Drängler wurde ausgebremst

Zitat:

Am Mittwochvormittag kam es auf der A3, zwischen einem Kleintransporter sowie Opel Corsa, zu einer leichten Kollision, die für beide Fahrer Folgen hat und eine Strafanzeige nach sich zieht.

Das Vorgeplänkel zu dem Unfall fand auf der Überholspur, in Höhe der Raststätte Würzburg, statt. Dort fuhr der Opel bei lebhaftem Verkehr mit den erlaubten 120 km/h vor dem Kleintransporter. Dessen italienischer Fahrer hatte es jedoch eiliger und wollte überholen. Er blinkte deshalb den Pkw mit der Lichthupe an und nachdem dieser die Überholspur nicht frei machte, fuhr er dicht auf den Opel auf. Dies ließ sich der 23-jährige Pkw-Fahrer nicht gefallen und bremste einmal ab. Wegen des plötzlichen Abbremsens war nun der Bremsweg für den Italiener zu lang und er zog auf die rechte Fahrspur, um nicht aufzufahren. Da dort jedoch ein Lastwagen fuhr, musste er zurücklenken und streifte dabei den Pkw. An den Fahrzeugen entstand dabei ein Schaden von je ca. 1.000 Euro. Nach der Unfallaufnahme wurde gegen beide Fahrer Strafanzeige erstattet. Bei dem 58-jährigen Italiener wurde wegen Nötigung eine Sicherheitsleistung von 260 Euro angeordnet. Gegen den 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

Ein unnötiger Unfall der zeigt wie gefährlich das Tun der beiden beteiligten Fahrer war.

Für den Verkehrserzieher im Corsa wird es richtig dick kommen, d.h. wenn eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkerh erfolgt, dann ist der Führerschein weg.

Der Italiener dürfte auch nicht wesentlich günstiger davonkommen, wobei mir unklar ist ob und wie sein italienischer FS in Gefahr ist.
Für einen deutschen FS-Besitzer hätte die Nötigung des Dränglers wohl auch entsprehende Konsequenzen für die Fahrerlaubbnis gehabt...

154 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Wo liegt eigentlich das Problem?

Das Ankündigen des Überholvorgangs ist legal

Das habe ich eben erklärt. Sorry, ist halt wie so oft bei Gesetzen, abhängig von Formulierungen und einzelnen Wörtern. Es darf angekündigt werden "Ich überhole jetzt gleich!" und nicht "Ich möchte jetzt ganz gerne überholen!"...

Zitat:

Original geschrieben von razor23


und erinnert den anderen Verkehrsteilnehmer an das Rechtsfahrgebot bzw. die Radwegebenutzungspflicht, um einen reibungslosen (weil nicht unnötig behinderten) Überholvorgang zu ermöglichen. Von Nötigung keine Spur.

Und genau dazu darf es dann schon nicht mehr verwendet werden, zumal das Thema Radwegbenutzungspflicht auch etwas diffiziler ist (siehe weiter oben). Jemanden an seine Pflichten und deine Rechte zu erinnern ist oberlehrerhaft und wird Nötigung genannt, solange keine Gefährdung (andere Ausnahme für Licht-/Hupe) für dich besteht. Selbst bei einer Behinderung hast du streng genommen Pech gehabt....

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Ich kündige ihm an, dass ich ihn überholen werde! Ob das in zehn Sekunden oder zwei Minuten passiert, ist vom Gesetzgeber nicht klar geregelt.

Ach kommt Leute, stellt euch nicht d....

Überholen bedeutet, dass du an ihm vorbei kommst und nicht noch länger hinter im bleibst. Du weißt ja gar nicht, ob du überhaupt überholen kannst. Wenn er weiterhin links fährt, wird das nie was. Die Zeit spielt dabei auch keine Rolle, weil das Überholen unmittelbar auf die Ankündigung folgt. Deshalb auch diese Formulierung in der StVO.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Ein Radfahrer, der verbotenerweise die Landstraße benutzt, obwohl es zwei Meter weiter einen wunderschönen Radweg gibt, nötigt mich übrigens genauso (zum Langsamfahren nämlich). Und wer kilometerlang zu langsam (<10 km/h Differenz) überholt und das Rechtsfahrgebot konsequent missachtet, begeht auch eine Nötigung des nachfolgenden Verkehrs.

Nein! Das ist keine Nötigung sondern eine Behinderung. Selbst eine Nötigung würde dich nicht dazu ermächtigen selbst eine selbige zu begehen. Nur bei einer Gefährdung dürftest du einen Hinweis geben.

Natürlich darfst du den Radfahrer genauso darauf hinweisen, dass du ihn gleich überholst, aber hupen auch nur mit ausreichendem Abstand. Alles andere sind reine Bestrafungsaktionen.

Für solche zumutbaren Behinderungen gibt es genügend Gerichtsurteile, z.B. leichtes Abbremsen, wenn vor dir jemand überholt, oder nicht schnell genug beschleunigt.

Klar ist es saublöd hinter einem Schleicher herzufahren, vor allem wenn er nicht auf den freundlichen Hinweis reagiert. Ist aber leider so. Freut mich aber schon, dass die Polizei wenigstens ab und zu diese Linksschleicher rauszieht. Leider sind diese Herrschaften noch lernresistenter als mancher Raser und Drängler.

Trotzdem ist es einfacher und entspannter mal rechtzeitig vom Gas zu gehen und den anderen überholen zu lassen als ihm direkt im Kofferraum zu hängen. Dann macht derjenige meist auch schneller wieder Platz, so zumindest meine Erfahrung.

Miteinander gehts doch irgendwie besser als gegeneinander....

Ansonsten darf ich euch zu diesen beiden Themen gerne an Verkehrsportal.de weiterempfehlen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Ach kommt Leute, stellt euch nicht d....
Überholen bedeutet, dass du an ihm vorbei kommst und nicht noch länger hinter im bleibst. Du weißt ja gar nicht, ob du überhaupt überholen kannst. Wenn er weiterhin links fährt, wird das nie was. Die Zeit spielt dabei auch keine Rolle, weil das Überholen unmittelbar auf die Ankündigung folgt. Deshalb auch diese Formulierung in der StVO.

Dann interpretieren wir die StVO anders.

Ich darf ihm per Hupe oder Lichthupe ankündigen, dass ich ihn überholen werde. Wann ich dann an ihm vorbeiziehe ist egal. Wenn ich schon einen Überholvorgang eingeleitet habe, dann kann ich diesen ja nichtmehr "ankündigen", da er schon begonnen hat.😁😉

Zitat:

Trotzdem ist es einfacher und entspannter mal rechtzeitig vom Gas zu gehen und den anderen überholen zu lassen als ihm direkt im Kofferraum zu hängen. Dann macht derjenige meist auch schneller wieder Platz, so zumindest meine Erfahrung.

Das mache ich sowieso. Die Realität auf deutschen Straßen sieht allerdings anders aus.😉

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Ich darf ihm per Hupe oder Lichthupe ankündigen, dass ich ihn überholen werde. Wann ich dann an ihm vorbeiziehe ist egal.

🙄

"Das Überholen" ist anzukündigen, das logischerweise unmittelbar auf die Ankündigung folgt, es ist durchaus ein zeitlicher Zusammenhang zu sehen.

Wenn du nicht überholst / überholen kannst, kündigst du auch nicht das Überholen sondern nur deinen Wunsch an.

§9/1 (Blinken beim Abbiegen) ist z.B. anders formuliert: "Wer abbiegen WILL...."
Hier musst du deinen Wunsch abzubiegen kund tun und nicht den Vorgang, also wenn du abbiegen kannst (wenn endlich frei ist).

Der Gesetzgeber unterscheidet also ganz klar in den Formulierungen...

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Das mache ich sowieso. Die Realität auf deutschen Straßen sieht allerdings anders aus.😉

Ist oft auch nur selektive Wahrnehmung. Natürlich nimmt man die Bremser viel deutlicher wahr als die, die Platz machen.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


🙄
"Das Überholen" ist anzukündigen, das logischerweise unmittelbar auf die Ankündigung folgt, es ist durchaus ein zeitlicher Zusammenhang zu sehen.
Wenn du nicht überholst / überholen kannst, kündigst du auch nicht das Überholen sondern nur deinen Wunsch an.

§9/1 (Blinken beim Abbiegen) ist z.B. anders formuliert: "Wer abbiegen WILL...."
Hier musst du deinen Wunsch abzubiegen kund tun und nicht den Vorgang, also wenn du abbiegen kannst (wenn endlich frei ist).

Der Gesetzgeber unterscheidet also ganz klar in den Formulierungen...

Ist oft auch nur selektive Wahrnehmung. Natürlich nimmt man die Bremser viel deutlicher wahr als die, die Platz machen.

Das meinte ich damit gar nicht.😉 Ich habe mich eher auf die Leute bezogen, die Blinker setzen, gleichzeitig rausziehen und damit mich zu einem sehr starken Bremsvorgang nötigen. Im Alltag reicht es daher meist nicht aus kurz vom Gas zu gehen bzw. leicht zu bremsen.

Zitat:

Die Zeit spielt dabei auch keine Rolle, weil das Überholen unmittelbar auf die Ankündigung folgt.

Das ist nunmal nicht klar geregelt und deshalb interpretiert den Gesetztestext wohl jeder anders.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Ich habe mich eher auf die Leute bezogen, die Blinker setzen, gleichzeitig rausziehen und damit mich zu einem sehr starken Bremsvorgang nötigen.

Sehe ich genauso als selektive Wahrnehmung.
Ich komme an mehr Autos vorbei, die nicht plötzlich rausziehen als an den von dir beschriebenen. Um ehrlich zu sein, ist mir das in 15 Jahren bisher sehr selten passiert.

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Das ist nunmal nicht klar geregelt und deshalb interpretiert den Gesetztestext wohl jeder anders.
Nein. Es kommt bei Gesetzestexten immer auf den genauen Wortlaut an. "Das Überholen..." lässt keine Interpretationen zu. Die Abfolge "Ankündigen" und "Überholens" lässt ein kleinen zeitlichen Spielraum zu, aber keinesfalls 10s oder mehr. Genausowenig wie das Abbiegen. Oder kündigst du das auch schon 2 Minuten vorher an?
Wenn du nicht überholen kannst, kannst du auch nichts ankündigen. Und wenn jemand vor dir auf der linken Spur fährt, kannst du weder überholen, noch abschätzen wann du überholen kannst.

Diesbezüglich darf ich dir auch einen gewissen Hentschel empfehlen.... 😉

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Sehe ich genauso als selektive Wahrnehmung.
Ich komme an mehr Autos vorbei, die nicht plötzlich rausziehen als an den von dir beschriebenen. Um ehrlich zu sein, ist mir das in 15 Jahren bisher sehr selten passiert.

Nein. Es kommt bei Gesetzestexten immer auf den genauen Wortlaut an. "Das Überholen..." lässt keine Interpretationen zu. Die Abfolge "Ankündigen" und "Überholens" lässt ein kleinen zeitlichen Spielraum zu, aber keinesfalls 10s oder mehr. Genausowenig wie das Abbiegen. Oder kündigst du das auch schon 2 Minuten vorher an?
Wenn du nicht überholen kannst, kannst du auch nichts ankündigen. Und wenn jemand vor dir auf der linken Spur fährt, kannst du weder überholen, noch abschätzen wann du überholen kannst.

Natürlich kann ich das abschätzen!😉

Mir passiert sowas übrigens min. 1x in der Woche. Bei einer Jahresfahrleistung von über 100tkm Autobahn kein Wunder.

Ist es auch eine selektive Wahrnehmung, dass ich wenig Probleme mit Dränglern habe, aber jede Menge mit Schleichern?

Oder liegt es vielleicht einfach daran, dass ich mich beim Überholen an die StVO halte und niemanden behindere? 🙄

Jeder der langsamer fährt als ich ist ein Schleicher, jeder der schneller fährt ist ein Raser. 😉

Ich habe auf der AB auch wenig (bis keine) Probleme mit Dränglern, weil ich 1. auf der AB recht schnell fahre und 2. auch bei 230 brav rechtsrüberfahre. Gibt ja immer noch genügend, die schneller sind.

Allerdings habe ich auch mit Schleichern keine Probleme, weil ich dann rechtzeitig vom Gas gehen und Bremse und mich deshalb auch nicht tierisch aufrege. Wenn jemand trotzdem länger braucht wird er einmal angelichthupt und macht meistens auch Platz. Wenn nicht, hab ich halt Pech gehabt, stellt aber nicht wirklich ein Problem dar. Leute, die mich zu einer harten Bremsung zwingen, fand ich bisher nur sehr selten. Obwohl in Bayern auch viele Touristen unterwegs sind....

Also, einmal die Woche ist nicht viel, wenn man bedenkt, wie oft du ohne Probleme an langsameren vorbeikommst, bei 100tkm im Jahr....das meinte ich mit selektiver Wahrnehmung. Solche Situationen bleiben natürlich besser im Gedächtnis als ein unauffälliger Überholvorgang.

Ich schrieb ja "min."!

Liegt vielleicht daran das ich in der Nacht unterwegs bin.

Selbst wenns 4x die Woche ist, ist es bei der KM-Leistung wenig, wenn man bedenkt dass es über 2000km pro Woche und sicher nicht wenige Überholvorgänge sind.

Nachts verschätzt man sich bei der Geschwindigkeit leichter, da man ja nur die Scheinwerfer sieht, allerdings kann man eigentlich keinen komplett übersehen...

Ich sage ja auch nicht, dass es gar keine Schleicher gibt, ich sage nur, dass es auch aufs eigene Verhalten ankommt. Wer dicht auffährt und dauernd lichthupt, braucht sich nicht zu wundern, wenn der vorne nicht in die nächste 10-Sek-Lücke fährt, sondern den nächsten LKW noch mitnimmt...und den nächsten...und den nächsten....

Gestern ausm Videotext: über 80% der Fahrer beschweren sich laut einer Umfrage über die zunemend kriegsähnlichen Zustände auf deutschen Straßen. Wird glaub ich Zeit, dass wir alle dagegen was unternehmen. Die Oberlehrer sollen nicht allen ihre Frömmigkeit aufoktruieren und die Raser/Drängler auch mal kollegial vom Gas gehen und auch mal über Fehler von offensichtlich unsicheren Fahrern einfach hinwegsehen und diese nicht noch nervöser machen.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Radfahrer zu erschrecken macht man auch nur solange, bis einer mal richtig erschrickt und den Lenker verreißt.

VOLLE ZUSTIMMUNG! Es hat mich selbst schon einige Male fast vom Fahrrad geschmissen, als ich angehupt worden bin. So ein plötzliches, lautes Hupen kann einen ganz schön erschrecken, wenn man so gemütlich auf seinem Fahrrad dahinfährt...

Gruß
Karl

P. S.: Den Lenker habe ich dabei auch schon das eine oder andere Mal verrissen, aber ich bin NOCH nicht hingeflogen dabei.

Zitat:

Original geschrieben von 200D


So ein plötzliches, lautes Hupen kann einen ganz schön erschrecken, wenn man so gemütlich auf seinem Fahrrad dahinfährt...

Gemütliches Fahren (für mich heißt das defensiv und zurückhaltend) und angehupt werden ist in den meisten Fällen widersprüchlich, da man den meisten Verkehrsteilnehmern einen Grund (Behinderung oder Gefährdung) bieten muss, um diese zum Hupen zu bekommen. Wenn allerdings gemütliches Fahren mit unaufmerksamem Fahren gleichzusetzen ist und man alles um sich herum vergisst, ist es nur logisch, dass man per Hupe in die Realität zurück geholt wird.

Bestes Beispiel für rücksichtsloses gemütliches Fahren sind wohl die sonntäglichen Fahrradkollonnen - womöglich noch auf Landstraßen - , die verbotenerweise zu zweit oder dritt nebeneinander fahren und Überholvorgänge unnötig kompliziert und gefährlich machen. Da hupe ich zwar auch nicht gleich, aber berechtigt wäre es meiner Meinung nach, wenn sie die Autos hinter ihnen nicht selbst bemerken.

Und wer wegen einmal Hupen gleich vom Fahrrad fällt, läuft wohl lieber. Nicht auszudenken, was passiert, wenn der Radfahrer mal wirklich in eine kritische Situation kommt und sich erschrickt . 🙄

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Bestes Beispiel für rücksichtsloses gemütliches Fahren sind wohl die sonntäglichen Fahrradkollonnen - womöglich noch auf Landstraßen - , die verbotenerweise zu zweit oder dritt nebeneinander fahren und Überholvorgänge unnötig kompliziert und gefährlich machen.

Leider irrst du da (wieder). Vielleicht solltest du die StVO doch mal etwas genauer anschauen.

Verbänden von 15 oder mehr Fahrradfahrern DÜRFEN nebeneinander fahren! StVO §27/1!
Da fürs Überholen sowieso ein Spurwechsel nötig ist und dadurch die Länge der Fahrradkolonne kürzer wird, der Überholvorgang kann also schneller beendet werden!
Hat also auch noch einen Vorteil für dich als Autofahrer 🙄

Leider ist es in der Regel eher so das Gruppen bis 10 Leuten in Dreierreihen nebeneinander fahren und große Gruppen mit mehr als 15 Leuten schön hintereinander und so weit auseinandergezogen das die Kolonne mehrere 100m lang werden kann.
Über die Möchtegern Tour de France teilnehmer sprechen wir lieber gar nicht erst.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Verbänden von 15 oder mehr Fahrradfahrern DÜRFEN nebeneinander fahren!

Ich erlebe aber meistens, dass schon Gruppen von 2-4 Fahrradfahrern die ganze Fahrbahn für sich beanspruchen und nicht soweit wie möglichst rechts fahren (natürlich mit einem Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand, der muss aber keine 1,5 Meter betragen).

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