DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!
Hallo, ich fasse mich einmal kurz:
Im März 2017 wurden Zoll Kennzeichen, d.h. Ausfuhrkennzeichen für ein VW Passat CC geholt, diese waren gültig bis zum 12. April 2017.
Das Fahrzeug wurde dann im Sommer 2017 verkauft, wobei sich noch die Originalkennzeichen, d.h. die original Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug gefunden hatten.
Der Käufer hatte das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, und eine Krankenschwester eines benachbarten Pflegeheimes in Altenberg hatte dann das Auto mit den abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen entdeckt, und die Polizei geholt
Die kam auch Flugs raus, und montierte sofort die Kennzeichen ab, und informierte den Kfz Halter.
Die Polizei Fertigte
darauf hin eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was aber eingestellt werden musste, da es sicher um die Originalkennzeichen handelte.
Der Kfz Halter wurde auch von der Polizei gebeten, einen Kaufvertrag bei zu fügen, was er auch getan hatte.
Wochen später erhält dann der Käufer eine Vorladung von der Polizei, zu der auch hin ging und bestätigte, das Fahrzeug erworben zu haben.
Gegen Ende des Jahres 2017 eilt der Kfz Halter dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren vermeintlichen Kennzeichen Missbrauch eingestellt wurde.
Der Kfz Halter erhält auch die Autokennzeichen zurück, die aber jetzt nachträglich entstempelt worden, d.h. die roten Zulassungs Plaketten wurden abgekratzt.
Als nächsten Schritt meldete sich die Financeabteilung des Zollamtes Dresden, und wollte noch zusätzlich 27 € KFZ-Steuer.
Ein Anruf bei der Kfz Abteilung des Zollamtes in Dresden, dass die wohl eine Falschmeldung von der Kfz Zulassungsstelle erhalten haben, und der Kfz Halter solle doch bitte zwecks Klärung eine amtliche Bescheinigung des Kfz Amtes beibringen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug von märz bis April 2017 mit diesem Kennzeichen zugelassen gewesen ist.
Dieses Tat auch der Kfz Halter, und schick dir die amtliche Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Goslar an das Hauptzollamt Dresden.
Daraufhin kam folgender Brief, beziehungsweise E-Mail, was ich jetzt hier eben so ein gescannt habe.
Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre.
Ich weiß, man kann auch zu einem Rechtsanwalt gehen, und sich dort beraten lassen aber das ist ungefähr so als hohle man sich ein verschrottet das Auto vom Schrottplatz, um es in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.
Mit anderen Worten, die Gebühr für die Beratung beim Rechtsanwalt würde den Streitwert von 27 € um 1 vielfaches erhöhen.
Beste Antwort im Thema
Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?
Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?
181 Antworten
Ich glaube schon, dass der TE das mit seinen Schreiben ernst meint, anscheinend ist die Erfindung des Druckers nicht bis nach Tschechien durchgedrungen... https://www.motor-talk.de/.../...ahrzeugbrief-schein-t6132085.html?...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 11. Februar 2018 um 11:22:52 Uhr:
Ich glaube schon, dass der TE das mit seinen Schreiben ernst meint, anscheinend ist die Erfindung des Druckers nicht bis nach Tschechien durchgedrungen... https://www.motor-talk.de/.../...ahrzeugbrief-schein-t6132085.html?...
Der TE ist Händler?
Die Geschichte wird immer besser.
Mal von der Qualität des Kaufvertrages abgesehen, liegt das Datum des Verkaufs (und das Datum steht ja drauf) eindeutig vor dem Zeitpunkt ab dem der Zoll Geld haben will.
Ich halte das nach wie vor für nicht gerechtfertigt.
@TE: Schau dir dringend mal die Kaufvertragsvordrucke vom ADAC an, der Käufer deines Fahrzeuges hat 2 Jahre Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung!
Gruß Metalhead
Wie schon erwähnt. Die Eigentumsverhältnisse sind bei der Frage, wer zur Nachzahlung der Kfz-Steuer verpflichtet ist, anscheinend gar nicht relevant. Von daher ist es dann auch egal, ob das Auto eine Woche vor oder eine Woche nach dem fraglichen Termin veräußert wurde.
Allerdings: Wie mir soeben auffällt, hat ja laut Eröffnungsbeitrag nicht etwa der TE selbst, sondern der Käufer das Auto auf den fraglichen Parkplatz gefahren.
Wenn das so ist, dann ist die Argumentation des Zolls ja hinfällig. Der TE sollte also auf jeden Fall mal die Zeugenaussage, er und niemand sonst habe das Auto da hingefahren, in Abrede stellen.
Wobei - ob das noch geht? Es wurde ja schon eine Mahnung verschickt. Die Widerspruchsfrist gegen den Steuerbescheid dürfte insofern abgelaufen sein.
Ähnliche Themen
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2018 um 12:01:43 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 11. Februar 2018 um 11:22:52 Uhr:
Ich glaube schon, dass der TE das mit seinen Schreiben ernst meint, anscheinend ist die Erfindung des Druckers nicht bis nach Tschechien durchgedrungen... https://www.motor-talk.de/.../...ahrzeugbrief-schein-t6132085.html?...Der TE ist Händler?
Die Geschichte wird immer besser.
Das Ganze entwickelt sich zum Schildbürgerstreich. ..😮 😰 😁 😁 😁
@134, ich habe gerade gedacht, mir liegt der juristische Schriftsatz eines Beamten von der Firma
„Bürger Service” Abteilung „öffentliche Sicherheit” vor; denn die schaffen es auch, einen solchen Blödsinn zu schreiben, über den man wirklich nur herzlich lachen kann!
Ich habe zum Beispiel einen Bekannten in Deutschland, der hat eine Autolackiererei, und auf seinem Grundstück am Zaun lagen einige ab montierte Plastikstoßstange. Da kam auch so ein Fuzzy von der Behörde, und erzählte ihm, die Plastikstoßstange müssen dort verschwinden, weil Stoffe von den Plastikstoßstangen ins Grundwasser sickern können ....
Auf seinen vorhalten, welchen unterschied es denn machen würde, ob die Stoßstangen nun dort liegen, oder am Auto angeschraubt sein würden, konnte der Behörden Fuzzy keine Antwort geben.
Nach Meinung des Behörden Fuzzy stellen die Stoßstangen, wenn Sie ab geschraubt sind, eine Umweltgefahr da, aber wenn sie am Auto angeschraubt sind wieder nicht
und wenn ich mir dann manchmal so einiges Geschwafel von den Beamten der Firma Bürger Service Abteilung öffentliche Sicherheit an höre, beziehungsweise anhören muss, so kann ich diese Zeit genossen ganz ehrlich gesagt einfach nicht mehr für voll nehmen, um das einmal gelinde auszudrücken.
Und, ich frage mich auch ganz ehrlich, ob dir das selber glauben, was sie da so von sich geben?
Aber das schlimmste ist ja noch, dass die für ihren Blödsinn, den die da so VerZapfen und die Leute damit quälen, auch noch aus dem Futtertrog der Steuer Einnahmen bezahlt werden.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 11. Februar 2018 um 08:55:59 Uhr:
Wenn BetriebsZitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 08:49:30 Uhr:
...
Ein geparktes Auto kann ja wohl kaum einen Unfall verursachen😁😁mittelstoffe auslaufen, bist du ganz schnell mit (mehreren) 1.000 € dabei.Stichwort: Feuerwehreinsatz
Dass nichts passiert ist, reines Glück.
So, wie soll denn bei einem geparkten Auto, dessen Motor ja zwangsläufig nicht läuft, Betriebsstoffe oder Betriebsmittelstoffe auslaufen?
Das geht schon physikalisch gar nicht.
Sämtliche Betriebsstoffe oder Betriebsmittelstoffe im Auto funktionieren quasi nur mit Druck:
1.) Motoröl baut auch einen gewissen Druck auf, weswegen ja auch die Motorkontrolle Lampe angeht, beziehungsweise die Öldrucklampe, wenn zu wenig Öldruck vorhanden ist, was eine Indikation für zu wenig Öl bedeutet
2.) Kühlwasser unterliegt auch einen künstlich absichtlich herbeigeführt Eindruck von circa einem bar, und das hat folgenden Grund: je mehr Druck auf dem Wasser ist, je höher ist der Siedepunkt. Also haben die Autobauer mit Absicht Druck auf das Kühlsystem gegeben, um so den Siedepunkt hoch zu setzen. Deswegen soll man ja auch nicht mit einem offenen Ausgleichsbehälter fahren, weil dann kein Druck aufgebaut werden kann, und somit das Kühlwasser schon bei 100° anfangen kann zu siedeln, beziehungsweise zu kochen, und wenn man in die Berge fährt, so kann dieser Siedepunkt sogar auf 90° runtergehen.
3.) auch das Bremskreis System der hydraulische Bremse arbeitet mit Druck.
Also, wie sollen Betriebsstoff oder Betriebsmitteln Stoffe auslaufen, wenn der Motor nicht läuft?
Was anderes ist natürlich, wenn man mit dem Auto dann wieder fahren möchte, dann startet man den Motor und die oben genannten Betriebsstoffe unterlegen dann schon wieder einen gewissen Druck, aber dann habe ich ja auch eine Haftpflicht Versicherung für das Auto.
Es tut mir leid, aber ich habe selten so ein Blödsinn gelesen, der physikalisch nicht belegbar ist.
Welchen unterschied soll es denn für die Betriebsstoffe machen, ob das Auto angemeldet ist oder nicht?
Und in diesem Zusammenhang von Glück oder Unglück schreiben ist genauso hirnrissig.
Schon mal daran gedacht das Dichtungen nicht mehr dichthalten!
Ölablassschraube undicht und die Schwerkraft macht den Rest.
Als Händler von Kfz's solltest du das doch eigentlich wissen.
Und der Unterschied zwischen Zugelassen und nicht Zugelassen ist unteranderem die Haftpflichtversicherung.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 11. Februar 2018 um 09:00:54 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 08:49:30 Uhr:
Ein geparktes Auto kann ja wohl kaum einen Unfall verursachen😁😁
Darum gehts gar nicht. Es geht um die Nutzung öffentlichen Parkraumes. Und der ist nunmal an eine Zulassung gebunden. Die Zulassung gibts aber nur mit Haftpflichtversicherung.
Auch da unterliegst liegst du einem Irrtum:
Es gibt Autos, die haben eine Zulassung, und auch gültige Kennzeichen, aber keine Haftpflichtversicherung.
Holland ist zum Beispiel so ein Land.
In Holland gibt es auch kein Straßenverkehrsamt, sondern dort wird das Auto beim Postamt umgeschrieben, und ein neuer „Kentekenbewijs“ Von der Postbeamten ausgestellt. Versicherung wird nicht gefragt, d.h. ich kann in Holland ein Auto kaufen, erhalte die Papiere, gehe damit zum nächsten Postamt, und die Postbeamten oder der Postbeamte schreib mir dann das Auto um auf meinen Namen....
Somit ist und bleibt das Auto ordentlich zugelassen, muss aber keine Versicherung haben.
In Holland werden auch keine Kennzeichen eingezogen, wenn das Auto abgemeldet wird oder verkauft wird.
Kennzeichen werden nur eingezogen, wenn das Auto in den Export geht, das ist der einzige Grund, wenn es keine holländischem Kennzeichen mehr gibt.
In dem Falle werden dann weiße Kennzeichen ausgegeben, die für 15 Tage gültig sind. Das sind die holländischen Exportkennzeichen für Ausfuhr. Auf diesen weißen holländischen Ausfuhrkennzeichen ist jedoch auch kein Gültigkeit Vermerk angebracht.
früher, d.h. vor noch ein paar Jahren, gab es diese weißen Ausfuhrkennzeichen als Präge Kennzeichen, als Klebe Kennzeichen, oder man hat ganz einfach einen schwarzen Eddingstift genommen, und dort das Kennzeichen mit der entsprechenden Nummer vervollständigt. Also mit anderen Worten sich das Kennzeichen selber gemalt, und das ist und war legal.....
Zitat:
Es gibt Autos, die haben eine Zulassung, und auch gültige Kennzeichen, aber keine Haftpflichtversicherung.
Holland ist zum Beispiel so ein Land.
Ach in NL braucht man eine Haftpflichtversicherung, um ein Auto nutzen zu dürfen. Nur dass der Versicherungsschutz halt nicht durch das Kennzeichen, sondern eine Vignette nachgewiesen wird.
Ist aber für den Fall hier eh egal. Es geht ja um D. Und in D darf man nun mal kein Auto ohne Anmeldung inkl. Haftpflicht im öffentlichen Verkehrsraum nutzen. Auch nicht einfach nur abstellen.
Sag mal um welches Land geht es denn hier? Holland, Tschechien oder Deutschland?
Edit, da war jemand schneller als ich
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 11. Februar 2018 um 09:09:27 Uhr:
Jetzt muss man quasi nur noch bei der Altenpflege nachfragen wie lang der dort genau stand, etwa ob seit April oder doch erst Juli:https://www.google.de/maps/@50.7671366,13.7527488,184m/data=!3m1!1e3
Die Mitarbeiter dort werden sich sicherlich noch alle an die Karre erinnern können.
Das ist schon keine Satire mehr, das ist einfach nur...
Ach, da kannst du gerne nachfragen bei den Mitarbeitern. Sicherlich werden die sich noch an den
VW-Passat CC erinnern können.
Mit deren Firma steht es ja nicht mehr so gut, wie noch vor ein paar Jahren. Es werden ständig weniger Mitarbeiter. Ganz einfach, weil Die Altenpflege sich gerade im grenznahen Raum zu Tschechen immer mehr nach Tschechien verlagert. Deswegen wird ja auch die Frau Altenpflegerin nicht ausgelastet gewesen sein, wenn sie auch noch nach der Arbeit Zeit und Nerven hat, sich fremde Autokennzeichen nach deren Gültigkeit anzuschauen. Eine Altenpflegerin, die ausgelastet ist und genug zu tun hat, hat für so einen Dödel keine Zeit!
Aber du kannst die Dame gerne kontaktieren, die das alles eingebrockt hat. Vielleicht möchte sie ja noch weiterhin aussagen? Vielleicht kommt es ja auch noch zu einer Gerichtsverhandlung dann, wo die Dame geladen wird, vielleicht kommt es auch zu mehreren Gerichtsverhandlungen weil vertagt wird und so weiter.
Der Arbeitgeber wird sich freuen, wenn seine Arbeitnehmer wegen so einem Dödel dann nicht verfügbar sind, und Ersatzkräfte disponieren muss.
Aber gut, dass du eine Verlinkung zu einer Google Map gepostet hast.
Ich habe da einmal einen Screenshot von gemacht, und farblich markiert, wo der VW Passat CC gestanden hat, wo die Altenpflegerin arbeitet, beziehungsweise ihren Arbeitsplatz hat und mit gelben X XXXL X markiert, wo die Parkplätze sind.
Wie man auf dem Originallink von Google unschwer erkennen kann, sind dort circa 40 Parkplätze sichtbar, und bezeichnenderweise sieht man auf keinem der Parkplätze auch nur ein Auto stehen.
Das kann Zufall sein, dass dort kein Auto parkt zu dem Zeitpunkt, wo die Luftaufnahme getätigt wurde, oder durch aus der Realität entsprechen.
Ich jedenfalls sehe dort, wenn ich dort vorbeifahre, nie mehr als drei oder vier Autos geparkt, deswegen ich getrost davon ausgehe, dass mindestens ständig 25-30 freie Parkplätze zur Verfügung stehen.
Kurz rum gesagt, habe ich niemanden einen Parkplatz weggenommen, wie man das umgangssprachlich so schön sagt.
Übrigens habe ich gerade heute ein Auto an eine Altenpflegerin in Tschechien verkauft, und die junge Dame spricht auch fließend Deutsch, und ich habe ihr die Geschichte mit dem Zoll Amt, da Altenpfleger Stelle und so weiter erzählt, und welchen Ärger ist dort wegen dem abgepackten VW Passat CC gegeben hat.
Sie lachte nur drüber, gerade auch im Hinblick weil immer mehr deutsche Senioren nach Tschechien gehen, und sie meinte scherzhaft, wenn dort auf dem Parkplatz des Altenheims in Altenberg keine abgemeldeten Autos stehen dürfen, dann sicherlich angemeldete.
Man könnte ja dort, so meinte sie weiter, mal ein angemeldetes Auto hinstellen, und die Scheiben von innen mit Werbung für tschechische Altenheime bekleben.
Geht es dir um die Lösung deines Problems oder möchtest du über den Pflegenotstand und seine horenden Kosten diskutieren?
@Linksfahrer64
Was ist denn jetzt noch genau das Problem um das hier diskutiert wird?
Das Fahrzeug stand ohne Zulassung auf öffentlichem Grund. Da es nicht angemeldet war, wurde keine KFZ Steuer bezahlt. Da es aber angemeldet hätte sein müssen, hätte auch die Steuer bezahlt werden müssen. Diese wurde dann eben nachgefordert. Weil das Fahrzeug ja steuerpflichtig auf öffentlichem Gelände stand.
Also so habe ich es aufgefasst, und ich denke das haben hier auch schon einige so beschrieben.
Ebenso habe ich weiter oben gelesen dass ja die Widerspruchsfrist sowieso abgelaufen sein muss. Also was diskutieren wir hier? 😕
Hättest du von Anfang an verständlich geschrieben, dann würde sich das sowieso leichter lesen. ZB „Ich habe ein Auto verkauft, und der Käufer hat...“
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 11. Februar 2018 um 11:22:52 Uhr:
Ich glaube schon, dass der TE das mit seinen Schreiben ernst meint, anscheinend ist die Erfindung des Druckers nicht bis nach Tschechien durchgedrungen... https://www.motor-talk.de/.../...ahrzeugbrief-schein-t6132085.html?...
Doch, die Erfindung des Druckers ist doch bis Tschechien durchgedrungen, und auch ein Herr von Guttenberg und seine Erfindung von vor circa 500 Jahren ist ja bekannt.
Aber ich persönlich benutze lieber schreibmaschine als Drucker, wenn der Drucker ist an einen Computer angeschlossen, und wenn der einmal abstürzt ist das ganze geschriebene weg. Das kann bei einer Schreibmaschine nicht passieren, denn was auf das Papier reingehämmert wurde, das bleibt auch stehen, selbst wenn der Strom ausfällt.
Ich persönlich bin halt ein etwas altmodischer Mensch, und sondiere das aus, was Probleme machen kann, und eine Schreibmaschine macht weniger Probleme als ein Drucker, nämlich keine.....
Aber kurz zum Thema mit der Zulassungsstelle MKK , Wer den Thread gelesen hat, Der weiß welche Spielereien die Zulassungsstelle dort mit den unterschiedlichen namens Eintragung im Fahrzeugschein Fahrzeugbrief abgezogen hat.
Als ich 1989 mit Autos angefangen hatte, da gab es solche Willkürlichkeit Der Behörden noch nicht so aus geprägt in dieser Form, und man hatte auch noch mehr Rechtssicherheit.
Heutzutage hat man immer weniger recht Sicherheit, und im Zweifelsfalle werden Entscheidungen meistens gegen den Burger getroffen.