Direkt nach Unfall Straße freimachen und woanders halten?
Hi Leute,
da ich schon einmal in der Situation war und nicht weiß, ob das korrekt war, folgende Frage:
Wenn eine Person in mir reinfährt und direkt die Fensterscheibe runtermacht und sagt, dass wir um die Ecke halten sollen damit die Straße frei wird...sollte man direkt aussteigen und erstmal Fotos mitm Handy machen? Ich hatte Glück und das war ne ältere Dame, hätte aber auch ein Betrüger oder sonst was sein können..
Beste Antwort im Thema
Da ich vom Fach bin, sag ich ich mal wie man es macht. Fotos machen ist für die Polizei immer hilfreich, für die Unfall Aufnahme wenn das Unfallbild verändert wurde wenn die Kollegen eintreffen. Verändert bedeutet, dass z. B. die Fahrzeuge auf dem Standatreifen abgeparkt werden oder am Straßenrand. Auch hier hat man als geschädigter oder beschuldigter die Pflicht der Sorgfalt im Verkehr. Sofern das Fahrzeug noch bewegungafähig ist, sollte man dieses am Straßenrand abstellen. Wenn die Situation es zu lässt kann man Fotos machen unter den Voraussetzungen das man andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder sich selbst gefährdet (Eigenaicherung / Warnweste / Warndreieck). Unübersichtliche stellen, z. B. Kurven Kreuzungen etc. sollten sofern fahrbereit, keine Flüssigkeiten auslaufen etc. schnellstmöglich freigegeben werden. Insbesondere unübersichtliche stellen bieten ein deutlich höheres Folgeunfallrisiko.
38 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 23. August 2020 um 19:35:23 Uhr:
Die StVO erklärt es uns in § 34 Abs. 1:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 23. August 2020 um 19:35:23 Uhr:
Zitat:
Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
1. unverzüglich zu halten,
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
....Wer es nicht macht, riskiert 30 € Bußgeld.
Grüße vom Ostelch
Die 30€ wäre mir die Beweissicherung unter Umständen wert,zur Not lasse ich auch die Polizei kommen mit dem Hinweis das sich der gegenüber merkwürdig verhält.
Kommt auf die Situation an,bei Unfall mit ausländischen Kennzeichen sowieso.
Die letzten beide Male habe ich aber gar nichts gemacht und denen noch einen schönen Tag gewünscht und einem noch den Weg erklärt.
Einer hat mir den Kotflügel leicht angedötscht,die andere ist mir rückwärts im Parkahaus leicht drauf.
Mein Wagen war 24 Jahre alt und durch,da betreibe ich bei Kleinigkeiten keine Geldtreiberei.
Ich hab beim Unfall erstmal Fotos gemacht und dann die Straße frei gemacht.
War aber auch nicht schuld 😁
Die Polizei die einen ankackt weil man 20 Sekunden länger stand will ich sehen.
Ausnahme natürlich Autobahn und andere gefährliche Stellen
Zitat:
@Leon596 schrieb am 23. August 2020 um 20:31:30 Uhr:
Ich hab beim Unfall erstmal Fotos gemacht und dann die Straße frei gemacht.
War aber auch nicht schuld 😁Die Polizei die einen ankackt weil man 20 Sekunden länger stand will ich sehen.
Ausnahme natürlich Autobahn und andere gefährliche Stellen
Es geht nicht um die Zeit sondern darum dass teilweise innerstädtisch komplette Straßen dauerhaft für kaum sichtbare Schäden nach einem Auffahrunfall gesperrt werden. Und auch dann wird keiner angeknackt sondern zur Not beide zur Kasse gebeten. Wird aber leider selten praktiziert.
Ich hatte so eine Situation auch mal. In Augsburg klopfte einer dezent von hinten an meinem Auto an. Ich bin dann kurz ausgestiegen, habe Fotos von den beiden Autos und der Situation gemacht und dem Unfallgegner angeboten, dass wir an der nächsten Seitenstraße anhalten damit wir den Papierkram erledigen.
So lange die Fahrzeuge noch fahrbar sind, sehe ich da eigentlich kein großes Problem darin und man blockiert halt während der Rushhour keine Hauptverkehrsstraße, wie das bei uns gewesen wäre.
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Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. August 2020 um 20:23:30 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 23. August 2020 um 19:35:23 Uhr:
Die StVO erklärt es uns in § 34 Abs. 1:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. August 2020 um 20:23:30 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 23. August 2020 um 19:35:23 Uhr:
Wer es nicht macht, riskiert 30 € Bußgeld.
Grüße vom Ostelch
Die 30€ wäre mir die Beweissicherung unter Umständen wert,zur Not lasse ich auch die Polizei kommen mit dem Hinweis das sich der gegenüber merkwürdig verhält.
Kommt auf die Situation an,bei Unfall mit ausländischen Kennzeichen sowieso.
Die letzten beide Male habe ich aber gar nichts gemacht und denen noch einen schönen Tag gewünscht und einem noch den Weg erklärt.
Einer hat mir den Kotflügel leicht angedötscht,die andere ist mir rückwärts im Parkahaus leicht drauf.
Mein Wagen war 24 Jahre alt und durch,da betreibe ich bei Kleinigkeiten keine Geldtreiberei.
Hallo,
mit den 30 € ist es unter Umständen aber nicht getan.
Wird die Straße nicht freigeräumt, obwohl man es hätte können (Fahrzeuge fahrbereit), kann man auch für einen weiteren Unfall zum Beispiel aufgrund des entstehenden Staus haftbar gemacht werden.
Und was man nie nie nie machen sollte wenn die Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit sind: Den Verkehr zu leiten. Beispielsweise wechselweise den Gegenverkehr anhalten, damit die anderen wechselweise an der Unfallstelle vorbeikommen. Dazu ist nur die Polizei berechtigt und sonst niemand. Wenn da was passiert... ganz ganz heißes Eisen!
Grüße,
diezge
Wie man es macht, macht man es falsch.
Ich habe einmal eine Strassenlaterne (auf Grünstreifen in der Mitte der Strasse) touchiert. Da die Stelle unübersichtlich war und die VT dort eher nicht auf das Tempolimit (80km/h) achten, bin ich auf den Randstreifen gefahren und habe die Polizei gerufen. Der Abstellort des Fahrzeugs war 15m (!) von der Strassenlaterne entfernt.
Hat mir eine Anzeige wegen Entfernen vom Unfallort eingebracht. Wurde allerdings nach dem Anhörungsbogen gleich wieder eingestellt.
Ursache war ein Fahrfehler.
Zitat:
@diezge schrieb am 24. August 2020 um 08:55:22 Uhr:
Wird die Straße nicht freigeräumt, obwohl man es hätte können (Fahrzeuge fahrbereit), kann man auch für einen weiteren Unfall zum Beispiel aufgrund des entstehenden Staus haftbar gemacht werden.
Das ist in der Praxis nicht möglich.
Zitat:
@diezge schrieb am 24. August 2020 um 08:55:22 Uhr:
Und was man nie nie nie machen sollte wenn die Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit sind: Den Verkehr zu leiten. Beispielsweise wechselweise den Gegenverkehr anhalten, damit die anderen wechselweise an der Unfallstelle vorbeikommen. Dazu ist nur die Polizei berechtigt und sonst niemand. Wenn da was passiert... ganz ganz heißes Eisen!
Das ist nicht richtig, die Feuerwehr ist ebenso dazu berechtigt. Und wenn man bis zum Eintreffen der Rettungskräfte selbst den Verkehr wechselweise leitet, ist die Polizei ganz froh darüber. Sollte man natürlich nur machen, wenn es eh schon staut.
Zitat:
@birscherl schrieb am 24. August 2020 um 10:02:26 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 24. August 2020 um 08:55:22 Uhr:
Wird die Straße nicht freigeräumt, obwohl man es hätte können (Fahrzeuge fahrbereit), kann man auch für einen weiteren Unfall zum Beispiel aufgrund des entstehenden Staus haftbar gemacht werden.
Das ist in der Praxis nicht möglich.
Zitat:
@birscherl schrieb am 24. August 2020 um 10:02:26 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 24. August 2020 um 08:55:22 Uhr:
Und was man nie nie nie machen sollte wenn die Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit sind: Den Verkehr zu leiten. Beispielsweise wechselweise den Gegenverkehr anhalten, damit die anderen wechselweise an der Unfallstelle vorbeikommen. Dazu ist nur die Polizei berechtigt und sonst niemand. Wenn da was passiert... ganz ganz heißes Eisen!
Das ist nicht richtig, die Feuerwehr ist ebenso dazu berechtigt. Und wenn man bis zum Eintreffen der Rettungskräfte selbst den Verkehr wechselweise leitet, ist die Polizei ganz froh darüber. Sollte man natürlich nur machen, wenn es eh schon staut.
OK, sagen wir Rettungskräfte dürfen das. Aber eben nicht normale Verkehrsteilnehmer wie Du und ich. Solange nichts passiert ist alles OK aber wenn was passiert, ist die Axt am Baum aber so was von. Daher Finger weg vom Verkehr leiten!
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 24. August 2020 um 11:10:04 Uhr:
OK, sagen wir Rettungskräfte dürfen das. Aber eben nicht normale Verkehrsteilnehmer wie Du und ich. Solange nichts passiert ist alles OK aber wenn was passiert, ist die Axt am Baum aber so was von. Daher Finger weg vom Verkehr leiten!
Warum sollte es ein Problem sein? Jeder Führerscheinbesitzer sollte wissen, dass die Signale, welche irgendein Hansel der keine Polizeiuniform trägt, gibt nicht befolgt werden müssen. Und wer sie befolgt muss eigene Sorgfaltspflicht wahren.
Die StVO sieht nicht vor, dass andere außer Polizeibeamten den Verkehr regeln.
Es gibt aber Landesgesetze, die das erlauben, so zum Beispiel in Bayern:
Art. 7a ZustG-Verk (Verkehrsregelung)
Feuerwehr und Technisches Hilfswerk
¹Zur Sicherung von Einsatz- und Übungsstellen sowie von Veranstaltungen dürfen – vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie der Polizei – Führungsdienstgrade der Feuerwehr und Führungskräfte des Technischen Hilfswerks oder die von ihnen im Einzelfall damit beauftragten Mannschaftsdienstgrade und Helfer die Befugnisse der Polizei nach § 36 Abs. 1, § 44 Abs. 2 StVO und der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 5 StVO ausüben und die nötigen Verkehrszeichen und -einrichtungen an Stelle der Baulastträger oder Eigentümer der Straße nach § 45 Abs. 5 Satz 1 StVO aufstellen. ²Für die Sicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehren ist die Zustimmung des zuständigen Gemeindeorgans erforderlich. ³Satz 1 gilt für Übungsstellen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs nur, wenn sie zuvor mit den Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie der Polizei einvernehmlich abgestimmt wurden.
"Verkehr leiten" ist nun auch ein imposanter Ausdruck. Man kann es wohl zur pflichtgemäßen Absicherung der Unfallstelle zählen, wenn man sich bemüht, den übrigen Verkehr sicher um die Stelle herumzuführen. Irgendwelche rechtlichen Befugnisse, anderen Verkehrsteilnehmern verbindliche Anweisungen zu geben, hat man selbstverständlich nicht. Jeder andere bleibt selbst verantwortlich für sein Verhalten.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Schubbie schrieb am 23. August 2020 um 18:24:46 Uhr:
@8848 liest nicht genau und versucht als Trittbrettfahrer unnötig aufzuspringen.
Ach nein! Dann erkläre mal bitte, wer wann wo 70 fahren durfte, anstatt das hier zu schreiben:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 23. August 2020 um 16:18:31 Uhr:
Beide hätten 70 fahren dürfen
Ist das echt so schwer? Beide hatten eine Begrenzung von 70km/h, also hätten ohne Stoppschild 70km/h fahren dürfen. Ich schrieb nicht, dass beide an dieser Stelle 70km/h fahren durften, wobei genaugenommen nur an der Haltelinie angehalten werden muss und direkt davor und dahinter 70km/h gefahren werden darf, was sich physikalisch jedoch schwierig gestalten dürfte.
Es sollte lediglich verdeutlichen, dass man von einer gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 70km/h ausgehen konnte, wenn das Stoppschild übersehen wird.
Schade, dass man hier unnötig OffT-Gedödel, welches nur am Rande erwähnt wurde, zerbröseln muss. Anscheinend müssen die Texte wesentlich länger verfasst werden, da von einem Mitdenken einiger Teilnehmer hier nicht ausgegangen werden kann.
Direkt aussteigen, kurz Fotos machen, dann so schnell wie möglich die Strasse frei machen. Daten austauschen und fertig.
Nur bei Personenschaden Polizei rufen. Anonsten kann es durch Polizei Bussgeld/Punkte für den Verursacher geben.
Genauso ist es eine OWi wenn man nicht die Strasse freimacht oder die Polizei ruft obwohl kein Personenschaden.
Wäre mir neu das das ne OWi ist wenn man die Polizei anruft nach einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden.