DOT und Versicherung?
Hallo,
mich würde einmal interessieren ob versicherungstechnisch die DOT eines Winterreifens eine Rolle spielt.
In Ebay kann man "Neureifen" mit einer DOT 12/02 kaufen, was ja bedeutet, dass der Reifen in der 12. Woche 2002 hergestellt wurde. Der Reifen wäre somit 10 Jahre alt und man kann im Netz nachlesen, dass die Weichmacher im Gummi nach einigen Jahren ausgedünstet sind, der Reifen nutzt sich zwar nicht mehr merklich ab, hat aber aufgrund der verhärteten Oberfläche auch kaum noch Bodenhaftung. Deshalb sollte ein Reifen, der älter als 6 Jahre ist, aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden.
Kann es da auch irgendwelche Probleme mit der Versicherung geben ?
Es würde mich einfach mal interessieren, da Reifen die älter als 10 Jahre sind, immer noch fleissig verkauft werden.
VG
Steffi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
… da Reifen die älter als 10 Jahre sind, immer noch fleissig verkauft werden.
Die können nur verkauft wefden, weil es genügend Dumme gibt, die sowas kaufen.
34 Antworten
so ganz, wird man das imho nicht alleine anhand des alters festmachen koennen.
in der praxis werden wohl nicht so selten reifen mit einem alter von 8-10 jahren auf fahrzeugen vorhanden sein.
jedoch sehe ich einen grossen (moeglichen) unterschied, ob der reifen 8 jahre im "einsatz" (sonne, oel, wind und wetter usw.) war, oder ob er 8 jahre in einem "kuehlen, dunklen, trockenen, ozon- und oelfreien raum" fachgerecht gelagert wurde.
auch der tuev bemaengelt ja eher den zustand (risse;poroesitaet) als das alter direkt.
ich pers. wuerde derart alte reifen wohl nicht kaufen wollen, aber man muss natuerlich auch die nutzungsart und voraussichtliche nutzungsdauer mit einbeziehen.
weitere 5 jahre auf dem fahrzeug ist sicherlich nicht optimal; fuer einen burnout wettbewerb sehe ich da aber kein problem 🙂
auf einem, von jedem, gepruegelten "pizzataxi" mit einem verschleiss von 2-4 saetzen/jahr aber evtl. eine ueberlegung.
PS
wenn der reifen mit DOT 0612 einen schaden erlitten hat der nicht instandgesetzt wird/reifen ersetzt wird, ist das wohl eher ein VS problem.
Zitat:
… da Reifen die älter als 10 Jahre sind, immer noch fleissig verkauft werden.
Die können nur verkauft wefden, weil es genügend Dumme gibt, die sowas kaufen.
ob sie nur fleissig angeboten werden oder auch verkauft, wissen wir ja auch nicht ? 😉
Meiner Meinung nach kann Dir der Versicherer keine Probleme machen, wenn Du mit alten Reifen unterwegs bist. Es gibt ja keine gesetzliche Vorgabe, die ein Höchstalter vorschreibt, sondern lediglich eine Mindestprofiltiefe...
Haben die Reifen also noch genügend Profil und keine offensichtlichen Beschädigungen, wüsste ich nicht, wo der Versicherer da ansetzen soll!
Dass man Reifen ab einem gewissen Alter aus Gründen der eigenen Sicherheit tauschen sollte, ist denke ich eine Binsenweisheit!
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Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ob sie nur fleissig angeboten werden oder auch verkauft, wissen wir ja auch nicht ? 😉
Im Ebay sind heute 2x welche versteigert worden....ich denke es gibt noch viele Leute
die nur auf die Profiltiefe und das "angegebene" Alter schauen. Was meistens der "vielleicht" gekaufte Zeitraum ist und auch schon etliche Jahre auf dem Buckel hat....
Meine Tochter hatte voller Begeisterung etliche "günstige" Reifen mit guter Profiltiefe gefunden,
auch mit DOT`s jenseits der Schmerzgrenze 😉
Schlimm finde ich nur das sogenannte "Händler" solch "alte" Reifen anbieten 🙁
Und die Unwissenden dann eventuell den Schaden haben.......
VG
Steffi
Tach,
ich glaube, dass 95% aller Reifenkäufer nicht wissen was eine DOT-Nummer ist, geschweige denn wie sie zu lesen ist.
Wenn einem dann so ein Angebot unterkommt bei dem das Preis/Profiltiefen-Verhältnis stimmt, wird gekauft. Diejenigen welche solche Reifen noch verkaufen sollten Ihr Gewerbe abmelden müssen und aus dem Verkehr gezogen werden.
Und: Nein das Alter der Reifen interessiert rein versicherungstechnisch nicht.
Salve,
remarque
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Tach,ich glaube, dass 95% aller Reifenkäufer nicht wissen was eine DOT-Nummer ist, geschweige denn wie sie zu lesen ist.
....genau das glaube ich auch!
Mal gaaanz weit hergeholt: Angenommen durch einen geplatzten Reifen -davon abgesehen, dass es mit jedem Reifen passieren kann- kommt es zu einem Unfall, bei dem andere Verkehrsteilnehmer zu schaden kommen. Die Reifen haben eine DOT die 10 oder mehr Jahre alt ist, könnte dann nicht die Versicherung dies nicht auch gegen den Versicherungsnehmer verwenden?
Ich weiß, ist rein hypothetisch, wäre aber doch nicht so abwegig, oder?
VG
Steffi
Tach,
rein hypothetisch gäbe es sicher die ein - oder - andere Versicherung welche sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen würde.
Vielleicht gibt es ja hier im Forum jemanden, der damit schon Erfahrungen gesammelt hat und uns seine Erlebnisse mit der/seiner Versicherung mitteilen will.
Alles weitere sind Mutmaßungen welche keiner weiteren Diskussion bedürfen.
Salve,
remarque
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Meiner Meinung nach kann Dir der Versicherer keine Probleme machen, wenn Du mit alten Reifen unterwegs bist. Es gibt ja keine gesetzliche Vorgabe, die ein Höchstalter vorschreibt, sondern lediglich eine Mindestprofiltiefe...
es GAB ja auch keine gesetzliche regelung in sachen winterreifen und trotzdem haben versicherungen ihr eigenes süppchen gekocht. ebenso handy am ohr war auch lange zeit nicht gesetzlich geregelt und trotzdem hams viele versicherungen anders gesehen.
Wenn die Händler von der Rechtssprechung her bis zu 5 Jahre alte Reifen als "neu" verkaufen dürfen, kann man dem Endverbraucher schlecht verbieten Reifen älter als 6 Jahre noch zu fahren.
Und zudem wenn es wirklich gefährlich sein sollte, müsste man eigentlich bei der TÜV-Prüfung dieses beanstanden und nicht, der TÜV sagt alles ok und beim nächsten Unfall verweigert die VS die Regulierung bzw stellt sich quer.
Will damit sagen, dass das Erkennen offensichtlicher Beschädigungen und Mängel natürlich in der Verantwortung des Halters/Fahrers liegt, aber alles was darüber hinaus geht sollte bei der TÜV Prüfung bemängelt werden.
Nur weil wir uns hier für solche Dinge interessieren und etwas "Ahnung" haben, wissen wie oben schon erwähnt die wenigsten Verkehrsteilnehmer, dass es eine DOT gibt, geschweige denn wie sie gelesen wird. Und jetzt stelle man sich die meisten alten Leute, Mütter und Anti-Auto-Interessierten draussen vor, die keine Ahnung davon haben.
Kleine Anekdote mit einem Kumpel:
Ich: "Ui, dein Reifen ist aber an der Seite blank. Da kommt der Draht schon fast raus. Damit darfst du bestimmt nicht mehr fahren und lass dir die Spur einstellen."
Er: "Doch, darf ich. Laut Gesetz ist 1,6mm die Mindestprofiltiefe."
Ich: "Na also. Da ist doch alles weg."
Er: "Ne, das ist nur der Rand. Hier in der Mitte wird immer gemessen und da sind mehr als 4mm."
😕😕😕
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Er: "Ne, das ist nur der Rand. Hier in der Mitte wird immer gemessen und da sind mehr als 4mm."
das natürlich blödsinn vom feinsten!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das natürlich blödsinn vom feinsten!Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Er: "Ne, das ist nur der Rand. Hier in der Mitte wird immer gemessen und da sind mehr als 4mm."
Das meine ich ja. Es ist einfach unglaublich, wieviel Falschwissen draussen auf der Strasse herrscht.
Anderes Beispiel:
Kumpel leiht seinem Cousin seinen 500SL aus und ich sag ihm, dass er mutig ist, den Wagen einem Führerschein-Neuling und Azubi zu geben.
Er: "Seine Versicherung zahlt mir dann ja den Schaden und es sind ja seine Prozente die dann hochgehen."
Du glaubst gar nicht, wie schnell er ihn angerufen hat 😁
Was ist denn mit der Aussage:
Mit 10 Jahre alten Reifen bekomme ich keine HU-Plakette.
Dieses wurde mir von meinem freundlichen Suzuki-Händler mitgeteilt.
2. bei der letzten Inspektion eines Golf 4 wurde vom VAG-Händler darauf hingewiesen,
dass die Winterreifen nächstes Jahr 10 Jahre alt sind und getauscht werden müssen/sollen.
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Was ist denn mit der Aussage:
Mit 10 Jahre alten Reifen bekomme ich keine HU-Plakette.
Dieses wurde mir von meinem freundlichen Suzuki-Händler mitgeteilt.2. bei der letzten Inspektion eines Golf 4 wurde vom VAG-Händler darauf hingewiesen,
dass die Winterreifen nächstes Jahr 10 Jahre alt sind und getauscht werden müssen/sollen.
Wie schon mehrmals geschrieben, gibt es keine gestzl. Regelung zum Alter eines Reifen.
Ausnahme: Anhänger mit 100 km/h-Zulassung, hier dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein.
Das in der Regel 10 Jahre alte Reifen getauscht werden sollten, steht ausser Frage, gesetzl.vorgeschrieben ist es jedoch nicht....
Kommt aber bestimmt irgenwann, wenn die Reifenlobby hier Potenzial wittert ...🙄🙄