DOOPELBESTEUERUNG: KFZ Steuer soll doppelt bezahlt werden, obwohl das Auto schon abgemeldet ist.!!

Hallo, ich fasse mich einmal kurz:

Im März 2017 wurden Zoll Kennzeichen, d.h. Ausfuhrkennzeichen für ein VW Passat CC geholt, diese waren gültig bis zum 12. April 2017.

Das Fahrzeug wurde dann im Sommer 2017 verkauft, wobei sich noch die Originalkennzeichen, d.h. die original Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug gefunden hatten.

Der Käufer hatte das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, und eine Krankenschwester eines benachbarten Pflegeheimes in Altenberg hatte dann das Auto mit den abgelaufenen Ausfuhrkennzeichen entdeckt, und die Polizei geholt

Die kam auch Flugs raus, und montierte sofort die Kennzeichen ab, und informierte den Kfz Halter.

Die Polizei Fertigte
darauf hin eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, was aber eingestellt werden musste, da es sicher um die Originalkennzeichen handelte.

Der Kfz Halter wurde auch von der Polizei gebeten, einen Kaufvertrag bei zu fügen, was er auch getan hatte.

Wochen später erhält dann der Käufer eine Vorladung von der Polizei, zu der auch hin ging und bestätigte, das Fahrzeug erworben zu haben.

Gegen Ende des Jahres 2017 eilt der Kfz Halter dann eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren vermeintlichen Kennzeichen Missbrauch eingestellt wurde.

Der Kfz Halter erhält auch die Autokennzeichen zurück, die aber jetzt nachträglich entstempelt worden, d.h. die roten Zulassungs Plaketten wurden abgekratzt.

Als nächsten Schritt meldete sich die Financeabteilung des Zollamtes Dresden, und wollte noch zusätzlich 27 € KFZ-Steuer.

Ein Anruf bei der Kfz Abteilung des Zollamtes in Dresden, dass die wohl eine Falschmeldung von der Kfz Zulassungsstelle erhalten haben, und der Kfz Halter solle doch bitte zwecks Klärung eine amtliche Bescheinigung des Kfz Amtes beibringen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug von märz bis April 2017 mit diesem Kennzeichen zugelassen gewesen ist.

Dieses Tat auch der Kfz Halter, und schick dir die amtliche Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes Goslar an das Hauptzollamt Dresden.

Daraufhin kam folgender Brief, beziehungsweise E-Mail, was ich jetzt hier eben so ein gescannt habe.

Eine Frage an die Leute, die sich mit Finanzrecht besser auskennen als ich, welches Gericht da möglicherweise für zuständig wäre.

Ich weiß, man kann auch zu einem Rechtsanwalt gehen, und sich dort beraten lassen aber das ist ungefähr so als hohle man sich ein verschrottet das Auto vom Schrottplatz, um es in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.
Mit anderen Worten, die Gebühr für die Beratung beim Rechtsanwalt würde den Streitwert von 27 € um 1 vielfaches erhöhen.

Beste Antwort im Thema

Ich versteh die halbe Geschichte nicht. Total wirr geschrieben. Wer ist Käufer, wer ist Halter, wer hat das Kennzeichen besorgt? Das Kennzeichen war gültig bis 12.04.17. Warum wurde es dann im Sommer mit abgelaufenen Kennzeichen auf öffentlichem Gelände geparkt? Warum hatte es da nicht schon lange reguläre Kennzeichen?
Wenn der TE der Meinung ist im Recht zu sein, warum telefoniert er dann nicht mit dem Sachbearbeiter, der ihm den Brief geschickt hat? Wenn er im Unrecht ist, warum zahlt er nicht einfach die 27 Euro und hat Ruhe? Und wenn der Zustand nicht definiert ist, warum zahlt er nicht trotzdem die 27 Euro und hat Ruhe? Warum überlegt er stattdessen zum Anwalt zu rennen, der allein für den Handschlag zur Begrüßung schon mehr als 27 Euro abrechnet?

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. Februar 2018 um 19:42:40 Uhr:



Zitat:

Aber wie schon weiter oben gesagt - ob die Eigentumsfrage für die Steuerpflicht überhaupt maßgeblich ist, da wäre ich mir nicht so sicher.


Was denn sonst? Daß der TE das Auto zum Verkaufen irgendwo abgestellt hat und nicht fahrend übergeben hat versteht sich doch von selbst.
Stellt euch vor ihr verkauft euer (logischerweise geparktes) Auto an jemandem, gebt dem Schlüssel, Papiere und ihr erhaltet das Geld.
Nach 6 Monaten steht das Auto immer noch da und jetzt will der Zoll Geld von euch? Sicher nicht!

Gruß Metalhead

Da wäre es aber schwer für den Zoll nachzuweisen, dass ich tatsächlich der letzte war, der das Auto zuletzt bewegt hat...

Bei illegaler Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums (liegt hier vor, da das Auto abgemeldet auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz geparkt war) entscheidet für die Steuerpflicht eben NICHT, wer Besitzer oder Eigentümer oder Halter des Autos ist.

Wie schon gesagt: Geh zum EIngangsthread und schau dir die letzte Seite der Erklärung des Zolls an. Da steht alles.

ist aber egal. Der TE soll Einspruch gegen den Bescheid erheben. Wie gesagt, gegen den Bescheid. Nicht erst mahnung oder Vollstreckung abwarten.

Zitat:

Nun, wer hat das Auto denn (für den Verkauf) in Verkehr gebracht? Doch sicherlich der Verkäufer. Auch wenn der Wagen da schon stand... unangemeldet seit April...

In Verkehr gebracht hat es vermutlich der Hersteller (würde ich sagen). Dort Abgestellt (im öffentlichen Raum) hat des wohl der Verkäufer, ganz klar.

Zitat:

Ich melde ein Auto ab, es steht über Mitternacht auf öffentlichem Grund und erst dann übergebe ich es, dort stehend... geht einfach nicht... 😰

Quote, völlig klar. Allerdings hat das niemand bemängelt und wo kein Kläger da kein Richter und zum Zeitpunkt der Anzeige war es schon verkauft und der Verkäufer hatte weder Schlüssel noch Papiere. Was hätte er also machen sollen? Das Fahrzeug stehlen um es zu entfernen (nur weil es mal auf ihn zugelassen war)?

Zitat:

Mag zwar so gemacht werden, regelmäßig, interessiert auch niemanden wirklich, aber wenn´s auffliegt und der Zoll dann seine Steuer für einen Monat haben will...

Du meinst der Zoll will das Geld für einen Monat in dem der Wagen noch dem Verkäufer gehörte? Hmm, wäre natürlich möglich. Dann aber nur bis zum Zeitpunkt des Verkaufs (oder halt die Mindestzeit von 1 Monat).

Gruß Metalhead

Zitat:

@CV626 schrieb am 10. Februar 2018 um 20:40:19 Uhr:


Wie schon gesagt: Geh zum EIngangsthread und schau dir die letzte Seite der Erklärung des Zolls an. Da steht alles.

Für den 26.7-24.8 will der Zoll Steuer. Ausfuhrkennzeichen wurde am 14.3 ausgestellt (also stand die Kiste da 4 Monate rum). Soweit ich das verstanden habe wurde das Kennzeichen doch für den Verkauf beantragt (also wäre das Auto schon seit März verkauft). Was will der Zoll dann für Juli/August vom Verkäufer?

Evlt. kann der TE ja noch mal eine Kurzzusammenfassung mit den Daten (Ummeldung, Verkauf) posten, ich blick da nicht mehr durch.

Gruß Metalhead

Das ist allerdings eine gute Frage.

Insbesondere: Wie ist das Auto eigentlich auf den öffentlichen Parkplatz gekommen? Wenn ich das richtig verstehe, hatte es ja bereits zu diesem Zeitpunkt keine gültige Anmeldung. Bzw zumindest in D hätte man mit dieser Zulassung nicht mehr fahren dürfen.

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Hier möchte ich erst einmal den Kaufvertrag hochladen.
Siehe auch beigefügtes Foto.

Inhaltlich ein Witz. Kein Wort zur Ab / Ummeldung; Haftungsausschluss; Unfallschaden; Details zur Übergabe.

Ich bin seit 15 Jahren bei Motor Talk und DAS HIER ist das Beste was ich je gesehen habe.

Wirkt alles so unreal und aus einer ganz anderen Zeit. Also entweder das ist hier Satire in Reinform oder "ich" lebe auf einem anderen Planeten.

Zitat:

@Tillamook schrieb am 10. Februar 2018 um 23:58:07 Uhr:


Inhaltlich ein Witz. Kein Wort zur Ab / Ummeldung; Haftungsausschluss; Unfallschaden; Details zur Übergabe.

Ich bin seit 15 Jahren bei Motor Talk und DAS HIER ist das Beste was ich je gesehen habe.

Wirkt alles so unreal und aus einer ganz anderen Zeit. Also entweder das ist hier Satire in Reinform oder "ich" lebe auf einem anderen Planeten.

Wieso ab und Ummeldung, das Auto war bereits mit abgelaufenen Kennzeichen, daher spielt eine App beziehungsweise Ummeldung keine Rolle mehr, und Brauch auch nicht im Kaufvertrag aufgenommen zu werden.

Das wäre ungefähr das gleiche, als würde man in den Kaufvertrag reinschreiben, dass das Scheiben-wisch_Wasser aufgefüllt werden muss.

Ist übrigens das Original vom Kaufvertrag, sowie das auch den Behörden übermittelt worden ist. Ich habe hier nur die Namen geschwärzt.

Den Kaufvertrag haben übrigens beide Vertragsparteien d.h. Käufer und Verkäufer unterzeichnet, somit ist der rechtsverbindlich.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 00:32:40 Uhr:



Zitat:

@Tillamook schrieb am 10. Februar 2018 um 23:58:07 Uhr:


Inhaltlich ein Witz. Kein Wort zur Ab / Ummeldung; Haftungsausschluss; Unfallschaden; Details zur Übergabe.

Ich bin seit 15 Jahren bei Motor Talk und DAS HIER ist das Beste was ich je gesehen habe.

Wirkt alles so unreal und aus einer ganz anderen Zeit. Also entweder das ist hier Satire in Reinform oder "ich" lebe auf einem anderen Planeten.

Ist übrigens das Original vom Kaufvertrag, sowie das auch den Behörden übermittelt worden ist. Ich habe hier nur die Namen geschwärzt.

Den Kaufvertrag haben übrigens beide Vertragsparteien d.h. Käufer und Verkäufer unterzeichnet, somit ist der rechtsverbindlich.

Ich fass es nicht..
du nennst diesen besseren Kassenzettel IM ERNST einen "Kaufvertrag"??

Ohne Gewährleistungs/Haftungsausschlüsse, Angabe etwaiger technischer Mängel o.ä.. wahrscheinlich auch keinen Übergabezeitpunkt (ich seh da nur ein Datum).
Was dir da allein haftungs/gewährleistungsrechtlich alles hätte passieren können, dagegen ist dein KFZ-Steuerproblemchen geradezu Peanuts...

Ob dem Zoll so ein "Vertrag" als Nachweis des Eigentümerwechsels überhaupt ausreicht (o. Perso-Nr, Ausweiskopie), kann ich nicht beurteilen.

Irgenwie muss ich mich dem Vorredner anschließen... ist das hier gerade Realsatire oder sowas ähnliches?

Vor allem hätte das Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung niemals auf dem Parkplatz stehen dürfen.
Das dies keiner Behörde aufgefallen ist, wundert ein wenig.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Februar 2018 um 05:48:44 Uhr:



Ich fass es nicht..
du nennst diesen besseren Kassenzettel IM ERNST einen "Kaufvertrag"??

Ohne Gewährleistungs/Haftungsausschlüsse, Angabe etwaiger technischer Mängel o.ä.. wahrscheinlich auch keinen Übergabezeitpunkt (ich seh da nur ein Datum).
Was dir da allein haftungs/gewährleistungsrechtlich alles hätte passieren können, dagegen ist dein KFZ-Steuerproblemchen geradezu Peanuts...

Ob dem Zoll so ein "Vertrag" als Nachweis des Eigentümerwechsels überhaupt ausreicht (o. Perso-Nr, Ausweiskopie), kann ich nicht beurteilen.

Irgenwie muss ich mich dem Vorredner anschließen... ist das hier gerade Realsatire oder sowas ähnliches?

Wichtig bei dem "besseren Kassenzettel"
-wie Du ihn nennst-
ist das Datum des Kaufvertrages, und dieses Datum weist ein vorheriges Datum aus , als die Feststellungen der Polizei erfolgt sind, welche ja nun diesen ganzen Stein aufgrund des Anschisses der Altenpflegerin ins Rollen gebracht hat.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 11. Februar 2018 um 08:37:11 Uhr:


Vor allem hätte das Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung niemals auf dem Parkplatz stehen dürfen.
Das dies keiner Behörde aufgefallen ist, wundert ein wenig.

So, für was braucht man denn eine Haftpflichtversicherung?

RICHTIG: ----} Wenn man mit dem Auto fährt,
....und somit mit dem in Bewegung gesetzten Auto einen Unfall verschulden kann!

Ein geparktes Auto kann ja wohl kaum einen Unfall verursachen😁😁

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 08:49:30 Uhr:


...
Ein geparktes Auto kann ja wohl kaum einen Unfall verursachen😁😁

Wenn Betriebs

mittel

stoffe auslaufen, bist du ganz schnell mit (mehreren) 1.000 € dabei.

Stichwort: Feuerwehreinsatz

Dass nichts passiert ist, reines Glück.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 11. Februar 2018 um 08:49:30 Uhr:


Ein geparktes Auto kann ja wohl kaum einen Unfall verursachen😁😁

Darum gehts gar nicht. Es geht um die Nutzung öffentlichen Parkraumes. Und der ist nunmal an eine Zulassung gebunden. Die Zulassung gibts aber nur mit Haftpflichtversicherung.

Jetzt muss man quasi nur noch bei der Altenpflege nachfragen wie lang der dort genau stand, etwa ob seit April oder doch erst Juli:

https://www.google.de/maps/@50.7671366,13.7527488,184m/data=!3m1!1e3

Die Mitarbeiter dort werden sich sicherlich noch alle an die Karre erinnern können.

Das ist schon keine Satire mehr, das ist einfach nur...

Ohne Worte!
Kann RTL2 nicht besser machen.

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