Doppelte weiße Linie - Vollgas?

Hallo,

insgesamt gibt es drei Fahrstreifen. Zwei Bergauf, einen Bergab. Beide Straßen sind durch eine doppelte weiße Linie getrennt. Es gibt kein Schild das auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung hindeutet.

Wie schnell das auf der rechten Seite gefahren werden? 100, 130 oder ist dort unbegrenzt?

B-54-bei-steinfurt
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Ich werde gleich Schläge ernten, dennoch:

Wo haben einige hier eigentlich ihren Führerschein gefunden?
In der Kellogspackung?

So schwierig ist es doch eigentlich nicht, Landstraßen von ausgewiesenen (!) Kraftfahrstraßen oder gar Autobahnen zu unterscheiden, oder doch?

Offenbar doch! 😁

Hallo,

ich frage mich gerade, was eine ausgewiesene Kraftfahrstraße (blaues Schild mit Auto drauf) mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun hat...

Lösung: Nichts!

Grüße,

diezge

45 weitere Antworten
45 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


....
...ich bin verwirrt !!!!!😕😕😕😰😛

Nun, das hätte ich ohne dein Eingeständnis nun nicht bemerkt... 😛

Zitat:

Original geschrieben von diezge


Hallo,

ich frage mich gerade, was eine ausgewiesene Kraftfahrstraße (blaues Schild mit Auto drauf) mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun hat...

Lösung: Nichts!

Grüße,

diezge

Richtig, zunächst mal nichts, sondern nur mit der Mindestgeschwindigkeit (und somit mit einer Nutzungsbeschränkung).

Mir ging es hier vielmehr um Kraftfahrstraßen, die als solche ausgewiesen sind (also die Nutzung für einige ausschließen) und dann entweder a) keine weiteren Tempolimits bezeichnen oder eben b) höhrere als die auf einer regulären Landstraße (100 km/h) zulassen.

In beiden Fällen sollte eigentlich jedem, der mal einen FS gemacht und in der Theorie aufgepasst hat, klar sein, was Sache ist:

a) Nein, wir sind nach wie vor auf keiner BAB, daher gilt: 100 km/h, sofern nichts gegenteiliges vermerkt ist

b) Nein, wir sind nach wie vor auf keiner BAB, aber offenbar darf man schneller als 100 km/h, wie das 120 km/h-Schild zart andeudet... 😁

Eigentlich ist die Frage doch so widersinnig wie zu fragen, ob man wirklich nur 120 km/h fahren darf, wenn man sich auf einem entsprechend ausgewiesenen BAB-Abschnitt bewegt, á la:
Wieso, ist doch BAB, also gilt doch Vollgas, oder?

Sorry, aber ich halte die Eingangsfrage noch immer für einen momentanen black-out.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


...ich bin verwirrt !!!!!😕😕😕😰😛

Nicht nur verwirrt, sondern auch noch labil.😎 Feine Mischung!😁

Es hat aber mit der Kraftfahrstraße nichts zu tun wie schnell man mit einem PKW fahren darf.

Etwas auf dem man hierzulande unbegrenzt fahren darf wäre auch ohne Kraftfahrstraßenschild - oder (meist - mir fällt nix gegenteiliges ein) sogar Autobahnschild unbegrenzt. 😁

§3 StVO

Zitat:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Kraftfahrstraße wird da gar nicht erwähnt...! 😰

Und stellen wir uns eine übliche Autobahn ohne Autobahnschild vor - das wäre wohl eine "andere Straße". 😁

Das ist ein echter Trugschluß mit der Kraftfahrstraße - oftmals innerorts bei 2 Spuren je Richtung mit Trennung. 😁
Nur Autobahnschild - nicht Kraftfahrstraßenschild sagt da etwas aus über "schneller".

Oder manche LKW (7,5t. +) Fahrer die dachten Kraftfahrstraße allein reicht für 80 km/h - auch ein Trugschluß.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von dolofan



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


...ich bin verwirrt !!!!!😕😕😕😰😛
Nicht nur verwirrt, sondern auch noch labil.😎 Feine Mischung!😁

Mist, ich werde hier langsam demontiert.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


....
...ich bin verwirrt !!!!!😕😕😕😰😛
Nun, das hätte ich ohne dein Eingeständnis nun nicht bemerkt... 😛

Ich gebe es wenigstens zu, spreche offen drüber, das ist der beste Weg zur Besserung.

Na auch schon mal drüber nachgedacht ?🙂

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Och nehmt doch nicht immer Wiki oder andere obskure Seiten.

§3 StVO
www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

§18 StVO
www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

Wer findet woraus man lesen könnte, daß Mittellinien bauliche Trennungen sind?

Ich habe es in Deinem Link gefunden.

Zitat:

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Das Wichtigste hast Du nicht orange markiert:

Zitat:

...sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Dies betrifft somit Straßen, die für jede Richtung eine eigene (asphaltierte) Fahrbahn haben, die wiederum mehrere Fahrstreifen besitzen können. Und diese Fahrbahnen, nicht Fahrstreifen, sind baulich, weil separiert, getrennt. Wenn nur eine Mittellinie (ggf. auch doppelt) aufgemalt ist, wäre es immer noch nur eine Fahrbahn für beide Richtungen.

Des Weiteren ist ein Mittelstreifen grundsätzlich keine Mittellinie. Sehrwohl aber kann ein Grünstreifen mit Leitplanken ein Mittelstreifen sein.

Der zweite Satz "Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die ..." zielt hingegen ab auf Straßen mit nur einer Fahrbahn für beide Richtungen, wo die Richtungsfahrstreifen durch eine Mittellinie, ggf. auch doppelt abgegrenzt sind. Sind auf dieser einen, in der Breite durchgängig asphaltierten Fahrbahn mindestens zwei Fahrstreifen für jede der beiden Fahrtrichtungen vorhanden, bzw. durch Fahrstreifenbegrenzungs- und/oder Leitlinien entprechend markiert, gilt No Limit bzw. Richtgeschwindigkeit - sofern nichts anderes (Z 274) signalisiert wird.

100. keine Frage.

Die dreispurigen Stücke, deren Sinn und zweck es ist langsame Fahrzeuge wie LKW gefahrlos zu überholen werden leider aber oft zu Rennstrecken in denen PKW viel zu schnell fahren.

Da im falschen Glauben schneller gefahren wird ist der Sicherheitsvorteil oft pfutsch, da ein hineingeraten in den Gegenverkehr dementsprechend Folgen hat. Gerade am Ende der Überholstrecken kracht es durch Unvernunft häufig.

Hat man am Stück B40 Neuhof Richtung Fulda gut gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern


...Gerade am Ende der Überholstrecken kracht es durch Unvernunft häufig.
...

Genau - denn es gibt immer noch mindestens einen, der meint, er müsse auf diesem Streckenabschnitt noch

unbedingt

vorbei - koste es, was es wolle. Und dann kostet es, was es will.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Der zweite Satz "Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die ..." zielt hingegen ab auf Straßen mit nur einer Fahrbahn für beide Richtungen, wo die Richtungsfahrstreifen durch eine Mittellinie, ggf. auch doppelt abgegrenzt sind. Sind auf dieser einen, in der Breite durchgängig asphaltierten Fahrbahn mindestens zwei Fahrstreifen für jede der beiden Fahrtrichtungen vorhanden, bzw. durch Fahrstreifenbegrenzungs- und/oder Leitlinien entprechend markiert, gilt No Limit bzw. Richtgeschwindigkeit - sofern nichts anderes (Z 274) signalisiert wird.

Das hieße ja mit anderen Worten, dass dort im Begegnungsverkehr gegebenenfalls zwei PKWs mit je 150 km/h in einem Seitenabstand von +/./. 1 m aneinander vorbeidüsen🙄

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Der zweite Satz "Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die ..." zielt hingegen ab auf Straßen mit nur einer Fahrbahn für beide Richtungen, wo die Richtungsfahrstreifen durch eine Mittellinie, ggf. auch doppelt abgegrenzt sind. Sind auf dieser einen, in der Breite durchgängig asphaltierten Fahrbahn mindestens zwei Fahrstreifen für jede der beiden Fahrtrichtungen vorhanden, bzw. durch Fahrstreifenbegrenzungs- und/oder Leitlinien entprechend markiert, gilt No Limit bzw. Richtgeschwindigkeit - sofern nichts anderes (Z 274) signalisiert wird.
Das hieße ja mit anderen Worten, dass dort im Begegnungsverkehr gegebenenfalls zwei PKWs mit je 150 km/h in einem Seitenabstand von +/./. 1 m aneinander vorbeidüsen🙄

"Sie gilt ferner nicht.." bezieht sich auf die zHG von 100 KMH.

Zitat:

Der zweite Satz "Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die ..." zielt hingegen ab auf Straßen mit nur einer Fahrbahn für beide Richtungen, wo die Richtungsfahrstreifen durch eine Mittellinie, ggf. auch doppelt abgegrenzt sind.

Hir hingegen gilt sie, die 100 KMh zHG.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Das hieße ja mit anderen Worten, dass dort im Begegnungsverkehr gegebenenfalls zwei PKWs mit je 150 km/h in einem Seitenabstand von +/./. 1 m aneinander vorbeidüsen🙄

Ja, es

könnten

zwei Pkw mit je 150 km/h, oder 220 km/h, halt nach Belieben 😁, aneinander vorbeidüsen - sofern nichts Gegenteiliges ausgeschildert ist.

Da das aber nicht nur Dir, sondern vielen anderen auch etwas Unbehagen bereitet, findet man solche Abschnitte bloß nicht, bzw. sind sie durch VZ 274 i.d.R. limitiert.

Hier wurde aber schon mal berichtet, dass es solche - mir bislang auch nur auf dem Papier bekannten - Abschnitte real gibt: Klick.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Ja, es könnten zwei Pkw mit je 150 km/h, oder 220 km/h, halt nach Belieben 😁, aneinander vorbeidüsen - sofern nichts Gegenteiliges ausgeschildert ist.

Da das aber nicht nur Dir, sondern vielen anderen auch etwas Unbehagen bereitet, findet man solche Abschnitte bloß nicht, bzw. sind sie durch VZ 274 i.d.R. limitiert.

Hier wurde aber schon mal berichtet, dass es solche - mir bislang auch nur auf dem Papier bekannten - Abschnitte real gibt: Klick.

Ich kenne diese Streckenabschnitte in der Ebene nicht, sondern nur bergauf oder berab. VIelleicht will man bergauf durch freie Fahrt die Anzahl der überholenden PKWs erhöhen möchte zwecks Entzerrung, muss aber bergab das Risiko durch TL etwas abmildern.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Ich werde gleich Schläge ernten, dennoch:

Wo haben einige hier eigentlich ihren Führerschein gefunden?
In der Kellogspackung?

Nein, auf der Sesamstraße!

So schwierig ist es doch eigentlich nicht, Landstraßen von ausgewiesenen (!) Kraftfahrstraßen oder gar Autobahnen zu unterscheiden, oder doch?

Offenbar doch! 😁

Stimme zu, denn für viele Zeitgenossen sind die einfachsten Dinge nicht mehr erklär- und darstellbar.

Siehe oben

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


....
Ich gebe es wenigstens zu, spreche offen drüber, das ist der beste Weg zur Besserung.

Na auch schon mal drüber nachgedacht ?🙂

Oh ja, laufend... vor allem, wenn ich in MT bin... 😉😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen