DOT und Versicherung?
Hallo,
mich würde einmal interessieren ob versicherungstechnisch die DOT eines Winterreifens eine Rolle spielt.
In Ebay kann man "Neureifen" mit einer DOT 12/02 kaufen, was ja bedeutet, dass der Reifen in der 12. Woche 2002 hergestellt wurde. Der Reifen wäre somit 10 Jahre alt und man kann im Netz nachlesen, dass die Weichmacher im Gummi nach einigen Jahren ausgedünstet sind, der Reifen nutzt sich zwar nicht mehr merklich ab, hat aber aufgrund der verhärteten Oberfläche auch kaum noch Bodenhaftung. Deshalb sollte ein Reifen, der älter als 6 Jahre ist, aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden.
Kann es da auch irgendwelche Probleme mit der Versicherung geben ?
Es würde mich einfach mal interessieren, da Reifen die älter als 10 Jahre sind, immer noch fleissig verkauft werden.
VG
Steffi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
… da Reifen die älter als 10 Jahre sind, immer noch fleissig verkauft werden.
Die können nur verkauft wefden, weil es genügend Dumme gibt, die sowas kaufen.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das natürlich blödsinn vom feinsten!Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Er: "Ne, das ist nur der Rand. Hier in der Mitte wird immer gemessen und da sind mehr als 4mm."
Bitte kein Halbwissen verbreiten.
Die Mindestprofiltiefe wird am Hauptprofil ermittelt, welches sich in der Mitte der Lauffläche befindet.
Am Rand darf die Profiltiefe selbstverständlich geringer sein (ist u.U. selbst bei Neureifen der Fall).
Der Kumpel hat somit natürlich recht.
Wers nicht glaubt möge einen Blick in Paragraf 36 Absatz 2 der StVZo werfen.
Geringer als die 1,6mm? Auch wenn der Rand schon blank ist? 😕
Hätte ich niemals für möglich gehalten, aber danke für die Info. War immer der Meinung, dass die niedrigste Stelle auf dem ganzen Profil heranzuziehen ist.
Aber da sieht man, wie schnell man sich irren kann.
gruss
TazaTDI
Hi,
zumindest bei einer HU wird der Prüfer im einem solchen fall eine möglichkeit finden einen Mangel aufzuschreiben 😁
Und wenn da einfach Mangel Bereifung steht hat man auch keinen Ansatzpunkt sich dagegen zu wehren.
Beim Reifenalter wird der Prüfer aber wahrscheinlich keine Mangel notieren,es sei denn der reifen zeigt deutlich Alterungsrisse.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Was ist denn mit der Aussage:
Mit 10 Jahre alten Reifen bekomme ich keine HU-Plakette.
Dieses wurde mir von meinem freundlichen Suzuki-Händler mitgeteilt.2. bei der letzten Inspektion eines Golf 4 wurde vom VAG-Händler darauf hingewiesen,
dass die Winterreifen nächstes Jahr 10 Jahre alt sind und getauscht werden müssen/sollen.
....aber es ist doch wirklich schon heftig, dass in Ebay tatsächlich Reifen mit DOT 12/00 verkauft werden !!!
Ich habe jetzt innerhalb kürzester Zeit 5 !! "
Händler", keine Privatverkäufer gefunden, die Herstellungsdatum von 2002 bis 2003 verkaufen!! Ich hätte den zugehörigen Link gern gepostet, weiß aber nicht ob es o.k. ist.....?! Einer mit DOT 2000 😠
Wenn ich jetzt Gefahr laufe keine HU Plakette zu bekommen, müssen "Händler" so etwas doch wissen? Sie spielen eigentlich nur mit der Unwissenheit der Käufer.......und das finde ich mehr als traurig....
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Hi,
wie gesagt wenn die Reifen ordentlich gelagert wurden sind sie zwar gealtert aber weit entfernt von Verkehrsuntauglich.
Das es keine Sinn macht solche Reifen zu kaufen weil sie eben nicht mehr zu 100% ihre eigenschaften besitzten und technologisch sowieso veraltet sind steht außer Frage.
Rein rechtlich gesehen können die Reifen aber problemlos gefahren werden. Wahrscheinlich noch viele Jahre bevor eine sichtbare und somit relevante Alterung eintritt.
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Geringer als die 1,6mm? Auch wenn der Rand schon blank ist? 😕Hätte ich niemals für möglich gehalten, aber danke für die Info. War immer der Meinung, dass die niedrigste Stelle auf dem ganzen Profil heranzuziehen ist.
Aber da sieht man, wie schnell man sich irren kann.
gruss
TazaTDI
" ....Auch wenn der Rand schon blank ist ?😕"
Nein, so ist das n i c h t zu deuten. 😰
Lies´ Dir den §36 (2) StVZO in Ruhe durch
und bleib´bei Deiner bisherigen Meinung 😉
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
" ....Auch wenn der Rand schon blank ist ?😕"Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Geringer als die 1,6mm? Auch wenn der Rand schon blank ist? 😕Hätte ich niemals für möglich gehalten, aber danke für die Info. War immer der Meinung, dass die niedrigste Stelle auf dem ganzen Profil heranzuziehen ist.
Aber da sieht man, wie schnell man sich irren kann.
gruss
TazaTDINein, so ist das n i c h t zu deuten. 😰
Lies´ Dir den §36 (2) StVZO in Ruhe durch
und bleib´bei Deiner bisherigen Meinung 😉
Das ist aber echt irre 😕
als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
und die restlichen 25% am Rand sind dann uninteressant?😕
Das sind bei meinen 235er knapp 3cm pro Seite....
Durch Sägezahnbildung und verstellter Spur, ist das doch bestimmt keine Seltenheit, dass hier als erstes der Reifen blank ist.
@touaresch: Ich bleibe auf jeden Fall dabei 😉
Schliesslich fährt meine Frau die Kinder auch mit dem Wagen rum und da riskier ich nichts.
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Das ist aber echt irre 😕Zitat:
Original geschrieben von touaresch
" ....Auch wenn der Rand schon blank ist ?😕"
Nein, so ist das n i c h t zu deuten. 😰
Lies´ Dir den §36 (2) StVZO in Ruhe durch
und bleib´bei Deiner bisherigen Meinung 😉
als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
und die restlichen 25% am Rand sind dann uninteressant?😕
Das sind bei meinen 235er knapp 3cm pro Seite....
Durch Sägezahnbildung und verstellter Spur, ist das doch bestimmt keine Seltenheit, dass hier als erstes der Reifen blank ist.
@touaresch: Ich bleibe auf jeden Fall dabei 😉
Schliesslich fährt meine Frau die Kinder auch mit dem Wagen rum und da riskier ich nichts.
" und die restl25% am Rand sind dann uninteressant?😕
> Nein, in dem § steht doch auch:
".....müssen am g a n z e n Umfang und
auf der g a n z e n Breite der L a u f f l ä c h e
mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein " 😰
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
und die restlichen 25% am Rand sind dann uninteressant?😕Das sind bei meinen 235er knapp 3cm pro Seite....
Durch Sägezahnbildung und verstellter Spur, ist das doch bestimmt keine Seltenheit, dass hier als erstes der Reifen blank ist.
Die 75% werden halt offenbar als ausreichend angesehen.
Es gibt zugelassene Reifen, die schon neu
soaussehen.
Sowasist also noch "legal".
Obs aber nur weil mans darf auch Sinn macht?
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Bitte kein Halbwissen verbreiten.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das natürlich blödsinn vom feinsten!
Die Mindestprofiltiefe wird am Hauptprofil ermittelt, welches sich in der Mitte der Lauffläche befindet.
Am Rand darf die Profiltiefe selbstverständlich geringer sein (ist u.U. selbst bei Neureifen der Fall).
Der Kumpel hat somit natürlich recht.
Wers nicht glaubt möge einen Blick in Paragraf 36 Absatz 2 der StVZo werfen.
was n quatsch! aus dem von dir zitierten § ->
Zitat:
Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
so und jetzt mach ich dir einen vorschlag: ich hab hier einen schön krassen reifen bei dem innen schon der draht rausschaut (wie der beschriebene hier) und der aussen noch gut ist. du kommst bei mir vorbei, ich zieh dir den reifen auf und du fährst damit zum tüv und lässt dir ne neue plakette geben. ich hohl dich dann auch ab wen der dir den karren vor ort still legt!
der von dir gezeigte reifen bietet in kurven "mehr" grip.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich hab hier einen schön krassen reifen bei dem innen schon der draht rausschaut (wie der beschriebene hier) und der aussen noch gut ist.
Lesen UND verstehen!😉
Zum einen war hier nirgends die Rede von herausschauendem Draht, sondern von abgefahrenen Laufflächenrändern, zum anderen steht doch im von Dir selbst zitierten Text glasklar, daß die INNEREN 75% der Lauffläche nicht weniger als 1,6mm haben dürfen!
Somit ist dein Beispiel im doppelten Sinn irrelevant.
Sollte man schon unterscheiden (können).
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Die 75% werden halt offenbar als ausreichend angesehen.Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
und die restlichen 25% am Rand sind dann uninteressant?😕Das sind bei meinen 235er knapp 3cm pro Seite....
Durch Sägezahnbildung und verstellter Spur, ist das doch bestimmt keine Seltenheit, dass hier als erstes der Reifen blank ist.
Es gibt zugelassene Reifen, die schon neu so aussehen.
Sowas ist also noch "legal".
Obs aber nur weil mans darf auch Sinn macht?
Danke für die Info Matsches.
Manchmal darf man wirklich nicht nach logischem Denken gehen 🙂
Aber wenigstens wieder was gelernt 😉
Hallo, das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich habe mich auch gerade gefragt, ob ich mir nicht neue Reifen zulegen sollte. Nun habe ich eine nicht gerade gängige Reifengröße (255/75 R15) und mir überlegt 5 Monate lang je einen Reifen für gut Geld zu kaufen. Da fiel mir ein, ob ich denn noch so lange mit meinen alten Reifen fahren kann.
Und wenn ich alte Reifen meine, dann rede ich von den originalen Werksreifen meines Opel Frontera mit dem Baujahr 1991 .... JAAAAAA die Reifen sind 25 Jahre alt sowie auch mein Frontera ... ABER der letzte TÜV Prüfer hat sich die Reifen angeschaut und gemeint, sie sind noch in einem guten Zustand. Sie liefen in den 25 Jahren auch nur knapp 86.000 km und der Wagen stand größten Teils in einer trockenen Garage. Der TÜV-Prüfer meinte nur, ich sollte mal über eine Neuanschaffung nachdenken und hat im TÜV-Bericht nur als Hinweis "Reifenalter beachten" vermerkt.
Also so wie viele vor mir schon festgestellt haben, ja es kommt nur auf den Zustand und nicht auf das Alter des Reifens an ....
In diesem Sinne wünsche ich euch noch eine knitterfreie Stoßstange ...
Die Antwort ist relativ einfach... Wenn Du Reifen mit DOT und ausreichender Profiltiefe hast, DARFST Du sie fahren... Ob Du das willst, musst Du selber entscheiden...
Zitat:
@Steffi0710 schrieb am 14. Oktober 2012 um 12:13:15 Uhr:
Hallo,mich würde einmal interessieren ob versicherungstechnisch die DOT eines Winterreifens eine Rolle spielt.
Kann es da auch irgendwelche Probleme mit der Versicherung geben ?
Hallo Steffi,
nein.
ja, wenn der Zustand des Reifens eine Gefahrerhöhung i.S.d. §23 VVG darstellt.