Doppelte weiße Linie - Vollgas?

Hallo,

insgesamt gibt es drei Fahrstreifen. Zwei Bergauf, einen Bergab. Beide Straßen sind durch eine doppelte weiße Linie getrennt. Es gibt kein Schild das auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung hindeutet.

Wie schnell das auf der rechten Seite gefahren werden? 100, 130 oder ist dort unbegrenzt?

B-54-bei-steinfurt
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Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Ich werde gleich Schläge ernten, dennoch:

Wo haben einige hier eigentlich ihren Führerschein gefunden?
In der Kellogspackung?

So schwierig ist es doch eigentlich nicht, Landstraßen von ausgewiesenen (!) Kraftfahrstraßen oder gar Autobahnen zu unterscheiden, oder doch?

Offenbar doch! 😁

Hallo,

ich frage mich gerade, was eine ausgewiesene Kraftfahrstraße (blaues Schild mit Auto drauf) mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun hat...

Lösung: Nichts!

Grüße,

diezge

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Ich kenne diese Streckenabschnitte in der Ebene nicht, sondern nur bergauf oder berab. VIelleicht will man bergauf durch freie Fahrt die Anzahl der überholenden PKWs erhöhen möchte zwecks Entzerrung, muss aber bergab das Risiko durch TL etwas abmildern.

Keine Ahnung, was konkret der Grund für unterschiedliche Limits bergauf/bergab ist. Kommt in niedrigeren Geschwinkeitsbereichen bzw. Limitierungen auf Landstraßen durchaus nicht selten vor. Variierende Griffigkeit des Asphalts, Fahrbahnschäden, Quergefälle, Sichtweiten etc. sind weitere denkbare Gründe.

Hier noch der Wortlaut der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen

§ 1
Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1.
auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, (<== beachte: bauliche Trennung!)
und
3.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, (<== beachte: KEINE bauliche Trennung!)

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.

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