Doppelt bestraft....Wer von euch hat ahnung von Versicherungen ?

BMW 3er E46

Hi,

ich platze vor Wut !!!!!
1. Weil ich so doof bin
2. Weil meine Versicherung zum kotzen ist !

Folgendes ist passiert :

ich wollte an meinem Wagen mal eben fix die Winterreifen montieren und hinten die Bremsbeläge wechseln. Dazu habe ich den Wagen mit einem Rangierwagenheber hochgebockt. Weil ich an dem Stecker vom Verschleißanzeiger nicht richtig dran gekommen bin , wollte ich den Wagen noch ein kleines Stück höher bocken. Tja und dann ist es passiert....🙁 ... der Wagenheber ist von dem Gummianhebepunkt des Wagens weggerutscht. Der Schaden ist ziemlich heftig .
Ich hätte heulen können und dabei mir selber ständig ins Gesicht schlagen.
Den Schaden hab ich dann meiner Versicherung gemeldet. Der Wagen ist Vollkasko versichert. Mein Versicherungsmann hier in der Stadt sagte das wäre alles kein Probem. Tja und von der Hauptgeschäftsstelle hab ich dann heute zu hören bekommen , dass dies kein Kaskoschaden wäre, und ich hätte Pech gehabt und müste den Schaden selber zahlen!
😰
Was soll ich nun machen ?? Ist das so richtig was die mir gesagt haben ? Schriftlich hab ich noch nichts bekommen.

P.S:Ach so, ja ich weiß selber .... "Wärst du mal in eine Werkstatt zum wechseln gefahren"

P.S.2: Ja , ich weiß auch das der Wagen auf dem Bild nicht sauber ist...

87 Antworten

GELIEHEN!
Sachen die du dir leihst und beschädigt bezahlt deine Haftplicht nicht.
Hätte er nur geholfen wäre es kein Problem gewesen....

Zitat:

Original geschrieben von player0815


GELIEHEN!
Sachen die du dir leihst und beschädigt bezahlt deine Haftplicht nicht.
Hätte er nur geholfen wäre es kein Problem gewesen....

oh 🙁

ja, weil (wenn ich mich recht erinnere) die Sache zeitweilig in deinen Besitz übergeht - und dein Eigentum ist nicht versichert 🙄

Hab deswegen auch schon "bluten" dürfen, war aber Gott sei Dank net wild...

Eigentlich gehört der Erfinder der vielen deutschen Worte und deren Auslegung erschossen 😁

Gruß, Jürgen

Ich denke mal ich werd mir wohl auch einen guten Anwalt nehmen müssen, vieleicht kann der noch was drehen. weil noch hab ich ja nichts unterschrieben ....

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Bitte nicht....

Sieh einfach ein, daß eigene Fehler andere einfach nicht ausbügeln...

Lies dir am Besten einfach mal in Ruhe deine Versicherungspolice durch - die ist interessanter als die Bibel, glaub mir 😁

Dann wirst schon sehen, ob ein RA was zustande bringt...

Gruß, Jürgen

Wenn ich mit dem Wagen vor einem Baum fahre , hab ich auch selber einen Fehler gemacht und andere müssen den ausbügeln . Dafür hab ich doch eine VK abgeschlossen. Damit meine Fehler abgedeckt sind, oder sehe ich das falsch ?

Stimmt irgendwie 🙄

Aber ich meine mal gelesen zu haben, daß VK-Schäden bei fahrenden Fahrzeugen verursacht werden müssen - aber ohne Gewähr.

Ich drück trotzdem mal die Daumen und empfehle als Lektüre trotzdem mal die Police. Was anderes kannst heute eh nimmer machen.

Ich hab auf die Schnelle noch was gefunden:

Die Vollkasko...
* Zahlt bei Zerstörung, Beschädigung und Verlust des Fahrzeugs oder bei Unfall
* Auch selbst verschuldete Schäden, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
* Schließt mut- oder böswilliges Handeln Dritter ein
* Mit vollem Leistungsumfang der Teilkasko

Wahrscheinlich haben sie dich mit "vorsätzlich" oder sogar "grob fahrlässig" eh am Kicker 🙄

Gruß, Jürgen

Wenn den Wagen heute Nacht einer zerkratzt ist das auch ein VK Schaden und der Wagen steht... 😉

Deswegen vieleicht doch besser ein Anwalt , die wissen mehr als wir Normalos 😉

Die kennen den Vorfall nun und wissen wohl auch, wie es passiert ist....

Was soll der RA noch machen?

Naja, ich verfolg das mal morgen weiter hier 😉 Gute Nacht... Soferns geht

Gruß, Jürgen

Guts Nächtle ..🙂

Also mit grob fahrlässigem Verhalten ist man bei einem selbst verschuldeten Unfall auch immer dabei, aber da zahlt die Versicherung auch. So einfach kannst dus dir also net machen. Eventuell fällt das noch unter selbst verschuldete Schäden, kann ich natürlich nicht sicher sagen, aber ich wünsch es dir. Wäre auf jeden Fall gut zu wissen, falls mir sowas mal passieren sollte (ich wills ja nicht hoffen).

mein beileid....🙁
das wird dir leider die vk nicht zahlen,weil der schaden nicht durch einen "unfall" passiert ist......

mein versichrungs fritze würde jetzt sagen,"grob fahrlässig "

Moin,

wie schon angesprochen, bin ich ja nicht so der KFZ-Schadenexperte, gebe aber trotzdem einmal mein Urteil dazu ab.

Die Vollkasko zahlt bei Unfällen und bei böswilligen Beschädigungen Dritter. Die böswilligen beschädigungen können wir aber ja hier unberücksichtigt lassen.

Der Unfall ist als ein unmittelbar von aussen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis deklariert, jedoch sind lt. Bedingungen Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden keine Unfallschäden. Das Aufbocken zum Wechseln der Bremsbeläge und/oder Reifen dürfte als Betriebsschaden gelten, so dass m.E. die Auffassung Deiner Versicherung richtig ist.

Selbstredend lohnt sich aber trotzdem ein Erstgespräch mit einem Anwalt Deines Vertrauens. Ggfs. lässt Du Dir vorher von der Verwaltung der Versicherungsgesellschaft einmal die Ablehnung zukommen und konfrontierst dann nochmal Deinen Vertreter mit dem Schreiben. Sollte er Dir gegenüber eine Regulierungszusage erteilt haben, so ist diese für die Gesellschaft grundsätzlich verbindlich.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von TTCQ77


Wenn ich mit dem Wagen vor einem Baum fahre , hab ich auch selber einen Fehler gemacht und andere müssen den ausbügeln . Dafür hab ich doch eine VK abgeschlossen. Damit meine Fehler abgedeckt sind, oder sehe ich das falsch ?

ne falsch, vandalismus wird doch auch von der vollkasko bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von j.helfer


ja, weil (wenn ich mich recht erinnere) die Sache zeitweilig in deinen Besitz übergeht - und dein Eigentum ist nicht versichert

In dem Fall bist Du der Besitzer der Sache, jedoch dennoch nicht der Eigentümer. Die Versicherung zahlt in solch einem Fall aber wohl trotzdem nicht...

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