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bauliche Trennung , Vollgas ?

Hallo,

mir ist bewusst das auf Kraftfahrstraßen die bauchlich getrennt sind und 2 Fahrspuren besitzen kein Tempolimit herscht soweit nichts anderes angegeben .

Wie sieht es hier auf dem Bild aus (im Anhang)

ich => 1 Spur 100km/h

Gegenverkehr => 2 Spuren => Vollgas ?

Wenn ich jetz auch 2 Spuren hätte , reicht ein doppeltstrich (Doppelmarkierung/mittellinie) wie im Bild als baulcihe Trennung ?

Beste Antwort im Thema

Eine bauliche Trennung ist in der Regel Mittelstreifen und Leitplanken. Doppelte weiße Linie reicht nicht aus.

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Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Es gibt also Richter, die nicht in der Lage sind, einen Gesetzestext zu lesen und zu verstehen. Schade.

Aber vielleicht gilt in NRW (oder war es ein hessisches Gericht?) eine andere mathematische Logik als die mir geläufige. Letztere sagt nämlich, die Bedingung „Straßen, die mindestens zwei [...] Fahrstreifen für jede Richtung haben“ kann bei einer insgesamt dreispurige Straße niemals erfüllt sein.

nicht das ich wüsste. (es sei denn, es würden nur drei Fahrstreifen in eine Richtung führen und keine Gegenfahrbahn / -richtung exisitieren). 2/2 ist mind. erforderlich, 2/1 oder 1/2 nicht ausreichend. Ich weiß jetzt allerdings nicht, auf wen oder welchen Beitrag sich Dein Kommentar bezieht, da der ein oder andere aufgrund anhaltenden Blödsinns in meiner Blocklist ist und entsprechende Beiträge daher ausgeblendet werden. 😁

Ouhauerha, na klar, war bestimmt 'ne prima Übung in Lyrikinterpretation, die der Anwalt des Beklagten da hingelegt hat. Traurig nur, wenn Richter Spitzfindigkeit über Logik stellen.

Aber gut, ich will nicht meckern. Richter sind in Deutschland unabhängig, sie dürfen also auch Blödsinn entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich selbst habe in 33 Jahren Fahrpraxis auch noch keine solche unlimitierte Straße ohne bauliche Trennung finden können.
naja, ich auch nicht (bei ähnlicher Fahrpraxis in Jahren und schätzungsweise annähernd der knappen Mio km), nur auf 100 km/h eingebremste. Ich gehe einfach davon aus, dass es aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit bzw. fehlender abschließenden und zweifelsfreien gesetztlichen Regelung ein Papier des Verkehrsministeriums geben wird, welches eben das "Einbremsen" empfiehlt.
Sollte ich dennoch einmal auf eine "freigegebene Straße" treffen, sind die Dermalrezeptoren auf Sturm.

Ich vermute mal, dass dieses Gesetz inkl. Formulierung schon etwas älter ist. Dies war wohl noch in der Zeit, in der das höchste der Gefühle 140 war. Es gab, nach Berichten meines Vaters (80), auch eine Zeit in der gar keine Schilder irgendwo aufgebaut waren, lediglich 50 innerorts und 100/"Vollgas" ausserorts, den Rest musste man nach eigenem Ermessen anpassen. Nach und nach kamen dann die 100/110/130 Schilder an die Seiten, da es nicht mejr zu berantworten war mit Vollgas darüber zu knüppel. Mit unter auch ein Grund weswegen immer mehr Autobahnen auf 130 begrenzt werden. Ein Schild über diesem Limit wäre mir nicht bekannt, aber evtl. mal sinnvoll einzuführen, anstatt alles stur auf 130 zu setzen.

Hab ich irgendwas verpasst?

Bin bisher, auch bei baulicher Trennung und Aufhebung der Limits auf Landstraßen von einer zHg 120 ausgegangen.

nein, dann ist Richtgeschwindigkeit.
So meines Wissens auf der B2 irgendwo hinter Augsburg und irgendwo auf der B10. Da bin ich aber schon länger nicht mehr gefahren.

Wobei die B2 zwischen Donauwörth und Augsburg auf 120 begrenzt ist. Obwohl eigentlich wie ne gute Autobahn.
Würde ich als besser als die A8 zwischen Augsburg und Ulm einstufen. 😁 Und da ist nachts Richtgeschwindigkeit...

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Hab ich irgendwas verpasst?

Bin bisher, auch bei baulicher Trennung und Aufhebung der Limits auf Landstraßen von einer zHg 120 ausgegangen.

sieht wohl so aus 😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich selbst habe in 33 Jahren Fahrpraxis auch noch keine solche unlimitierte Straße ohne bauliche Trennung finden können.

Hallo,

ich schon:

die B31 zwischen Uhldingen und Meersburg hat vier Fahrspuren, zwei für jede Richtung, in der Mitte sind 2 durchgezogene Linien, die zwei Fahrspuren sind durch jeweils eine gestrichelte Linie getrennt.

In Fahrtrichtung von Meersburg nach Uhldingen geht es bergab, dort ist die Geschwindigkeit per Schild auf 100 km/h begrenzt.

In Fahrtrichtung von Uhldingen nach Meersburg geht es bergauf, dort gibt es kein Schild, das die Geschwindigkeit begrenzt, bedeutet also Feuer frei, aber Richtgeschwindigket 130 km/h.

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich selbst habe in 33 Jahren Fahrpraxis auch noch keine solche unlimitierte Straße ohne bauliche Trennung finden können.
Hallo,

ich schon:

die B31 zwischen Uhldingen und Meersburg hat vier Fahrspuren, zwei für jede Richtung, in der Mitte sind 2 durchgezogene Linien, die zwei Fahrspuren sind durch jeweils eine gestrichelte Linie getrennt.

In Fahrtrichtung von Meersburg nach Uhldingen geht es bergab, dort ist die Geschwindigkeit per Schild auf 100 km/h begrenzt.

In Fahrtrichtung von Uhldingen nach Meersburg geht es bergauf, dort gibt es kein Schild, das die Geschwindigkeit begrenzt, bedeutet also Feuer frei, aber Richtgeschwindigket 130 km/h.

Gruß,

diezge

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B31

Zitat:

Original geschrieben von diezge


 in der Mitte sind 2 durchgezogene Linien, die zwei Fahrspuren sind durch jeweils eine gestrichelte Linie getrennt.

In Fahrtrichtung von Uhldingen nach Meersburg geht es bergauf, dort gibt es kein Schild, das die Geschwindigkeit begrenzt, bedeutet also Feuer frei, aber Richtgeschwindigket 130 km/h.

Das bedeutet,

nicht

Feuer frei, da zwei durchzogene Linien

keine

bauliche Trennung sind.

Ich habe bei den blau / weißen Nachgefragt die sagten mir ebenfalls Feuer frei.

Desweiteren hat es mir mein Fahrlehrer bestätigt

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von diezge


 in der Mitte sind 2 durchgezogene Linien, die zwei Fahrspuren sind durch jeweils eine gestrichelte Linie getrennt.

In Fahrtrichtung von Uhldingen nach Meersburg geht es bergauf, dort gibt es kein Schild, das die Geschwindigkeit begrenzt, bedeutet also Feuer frei, aber Richtgeschwindigket 130 km/h.

Das bedeutet, nicht Feuer frei, da zwei durchzogene Linien keine bauliche Trennung sind.

Hallo,

Ich zitiere gerne den §3 der StVO:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften

im Abschnitt c) geht es jetzt weiter:
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
---------- StVO - Ende ----------

Das bedeutet im Einzelnen:
- innerorts: 50 km/h
- außerorts: 100 km/h
- Autobahn: Feuer frei, aber Richtgeschwindigkeit 130 km/h
- Dreispurige Fahrbahn, zwei Fahrspuren in die eine Richtung, eine Fahrspur in die andere, mindestens EINE durchgezogene Linie (Zeichen 295) und die zwei Fahrspuren sind durch eine gestrichelte Linie (Zeichen 340) getrennt: 100 km/h für BEIDE Richtungen, auch wenn ich zwei Fahrspuren habe.
- mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung, mindestens EINE durchgezogene Linie (Zeichen 295) in der Mitte und die zwei Fahrspuren sind jeweils durch eine gestrichelte Linie (Zeichen 340) getrennt: Feuer frei, aber Richtgeschwindigkeit 130 km/h.

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener



Zitat:

Original geschrieben von Brueggener



Zitat:

Original geschrieben von macfet


na dann Mahlzeit 🙂
Ich frage morgen mal meinen ehmaligen Fahrlehrer
na, ich weiß nicht, ob das ein fachlicher Ansprechpartner ist, wenn ich so sehe, wie sich hier Fahrlehrer verhalten:
Parken im Haltverbot und vor Grundstücksein- und -ausfahrten
Nichtbeachtung der "Schrittgeschwindigkeit" in Spielstraßen
Motorradfahren ohne Helm und ohne Licht auch entgegen vorgeschriebener Fahrtrichtungen der Einbahnstraße
Warmlauflassen von kalten Motoren
usw. usw. usw.
.... und dies mit bzw. in Anwesenheit der Fahrschüler

Hallo,

dort dürfte ein Fahrlehrer gar nicht fahren, weil in einer Spielstraße grundsätzlich Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art gilt, so weit keine Ausnahmen durch Zusatzschilder geregelt sind, zum Beispiel "Anlieger frei".

Gruß,

diezge

Interessant, dann gibts sowas ja doch. 😰

Die doppelte durchgezogene Linie ist ein Zeichen 295. Das gibts auch in der Doppelausführung zwecks besserer Abtrennung zum Gegenverkehr.

Und es ist freie Fahrt.

Ich zitier nochmal.

Zitat:

... Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

StVO §3 (3) 2. c

Ist das eigentlich eine Kraftfahrstraße? Ansonsten dürften auch Fahrräder da rauf... 😁

Ich kann jetzt auch eine "unbegrenzte" Bundesstraße zweifelsfrei benennen.
Das ist die B29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Schorndorf. Fahrtrichtung Schorndorf. (In Gegenrichtung nicht komplett.)
Mit baulicher Trennung, daher nicht wirklich interessant außer die schwarz/gelben "Autobahn"schilder.

Hallo,

eine Kraftfahrstraße muss immer nur das Kraftfahrstraßenschild gekennzeichnet sein. Also halt das weiße Auto auf blauem Hintergrund.

Das Kraftfahrstraßenschild sagt nichts über die Höchstgeschwindigkeit aus, denn es gibt Kraftfahrstraßen, die sehen aus wie ein normale Landstraße und es gibt autobahnähnlich ausgebaute Straßen, die sind keine Autobahn und keine Kraftfahrstraßen. Hier dürften rein theoretisch auch Radfahrer drauf, wobei da aber die Vernunft des Radfahrers siegen sollte und es trotzdem besser, ist, wenn man autobahnähnlich ausgebaute Straßen nicht mit dem Fahrrad befährt.

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


.....Nichtbeachtung der "Schrittgeschwindigkeit" in Spielstraßen
Hallo,

dort dürfte ein Fahrlehrer gar nicht fahren, weil in einer Spielstraße grundsätzlich Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art gilt, so weit keine Ausnahmen durch Zusatzschilder geregelt sind, zum Beispiel "Anlieger frei".
Gruß,

diezge

Hallo Diezge,

da hast Du wahrscheinlich entweder etwas in den falschen Hals bekommen oder fehl interpretiert. Die so genannten "Spielstaße", gesetzlich auch "verkehrsberuhigter Bereich genannt", ist nicht nur Anliegern vorbehalten; somit auch keiner entsprechenden Beschilderungspflicht.

Das VZ 325.1 des § 42 Abs. 2 StVO sagt lediglich aus:
1. Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
3. Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Vgl. hier

Das Verkehrsverbot für Fzg. aller Art bezieht sich ausschl. auf VZ 250 bzw., wahrscheinlich von Dir gemeint, VZ 242.1 (Fußgängerzone). Bei letzterem ist ein Zusatzzeichen "Anlieger frei" (VZZ 1020-30) möglich.

Gruß
Achim H.

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