein strunznormales, industriell in Großserie hergestelltes Verbrauchsprodukt. Ein sich melden würde nur Deiner persönlichen inneren Befriedigung nutzen - wen anderes sollte das ohne Heuchelei ernsthaft interessieren?
@invisible_ghost
Zu deiner ersten Frage:
Ich besitze seit nunmehr 32 Jahren eine Fahrerlaubnis und habe in dieser Zeit rund 900.000 km Fahrpraxis gesammelt. Bei dir warte ich allerdings immer noch darauf, daß du deine Behauptung mit den "weltfremden Beiträgen" mal mit konkreten Fakten belegst.
Zu deiner zweiten Frage:
Ich habe niemals behauptet, daß ich nie eine Verfehlung begehe. Habe auch schon mal das eine oder andere Knöllchen bekommen für's Falschparken oder 10 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Hier geht es aber um einen Straftatbestand, falls dir das immer noch nicht bewußt geworden sein sollte. Und da müßte ich mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn ich mich da selbst ohne Not durch Verkehrsunfallflucht in eine so präkäre Situation manöverieren würde. Da steht doch das Risiko in keinem sinnvollen Verhältnis zu den paar Euros, die man für den Schaden aufwenden müßte.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
..., willst Du uns wirklich erzählen, daß Du ein derart korrekter Mensch bist; daß Du niemals eine Verfehlung begehst?
Es geht hier nicht darum niemals eine Verfehlung zu begehen, sondern um den einfachen Anstand auch für eine Beschädigung einzustehen.
Ist man selber der Geschädigte, würde man immerhin die Todesstrafe für "solche Leute" fordern und am liebsten selber auch den Henker spielen.
Die letzten wahren Männer erkennt man vermutlich daran, dass sie heute zitternd unter Muttis Rock sitzen, weil sie Angst haben 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen zu müssen und morgen heulend am eigenen Wagen stehen, weil so eine feige Sau eine Beule in die Tür gedrückt hat und abgehauen ist.
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Zitat:
Original geschrieben von hrhr99
Jetzt meine Frage was wird da wohl an Kosten auf mich zukommen, Teile und werkstattmäßig?
Das wird sicher ein nettes Lehrgeld.....
um mal wieder btt zu kommen...
ganz offiziell mit Werkstattrep. etc ist der Astra ein wirtschaftlicher Totalschaden.
wenn Du jemandem zum basteln hast, besorg Dir ne gebrauchte Tür, tausch die aus und fahr erstmal, den nächsten Tüv erlebt der Wagen mit dem zerdrückten Schweller eh nichtmehr.
mfg
@Roadwin
Es geht hier nicht um einen Schaden an einem Auto, einem Fussgänger, einem Haus oder was auch immer; es geht um einen Kratzer an einem Bäumchen in einem Gewerbegebiet. Rechtlich ist das sicher "Unfallflucht", aber was hat in diesem Fall mit dem RL zu tun? Leitest du daraus ab, daß der TE bedenkenlos Leute umnietet, um sich danach zu verp****en? Sehr gewagt.
@Drahkke
Soll ich hier wirklich alle deiner 53146 Beiträge hier bei MT nach Sinnhafitgkeit durchsuchen? Und soll ich davon auch deine Beiträge benennen, welche sich durch völlige Unkenntnis des RL im Verkehr auszeichnen? Willst Du das wirklich?
MfG
invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
In der Praxis sieht es oftmals so aus, daß diejenigen Zeitgenossen, welche der Ansicht sind, die Höhe eines Schadens noch am Unfallort selbst beziffern zu können und gleichzeitig eine juristische Bewertung vornehmen zu können, was die Strafbarkeit des eigenen Handelns betrifft, vielfach die Gleichen sind, die sich maßlos darüber aufregen, wenn der Parknachbar auf dem Supermarktparkplatz die Tür mal wieder zu schwungvoll geöffnet hat (und dadurch eine Delle im heiligen Blech hinterlassen hat) und seinerseits die gleichen Maßstäbe ansetzt, was das (Un)Rechtsbewußtsein betrifft...
Woher weißt Du eigentlich, daß das in der Praxis so aussieht, wie von Dir behauptet. Gibt es dafür belastbare Quellen, oder hast Du Dir das einfach aus den Fingern gezogen?
Tatsächlich wird nämlich eine überwältigende Mehrheit der Bundesbürger in der Lage sein, den Unterschied zwischen einem abgeknickten Grashalm und einer Sachbeschädigung wahrzunehmen. Nur weil es Dir daran gebricht, muß das nicht auch für andere gelten.
Meine Güte, wird hier teilweise ein Dünnpfiff geschrieben.
Mag sein, dass in diesem Fall tatsächlich nichts passiert ist. Aber das ist gar nicht der Punkt:
Wegen eines Kratzers am eigenen Kotflügel macht man sich für 500 EUR in die Hose.
Wehe, es wird kein Gutachten erstellt und in einer Markenwerkstatt repariert.
Aber ein beschädigter fremder Baum (woher wissen hier eigentlich alle, was das für ein Baum war? Wart ihr dabei?) wird als lächerlicher Kleinkram abgetan.
Besonders quatschig ist es natürlich, wenn man dann anfängt Kategorien nach eigenem Gutdünken zu bilden: ein Menschenleben, ein Haus, ein Kotflügel, jaaa das sind Schäden.
Wie schon mehrfach gesagt: Ein Baum ist teuer. Manche Grundstückshecke kostet mehr, als die verranzten Kisten, die hier so mancher stolz wie Bolle durch die Gegend fährt und schlimm einnässen würde, wenn man ihm eine Beule ins Dach haut.
Das hat nichts mit grünem "tree-hugging" zu tun.
Aber wenn man keine Ahnung hat, was Gegenstände außerhalb des eigenen Suppentellers kosten, sollte man es vielleicht doch besser mit Dieter Nuhr halten, wenn es um Schadensbewertungen geht.🙄
Morgen fahre ich mit meinem Auto gegen Nachbars alte Schlurre.
Die ist viel weniger wert als der Obstbaum auf der anderen Seite.
Deswegen haue ich dann auch ab, ohne jemanden zu benachrichtigen, denn ich lege mir die StVO so aus, wie ich und Hadrian und Invisible Ghost und Schlang und andere das so wollen. Ich möchte doch kein obrigkeitshöriger Spießer sein, denn so jemand gefährdet meine innere Freiheit und macht mich zum Sklaven der behördlichen Willkür.
Ist mir doch wurscht, was der Nachbar sagt - ich alleine kann doch wohl beurteilen, welcher Schaden durch mich entstanden ist. So ein alter Karren ist doch gerade mal seine 500 Euro wert - da riskiere ich doch nicht meinen Lappen.
Nice Neckarwelle - ich seh deinen Text mal Ironisch und sage Danke.
Ansonsten - Niveau steigt???? wohl eher nicht.
Fakt ist: Unfall, innerorts (Gewerbegebiet) und Sachbeschädigung (Ob Baum, Schild, Wand ist scheißegal)
Fakt auch: Unfallflucht wenn er sich nicht meldet.
Aber es ist ja Modern geworden das man lieber abhaut anstatt sich seiner Schuld zu stellen.
Eine Bekannte ist aus einer Ausfaht rausgefahren und hat die Kreuzung überquert. Ein Motorradfahranfänger ist erschrocken und hat sich gelegt... Hätte Theoretisch nichts passieren können aber ihn hat es halt gelegt.
Meine Kollegin hat es im Rückspiegel nicht wahrgenommen und ist weiter. Tja sie hat eigentlich keinen gefährtet, hat an ihrem Wagen keine Spuren und bekam auch keine Schuld - aber sie hätte Unfallflucht begangen wenn wir sie nicht zurückgerufen hätten.
Moin,
Man Du Experte!
Meine Kollegin hat einen Baum in einem Gewerbegebiet angefahren - der Baum stand lediglich leicht schief. Dennoch belief sich die Schadenshöhe auf einen DREISTELLIGEN Betrag! (Der Baum wurde ausgebuddelt, und gerade wieder eingesetzt, nicht mehr nicht weniger!) ... und es interessiert SEHR WOHL! Gerade weil Städte klamm sind und verpflichtet sind bei einer wie auch immer gearteten Beschädigung des Baumes für Ersatz zu sorgen! So wie DU nicht einmal einen Baum in deinem Garten fällen darfst - ohne an anderer Stelle für einen annehmbaren Ersatz zu sorgen. Achja - DU zahlst im Falle das der Ersatzpflichtige nicht ermittelbar ist den Ersatzbaum übrigens über deine Müll-, Wasser-, Kindergarten-, Strassenreinigungsgebühren und Steuern mit! Denk mal nen mm weiter als bis zur eigenen Nasenspitze ... und genau darum geht es. Hier gehts nicht um "Hängen" oder jemanden bestrafen, sondern um VERANTWORTUNG der Gesellschaft gegenüber.
Und Nein! Es ist juristisch KEIN Unterschied vorhanden ob Du einen Baum, ein Auto, eine Telefonzelle, einen Stromkasten oder einen Poller ummähst. Das ist alles eine Sachbeschädigung - die fängt zumindest theoretisch bei 1 Euro Schadenshöhe an! Aber Du weißt es ja besser - richtig?!
Ganz im Ernst: Es ist äußerst DUMM wegen so einem Kleinkrams eine Anzeige wegen Fahrerfluchts zu riskieren - gerade in der Probezeit ... Darüber freut sich mit Kennzeichen jeder Staatsanwalt - ca. 15 Minuten Arbeit, Strafbefehl geschrieben und fertig. Der Dumme ist der Fahrer, wenn er erwischt wird. Dabei ein Anruf ... kurz zu Protokoll geben, das man sich verschätzt hat und ins schleudern geraten ist ... und es kann GAR NICHTS mehr passieren, ausser das VIELLEICHT irgendwann mal ne Rechnung für Baumpflege oder nen neuen Baum ins Haus schneit ...und im Zweifelsfall begleicht diese Rechnung sogar die Versicherung ... Für den Fall das JETZT was kommt ... dann wird die Rechnung aus der eigenen Tasche zu zahlen sein. Und das ist eine REINE RISIKOBETRACHTUNG!
Denkt mal darüber nach ... mit dem hier gezeigten und offenbar auch für gut befundenen Verhalten schadet man sich im Grunde SEHR VIEL mehr, als mit dem juristisch korrekten Verhalten.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von citius
Ein Schaden muss aber auch wahrnehmbar sein und im Falle eines Gewerbegebietes gehört der Baum ziemlich sicher der Gemeinde, weil der Baum üblicherweise zwischen den Parktaschen als Zierobjekt steht.Dem Sachbearbeiter und allen anderen Mitarbeitern im Rathaus dürfte der "Schaden", so er denn überhaupt sichtbar ist, scheißegal sein. Interessieren würden die maximal (wenn sie etwas Finanznot haben) dass sie ein Bußgeld kassieren können. Der Baum wird davon aber ganz sicher kein Pflasterchen bekommen. 😉
Wichtiger wäre erstmal am Opel zu überprüfen ob der noch verkehrssicher ist.
Und besser wäre das Üben auf einem Übungsplatz (so man da driften darf!!! - vielfach ist das nämlich untersagt), aber besser im Gewerbegebiet üben als nicht üben. Und beim Üben kann nunmal auch ein Fehler passieren.Ganz was anderes wäre natürlich, wenn ein abgestelltes Auto betroffen wäre oder natürlich ein Fußgänger, aber Fußgänger sind im Gewerbegebiet selten und man darf ja wohl annehmen, dass man nicht driftet, wenn ein Fußgänger in Reichweite ist.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Wie gut das sich manche Posts in der Überschrift verewigen 😛
dieses post-gelösche ist wirklich ganz grosses kino hier 😁
Dachte weil der Titel so passend zum Missgeschick von unserem Sportsfreund hier ist und für all diejenigen, die bei OBI keinen Tannenbaum mehr bekommen haben als Anregung :
http://www.youtube.com/watch?v=goWsvHs9rBA&feature=related
Markus
P. S. Und bei der Gelegenheit wird gleich noch gezeigt, wie man mit nem Ford driften kann, so wie ichs gesagt habe, mit der Handbremse, sofern mans kann. 😁
Fröhliche Weihnachten und schöne Bescherung ! 😉