Doch kein Kinder-Caddy???
Hallo alle 7-sitzer-Caddynauten:
Habt Ihr mal im schmalen "Nachtrag" zur Betriebsanleitung (ganz am Ende des Ordners eingeheftet) Auf S.6 studiert, was VW dort über die Montage von Kindersitzen in der 3. Sitzreihe schreibt?
"Voraussetzungen: Die Lehne in der 2. Sitzbank muss nach vorne geklappt sein. Wird auf dem rechten Sitz der 3. Reihe ein Kindersitz montiert, muss auch die Lehne des Einzelsitzes in der 2. Sitzreihe nach vorne geklappt sein."
Uff. Heisst im Klartext: Wenn in der 2. Reihe jemand sitzt, ist nix mit Kiddies in Reihe 3.
Dazu nehmen wir uns jetzt noch die Anleitung zu "Sicherheit", die uns sagt, dass Kindersitze auf dem Beifahrersitz nur montiert werden dürfen, wenn dieser höhenverstellbar ist. (!)
Klartext: Im VC keine Kiddies auf dem Beifahrersitz.
Ich will ja garnicht bestreiten, dass es vermutlich wegen größerer Knautschzonen sicherer wäre, so zu verfahren wie VW das vorschlägt - am sichersichsten wäre es vermutlich, Kinder garnicht in ein Auto zu setzen. Aber dass bei einem Fahrzeug, das aktiv als geeignet beworben wird, halbe Kindergärten mitzuführen (eine Anwendung, die bei uns keineswegs ungewöhnlich ist) faktisch statt der erwarteten 6 tatsächlich nur maximal 3 Kinder "legal" befördert werden dürfen, finde ich den absoluten Knaller.
Dass Hersteller sich in Betriebsanleitungen heutzutage mit allen möglichen Disclaimern auf Kosten des Kunden entlasten, ist ja nicht neu. Aber dies hier kommt mir echt so vor, als wenn man erst aus der Betriebsanleitung lernen würde, dass das teuer erkaufte Cabrioverdeck während der Fahrt stets geschlossen zu halten ist....
52 Antworten
Meine Informationen zum Thema Kinder im Caddy Life sind leider weiterhin widersprüchlich:
Nach den Angaben im Bordbuch sind in jedem Fall nicht mehr als drei Kinder unter 12 Jahren (wegen der Kindersitze) im Caddy möglich - trotz 7 Sitze. Zudem bedeutet schon die Mitnahme von einem, zwei oder drei Kindern für den Fahrer (Sitz ganz hoch!) oder den Beifahrer (Sitz vor und Lehne gerade - sofern der Sitz keine Höhenverstellung hat, was zumindest für alle VC zutrifft) oder für beide eine erhebliche Komfortminderung oder gar Gefährdung (wegen behindernder Sitzpostion).
Wenn man sich nicht an diese Hersteller-Angaben hält, riskiert man, bei einem Unfall haftbar gemacht zu werden.
Wobby68 teilt nun mit, VWN habe seine Angaben im Bordbuch widerrufen bzw. geändert.
Nur: weder Händler noch VW-Hotline wissen davon (vgl. oben) !
Hat irgendwer (vielleicht wobby68?) etwas schriftliches original von VW bzw. VWN dazu ??!
Ich denke mal rechtlich könnte sich VW auch in einem Schadensfall nicht auf die Erläuterungen in der Bedienungsanleitung berufen.
Das Auto ist laut Betriebserlaubnis für 7 Personen zugelassen.
Kinder müssen unter bestimmten Vorraussetzungen Kindersitze benutzen, die auch Vorschriften unterliegen.
Weder im Wagen selbst, noch in den Fahrzeugpapieren gibt es Hinweise auf die genannten Einschränkungen.
Ist ein Besitzer eines Wagens vor Inbetriebnahme zum Lesen der Bedienungsanleitung verpflichtet?
Nein, erstaunlicherweise nicht, obwohl dieses Gesetz vielleicht noch kommt.
Die Bedienungsanleitung hat keine Funktion bezüglich Betriebserlaubnis, also dürften solche Dinge wie das mit den Kindersitzen beim Caddy gar nicht nur dort drin stehen, sondern es müssten Hinweise an anderer Stelle geben.
Auf jeden Fall spricht das Ganze nicht gerade für VW!
Allerdings sagt mir mein gesundes technisches Verständnis, dass in der 2. und 3 Sitzreihe des Caddy nicht mehr (aber auch nicht weniger) Gefahr für Kinder droht, als in den entsprechenden Sitzreihen anderer Fahrzeuge auch.
Zitat:
Original geschrieben von HotBlueCaddy
Ist ein Besitzer eines Wagens vor Inbetriebnahme zum Lesen der Bedienungsanleitung verpflichtet?
Ist er, oder nicht? Würde mich auch mal interessieren. Ich glaube eigentlich nicht, beim Gebrauchtwagen ist ja auch oft keine dabei.
Zitat:
Original geschrieben von HotBlueCaddy
Allerdings sagt mir mein gesundes technisches Verständnis, dass in der 2. und 3 Sitzreihe des Caddy nicht mehr (aber auch nicht weniger) Gefahr für Kinder droht, als in den entsprechenden Sitzreihen anderer Fahrzeuge auch.
Doch, der besteht. Im Falle eines Unfalls können sich Kinder in der hintersten Sitzreihe nicht selbst befreien, da dazu erst die Sitze in der 2. Reihe ugeklappt werden müssen. Bei einem Erwachsenen wird davon ausgegangen, dass er das selbst tun kann.
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Moin,
Zitat:
Doch, der besteht. Im Falle eines Unfalls können sich Kinder in der hintersten Sitzreihe nicht selbst befreien, da dazu erst die Sitze in der 2. Reihe ugeklappt werden müssen. Bei einem Erwachsenen wird davon ausgegangen, dass er das selbst tun kann.
...das ist aber bei den meisten anderen Fabrikaten mit 3. Sitzreihe genauso!
Grüße mollix
@ Rolling Thunder
Zitat:
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Doch, der besteht. Im Falle eines Unfalls können sich Kinder in der hintersten Sitzreihe nicht selbst befreien, da dazu erst die Sitze in der 2. Reihe ugeklappt werden müssen. Bei einem Erwachsenen wird davon ausgegangen, dass er das selbst tun kann.------------------------------------------------------------------------------------
Moin,
Dann dürfte man ja auch keine Kinder auf den Rücksitzen von drei- oder zweitürigen Autos unterbringen...... Doch, doch solche Autos gibt es auch noch.....
Gruß
Wobby 68
Zitat:
Original geschrieben von Rolling Thunder
Doch, der besteht. Im Falle eines Unfalls können sich Kinder in der hintersten Sitzreihe nicht selbst befreien, da dazu erst die Sitze in der 2. Reihe ugeklappt werden müssen. Bei einem Erwachsenen wird davon ausgegangen, dass er das selbst tun kann.
Von der Argumentation her nachvollziehbar, aber dann dürfte VWN den Caddy nicht als vollwertigen 7-Sitzer vermarkten.
Und zusätzlich wird diese hier diskutierte Einschränkung durch ein Schreiben von VWN wieder aufgehoben. Lt. Aussage von meinem Händler soll mit Umstellung auf das MJ 2007 einen verändertes Handout zur Verfügung stehen, welches die Einschränkungen aufhebt.
Zitat:
Werbeaussage VWN unter www.vwn.de vom 20.04.06
Hier ist man auch auf dem siebten Platz Erster.
Viele Dinge machen gemeinsam mehr Spaß. Und im Caddy Life kommt der bestimmt nicht zu kurz: Mit der auf Wunsch erhältlichen 2er-Sitzbank in der zweiten Sitzreihe im Fahrgastraum bietet er 7 vollwertige, komfortable Plätze. Auch Großes lässt sich ganz bequem bewegen: Die 3er-Sitzbank ist teilbar, umklappbar und wickelbar. Das heißt, umgeklappt lassen sich die Sitze noch einmal nach vorn klappen. Viel Raum. Für viele Möglichkeiten. Für viel Vergnügen.
Viele Grüße
Divebalu
Zitat:
Original geschrieben von Rolling Thunder
Doch, der besteht. Im Falle eines Unfalls können sich Kinder in der hintersten Sitzreihe nicht selbst befreien, da dazu erst die Sitze in der 2. Reihe ugeklappt werden müssen. Bei einem Erwachsenen wird davon ausgegangen, dass er das selbst tun kann.
Das ist sicher nicht der Grund für die umstrittene Passage im Handbuch. Wie die Vorredner schon ausführten, dürfte es dann ja nie Kinder auf dem Rücksitz von Zweitürern geben.
Ich denke, es geht um den Raum für das Spiel im Gurt, um die Höhe der vorderen Rücklehnen und um vollwertige Kinderrückhaltesysteme. Reine Sitzerhöhungen sind unproblematisch, nicht aber Sitze, in denen Kleinkinder weiter vorne platziert sind.