Doch kein Kinder-Caddy???

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo alle 7-sitzer-Caddynauten:
Habt Ihr mal im schmalen "Nachtrag" zur Betriebsanleitung (ganz am Ende des Ordners eingeheftet) Auf S.6 studiert, was VW dort über die Montage von Kindersitzen in der 3. Sitzreihe schreibt?
"Voraussetzungen: Die Lehne in der 2. Sitzbank muss nach vorne geklappt sein. Wird auf dem rechten Sitz der 3. Reihe ein Kindersitz montiert, muss auch die Lehne des Einzelsitzes in der 2. Sitzreihe nach vorne geklappt sein."
Uff. Heisst im Klartext: Wenn in der 2. Reihe jemand sitzt, ist nix mit Kiddies in Reihe 3.
Dazu nehmen wir uns jetzt noch die Anleitung zu "Sicherheit", die uns sagt, dass Kindersitze auf dem Beifahrersitz nur montiert werden dürfen, wenn dieser höhenverstellbar ist. (!)
Klartext: Im VC keine Kiddies auf dem Beifahrersitz.

Ich will ja garnicht bestreiten, dass es vermutlich wegen größerer Knautschzonen sicherer wäre, so zu verfahren wie VW das vorschlägt - am sichersichsten wäre es vermutlich, Kinder garnicht in ein Auto zu setzen. Aber dass bei einem Fahrzeug, das aktiv als geeignet beworben wird, halbe Kindergärten mitzuführen (eine Anwendung, die bei uns keineswegs ungewöhnlich ist) faktisch statt der erwarteten 6 tatsächlich nur maximal 3 Kinder "legal" befördert werden dürfen, finde ich den absoluten Knaller.

Dass Hersteller sich in Betriebsanleitungen heutzutage mit allen möglichen Disclaimern auf Kosten des Kunden entlasten, ist ja nicht neu. Aber dies hier kommt mir echt so vor, als wenn man erst aus der Betriebsanleitung lernen würde, dass das teuer erkaufte Cabrioverdeck während der Fahrt stets geschlossen zu halten ist....

52 Antworten

Also ich kapier da was nicht!!

Wieso muß beim Beifahrersitz die Rückenlehne senkrecht stehen und auf der Fahrerseite ist es egal wie die Lehne des Vordersitzes steht.

Was macht denn den Unterschied aus, ob ein Erwaschsener oder ein Kind mit ordentlichen Kindersitz dort sitzt.

Auf die zweite Sitzreihe würde ich sowieso keine Kindesitze montieren, da die Beinfreiheit dadurch noch geringer wird, hier sollte man höchstens Kinder mit Sitzerhöhung unterbringen.

Gruß Andreas

Hallo nemo_a

Es heiß in der Betriebsanleitung: "Der jeweilige Vordersitz sollte nach oben gestellt sein" (bei Sitzhöhenverstellung) und
"Ist der entsprechende Vordersitz nicht höhenverstellbar müssen der Vordersitz in Längsrichtung in mittlerer Position und die Rücklehne des Vordersitzes in senkrechter Position eingestellt sein". 2. Reihe Außenplätze. In der 2. Reihe Mittelplatz gilt daselbe analog für beide Vordersitze.

Viel Spaß beim fahren

Gruß NUKNUk

PS.Laut VWN-Dialog haftet man für Schäden bei nichtbeachten der Betriebsanleitug selber auch bei einem nichtverschuldeten Unfall!! Hier evt. Personenschaden

Hallo,

ich muss mangels Besitz des hier oft zitierten Objekts mal nachfragen.
Bedeutet Rückenlehne "senkrecht" nun wirklich senkrecht (das sind bei mir 90°)? Oder ist damit die "aufrechte" Sitzposition gemeint. Ich kann mich täuschen, aber im meine senkrecht konnte ich bisher nie einen Sitz einstellen. Vielleicht ist das ja bei der Übersetzung aus dem Polnischen etwas falsch rübergekommen :-> Aber schon "aufrecht" kann auf längeren Fahrten eine Qual sein.

Viele Grüße
Armin

Doch ein Kindercaddy

Moin Moin,

mein Händler hat mir ein Schriftstück unter die Nase gerieben in dem steht das die Bedienungsanleitung geändert wird.
Im großen und ganzen wohl mit dem Tenor das in der 3 Reihe durchaus Kindersitze(es standen die Klassen dabei aber ich weiß nicht mehr genau welche) montiert werden dürfen, wenn die vordere Lehne(2 Reihe) eingerastet, ist entweder senkrecht oder waagerecht.
Auf der 2 Reihe dürfen auch welche sitzen, allerdings sollte z B. eine Babyschale nicht am Vordersitz anliegen.

Last but not least darf natürlich auch auf dem Beifahrersitz ein Kind mitgenommen werden aber bitte mit abgeschalteten Airbag.

Ich hoffe ich bekomme den Schrieb mal zum einscannen.😎

bis denne
Rüdiger

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Hallo Rüdiger,

die Änderung der Betriebsanleitung wäre die beste Lösung.
Geht aus dem Schrieb auch hervor ob man auf dem Beifahrersitz auch ohne Sitzhöhenverstelung Kinder im Kindersitz oder Maxi cosi mitnehmen darf?

Danke im voraus

NUKNUK

Hallo zusammen,

ich habe heute folgendes Mail von VW erhalten:

vielen Dank fuer Ihre Geduld, gern beantworten wir Ihnen heute Ihre Fragen zur Befestigung von Kindersitzen im Caddy.

Die Angaben zur Kindersitztauglichkeit werden mit der naechsten Ausgabe des Bordbuches klargestellt, da sie verschiedentlich zu
Missverstaendnissen gefuehrt hat.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bordbuchinhalte "Sicherheit geht vor - Sicherheit von Kindern" sowie die Kapitel
"Grundsaetzliches" und "Kindersitze".
Die Sitzplaetze der 3.Sitzreihe sind fuer die Montage von Kinderrueckhaltesystemen hinsichtlich der Eigenschaften des
Gurtsystems (Gruppe 0, 0+, 1, 2, oder 3 bezueglich der Gurtlaenge und der Gurtschlosslage) geprueft und freigegeben.
Beim Verbau eines kundenindividuellen Kindersitzes in der 3.Sitzreihe ist folgendes zu beachten:
Die Lehne der Zweiersitzbank und die Lehne des Einzelsitzes in der 2.Sitzreihe muessen nach Einbau des kundenindividuellen
Kindersitzes in der 3. Sitzreihe in aufrechter oder vorgeklappter Position sicher eingerastet sein.
Sollte das sichere Einrasten in aufrechter oder vorgeklappter Position nicht moeglich sein (z.B. weil der Kindersitz fuer den
vorhandenen Raum zu gross ist), darf dieser Kindersitz auf den Sitzplaetzen der 3.Sitzreihe nicht verbaut werden. Dieser
Kindersitz muss dann auf einen der anderen Sitzplaetze (Beifahrersitz oder 2. Sitzreihe) unter Beruecksichtigung der Angaben im
Bordbuch montiert werden.
Die Sitzplaetze der 2. Sitzreihe sind fuer die Montage von Kinderrueckhaltesystemen nach Gruppe 0, 0+, 1, 2, oder 3 bezueglich
der Gurtlaenge und der Gurtschlosslage universell geeignet. Die Aussensitzplaetze der 2. Sitzreihe sind auch fuer Kindersitze
mit ISOFIX-System geeignet.

Beim Verbau eines kundenindividuellen Kindersitzes in der 2. Sitzreihe ist folgendes zu beachten:
Die Montage eines rueckwaerts gerichteten Kindersitzes der Gruppe 1 auf Sitzplaetzen der 2. Sitzreihe kann im Einzelfall dazu
fuehren, dass der davor liegende Sitz (Fahrer- oder Beifahrersitz) nicht mehr vollstaendig nach hinten geschoben werden kann.
Alternativ kann der rueckwaerts gerichtete Kindersitz auf einen anderen Sitzplatz des Fahrzeugs unter Beruecksichtigung der im
Bordbuch gemachten Angaben platziert werden.
Der Beifahrersitz ist fuer die Montage von Kinderrueckhaltesystemen nach Gruppe 0, 0+, 1, 2, oder 3 universell geeignet. Das
gilt sowohl fuer den hoehenverstellbaren als auch fuer den nicht hoehenverstellbaren Beifahrersitz.
Beim Verbau eines kundenindividuellen Kindersitzes auf dem Beifahrersitz ist folgendes zu beachten:
Die Sitzlehne muss in senkrechter Position sein und der Beifahrersitz muss ganz nach hinten geschoben werden. Der
hoehenverstellbare Beifahrersitz muss zusaetzlich ganz nach oben eingestellt sein.
Befestigen Sie niemals einen Kindersitz auf dem Beifahrersitz, wenn das Kind mit dem Ruecken zur Fahrtrichtung sitzt und der
Beifahrer-Frontairbag funktionsfaehig ist - Lebensgefahr! Sollte es in Ausnahmefaellen notwendig sein, ein Kind auf dem
Beifahrersitz zu transportieren, schalten Sie den Beifahrer-Frontairbag ab.
Sehr geehrter Herr Greis, wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Gruessen
i.V. Marko Van den Broeck i.V. Christiane Frost

Endlich!

Na, das klingt doch klasse!
...Es wurde ja auch langsam Zeit, dass die von VW sich diesbezüglich mal äußern...
Vielen Dank für's Einstellen der Mail.

Gruß, Hescmnbk

Na dann bin ich ja beruhigt :-)

Kinder

OK Juppe war schneller der Text ist der gleiche wie bei meinem Schrieb.😎

bis denne
Lion8896

Sitze

Hallo.

Ich verfolge die Diskussion ja auch schon eine Weile.

Es hörte sich aber die ganze Zeit schon an wie Haarspalterei und heiße Luft um nichts.

Man sollte beim lesen nicht immer alles so auf die Goldwaage legen. Ging auch gar nicht anders.

Andreas

Der Chef von meinem freundlichen meinte das man das was in der Betriebsanleitung steht eigentlich nicht so ernst nehmen sollte. Er würde zu jeder Zeit hinten Kinder transportieren. War nach dieser Aussage ein bischen sauer. Sind ja nicht seine Kinder die hinten sitzen.

Also doch ein Kinder-Caddy.

Na dann war der Thread ja doch für was gut.
Ich hab lustigerweise noch keine Mail von VWN bekommen. Wohl die Strafe dafür, dass ich die Story losgetreten habe :-)

Vielleicht habe ich etwas nicht mitbekommen, aber lt. meines Bordbuchs ist der Stand bezügl. der Mitnahme von Kindern im VC (der sich dadurch auszeichnet, daß der Fahrersitz, nicht aber der Beifahrersitz höhenverstellbar ist) immer noch folgender:

-Es können maximal 3 Kinder (mit Kindersitzpflicht, also unter 12 Jahren bzw. kleiner als 150 cm) im VC 7-Sitzer mitgenommen werden.
-Keine Kinder auf dem Beifahrersitz und in der dritten Sitzreihe !
-Fahrersitz muß ganz hochgestellt , Beifahrersitz mittig nach vorne geschoben und seine Lehne senkrecht gestellt werden !

Diese Vorgaben im Bordbuch (die ebenso wie beim VC auch den Gebrauch aller Caddy Life erheblich einschränken) machen meiner Meinung nach den Caddy Life als Familienauto untauglich. VWN betrieb irreführende Werbung, als es den Caddy Life damit bewarb, daß man mit diesem Auto viele Kinder transportieren könne.

Ende 2005 gab es hier zwei Postings (s.o.), die darauf verwiesen, daß VWN mitgeteilt habe, es werde das Bordbuch im Sinne einer "erlaubten" Mitnahme von Kindern ändern.

Bisher ist nichts dergleichen passiert. Bei einem Anruf in der "Kundenzentrale" (oder wie sich diese Hotline schimpft) vor ca. 3 Wochen wurde ich mit ein paar dummen Sprüchen beschieden und mit der Äußerung,
AM BORDBUCH WIRD NICHTS GEÄNDERT !

Weiß jemand was neueres dazu ?

Familienauto

Zitat:

Bisher ist nichts dergleichen passiert. Bei einem Anruf in der "Kundenzentrale" (oder wie sich diese Hotline schimpft) vor ca. 3 Wochen wurde ich mit ein paar dummen Sprüchen beschieden und mit der Äußerung,

Hallo bandaid,

und da am "Bordbuch nichts geändert wird", habe ich mir diese Seite aus dem Thread ausgedruckt und als eigenen Anhang ins Bordbuch geheftet. Aber auch ich wäre VWN dankbar, wenn Sie das endlich als Nachtrag auf den Weg bringen würden, denn die Bechreibung in den ursprünglichen Bordbüchern ist doch definitiv unrichtig, oder wie sehe ich das?

Viele Grüße
Albert

P.S. Ein Siebensitzer, in dem nur fünf gleichzeitig fahren dürfen, ich kriege bis heute die Tür nicht zu.... 😠

Entwarnung !

Hallo zusammen,

folgende Antwort von VWN dazu:

"1. Händler sind per ServiceNet informiert.
2. Bordbücher sind (mit gleitendem Einsatz) geändert
3. Hotline (0800-VOLKSWAGEN) ist informiert

Fahrzeuge im Markt werden nicht automatisch mit neuen Bordbüchern versorgt.
Die Kunden müssen sich an Händler oder Hotline wenden."

Das besdeutet, es gibt wirklich Entwarnung diesbezüglich. Wahrscheinlich hat es sich nur noch nicht überall herumgesprochen. Schade eigentlich, ist aber scheinbar so ....

Gruß

Wobby68

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