Dilettantismus bei Opel XXX in XXX

Opel Astra H

Hi,

... ich möchte mir nur mal den Frust von der Seele schreiben ...

Ich hatte mir den ersten Neuwagen meines Lebens (Caravan Innovation 1.7CDTI ecoFlex mit Vollausstattung mit allem PiPaPo) im Mitarbeiterverkauf von Opel in Rüsselsheim bestellt. Da ich in Hamburg lebe, sollte die Auslieferung über den FOH xxx Hxxxxx-Nxxxx erfolgen. Es schien ein gutes Geschäft zu sein.

Leider wurde das Auto für die Auslieferungsdurchsicht von xxxx unsachgemäß auf eine Hebebühne gestellt und am Bodenblech angehoben. Dadurch wurden die Schweller von den Hebebühnenarmen etwas eingedrückt. Außerdem sichtbare Beschädigungen an beiden Längsträgern und dem Unterbodenschutz. Das habe ich glücklicherweise schon bei der Übergabe bemerkt und protokollieren lassen. Habe auch gesagt, dass ich das so nicht hinnehmen kann, was zunächst akzeptiert wurde.

Opel-xxxx sieht seinen Fehler zwar ein und bedauert das außerordentlich - das nützt mir nur nichts. Ich habe den Neuwagen bereits bezahlt und soll nun keinen Neuwagen bekommen. Die wollen da wohl nur nachbessern und gut ists ... .

Das Auto kann habe ich abgestellt und benutze es nicht, da xxxx mir nicht sagt, ob sie einen anderen liefern werden oder ihre Versicherung benachrichtigen. Werde warscheinlich den Vertrag übers Gericht rückabwickeln lassen müssen.

Das ist nicht meine erste schlechte Erfahrung mit Opel-xxxx; aber so einen Dilettantismus habe ich noch nicht erlebt !!!

Wenn man Mist gebaut hat, sollte man schnellstmöglich Schadenersatz leisten und nicht Zeit verstreichen lassen! Bei klarer Schuldfrage ist eine schnelle Regulierung die beste Schadensbegrenzung.

Ich will einfach keinen Neuwagen mit Knautschungen und Zurechtbiegungen an tragenden Teilen! Das entspräche dann ja einem Gebraucht- oder Unfallfahrzeug.

=> Mal sehn, wie es ausgeht ...

Titel und Beitrag editiert, bzw. Händlername und Standort unkenntlich gemacht von HOFFI

17 Antworten

Das ist bei vielen xxxx Niederlassungen so, die sind da so, die meinen die sind was besseres als andere FOHs.

ebenfalls editiert und Händlername unkenntlich gemacht durch HOFFI

Hi

Ich habe wie zu sehen sämtliche Händler-Namen und Standorte unkenntlich gemacht, weil solche namentliche Nennungen grade im Zusammenhang mit Problemen mit diesen Händlern eventuell rechtliche Konsequenzen für den Verfasser und auch für Motor-Talk als Plattform zur Folge haben KÖNNEN.
Um diesen Problemen prophylaktisch aus dem Wege zu gehen (auch im Sinne des Users), werden hier auf Motor-Talk Händlernamen und Standort grundsätzlich editiert.

Ich bitte dies in Zukunft zu berücksichtigen, und keine weiteren Händlern Namen oder auch versteckte Hinweise (Strassennamen, Umgebungsbeschreibungen o.ä.) hier öffentlich zu machen.

Es kann gerne weiter diskutiert werden, Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise gemacht werden usw. Aber wie erwähnt bitte OHNE NAMENTLICHE ERWÄHNUNG DES HÄNDERLS O.Ä.

Gruß Hoffi

Moderator

moin,

mein beileid erst mal.

musste es denn bei der kette sein? es gibt ja noch lauße und andere fohs in hh.

mein dad is bei dem von dir besagten kette seit 30j. stammkunde und hat immer jahreswagen dort gekauft.

bis zur abwicklung schweine freundlich, aber sobald es was auszubesser gab totale blockade.

aus dem grund bin ich bei einem kleinen foh, wo man noch persl. mit namen angesprochen wird.

bin gespannt was rauskommt bei dir.

mfg

Hallo.
" Außerdem sichtbare Beschädigungen an beiden Längsträgern und dem Unterbodenschutz. Das habe ich glücklicherweise schon bei der Übergabe bemerkt und protokollieren lassen."

Ist meinem FOH bei meinem Astra H Caravan auch passiert. Hab´s aber leider erst 2 Tage später Zuhause gemerkt. Und dann wurde natürlich schön abgestritten.. naja, hab´s dann selbst wieder ausgebessert. Scheint ja irgendwie nicht so einfach zu sein, den Astra richtig anzuheben.....

find´s wirklich schade, dass mit den Fahrzeugen so gleichgültig umgegangen, so oft Fehler gemacht und / oder die Arbeiten nicht komplett und ordentlich durchgeführt werden.

Scheint ein generelles Problem der Autobranche zu sein.....

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Zitat:

Original geschrieben von murry666


bis zur abwicklung schweine freundlich, aber sobald es was auszubesser gab totale blockade.

Genau dieses Problem habe ich zur Zeit auch.

Einen Astra GTC von 6 Wochen bekommen, Teillastruckeln bemängelt, neue Software aufgespielt, weiterhin Ruckeln, Leihwagen selbst bezahlt.

Seither 1000Rpm teilweise im Standgas, wollen die Drallklappe prüfen ( ich weiß das die Sauber ist 😉

Nach Abholung streikt der Kilmakompressor, erneut die Abgabe, zuviel Kühlmittel in das System gegeben, abgelassen und erneut befüllt.
Leihwagen nicht erhalten = 1 Tag Urlaub.

Ruckeln noch immer vorhanden, vor allen Dingen beim Beschleunigen von unten nach oben heraus, sehr gut zu merken bei eingeschalteter ECC.

Morgen erneute Abgabe .... leider ist dieses ein großer Oh hier im Ruhrgebiet und würde gerne auf meinen zurückgreifen, aber aus Gewährleistungsgründen noch nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von murry666


aus dem grund bin ich bei einem kleinen foh, wo man noch persl. mit namen angesprochen wird.

Richtig, so sieht´s aus

Leider liefert die Opel AG bei einer Direktbestellung im MA-Verkauf nur über bestimmte Händler aus. Ich wollte das Auto eigentlich zum kleinen FOH bei mir um die Ecke schicken lassen. Das ging nicht.

Und jetzt setzte ich mich mit meinen Nacherfüllungsforderungen / Gewährleistungsgründen mit dem Händler auseinander, den ich eigentlich vermeiden wollte.

Fehler passieren überall, das ist nicht nur bei Opel so. Man fragt sich nur "warum das gerade bei meinem Auto passiert".
Wieso hast du ihn schon vorher bezahlt ? Es wäre sicher auch besser gewesen ihn nicht mit zu nehmen. Da kommt nur Preisnachlass oder Mängelbeseitigung inkl. Leihwagen in Frage.
Würde ich so machen.

Das 'Lustige' Moment der ärgerlichen Situation ist die knifflige Vertragssituation:

Mein Vertragspartner ist Opel in Rüsselsheim. Dort habe ich einen guten Rabatt bekommen und musste auch schon bezahlen. Der FOH vor Ort wurde dann im Auftrag von Opel mit der Auslieferung (und Beschädigung) tätig. Der Opel AG hat das Auto zwar an den örtlichen FOH geschickt, mir jedoch den Kfz-Brief usw. nach Hause. Damit meldete ich das Auto, welches mir bereits gehörte an und wollte es abholen. Das stand dann beschädigt beim örtlichen FOH.

Wenn ich das mir bereits gehörende Auto nicht mitgenommen hätte, wären irgendwelche möglicherweise fragwürdigen Nachbesserungsversuche vorgenommen worden und ich könnte den Arbeitsfehler eventuell hinterher noch schlechter beweisen.

So habe ich das Auto unter Protest und Vorbehalt mitgenommen und gleich am nächsten morgen schriftlich meine Rechte nach BGB auf Nacherfüllung angezeigt:
1) Ersatzlieferung eines fehlerfreien Neuwagens,
2) Nachbesserung nach Absprache und Schadensausgleichszahlung,
3) Wandlung
Mein Ziel ist und bleiben nicht 2) oder 3), sondern die 1). Schließlich will ich mein Wunschauto so wie bestellt ohne Unfall o.ä. haben.

Die Opel AG hat mir seit wenigen Stunden zumindest mündlich bestätigt, dass als letzter Schritt eine Rückabwicklung über sie möglich sei. Die werden jetzt hoffentlich positiv auf den FOH einwirken (aber haben letztlich wohl auch Angst vor der eigenen Courage, wenn sie sich mit einem umsatzstarken FOH anlegen sollen).

... schaun wir mal ...

Zitat:

Original geschrieben von TB10


Das 'Lustige' Moment der ärgerlichen Situation ist die knifflige Vertragssituation:

Mein Vertragspartner ist Opel in Rüsselsheim. Dort habe ich einen guten Rabatt bekommen und musste auch schon bezahlen. Der FOH vor Ort wurde dann im Auftrag von Opel mit der Auslieferung (und Beschädigung) tätig. Der Opel AG hat das Auto zwar an den örtlichen FOH geschickt, mir jedoch den Kfz-Brief usw. nach Hause. Damit meldete ich das Auto, welches mir bereits gehörte an und wollte es abholen. Das stand dann beschädigt beim örtlichen FOH.

Wenn ich das mir bereits gehörende Auto nicht mitgenommen hätte, wären irgendwelche möglicherweise fragwürdigen Nachbesserungsversuche vorgenommen worden und ich könnte den Arbeitsfehler eventuell hinterher noch schlechter beweisen.

So habe ich das Auto unter Protest und Vorbehalt mitgenommen und gleich am nächsten morgen schriftlich meine Rechte nach BGB auf Nacherfüllung angezeigt:
1) Ersatzlieferung eines fehlerfreien Neuwagens,
2) Nachbesserung nach Absprache und Schadensausgleichszahlung,
3) Wandlung
Mein Ziel ist und bleiben nicht 2) oder 3), sondern die 1). Schließlich will ich mein Wunschauto so wie bestellt ohne Unfall o.ä. haben.

Die Opel AG hat mir seit wenigen Stunden zumindest mündlich bestätigt, dass als letzter Schritt eine Rückabwicklung über sie möglich sei. Die werden jetzt hoffentlich positiv auf den FOH einwirken (aber haben letztlich wohl auch Angst vor der eigenen Courage, wenn sie sich mit einem umsatzstarken FOH anlegen sollen).

... schaun wir mal ...

Hm, soweit hast du erst mal alles richtig gemacht. Dann drücke ich dir die Daumen, das für dich eine gute Lösung raus kommt.

Zitat:

Original geschrieben von TB10


3) Wandlung

Ich kann deine Verägrerung durchaus nachvollziehen, ABER eine Wandlung in diesem Sinne gibt es rechtlich nicht mehr seit der Schuldrechtsreform.

Nur der - Rücktritt vom Kaufvertrag - ohne Anrechnung des gezogenen Nutzens ist hier zulässig.

Dennoch eine Verständnisfrage ... wie sieht es mit einer Minderung des Kaufpreises aus incl. kostenfreie Instandsetzung des streitgegenständlichen Fahrzeugs ?

Verzogen oder ähnliches ist er ja nicht.

Danke für die Anmerkung. Ich habe auch nicht 'Wandlung' geschrieben, sondern Rückabwicklung. Habe zunächst nur grundsätzlich meine Ansprüche angemeldet. Die genaue Formulierung werde dann ggf. einem Anwalt überlassen.

Minderung des Kaufpreises und kostenlose Instandsetzung ginge auch noch. Das habe ich dem FOH auch angeboten. Aber da warte ich jetzt seit 05.06. auf eine entsprechende Rückäußerung. Und wenn das nicht VORHER geklärt wird, lasse ich erst einmal garnichts machen. Das Auto will er nochmal am 23.06. sehen. Hoffentlich ist dann ein Reiseingenieur von Opel dabei. Ich habe schriftlich erklärt, dass ich nur mit einer Inaugenscheinnahme einverstanden bin und nicht mit einem Reparaturversuch.

Der FOH soll mir gegenüber erklären, von welcher der Nacherfüllungsmöglichkeiten er Gebrauch machen will. Und da will ich eine Aussage und Einigung BEVOR an dem Auto herumgeschraubt wird.

Denke auch bei einer Minderung des Kaufpreises und kostenloser Instandsetzung an einen späteren Wiederverkauf.Du musst natürlich dem Käufer angeben,daß eine Reparatur gemacht worden ist.Damit hat er eine gute Grundlage,um Deinen Preis zu drücken.Da wäre die Meinung eines Gutachters auch keine schlechte Lösung wegen Wertminderung.

Gruß Erich

Die Kette kann auch anders, bei mir in der Nähe ist auch einer, bei den würde ich zwar kein Wagen kaufen aber die Werkstatt ist sehr empfehlenswert.

Ende gut - alles gut (?)

Juchu!! Heute habe ich einen neuen Astra vom Händler bekommen. Er wurde Zug um Zug gegen das beschädigte Auto getauscht. Es ging letztlich alles ohne Anwalt - hat mich aber viel Nerven gekostet.

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