Drängler wurde ausgebremst
Zitat:
Am Mittwochvormittag kam es auf der A3, zwischen einem Kleintransporter sowie Opel Corsa, zu einer leichten Kollision, die für beide Fahrer Folgen hat und eine Strafanzeige nach sich zieht.
Das Vorgeplänkel zu dem Unfall fand auf der Überholspur, in Höhe der Raststätte Würzburg, statt. Dort fuhr der Opel bei lebhaftem Verkehr mit den erlaubten 120 km/h vor dem Kleintransporter. Dessen italienischer Fahrer hatte es jedoch eiliger und wollte überholen. Er blinkte deshalb den Pkw mit der Lichthupe an und nachdem dieser die Überholspur nicht frei machte, fuhr er dicht auf den Opel auf. Dies ließ sich der 23-jährige Pkw-Fahrer nicht gefallen und bremste einmal ab. Wegen des plötzlichen Abbremsens war nun der Bremsweg für den Italiener zu lang und er zog auf die rechte Fahrspur, um nicht aufzufahren. Da dort jedoch ein Lastwagen fuhr, musste er zurücklenken und streifte dabei den Pkw. An den Fahrzeugen entstand dabei ein Schaden von je ca. 1.000 Euro. Nach der Unfallaufnahme wurde gegen beide Fahrer Strafanzeige erstattet. Bei dem 58-jährigen Italiener wurde wegen Nötigung eine Sicherheitsleistung von 260 Euro angeordnet. Gegen den 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.
Ein unnötiger Unfall der zeigt wie gefährlich das Tun der beiden beteiligten Fahrer war.
Für den Verkehrserzieher im Corsa wird es richtig dick kommen, d.h. wenn eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkerh erfolgt, dann ist der Führerschein weg.
Der Italiener dürfte auch nicht wesentlich günstiger davonkommen, wobei mir unklar ist ob und wie sein italienischer FS in Gefahr ist.
Für einen deutschen FS-Besitzer hätte die Nötigung des Dränglers wohl auch entsprehende Konsequenzen für die Fahrerlaubbnis gehabt...
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Deswegen sollte grundsätzlich nicht der Momentanverbrauch, sondern nur der Durchschnittsverbrauch angezeigt werden.
Sehe ich auch so. Gibt aber genug Helden, die das anders eingestellt haben - aber das sind dann nicht unbedingt die Mathegenies...
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Handbremse ziehen und vom Gas runter.
Keine Bremslichter und der ist drauf gefahren. :-)
Also die Handbremse bringt glaube ich nicht viel...versuche mal, dein Auto aus 10km/h mit der Handbremse zum Stillstand zu bringen. Da hat die Handbremse schon was zu schaffen...und wenn du von 120km/h auf 119,5km/h abbremst, wird schon mehr kinetische Energie durch die Bremse abgebaut, als wenn du von 10km/h bis zum Stillstand abbremst.
Gruß
Karl
Gut stimmt die Handbremse ist doof :-) hehe.
Aber ne gute Motorbremse ist auch nicht schlecht.
Wenigstens um den anderen zu schocken.
Übrigens man darf eine Lichthupe, einen Blinker und sogar die normale Hupe auf der Autobahn einsetzen um den vordermann dazu aufmerksam zu machen, dass man überholen will.
Wenn man diese benutzt muss man jedoch einen mindestabstand von 50 Metern haben sonst ist es eine nötigung.
Mehr als 2mal ist auch nötigung.
Also viel Spass beim Hupen.
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Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Wenn man diese benutzt muss man jedoch einen mindestabstand von 50 Metern haben sonst ist es eine nötigung.
Mehr als 2mal ist auch nötigung.
Steht wo? Auszug aus der StVO?🙂
In der STVO nicht.
Das kam vor 2 Sendungen beim Auto Motor Sport TV.
In der STVO steht nur drin, das man z.b. die Hupe ausserhalb geschlossener Orten einsetzen darf, aber eventuell haben die anderen User den passenden Paragraphen.
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
In der STVO steht nur drin, das man z.b. die Hupe ausserhalb geschlossener Orten einsetzen darf
Um einen Überholvorgang anzukündigen, das ist richtig!
Und wenn ein Radfahrer auf der Landstraße fährt, obwohl es einen Radweg gibt, dann kündige ich das Überholen grundsätzlich mit der Hupe an!
Das Ankündigen mit Hupe/Lichthupe ist ja erlaubt, allerdings muss dabei auch der Sicherheitsabstand eingehalten werden, sonst ist es Nötigung.
Ganz besonders gilt dies beim Radfahrer (der einen Radweg nicht benützen muss und einen benutzungspflichtigen auch nur wenns zumutbar ist).
Radfahrer zu erschrecken macht man auch nur solange, bis einer mal richtig erschrickt und den Lenker verreißt.
Außerdem darf man den VORGANG ankündigen, also wenn man wirklich üüberholt und nicht wenn man möchte und meint der Vordermann müsse jetzt Platz machen.
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Außerdem darf man den VORGANG ankündigen, also wenn man wirklich üüberholt und nicht wenn man möchte und meint der Vordermann müsse jetzt Platz machen.
Ja und wieso wohl? Genau, damit der Vordermann dann möglichst weit rechts fährt.
Auf die Autobahn übertragen heißt es dann: Bei nächster Gelegenheit die Spur wechselt.
Nö, dann du kannst ja nicht überholen, kannst also keinen Überholvorgang sondern nur eine -Absicht ankündigen. Und damit ist es schon Nötigung.
Der Vordermann soll durchs Hupen ja nur darauf aufmerksam gemacht werden, dass du gleich an ihm vorbei fährst, er dich also auf alle Fälle bemerkt auch wenn du gerade im toten Winkel bist.
Einmalige Lichthupe bei eingehaltenem Sicherheitsabstand wird aber als legal angesehen.
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Nö, dann du kannst ja nicht überholen, kannst also keinen Überholvorgang sondern nur eine -Absicht ankündigen. Und damit ist es schon Nötigung.
Der Vordermann soll durchs Hupen ja nur darauf aufmerksam gemacht werden, dass du gleich an ihm vorbei fährst, er dich also auf alle Fälle bemerkt auch wenn du gerade im toten Winkel bist.
Einmalige Lichthupe bei eingehaltenem Sicherheitsabstand wird aber als legal angesehen.
Man kann es sich auch zurecht drehen...
In der StVO steht übrigens folgendes:
Zitat:
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
D.h. ich kündige ihm an "Hey du.. ich überhole dich gleich". Ob ich dabei hinter ihm fahre oder er auf meiner Spur fährt ist egal.
Zitat:
Ja und wieso wohl? Genau, damit der Vordermann dann möglichst weit rechts fährt.
Auf die Autobahn übertragen heißt es dann: Bei nächster Gelegenheit die Spur wechselt.
So sieht es aus!
@acer2k:
AMS-TV kann viel erzählen. Mich interessiert WO es im Gesetz steht.😉
Wo liegt eigentlich das Problem?
Das Ankündigen des Überholvorgangs ist legal und erinnert den anderen Verkehrsteilnehmer an das Rechtsfahrgebot bzw. die Radwegebenutzungspflicht, um einen reibungslosen (weil nicht unnötig behinderten) Überholvorgang zu ermöglichen. Von Nötigung keine Spur.
Da zitiert er schon die Richtige Stelle und dann....
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.
DAS ÜBERHOLEN, nicht die Absicht und auch nicht der Wunsch oder die Aufforderung Platz zu machen, nur der Vorgang an sich. Wenn aber vor dir jemand auf der linken Spur fährt, kannst du nicht überholen, also darfst du es strenggenommen auch nicht ankündigen.
Aber wie ich schon schrieb, einmalige Lichthupe mit genügend Abstand ist laut einem Urteil (nicht jedoch laut StVO) erlaubt als Hinweis, alles was darüber hinausgeht ist und bleibt Nötigung.
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Aber wie ich schon schrieb, einmalige Lichthupe mit genügend Abstand ist laut einem Urteil (nicht jedoch laut StVO) erlaubt als Hinweis, alles was darüber hinausgeht ist und bleibt Nötigung.
Na also, es geht doch. 😉
Ein Radfahrer, der verbotenerweise die Landstraße benutzt, obwohl es zwei Meter weiter einen wunderschönen Radweg gibt, nötigt mich übrigens genauso (zum Langsamfahren nämlich). Und wer kilometerlang zu langsam (<10 km/h Differenz) überholt und das Rechtsfahrgebot konsequent missachtet, begeht auch eine Nötigung des nachfolgenden Verkehrs.
Das ist ja das "tolle" an Schleichern. Man kann völlig problemlos jeden ausbremsen, nur andersrum funktioniert das Anschieben halt nicht. 😁
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Da zitiert er schon die Richtige Stelle und dann....
DAS ÜBERHOLEN, nicht die Absicht und auch nicht der Wunsch oder die Aufforderung Platz zu machen, nur der Vorgang an sich. Wenn aber vor dir jemand auf der linken Spur fährt, kannst du nicht überholen, also darfst du es strenggenommen auch nicht ankündigen.
Ich kündige ihm an, dass ich ihn überholen werde! Ob das in zehn Sekunden oder zwei Minuten passiert, ist vom Gesetzgeber nicht klar geregelt.