Direkt nach Unfall Straße freimachen und woanders halten?
Hi Leute,
da ich schon einmal in der Situation war und nicht weiß, ob das korrekt war, folgende Frage:
Wenn eine Person in mir reinfährt und direkt die Fensterscheibe runtermacht und sagt, dass wir um die Ecke halten sollen damit die Straße frei wird...sollte man direkt aussteigen und erstmal Fotos mitm Handy machen? Ich hatte Glück und das war ne ältere Dame, hätte aber auch ein Betrüger oder sonst was sein können..
Beste Antwort im Thema
Da ich vom Fach bin, sag ich ich mal wie man es macht. Fotos machen ist für die Polizei immer hilfreich, für die Unfall Aufnahme wenn das Unfallbild verändert wurde wenn die Kollegen eintreffen. Verändert bedeutet, dass z. B. die Fahrzeuge auf dem Standatreifen abgeparkt werden oder am Straßenrand. Auch hier hat man als geschädigter oder beschuldigter die Pflicht der Sorgfalt im Verkehr. Sofern das Fahrzeug noch bewegungafähig ist, sollte man dieses am Straßenrand abstellen. Wenn die Situation es zu lässt kann man Fotos machen unter den Voraussetzungen das man andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder sich selbst gefährdet (Eigenaicherung / Warnweste / Warndreieck). Unübersichtliche stellen, z. B. Kurven Kreuzungen etc. sollten sofern fahrbereit, keine Flüssigkeiten auslaufen etc. schnellstmöglich freigegeben werden. Insbesondere unübersichtliche stellen bieten ein deutlich höheres Folgeunfallrisiko.
38 Antworten
Wäre mir auch neu. Für den Verursacher kann es nützlich sein nicht die Polizei zu rufen, wenn sich der Unfallgegner darauf einlässt, um einer Strafe zu entgehen.
Als mir jemand die Vorfahrt genommen hatte, die Jungs durch den Unfall jedoch als gestraft genug sah, füllten wir nur einen Unfallbogen aus und machten Fotos. Leider meinte der Vater einer Mitfahrerin, die bei mir mitgefahren ist, dass ihre Tochter Nackenschmerzen hat, womit es dann doch zu einer Anzeige kam und mich die Polizei gebeten hat, dass wenn es so doll rummst, ich doch bitte beim nächsten Mal die Polizei rufen möge. Für den Verursacher wird es mindestens eine Probezeitverlängerung nach sich gezogen haben.
Bei einem Wildschaden beschwert sich die Polizei auch nicht, wenn man diese ruft, um den Unfall für die Versicherung aufzunehmen.
Zudem kann man wie Schubbie schon sagte nicht endgültig einen Personenschaden ausschließen. Nach dem Unfall auftretende Nackenschmerzen, Kopfschmerzen oder Gliederschmerzen lassen oft auf einen Zusammenhang mit dem Unfall einhergehen. Oftmals stehen Beteiligte unter ADRENALIN und merken Schmerzen wie Prellungen leichte Gehirnerschütterung erst im Tages er lauf deutlich später.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 25. August 2020 um 13:52:57 Uhr:
Bei einem Wildschaden beschwert sich die Polizei auch nicht, wenn man diese ruft, um den Unfall für die Versicherung aufzunehmen.
Die Polizei hat in dem Fall eher ein Interesse daran entweder das Tier zu erlösen (bzw. erlösen zu lassen) oder denjenigen zu informieren, welcher dort hinsichtlich Jagd zuständig ist.
Die bräuchten dann nur den Jäger zu benachrichtigen. Der Nachweis für die Versicherung ist (leider für die meisten anscheinend) vorrangig.
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Leider ja. Ich habe in meinem Leben mehrere Wildunfälle gesehen, bei denen das Tier noch am Leben war; jedoch zu schwer verletzt, als dass es hätte gerettet werden können. Erlösen darf es jedoch nur der Jäger, bzw. jemand, der dazu die Befähigung hat.
Andererseits habe ich es Anfang des Jahres miterlebt, dass eine Katze auf der B73 (Grenze Hamburg/Neu Wulmstorf) angefahren wurde. 3 (private) Fahrzeuge haben die Stelle gesichert (2 spurig an der Stelle, daher blieb genug Platz) und 20 Minuten später war die Tierrettung dort und hat die Katze mitgenommen. Die Dame, welche die Katze angefahren hat, sicherte zu, dass sie die Kosten übernehmen werde. So kann es auch gehen.
Ich habe mal ein Reh überfahren, dieses war dann aber direkt tot. Hätte ich gar nich den Sterbevorgang verkürzen dürfen?
Gegenfrage: Könntest du es? Damit meine ich jetzt nicht fachlich, sondern ob du emotional in der Lage bist ein Wirbeltier zu töten? Die meisten Menschen können dies nicht. Und dann noch das fachliche, denn das "Erlösen" soll nicht dazu führen, dass das verletzte Tier noch mehr leidet.
Ggf. wäre das Tier auch zu retten; da wäre es nicht anzuraten, das Tier zu töten.
Bei geschützten Arten wäre es sogar verboten, wenn irgendwie die Chance bestünde das Tier zu retten (Bei einem Reh in den Meisten Fällen eher nicht).
Nunja, wer hat schon das richtige "Werkzeug" zum Abnicken dabei, wenn er versehentlich ein Tier anfährt...
Ich denke ich würde es von der Situation abhängig machen(ob das tier stark verletzt ist) und ob ich ein Werkzeug dabei habe.
Das mit den geschützen Arten/besonderen Tieren ist schonmal gut zu wissen.
Kleiner Exkurs: Der Onkel eines Freundes hat ein angefahrenes Reh mal erwürgt weil er kein WErkzeug dabei hatte! (Habe ich natürlich nur von meinem Freund gehört, glaube ihm aber.)
Zitat:
@pico24229 schrieb am 26. August 2020 um 08:20:39 Uhr:
Kleiner Exkurs: Der Onkel eines Freundes hat ein angefahrenes Reh mal erwürgt weil er kein WErkzeug dabei hatte! (Habe ich natürlich nur von meinem Freund gehört, glaube ihm aber.)
Sollte es stimmen, so hoffe ich, der Jagdpächter und die Polizei haben davon keinen Wind bekommen.... Das Tier erleidet einen sehr unangenehmen Todeskampf durch das Erwürgen. Das ist für das Tier schlimmer als die Schmerzen, die es durch die Verletzungen spürt (unter Adrenalin spürt das Tier die Schmerzen der Verletzung nicht so stark).
Mit "Werkzeug" meine ich selbstverständlich keinen Schraubenschlüssel, sondern ein geeignetes Messer zum Abnicken.