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Drallklappen evtl. gar nicht nötig?

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 17:55

Hallo

Mein Bruder hatte sich im Januar einen Astra H 1,9 CDTI 110 KW BJ 2005 KM95000, gekauft von Privat/gewerbl. wie auch immer.

Vor lauter Langeweile haben wir uns so einfach mal unsere Motorräume angeschaut :).

Als wir die Abdeckung bei Ihm wegmachten ist jan ur gesteckt und einen Blick auf die Drallklappen geworfen haben haben wir unseren Augen nicht getraut.

Da liegt das Gestänge neben den Klappen und zwar ausgehängt.

Komisch ist dass er weder Leistungsverlust noch eine Fehlermeldung hat.

Ich habe eigentlich dafür nur eine Erklärung: Da die Einzelnen Klappen ja nicht miteinander nicht verbunden sind und somit frei beweglich sind drehen sie sich evtl. ja beim beschleunigen oder gas geben einfach in die "Endstellung " also dass Sie dann eben ganz offen sind.

Ist denn diese Vermutung richtig oder wie erklärt sich denn dies ?

mfg

Beste Antwort im Thema
am 4. Mai 2008 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM

Also Drallklappen sind ohnehin nur im Teillastbetrieb zu, bei Volllast gehen sie natürlich auf. Das hat Vorteile bei der Gemischaufbereitung. Ich könnte mir nur vorstellen, das die Mechanik der Klappen, wenn sie sich nie bewegen, durch Abgase, die vom AGR wieder in den Ansaugtrakt gelangen, verschmutzt und die Klappen somit nicht wieder gängig werden.

 

Ausserdem dürfte der Motor dann mehr Ruß ausstossen, nochmehr davon in den Ansaugtrakt geraten bzw. der DPF stärker belastet.

 

Fehlercodes werden wohl erkannt wenn die Verstellmechanik (also der Antrieb) in einer Position hängen bleibt oder die Klappen in geschlossener Stellung bleiben.

 

MfG BlackTM

Zur Ergänzung habe ich auch noch was :D ........ müsst Ihr aber selber lesen und verstehen :D :D

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Wenn die Drallklappen ausgehängt sind und somit der Stellmotor problemlos in die von der Elektronik gewünschte Stellung fahren kann, wird vermutlich kein Fehlercode abgelegt werden, da die fehlende Funktion ja nicht erkannt wird.

Woher wollt Ihr wissen, daß der Motor keinen Leistungsverlust hat? Das kann sicherlich nur ein direkter Vergleich mit und ohne Drallklappen ergeben. Am Omega 2,5DTI haben auch viele ihre Drallklappen einfach ausgebaut, da sie ähnlich anfällig sind und kaum Wirkung zeigen. Vermutlich geht es hier eher um eine kontrolliertere Zylinderfüllung im Teillastbetrieb um Abgasnormen zu erreichen, als um Leistung.

Gruß

Achim

am 2. Mai 2008 um 8:59

Juhu, endlich ein Thema dazu..

Meiner Meinung nach, sind die Drallklappen nicht für den normalen Motorbetrieb notwendig. Abgasnorm scheint mir auch das richtige Stichwort zu sein.

Ich werde meine Klappen auch öffnen und versuchen das Gestänge frei zu legen. Muss halt nur für den Tüv wieder ran..

am 2. Mai 2008 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von BjöRRn

Ich werde meine Klappen auch öffnen und versuchen das Gestänge frei zu legen. Muss halt nur für den Tüv wieder ran..

Dir ist schon klar, dass das hier die Ankündigung einer Straftat ist, oder?

Holger

am 2. Mai 2008 um 11:50

Zitat:

Original geschrieben von the_engineer

Zitat:

Original geschrieben von BjöRRn

Ich werde meine Klappen auch öffnen und versuchen das Gestänge frei zu legen. Muss halt nur für den Tüv wieder ran..

Dir ist schon klar, dass das hier die Ankündigung einer Straftat ist, oder?

Holger

Bitte um Zitierung des zutreffenden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch.

Gruß

fahren ohne Betriebserlaubnis evtl. steuerhinterziehung wg. anderer Abgaseinstufung

am 2. Mai 2008 um 12:11

Gern:

Die Drallklappen haben sehr wahrscheinlich eine Wirkung auf die Abgase, wenn das nicht eingetragen wird->

1. Veränderung der Abgasnorm -> Veränderung der KFZ-Steuer -> Steuerhinterziehung

2. Die Veränderung am Fahrzeug sollte ein Erlöschen der ABE nach sich führen -> deine KFZ-Haftpflicht erlischt und du begehst eine Straftat -> Fahren ohne Pflichtversicherung

Hinweis: Das Erlöschen der ABE sollte durch §19, StVZO , insbesondere Absatz 2, Satz 3 geregelt sein.

Grüße, Holger

Edit: Damn, Torjan war schneller...

am 3. Mai 2008 um 23:01

aber der gedanke an das aushängen sei ihm gegönnt...

schließlich gehen dabei wenigstens die drallklappenkomponenten nicht im normalbetrieb kaputt....

ist ja echt kein billiger spass wenn die häufiger mal ausgetauscht werden müssen....

 

aber ich würds nicht machen, wer weiss was dadurch wieder alles für andere nachteile entstehen...

Also Drallklappen sind ohnehin nur im Teillastbetrieb zu, bei Volllast gehen sie natürlich auf. Das hat Vorteile bei der Gemischaufbereitung. Ich könnte mir nur vorstellen, das die Mechanik der Klappen, wenn sie sich nie bewegen, durch Abgase, die vom AGR wieder in den Ansaugtrakt gelangen, verschmutzt und die Klappen somit nicht wieder gängig werden.

Ausserdem dürfte der Motor dann mehr Ruß ausstossen, nochmehr davon in den Ansaugtrakt geraten bzw. der DPF stärker belastet.

Fehlercodes werden wohl erkannt wenn die Verstellmechanik (also der Antrieb) in einer Position hängen bleibt oder die Klappen in geschlossener Stellung bleiben.

MfG BlackTM

am 4. Mai 2008 um 8:01

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM

Also Drallklappen sind ohnehin nur im Teillastbetrieb zu, bei Volllast gehen sie natürlich auf. Das hat Vorteile bei der Gemischaufbereitung. Ich könnte mir nur vorstellen, das die Mechanik der Klappen, wenn sie sich nie bewegen, durch Abgase, die vom AGR wieder in den Ansaugtrakt gelangen, verschmutzt und die Klappen somit nicht wieder gängig werden.

Ausserdem dürfte der Motor dann mehr Ruß ausstossen, nochmehr davon in den Ansaugtrakt geraten bzw. der DPF stärker belastet.

Fehlercodes werden wohl erkannt wenn die Verstellmechanik (also der Antrieb) in einer Position hängen bleibt oder die Klappen in geschlossener Stellung bleiben.

MfG BlackTM

Danke für gute technische Erklärung und schönen Gruß an die selbsternannten "Richter" und "Staatsanwälte", die zwar nicht zwischen Verwaltungsübertretung und Vergehen nach dem Strafgesetzbuch unterscheiden können, aber gleich mal die anderen oberschlau belehren müssen. Aber manche schreiben eben nur, damit die Freds länger und unübersichtlicher werden.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von pfeili200

 

Danke für gute technische Erklärung und schönen Gruß an die selbsternannten "Richter" und "Staatsanwälte", die zwar nicht zwischen Verwaltungsübertretung und Vergehen nach dem Strafgesetzbuch unterscheiden können, aber gleich mal die anderen oberschlau belehren müssen. Aber manche schreiben eben nur, damit die Freds länger und unübersichtlicher werden.

Gruß

* Daumen hoch* das hab ich mir auch gedacht !

am 4. Mai 2008 um 8:41

UNTERSCHREIB

am 4. Mai 2008 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM

Also Drallklappen sind ohnehin nur im Teillastbetrieb zu, bei Volllast gehen sie natürlich auf. Das hat Vorteile bei der Gemischaufbereitung. Ich könnte mir nur vorstellen, das die Mechanik der Klappen, wenn sie sich nie bewegen, durch Abgase, die vom AGR wieder in den Ansaugtrakt gelangen, verschmutzt und die Klappen somit nicht wieder gängig werden.

 

Ausserdem dürfte der Motor dann mehr Ruß ausstossen, nochmehr davon in den Ansaugtrakt geraten bzw. der DPF stärker belastet.

 

Fehlercodes werden wohl erkannt wenn die Verstellmechanik (also der Antrieb) in einer Position hängen bleibt oder die Klappen in geschlossener Stellung bleiben.

 

MfG BlackTM

Zur Ergänzung habe ich auch noch was :D ........ müsst Ihr aber selber lesen und verstehen :D :D

am 4. Mai 2008 um 11:10

danke an Omega-Opa der Link war sehr interessant. ich frag mal lieber nicht wo der her ist ;)

Themenstarteram 4. Mai 2008 um 12:11

@Omega Opa

Sehr hilfreiche Informationen.

Aber: Die sollten wenigstens wissen wo Frankreich und Istanbul ist.

 

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