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Drängler wurde ausgebremst

Themenstarteram 15. April 2007 um 6:46

Zitat:

Am Mittwochvormittag kam es auf der A3, zwischen einem Kleintransporter sowie Opel Corsa, zu einer leichten Kollision, die für beide Fahrer Folgen hat und eine Strafanzeige nach sich zieht.

Das Vorgeplänkel zu dem Unfall fand auf der Überholspur, in Höhe der Raststätte Würzburg, statt. Dort fuhr der Opel bei lebhaftem Verkehr mit den erlaubten 120 km/h vor dem Kleintransporter. Dessen italienischer Fahrer hatte es jedoch eiliger und wollte überholen. Er blinkte deshalb den Pkw mit der Lichthupe an und nachdem dieser die Überholspur nicht frei machte, fuhr er dicht auf den Opel auf. Dies ließ sich der 23-jährige Pkw-Fahrer nicht gefallen und bremste einmal ab. Wegen des plötzlichen Abbremsens war nun der Bremsweg für den Italiener zu lang und er zog auf die rechte Fahrspur, um nicht aufzufahren. Da dort jedoch ein Lastwagen fuhr, musste er zurücklenken und streifte dabei den Pkw. An den Fahrzeugen entstand dabei ein Schaden von je ca. 1.000 Euro. Nach der Unfallaufnahme wurde gegen beide Fahrer Strafanzeige erstattet. Bei dem 58-jährigen Italiener wurde wegen Nötigung eine Sicherheitsleistung von 260 Euro angeordnet. Gegen den 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

Ein unnötiger Unfall der zeigt wie gefährlich das Tun der beiden beteiligten Fahrer war.

Für den Verkehrserzieher im Corsa wird es richtig dick kommen, d.h. wenn eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkerh erfolgt, dann ist der Führerschein weg.

Der Italiener dürfte auch nicht wesentlich günstiger davonkommen, wobei mir unklar ist ob und wie sein italienischer FS in Gefahr ist.

Für einen deutschen FS-Besitzer hätte die Nötigung des Dränglers wohl auch entsprehende Konsequenzen für die Fahrerlaubbnis gehabt...

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154 Antworten
am 15. April 2007 um 7:40

Re: Drängler wurde ausgebremst

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Für den Verkehrserzieher im Corsa wird es richtig dick kommen, d.h. wenn eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkerh erfolgt, dann ist der Führerschein weg.

Hoffentlich.

Solche Leute kotzen mich mehr an, als jemand, der 20 km/h zu schnell fährt. Wenn jemand von hinten kommt, der schneller fahren möchte als ich, dann zieh ich rechts rüber und lass ihn vorbei. Ist doch sein Führerschein, den er gefährdet und nicht meiner.

Wobei man das Handeln des Italieners (dichtes Auffahren) auch nicht gutheissen kann.

Gruß Christian

guter witz wenn du mal liest war rechts ein lkw wie soll er da die spur wechseln. nur weil du schneller bist heisst das noch lange net das sofort alle aus dem weg springen sollen, das geht nur bei freier rechter spur ausserdem wäre das ja normal da es ein rechtsfahrgebot gibt.

aber das schneller sein ist auch kein grund einen auf den stossstangen zu hängen und den sicherheitsabstand zu vergessen und erst kein anrecht auf die linke spur.

am 15. April 2007 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

guter witz wenn du mal liest war rechts ein lkw wie soll er da die spur wechseln. nur weil du schneller bist heisst das noch lange net das sofort alle aus dem weg springen sollen, das geht nur bei freier rechter spur ausserdem wäre das ja normal da es ein rechtsfahrgebot gibt.

Das er nicht sofort die Spur wechseln kann/soll, ist ja wohl klar, wenn rechts Verkehr ist. Wofür ihm der FS abgenommen gehört, ist für das "verkehrserzieherische Bremsen".

Und das das Verhalten des Italieners voll daneben war, habe ich in meinem ersten Beitrag glaube ich schon erwähnt.

am 15. April 2007 um 9:08

ich glaube die situation fand über mehrer hundert meter statt, also ist es nicht auszuschließen, das rechts doch frei war.

Solche Szenen finden täglich hundertfach auf Deutschlands Straßen statt.

Drängeln -> Antippen der Bremse -> Lichthupe -> Nebelschlussfunzel -> noch dichteres Drängeln

Erwähnenswert ist dieser Zwischenfall wohl bloß, weil der Corsa etwas stärker gebremst und der Italiener die Bremsfähigkeit seines Transporter falsch eingeschätzt hat.

Ein Zeugnis der Unzurechnungsfähigkeit und beschränkter Weitsicht vieler Fahrer/innen.

die frage ist doch warum der corsa gebremst hat? wie will man dem nachweisen, dass er grundlos gebremst hat ;)

Zeugenaussagen/Beweise, dass es Grund zum plötzlichen Bremsen gab? Anscheinend hat er seine erzieherische Maßnahme ja auch schon gestanden.

zeugenaussagen/beweise, dass es keinen grund zum bremsen gab? und wenn ers gestanden hat, ist er ein idiot

Ein schönes Beispiel.

Zum Glück kein Personenschaden.

Ich kann den Corsa-Fahrer schon verstehen, obwohl ich da nicht so gehandelt hätte.

Wenn ich mit 120 fahr, die auch geboten sind, und dann jemanden ganz links überhol und ein anderer kommt von hinten und drängelt, dann fahr ich weiter mit 120 bis ich überholt haben und lass ihn dann ziehen. Kostet doch nur Nerven.

Ich weiß nicht genau, aber ich finde, dass sich der Verkehr schon etwas gebessert hat und man doch manchmal auf nette Meschen trifft. Ich lass gern anderen den Vortritt, wenn ich so zu einem besseren Klima auf den Straßen beitragen kann.

Hallo

Da haben sich anscheinend zwei gefunden....

Was ich getan hätte: Ich fahre mit meinem Hutschefiddel auch mal links. Und wenn ich einen anfliegen sehe, fahre ich gar nicht erst raus.

Bin ich aber schon links, und kann nicht nach rechts zurück, kann ich auch nichts machen!

Und bei erlaubten 120 fahre ich höchstens 135. Soll der Andere doch dicht auffahren. Da denke ich mir immer, dass sein Baum auch schon steht.

Antippen der Bremse (wegen des Leuchtens) ist zwar erlaubt, wäre mir aber zu gefährlich.

Das Ausbremsen kann sogar noch schwerere Folgen haben.

Ich finde, dass seit Inkrafttreten der neuen Strafen wegen Drängelns diese Unsitte schon ein wenig nachgelassen hat.

Ein alter Beitrag, den ich wieder rausgesucht habe:

 

Weser-Kurier, 01.08.04

Kurioser Streit in beruhigter Zone

 

Dass ein Autofahrer in einer verkehrsberuhigten Zone tatsächlich Tempo 30 eingehalten hat, hat einen Lastwagenfahrer so erbost, dass er sich auf eine Schlägerei eingelassen hat. Die ungewöhnliche Auseinandersetzung ergab sich nach Angaben der Polizei in Bochum. Der 47-jährige Fahrer eines Sattelzuges aus Gelsenkirchen bedrängte einen vorschriftsmäßig fahrenden 24-jährigen Bochumer zunächst durch dichtes Auffahren. An einer Ampel stieg er aus und fragte den Autofahrer, ob er einen Abschleppdienst brauche. Der Streit eskalierte, der Lkw-Fahrer schlug dem Bochumer die Nase blutig, der trat eine Beule in die Tür des Lastwagens. Danach ging die Schlägerei erst richtig los, wie die Polizei berichtete. Ergebnis sind gegenseitige Anzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Als die Polizei die Streithähne trennte, habe der Lkw-Fahrer angegeben, sich provoziert gefühlt zu haben, da der Autofahrer „in der 30 Km-Zone doch tatsächlich mit 30 gefahren ist.“ Nicht nur diese Äußerung könnte ins Gewicht fallen, wenn nach der „Eignung“ des Berufskraftfahrers gefragt wird.

Wenn ich so was schon lese, wird mir echt anders.

Zitat:

Original geschrieben von Textron

Antippen der Bremse (wegen des Leuchtens) ist zwar erlaubt,

Steht wo?

Weswegen soll er denn gebremst haben?

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

die frage ist doch warum der corsa gebremst hat? wie will man dem nachweisen, dass er grundlos gebremst hat ;)

@ IAN@BTCC

Als Bedrängter darf man ganz kurz die Bremse antippen und dadurch die Bremslichter aufleuchten lassen um den Drängler auf dessen verkehrsgefährdendes Fehlverhalten aufmerksam zu machen – aber nicht abbremsen oder den Drängler schikanieren, sonst nötigt man evtl. selbst bzw. begeht einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr! (Als Vordermann darf man nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen (StVO § 4).) Falls der Vordermann allerdings wirklich einen Grund zum Bremsen hat, kann er dies selbstverständlich tun.

Kommt es durch das leichte Antippen der Bremse des Genötigten zu einer Überreaktion des Dränglers oder zum Unfall, so ist der Drängler i.d.R. alleine für die Folgen verantwortlich, denn sein Verhalten (sträflich vernachlässigtes Einhalten des Sicherheitsabstandes) hat den Unfall hervorgerufen, der Vordermann ist i.d.R. schuldlos oder bekommt eine (geringe) (Teil)schuld (OLG (Oberlandesgericht) Karlsruhe mit Urteil 10 U 240/90 vom 11.1.1991; OLG Köln mit Beschluß Ss 439/96 vom 17.9.1996)

Mir sind Leute suspekt, die genau Strich fahren. Wenn schon 10 kmh drunter oder drüber. Aber genau drauf... ne irgendwas stimmt mit denen nicht, hängen mit ihren Augen offensichtlich zu 80% auf dem Tacho.

Und ja - der Corsa hätte wohl _vor_ dem LKW ausweichen können. Denn der Kleinlaster ist wohl nicht aus dem Nichts aufgetaucht. Aber ich vermute der Corsafahrer dachte sich "hei, den LKW schaff ich noch, soll der Kastenwagen eben kurz warten" - das ist die innere Einstellung, die hoffentlich zum Verlust des FS führt.

Mal davon abgesehen. Der Kleinlasterfahrer war offensichtlich _sehr_ nah auf dem Corsa. Wenn der Corsa nur kurz gebremst hat, der Kleinlaster nach rechts ausweichen "musste" - nur um zu merken, dass da bereits ein LKW war - kann was nicht mit rechten Dingen zugegangen sein.

Ich glaube der Corsa hat vermutlich genau dann gebremst, als der Kleinlaster gerade im Bremsvorgang war - und das vermutlich 25cm nach Beginn des LKWs, wo der Corsa mal eben hätte ausweichen können.

Wie dem auch sei. Beide haben Mist gebaut. Beiden gehören die Leviten langgezogen ;)

Edit: NEIN - man darf die Bremslichter eben nicht zur Erziehung aufleuchten lassen. Genausowenig wie blinken links und so Scherze. Das ist alles zusammen Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Selbstjustiz ist auch auf der Straße _nicht_ erlaubt. Das sind irgendwelche Legenden, die sich hartnäckig halten. Vergesst es einfach. Auf der Straße benehmen, Rücksicht nehmen (auf beide - die Schleicher und die Schnellfahrer) und mit kühlem Kopf fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Textron

@ IAN@BTCC

Als Bedrängter darf man ganz kurz die Bremse antippen und dadurch die Bremslichter aufleuchten lassen um den Drängler auf dessen verkehrsgefährdendes Fehlverhalten aufmerksam zu machen

Wo steht das? Konnte nichts dazu in der StVO finden! Übrigens bist du nicht dafür da andere auf Fehler aufmerksam zu machen. Das ist immernoch Sache der Polizei!;)

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