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Verjährung von Verwarngeldern, wenn dieser angeblich verschickt wurde, aber nicht angekommen ist?

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 16:15

Also, soweit ich weiß, beträgt ja die Verjährungsfrist für Verwarngelder 3 Monate.

Beispiel: 20€ Strafe, wegen 15 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung.

Dann kommt nach über 3 Monaten ein Bescheid, dass man noch nicht bezahlt hatte, obwohl angeblich ein Schreiben von der Stadt rausgegangen ist, welches aber nie bei mir ankam.

Muss ich das dann bezahlen, weil ja eigentlich die 3 Monate um sind und diese mir nicht nachweisen können (sprich Einschreiben mit Rückschein), dass der Brief bei mir angekommen ist?

Danke ;)

Beste Antwort im Thema

Irgendwann gibt es 20 € Strafe für jeden solchen Thread. Diskutieren kann man auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der auf dem Bußgeldwisch genannt wird, dazu muss man nicht in ein Internetforum.

Das ist übrigens mein Tipp, damit dieser Beitrag nicht sinnlos erscheint:

Frag dich doch mal durch wann das erste Schreiben gesendet wurde, sofern es nicht auf dem 2. Schreiben steht. Vielleicht warst du in dieser Woche im Urlaub oder dein Vermieter hat die Post nicht ordentlich getrennt. Wie auch immer. :o

11 weitere Antworten
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Da kommt nach vier Wochen ein 2. Schreiben und möglicherweise ein 3. bevor die Frist abläuft.

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 16:50

Und wenn das für mich erste Schreiben erst nach länger als 3 Monaten ankommt, obwohl es für die Stadt das 2. Schreiben ist, muss ich nicht zahlen oder wie?

am 13. Oktober 2013 um 19:36

An der Geschichte ist irgendwas faul....ich rieche es...

Zitat:

Und wenn das für mich erste Schreiben erst nach länger als 3 Monaten ankommt, obwohl es für die Stadt das 2. Schreiben ist, muss ich nicht zahlen oder wie?

Auch dann mußt du zahlen, weil die Post als zuverlässig angesehen wird.

Irgendwann gibt es 20 € Strafe für jeden solchen Thread. Diskutieren kann man auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der auf dem Bußgeldwisch genannt wird, dazu muss man nicht in ein Internetforum.

Das ist übrigens mein Tipp, damit dieser Beitrag nicht sinnlos erscheint:

Frag dich doch mal durch wann das erste Schreiben gesendet wurde, sofern es nicht auf dem 2. Schreiben steht. Vielleicht warst du in dieser Woche im Urlaub oder dein Vermieter hat die Post nicht ordentlich getrennt. Wie auch immer. :o

Es kommt für die Verjährung nicht darauf an, wann (ob) ein Schreiben bei dir eingegangen ist, sondern darauf, wann die Bußgeldbehörde das Schreiben verfügt hat.

In Hinblick auf die Verjährung kann man im Bußgeldverfahren, wenn dann mal die ganze Akte vorliegt, durchaus lustige Überraschungen erleben. Einschließlich kreativer "XY/a-Blattierungen"...

Das erste Schreiben zur Anhörung wird nicht als PZU (Post-Zustellungs-Urkunde) verschickt, unterbricht aber die Verjährung bzw. lässt sie erneut beginnen.

Wird darauf nicht reagiert, wird bei OWI´s ein Bussgeldverfahren mit den höhere Auslagekosten gestartet und mittels PZU verschickt.

Von daher ist bei dir wohl aus nicht ersichtlichen Gründen die erste Anhörung nicht eingetroffen. Das hat aber keine Relevanz bezüglich der Gültigkeit, da diese Anhörung in deiner Akte protokolliert und aktenwirksam angeordnet worden ist. Um sicherzugehen, kannst du ja gerne den Sachbearbeiter anrufen, denn fällig bist du so oder so.

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 22:46

Zitat:

Original geschrieben von hydrou

Das erste Schreiben zur Anhörung wird nicht als PZU (Post-Zustellungs-Urkunde) verschickt, unterbricht aber die Verjährung bzw. lässt sie erneut beginnen.

Wird darauf nicht reagiert, wird bei OWI´s ein Bussgeldverfahren mit den höhere Auslagekosten gestartet und mittels PZU verschickt.

Von daher ist bei dir wohl aus nicht ersichtlichen Gründen die erste Anhörung nicht eingetroffen. Das hat aber keine Relevanz bezüglich der Gültigkeit, da diese Anhörung in deiner Akte protokolliert und aktenwirksam angeordnet worden ist. Um sicherzugehen, kannst du ja gerne den Sachbearbeiter anrufen, denn fällig bist du so oder so.

Das war so die beste Antwort für mich! "So oder so fällig." Daher werde ich dann ohne großes Theater zahlen, sind ja eh nur 20€! Wollte ja ich nur wissen, ob es Sinn macht, da jetzt gegen anzugehen! Danke!

Zitat:

Original geschrieben von Domenico93

...

Das war so die beste Antwort für mich! "So oder so fällig." Daher werde ich dann ohne großes Theater zahlen, sind ja eh nur 20€! Wollte ja ich nur wissen, ob es Sinn macht, da jetzt gegen anzugehen! Danke!

Gute Entscheidung. Denn die "Verjährungs-Geschichte" kann nur ein Anwalt für dich machen (weil du selber keine vollständige Akteneinsicht bekommst) und man erst nach Akteneinsicht die Chancen beurteilen kann. Und bis dahin hat das ganze schon viel mehr Geld gekostet, als das Verwarnungsgeld hoch ist. Solche Spiele lohnen sich bei den "Punktesammlern" und wenn es generell um die Fahrerlaubnis geht.

Zitat:

Original geschrieben von posting24

...Diskutieren kann man auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der auf dem Bußgeldwisch genannt wird, dazu muss man nicht in ein Internetforum....

Das ist prinzipiell richtig - aber aus taktischen Gründen eher abzulehnen, wenns denn um die Wurst geht. Naturparteien quatschen sich gerne um Kopf und Kragen.

hach ... endlich mal ein einsichtiger Mensch der bereits auf der ersten Seite bereitwillig seine Strafe löhnen will ...

In dem Zusammenhang eine kleine Story. Gestern habe ich wohl in einer Parkscheibenzone geparkt ohne es zu wissen bzw. habe das entsprechende Schild übersehen.

Habsch gerade den Leiter der Verkehrsabteilung angerufen ... der kennt mich schon. Der klärte mich auf, das am ANFANG einer Parkscheibenzone ein Schild stände und nicht wiederholt werden muß.

Soweit so gut. Das Ticket kostet 10 Öhre ... auch klar.

Dann habe ich gefragt, ob sie das Ticket auch an eine andere Adresse schicken könnten, weil ich in den nächsten 14 Tagen nicht da bin wo die Post hinkommt und dann das Ticket nicht rechtzeitig zahlen könnte und somit ein Bußgeld riskieren würde. Bin ja nur zu Gast hier in der Stadt um Aushilfsfahrer zu "spielen".

Nun kommt das, warum ich das vorstehende überhaupt schreibe. Das sagt Herr R. zu mir, dass es kein Problem wäre das Ticket auch später zu zahlen ohne das gleich ein Bußgeldbescheid erginge. Als Zahlungsfrist ist zwar 14 Tage angegeben, es wäre aber absolut kein Problem das auch nach 3 Wochen zu zahlen, die Stadt sieht das nicht so eng. Und DAS obwohl die Stadt eh leere Kassen hat.

Ok, sei's drum. Die 10 Öhre werden gezahlt OHNE hier gleich ein neues Thema aufzumachen. Das Parkschild habe ich übersehen, obwohl ich die Straße in letzter Zeit oft befahren habe. Heute Nachmittag kann ich noch mal gucken wo das Schild steht. Sollte da etwas dubios sein, dass Schild vielleicht nicht deutliche genug oder nur von der anderen Einmündung zu sehen sein, zahle ich das Ticket trotzdem und informiere den Leiter der Verkehrsabteilung.

DANKE an den TE das er sich einsichtig gezeigt hat, dass Ticket zahlen wird und uns hier wieder endlos lange, unsinnige Dialoge erspart!

am 15. Oktober 2013 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

[...] Ok, sei's drum. Die 10 Öhre werden gezahlt OHNE hier gleich ein neues Thema aufzumachen. [...]

Genau, der erfahrene Geschichtenerzähler nutzt dafür bereits vorhandene Threads. :D

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