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Direkt zum "TÜV" oder HU in der Werkstatt? (Mazda 5 von 2010 - kein Tuning oder Gebastel, Raum F/MZ)

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 8:06

Moin!

Ja, blöde Frage, irgendwie auch schon öfter gestellt - ich riskiere es trotzdem mal :)

Also bei mir steht die erste HU (meines Lebens) an. Entsprechend bin ich bisschen nervös. Meine Karre ist ein Mazda 5 von 2010. Da ist nichts getuned oder gebastelt. Bei der letzten HU/AU (durch Vorbesitzer) wurde nur ein Querlenker bemängelt und getauscht. Ich selbst war in meinem aktuellen Habitat (Mainz und Frankfurt) noch nie in einer Werkstatt. Habe zwei Empfehlungen, aber so richtig überzeugt mich keine davon. Meine Sorge ist sowohl eine super strenge Prüfung wo jeder Flecken Rost beanstandet wird bzw Werkstätten, die mir irgendwelche Reparaturen aufschwatzen wollen. Kleinere Reparaturen und Wartungen kann ich auch selbst bzw mit kompetenter Betreuung durchführen.

Was ich mit Sicherheit sagen kann ist, dass hinten neue Scheiben und Beläge drauf müssen (vorsorglich - bisher noch keine Beschwerden). Ansonsten fährt und bremst das Auto super. Verbrauch ist mit 7,2 auch unverdächtig. Unterboden und Auspuff sind ziemlich rostig. Aber keine Stellen wo man mit dem Schraubenzieher durchkommt. Endschalldämpfer habe ich gewechselt. Flansch zum Mittelschalldämpfer ist leider nicht 100% dicht. Sieht man aber im Leerlauf nur mit Seifenwasser drauf oder wenn man Gas gibt. Wollte ich mir noch mal anschauen.

Was meint ihr? Ne vertrauenswürdig wirkende Werkstatt oder ganz korrekt beim TÜV/GTÜ/DEKRA durchchecken lassen?

Psychologisch betrachtet gebe ich lieber 500 Euro mehr aus für kleinliche Bemängelungen als für unnötige oder unnötig teure Reparaturen.

Danke und Gruß

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60 Antworten

wahrscheinlich meint der Vorredner, man soll den TÜV-Bericht die nächsten 2 Jahre sicher aufbewahren, dem zuständigen TÜV-Prüfer beim nächsten Mal vorlegen, hat er nicht geschrieben, "zuständige Personen" ist allgemein formuliert (kann zB auch Polizei oder Zulassungsbehörde sein).

Hier in Berlin fällt mir das nur bei der Dekra auf. Das liegt evtl. an den internen Ablaufvorgaben. Aber gnaues kann ich dazu mangels Kenntnis nicht beitragen.

Zitat:

@katalysator schrieb am 4. Juni 2023 um 11:28:04 Uhr:

 

Der alte Prüfbericht hat für eine neue HU keine Relevanz und muss nicht mitgebracht oder vorgelegt werden.

Wenn Du das vermeintlich weißt, weshalb fragst Du hier dann.

Bis zum Tag der nächsten HU hast Du diesen aufzubewahren und ggf vorzulegen.

Wenn der Prüfer den bei der neuen HU sehen will, musst ihn den vorlegen.

Hier hat auch ein selbständiger GTÜ PI eine Prüfstraße mit Stoßdämpfer Test und schiebeplatte, ein anderer von der KÜS hat diese nicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Juni 2023 um 11:51:21 Uhr:

Wenn der Prüfer den bei der neuen HU sehen will, musst ihn den vorlegen.

mal ganz ehrlich: wie oft ist dir das passiert? Mir in 40 Jahren nicht ein einziges Mal.

Darum geht's doch nicht,wie oft das vorkommt. Spielt für die Durchführung der HU auch keine Rolle.

Mir auch noch nie passiert,aber meine Fahrzeuge bestehen in der Regel Mängelfrei. Steht also bis auf das Prüfergebnis und den zu zahlenden Betrag eh nichts drauf.

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 10:29

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Es geht darum, dass es halt nie vorkommt. Der Prüfer prüft bei einer neuen HU alles gemäß Protokoll. Daher sind Mängel oder Hinweise früherer Prüfungen irrelevant. Des weiteren gibt es keine Verpflichtung einen alten Bericht für die Prüfung mitzunehmen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Juni 2023 um 12:26:03 Uhr:

Darum geht's doch nicht,wie oft das vorkommt. Spielt für die Durchführung der HU auch keine Rolle.

richtig, es spielt auch keine Rolle.

Aber du hast die steile These aufgestellt. Keinen Prüfer interessiert, was vor 2 Jahren war.

Was jetzt ist, zählt.

Und wie der Vorredner schon schrieb, eine Mitführungspflicht des ALTEN Prüfberichts zur neuen HU ist nirgends vorgeschrieben. Mittlerweile könnte der Prüfer sich den alten Bericht dank Digitalisierung sowieso auf anderem Wege beschaffen - wenn ihn das doch mal interessieren sollte.

Weiter vorne wurde gefragt, warum ich kontra Dekra bin. Das ist ein eher "persönliches" Ding. Da sollte im Nachheinein eine HU quasi annuliert werden, um evtl. einigen Personen Ärger zu ersparen. Aber nicht mit mir. Ich halte die ansonsten für übertrieben pingelig, aber das kann regional unterschiedlich sein.

Am Ende kann man eigentlich gar nicht sagen, da oder dort ist es besonders einfach, eine verschlissene Letztehandhure über die HU zu bringen. Das Ganze hängt in erster Linie vom Prüfer ab und da ist es völlig egal, wo der angestellt ist. Dem TE wünsch ich ne Prüfstelle, wo zu zweit geschaut wird oder grad einer in Ausbildung als Zweiter mit dabei ist.

Zum Aufbewahren wurde ja schon viel gesagt. Sollte man schon, grad wenn das Fahrzeug verkauft und/oder umgeschrieben werden soll innerhalb der 2 Jahre. Mein Stammprüfer schaut immer gerne rein, was vor 2 Jahren im Bericht stand. :-)

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 10:36

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 4. Juni 2023 um 12:33:39 Uhr:

Dem TE wünsch ich ne Prüfstelle, wo zu zweit geschaut wird oder grad einer in Ausbildung als Zweiter mit dabei ist.

Wieso, wenn ich fragen darf? :eek:

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

 

Weil's so ist.

und der Azubi legt sich dann mit seinem Kollegen (womöglich Vorgesetzten) an, weil er einen Sachverhalt anders beurteilt?

Mutig, mutig...

Zitat:

@katalysator schrieb am 4. Juni 2023 um 12:29:25 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Juni 2023 um 12:26:03 Uhr:

Darum geht's doch nicht,wie oft das vorkommt. Spielt für die Durchführung der HU auch keine Rolle.

Mir auch noch nie passiert,aber meine Fahrzeuge bestehen in der Regel Mängelfrei. Steht also bis auf das Prüfergebnis und den zu zahlenden Betrag eh nichts drauf.

Es geht darum, dass es halt nie vorkommt. Der Prüfer prüft bei einer neuen HU alles gemäß Protokoll. Daher sind Mängel oder Hinweise früherer Prüfungen irrelevant. Des weiteren gibt es keine Verpflichtung einen alten Bericht für die Prüfung mitzunehmen.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger(

10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen, bei denen nach Nummer 2.1 Anlage VIII eine Sicherheitsprüfung durchzuführen ist, zusammen mit dem Prüfprotokoll, zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf deren Anforderung hin, auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 12:05

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Juni 2023 um 13:42:37 Uhr:

Zitat:

@katalysator schrieb am 4. Juni 2023 um 12:29:25 Uhr:

 

Es geht darum, dass es halt nie vorkommt. Der Prüfer prüft bei einer neuen HU alles gemäß Protokoll. Daher sind Mängel oder Hinweise früherer Prüfungen irrelevant. Des weiteren gibt es keine Verpflichtung einen alten Bericht für die Prüfung mitzunehmen.

Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

Heißt, wenn du den letzten Bericht nicht vorlegen kannst (oder willst), dann musst du eine neue HU machen lassen ... da wo du eh gerade bist um eine HU machen zu lassen. Also - brauchst du nix bei der HU vorlegen, weil die Konsequenz keine ist.

wenn man die Paragraphen-Reiterei wirklich auf die Spitze treiben will, aber NUR dann.

Hat doch mit der tagtäglichen Praxis beim TÜV nicht viel zu tun.

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