DLA Funktion bei Betrieb der Nebel-SW eingeschränkt?
Hi,
heute morgen hatte ich wegen der Witterung die Nebel-SW an und mir ist aufgefallen, dass das DLA nur noch wie der Lichtassistent funktioniert (Auf-/ Abblenden).
Dachte während der Fahrt, dass das DLA defekt sei aber jetzt frage ich mich, ob es auch an den Nebel-SW lag, welche ich an hatte?
Hat jmd schon einmla diese Erfahrung gemacht?
Grüße
mirage
30 Antworten
Sehr mysteriös. Wer kennt des Rätsels Lösung?
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 12. Oktober 2016 um 13:28:36 Uhr:
Bei meinem GTD Variant (MJ16) mit DLA kann ich die NSW wenn der Schalter auf AUTO steht NICHT aktivieren! Der Schalter lässt sich nicht herausziehen.
sag ich doch, bei mir ebenso.
Hallo da draussen,
bei meinem Variant GTD mit EZ 02/2016 sowie DLA kann ich in Stellung AUTO definitiv
den Schalter einmal (Nebelscheinwerfer) und zweimal (Nebelschlußleuchte) herausziehen.
Bei Zündung aus und Schlüssel raus ist auch alles Licht finster.
Gruß NdwMan
Hab normales Xenon und kann in AUTO Stellung auch NSW an machen.
Wenn das Abblendlicht vom Lichtsensor noch nicht abgeschalten wurde geht das natürlich mit an.
Ähnliche Themen
Also bei mir geht es ebenfalls.
(DLA verbaut)
Schalter auf Auto stellen, dann kann man den Schalter 2 mal heraus ziehen.
1 Stufe: Nebelscheinwerfer
2 Stufe: Nebelscheinwerfer mit Nebelschlussleuchte
Bei meinem GTD Bj. OKT 2015, sowie der aktuelle GTI PP Baujahr April 2016 kann man die Schalter in Auto-Stellung heraus ziehen.
Beim Golf 6 ging es damals nicht, da musste man mind. Auf Standlicht bzw Abblendlicht schalten, um die Funktion nutzen zu können.
Kann gerne bei Bedarf ein Video machen.
Grüße
So da mir das keine Ruhe gelassen hat, habe ich mal das Handbuch befragt. Man kann lt. Handbuch in der Tat in allen Lichtschalterstellungen außer der Null Stellung, den Lichtschalter 2 mal herausziehen. Beim ersten ziehen gehen die NSW an, beim zweiten ziehen die Nebelschlussleuchte. Das es in der Stellung Standlicht + Abblendlicht geht, wusste ich nur bei AUTO war der Widerstand vom Plastik doch sehr groß. Da es lt. Handbuch aber gehen soll, habe ich dennoch am Schalter gezogen => er lässt sich auch in AUTO zweimal herausziehen. Auch hier gehen NSW + Schlussleuchte an sowie auch das Abblendlicht, selbst wenn es Taghell ist. Was mich nur wundert und auch vom ziehen abgehalten hatte: Der Widerstand den man überwinden muss, ist deutlich höher als auf den anderen beiden Stellungen, daher bin ich davon ausgegangen es geht nicht. Das Handbuch hatte ich deswegen auch nicht befragt, weil ich es bisher von allen Autos mit AUTO Licht so kannte, das es nicht geht. Warum der Schalter auf AUTO aber so Schwergängig ist, kann ich nicht sagen.
Die Erkenntnis ist zwar interessant, wird aber in der Praxis für mich keinerlei Auswirkungen haben. Bei richtig fetter Nebelsuppe (Sichtweite unter 50 Metern) schalte ich eh immer auf Standlicht und schalte die NSW + Schlussleuchte dazu. Und bevor Fragen kommen: Ja das ist erlaubt so zu fahren. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Besonders Absatz 3 ist Interessant. Allerdings nicht bei Schönwetter, sondern nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 12. Oktober 2016 um 16:13:37 Uhr:
......Besonders Absatz 3 ist Interessant. Allerdings nicht bei Schönwetter, sondern nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel.
Das scheinen aber längst nicht alle zu wissen, wie man gerade jetzt in der Jahreszeit oft sehen kann!
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 12. Oktober 2016 um 16:13:37 Uhr:
Bei richtig fetter Nebelsuppe (Sichtweite unter 50 Metern) schalte ich eh immer auf Standlicht und schalte die NSW + Schlussleuchte dazu.
Standlicht? Du meinst Abblendlicht?
Ist doch auf auto Stellung nichts andres!?
Für den Lichtsensor ist Nebel einfach nur hell und impliziert damit Tageslicht => nur TFL aktiv und keine Rückleuchten.
Daher macht er dann Abblendlicht mit an, alles andere würde keinen Sinn ergeben.
Standlichtstellung ist aber nicht Abblendlichtstellung
Er fährt mit Standlicht (es leuchtet hinten und vorne) + NSW. Würde er auf AUTO gehen könnte es im Nebel passieren das vorne nur das TFL leuchtet + seine NSW. Aber HINTEN leuchtet NICHTS! Das umgeht er mit dem Standlicht.
Zitat:
@schlambambomil schrieb am 12. Oktober 2016 um 17:55:04 Uhr:
Würde er auf AUTO gehen könnte es im Nebel passieren das vorne nur das TFL leuchtet + seine NSW. Aber HINTEN leuchtet NICHTS! Das umgeht er mit dem Standlicht.
Wie kommst du darauf?
Auf AUTO Stellung geht wie ich schon geschrieben habe beim einschalten der NSW auch das Abblendlicht und Heckbeleuchtung an.
Ups stimmt....aber er will ja nicht das Abblendlicht mit an haben. Und dann bleibt ihm halt nur der Umweg über das Standlicht. Hatte ich in meinem Autofahrerleben erst einmal, dass ich das Abblendlicht bei Nebel auch mit ausgemacht habe weil so eine Suppe war dass das Abblendlicht noch geblendet hat. Mir wäre es als "Standard" bei "normalen" Nebel zu dunkel.
Ich musste bisher 2 mal Standlicht in Kombination mit NSW betrieben. Da herrschte Nebel mit Sichtweiten unter 10 Metern! Mit Abblendlicht ist man nur gegen eine "Weiße Wand" gefahren. Macht je nach Situation schon Sinn so zu fahren, daher erlaubt es der Gesetzgeber auch und der Lichtschalter ermöglicht diese Kombination.
Zitat:
@GT-I2006 schrieb am 12. Oktober 2016 um 16:18:46 Uhr:
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 12. Oktober 2016 um 16:13:37 Uhr:
......Besonders Absatz 3 ist Interessant. Allerdings nicht bei Schönwetter, sondern nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel.
Das scheinen aber längst nicht alle zu wissen, wie man gerade jetzt in der Jahreszeit oft sehen kann!
Das wissen schon einige,aber die Aussage ist so falsch...
Richtig ist bei erheblicher Sichtbehinderung....
Das ist schon ein Unterschied
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 13. Oktober 2016 um 10:26:55 Uhr:
Das wissen schon einige,aber die Aussage ist so falsch...Richtig ist bei erheblicher Sichtbehinderung....
Das ist schon ein Unterschied
Wer entscheidet was erheblich ist? Letztlich doch der Fahrzeugführer.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 13. Oktober 2016 um 10:42:19 Uhr:
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 13. Oktober 2016 um 10:26:55 Uhr:
Das wissen schon einige,aber die Aussage ist so falsch...Richtig ist bei erheblicher Sichtbehinderung....
Das ist schon ein Unterschied
Wer entscheidet was erheblich ist? Letztlich doch der Fahrzeugführer.
Wohl meist das Gericht im Einzelfall...