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Durchgezogene linie stadtverkehr / bürstenwagen überholt

Themenstarteram 9. November 2018 um 17:32

Moin, meine beste Freundin hat ihren Führerschein nun 6 Monate. Heute hat sich folgende Situation für Sie ergeben ich war Beifahrer:

 

Sie steht an der Kreuzung gerade aus spur. Es wird grün sie fährt los. Von links stehen 2 Autos und er Kreuzung die Sie vor lässt. Als letzter (hatte schon längst rot haben müssen) quetschte sich von links ein bürstenwagen der Stadt vor sie. Und geht prompt auf 15 km/h und bürstet die Straße... hinter ihr bildet sich eine Schlange von allen die bei grob los gefahren sind. Links von ihr ist noch circa 20 Meter durchgezogene Linie von Nebenstrecken bzw. der dort befindlichen Fahrspuren vor der nächsten Ampel. Weit und breit kein Gegenverkehr. Sie überholt zügig trotz dieser Linie. Alle anderen machen es nach. Danach wieder gestrichelt. Wie gesagt kein Gegenverkehr. Ich sagte ihr das das 30 Euro kostet wenn man erwischt wird. Danach machte sie sich sorgen wegen etwaiger Probezeit Maßnahmen. So wie ich das sehe gibt es hier zwei Aspekte : 1; der bürstenwagen hätte gar nicht einfahren dürfen da rot und er noch an der Haltelinie stand.

2) ggf. sondersituation. Man muss auch dazu sagen es war hoch Verkehr .

Nun die Frage: Gesetz dem Fall der bürstenwagen fahre zeigt sie an wegen des Überholens (was ich nicht glaube ) und die 30 Euro fallen an, wird ihre Probezeit verlängert?

Und ist das Verhaltens des Fahrers des börstenwagens korrekt?

Danke euch. Lg Thomas für die Anna ;-)

Beste Antwort im Thema

Sie hat es richtig gemacht. Gibt es wirklich Autofahrer, die ohne jede Ausnahme ordnungsgemäß fahren? Ich freue mich über jeden Autofahrer, der den Verkehrsfluss beschleunigt und nicht wie mit einem Stock im Popo fährt.

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Die fahren immer so, weil sie sonst ihren Soll nicht schaffen. Wird toleriert wie das Parken von DHL in der zweiten Reihe

6 Monate den Lappen und schon so ein Verhalten? Hat sie den geschenkt bekommen? Man lernt eigentlich, dass eine durchgezogene Linie nicht zu überfahren ist.

Für die eigene Fahrweise ist jeder selbst verantwortlich, egal ob andere vorher etwas verkehrt gemacht haben.

20 Meter hätte man auch hinterher fahren können.

Davon abgesehen wird wohl kaum eine Anzeige kommen, wenn da nicht doch noch mehr war.

Hat sie denn wenigsten beim Überfahren der Linie geblinkt? ;););)

Im übrigen habe ich schon vor 1000 Jahren gelernt, dass ein durchgezogene Linie nicht mal mit den Rädern berührt werden darf.

 

 

Ja und ja, ähem, natürlich nein und nein. Oder war´s ja und nein oder nein und ja?

1. Da kommt nix, passiert nix, war nie etwas, fertig.

2. Der "Bürstenwagenfahrer" darf fahren wie er möchte und wenn er einen Fehler macht, geht dich das zunächst einmal nichts an, dann bleibst du hinten und überholst nach der durchgezogenen Linie. Hat er jemanden gefährdet oder siehst du hier ein grobes Vergehen, darfst (solltest) du ihn natürlich anzeigen, um dich und andere in Zukunft zu schützen.

Sehe ich hier aber nicht und Bürstenwagenfahrer wenden auch mal auf Kreuzungen oder fahren über Bürgersteige. Schon einmal gesehen, dass die gelbe Blinkleuchten auf dem Dach haben? Ggf. haben die sogar Sonderrechte, weiß ich jetzt aber nicht so genau.

Du kannst doch nicht das Fehlverhalten eines anderen als Grundlage für ein eigenes Fehlverhalten heranziehen! (nein, es wird eben auch nicht rechts überholt auf der Autobahn, wenn da ein Linksschleicher fährt!)

PS:

Statt bei "grob" zu fahren, vielleicht einfach mal mit "sanft" versuchen (Sch... Autokorrektur, hm?). Zweiten Gang einlegen, rollen lassen und abwarten, außer deine Freundin wäre jetzt schwanger gewesen und das Baby schon unterwegs. Rechtfertigt natürlich auch keine groben Verkehrsverstöße (die hoffentlich auch nicht zur Schwangerschaft geführt haben)... und warum fährt sie dann überhaupt?

Mensch, da komme ich bei so einer tollen Fragestellung doch glatt in den Unsinn. Entschuldige, ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten. Auch wenn ich deine Meinung über etwaige Sonderrechte nicht bestätigen kann, also Sonderrecht dafür, dass man einen Bürstenwagen etwa 5 Sekunden früher überholen dürfte.

(20 m zu früh, das hätte bei 15 km/h exakt 4,8 Sekunden gedauert bis zum Ende der durchgezogenen Linie, aber weißt du selbst)

Hatte der Straßenreiniger kein Blinklicht an?

Ist das so schwer zu verstehen?

99% der Autofahrer hätten genauso gehandelt....

1% macht dabei einen Unfall, 99% nicht.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 9. November 2018 um 18:52:12 Uhr:

99% der Autofahrer hätten genauso gehandelt....

Nö, 100%.

Warum macht man sich eigentlich hinterher darüber Gedanken? Vorher wäre besser.

Was hat eigentlich der Straßenreiniger mit dem Überfahren der Line zu tun?

Egal ob er nun blinkt oder sonstwas?

Alles nicht sooo schlimm, der Saubermann zeigt eh niemanden an, hat sich schliesslich fleissig um (anderen) Dreck zu kuemmern.

Anna muss freilich aufpassen, diesmal war's nur eine gelbe Blinkleuchte, das naechste Mal vielleicht Blaulicht mit Sirene.... :D

Ciao

Ratoncita

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 9. November 2018 um 18:43:40 Uhr:

Man lernt eigentlich, dass eine durchgezogene Linie nicht zu überfahren ist.

STIMMT! Sonst entweicht SOFORT aus BEIDEN Reifen die Luft! Und das ist sehr teuer :( Je nachdem welche Grösse die Reifen haben..

Zitat:

@MisterDriver schrieb am 9. November 2018 um 18:32:49 Uhr:

wird ihre Probezeit verlängert?

Nein.

Themenstarteram 9. November 2018 um 22:06

Ich sehe das ja wie ihr.... danke für die Antworten... sie sitzt gerade neben mir und hat alle antworten dankend gelesen ;) Ich erklär das noch mal ihr in Ruhe. Nur die Frage nach Probezeit und mögliches Bußgeld etc schwebte ihr im Kopf und die konnte ich nicht 100 Prozent beantworten.

Danke euch.

Blöd halt nur, wenn da jemand widerrechtlich parkt und man dann halt warten muss, bis sich der Fahrer bequemt, sein Fzg wegzufahren...man darf ja die Linie nicht berühren...

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