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Drängler wurde ausgebremst

Themenstarteram 15. April 2007 um 6:46

Zitat:

Am Mittwochvormittag kam es auf der A3, zwischen einem Kleintransporter sowie Opel Corsa, zu einer leichten Kollision, die für beide Fahrer Folgen hat und eine Strafanzeige nach sich zieht.

Das Vorgeplänkel zu dem Unfall fand auf der Überholspur, in Höhe der Raststätte Würzburg, statt. Dort fuhr der Opel bei lebhaftem Verkehr mit den erlaubten 120 km/h vor dem Kleintransporter. Dessen italienischer Fahrer hatte es jedoch eiliger und wollte überholen. Er blinkte deshalb den Pkw mit der Lichthupe an und nachdem dieser die Überholspur nicht frei machte, fuhr er dicht auf den Opel auf. Dies ließ sich der 23-jährige Pkw-Fahrer nicht gefallen und bremste einmal ab. Wegen des plötzlichen Abbremsens war nun der Bremsweg für den Italiener zu lang und er zog auf die rechte Fahrspur, um nicht aufzufahren. Da dort jedoch ein Lastwagen fuhr, musste er zurücklenken und streifte dabei den Pkw. An den Fahrzeugen entstand dabei ein Schaden von je ca. 1.000 Euro. Nach der Unfallaufnahme wurde gegen beide Fahrer Strafanzeige erstattet. Bei dem 58-jährigen Italiener wurde wegen Nötigung eine Sicherheitsleistung von 260 Euro angeordnet. Gegen den 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

Ein unnötiger Unfall der zeigt wie gefährlich das Tun der beiden beteiligten Fahrer war.

Für den Verkehrserzieher im Corsa wird es richtig dick kommen, d.h. wenn eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkerh erfolgt, dann ist der Führerschein weg.

Der Italiener dürfte auch nicht wesentlich günstiger davonkommen, wobei mir unklar ist ob und wie sein italienischer FS in Gefahr ist.

Für einen deutschen FS-Besitzer hätte die Nötigung des Dränglers wohl auch entsprehende Konsequenzen für die Fahrerlaubbnis gehabt...

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154 Antworten
am 6. Mai 2007 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von GolfIICL

Aber im Gesetz steht auch nichts gegenteiliges, oder? In der StVO steht lediglich etwas von "starkem Abbremsen". Die Bremse antippen ohne eine Bremsung zu machen ist also lt. Gesetz nicht verboten!

Gruß

Doch ist es, denn daraus kann der Staatsanwalt eine Nötigung oder einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr basteln.

Es kann aber auch, wenns deswegen kracht, Unfallflucht werden...

Ist also alles andere als erlaubt.

am 6. Mai 2007 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Doch ist es, denn daraus kann der Staatsanwalt eine Nötigung oder einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr basteln.

Ist alles Auslegungssache. Entscheidend ist aber nur, ob die Rechtslage einen solchen Spielraum lässt, dass ein Richter das als Nötigung bzw. gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ansehen kann und entsprechend urteilt.

Ich bin der Meinung, dass alleine der Vorsatz genügt, um die Nötigung zu rechtfertigen, auf jeden Fall sollte man es nicht riskieren, dass der Richter das auch so sieht.

Ein Abstandverstoss ist ja auch nicht zwangsläufig eine Nötigung, sondern resultiert oftmals aus dem normalen, nicht penibel genauen Verkehrsfluss, sobald dann aber eine Lichthupe hinzukommt, ist es eine Nötigung. Und wer verkehrsbedingt oder komfortbedingt bremst, macht auch nichts falsch. Wenn man aber nur bremst "um es dem Hintermann zu zeigen", kann ruckzuck der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein, weil Vorsatz.

Genausowenig wie jemand im Normalfall einen Abstandsverstoss mit dem Ankündigen eines Überholvorgangs verbindet und somit eine Nötigung begeht, genausowenig sollte jemand eben nicht-verkehrsbedingt Geschwindigkeit durch den Einsatz der Bremse abbauen, wenn jemand hinter ihm ist. Und wenn der sonst so vorausschauende VT ganz zufällig zum Komfortbremser wird, sobald jemand hinter ihm ist, ist die Sache wohl eindeutig.

Von der moralischen Seite mal ganz abgesehen, da sind Drängler und Oberlehrer nämlich beide gleich große Arschl.....! ;)

Erst gestern wieder gesehen: S-Klasse fährt sehr dicht auf und Sprinter bremst spontan und grundlos. Ein Wunder, dass da nichts eskaliert ist oder es zum Unfall kam. :kopfschüttel:

am 6. Mai 2007 um 23:14

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Ich bin der Meinung, dass alleine der Vorsatz genügt, um die Nötigung zu rechtfertigen, auf jeden Fall sollte man es nicht riskieren, dass der Richter das auch so sieht.

Eben genau das ist der Punkt!

Egal wie, aber wenn man irgendjemanden ZWINGT oder es versucht, so zu handeln, wie man es selbst gern hätte, ist es Nötigung, ohne wenn und aber!

Auch wenn mans Fenster runterkurbelt und dem anderen die Meinung geigt, kann man das als Nötigung ansehen.

Wie dem auch sei, ich denke aber das die Oberlehrer auf den Straßen das größere Problem sind, denn die lassen gleich den kleinsten Furz eskalieren!

Sei es, das sie versuchen einen auszubeschleunigen, wenn man versucht zu überholen oder irgendwelche andere Scheiße, die unschuldige dritte (sowie den anderen samt aller Insassen) unnötig in Gefahr bringt.

Oder sich einfach von allem und jeden bedroht/gefährdet fühlen und auch andere unnötig gefährden, weil sie irgendwen, der einen klitzekleinen Fehler macht, das mal richtig zeigen müssen und z.B. auf einer ~10m breiten Straße statt etwas weiter rechts zu fahren voll draufhalten.

Hallo

Diese beiden Urteile habe ich gesucht...

Also in Bezug auf das zweite kann ich nur sagen, dass der Richter schon dabei gewesen sein muss.

Wo ist die Grenze???

Sehr bedenklich.

Bye

Tex

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

richtig zeigen müssen und z.B. auf einer ~10m breiten Straße statt etwas weiter rechts zu fahren voll draufhalten.

Ich stimme dir ja im Grunde genommen zu - aber zu diesem Fall hier habe ich ein Indiz, warum es nicht immer eine gute Idee ist weiter rechts zu fahren.

Genau so eine Situation hatte ich vor ein paar Jahren. Schmale Straße, auf beiden Seiten Hindernisse. Man hatte sich verständigt, dass ich zuerst fahre - aber plötzlich zieht der andere auch los. Ich bin nach rechts ausgewichen - und gegen ein parkendes Auto.

Anwalt sagte später: Das nächste mal draufhalten. Dann ist die Schuldfrage eindeutig. So sind sie schuld, weil sie einem stehenden Hindernis seitlich rein sind.

So viel dazu. Es ist zum Kotzen.

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