Drehzahlschwankungen was könnte das denn sein ? Video inside
Hallo Leute,
brauche noch einmal Eure Hilfe. Folgendes Problem tauchte heute auf:
1. Batterie kpl. leer
2. Wagen anrollen lassen (Ich weiss nicht so gut für Kat und co. aber ich musste echt weg )
3. Wagen läuft aber mit dem im Video erkennbaren Fehler der Drehzahl. Schwankungen sind nicht nur im Leerlauf sondern
auch während der Fahrt deutlich zu spüren.
4. Ich hab´dann mehrmals während der ca. 45 Km langen Fahrt angehalten und den Motor ausgemacht und neu gestartet. Solange der Motor kalt war waren auch die Schwankungen da.
5. Fehler war erst weg als ich den Motor bei betriebswarmen Motor neu gestartet habe.
6. Nach 2 Stunden und erneuter Fahrt wieder die gleichen Probleme bei kalten Motor.
Was könnte das sein ?
LMM, oder halt die leere Batterie, obwohl nach ca. 40 KM BAB die doch so halbwegs wieder geladen sein dürfte oder ?
Bitte mal um kurze Einschäzungen.
Achso ist ein 318i FL mit 143PS Baujahr 12/2003 mit ca. 50 Tsd. Km auf der Uhr.
Guckt mal bitte
http://www.youtube.com/watch?v=iAbMckbAWtM
Danke
Stephan
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16 Antworten
das update wird um die 70-80€ kosten....das hat die euro plus bei mir auch nicht übernommen
Tut sie auch nicht.
Die SB bei der EuroPlus geht in Ordnung. Normalerweise muß bei "Sachmängeln" der Verkäufer haften.
So sieht es der Gesetzgeber vor.
Somit dient die EuroPlus eigentlich nur zur Abdeckung seines Risikos. Viele kennen sich aber nicht gut genug aus und denken dann:
"WOW! Ich hab sogar noch ein Jahr EuroPlus dazu bekommen!"
Hier ein paar zusammengeschnittene Zitate dazu:
Zitat:
Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen"😉 beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Zitat:
Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.
Zitat:
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben.
Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann.
Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagens von einem Händler, ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie.
Quelle:
ADAC zur SachmängelhaftungEine veraltete Motorsteuersoftware ist allerdings kein Sachmangel.
Von daher sei froh, daß es nichts ernsteres war und Du Dich nicht rumstreiten mußt
An dieser Stelle möchte ich allen Motortalk-Usern einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen.
Kommt gut rüber...
LG