Diesel-Oldtimer - Alltagstaugliche Stinker?
Hallo,
kann man trotz der vielen Einschränkungen für Dieselfahrzeuge noch immer einen Diesel-Oldtimer fahren, ohne damit zu viele Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen und lässt sich der Ausstoß von Dieselruß durch entsprechende Nachrüstung signifikant reduzieren? Lohnt es sich bei einem entsprechend gut erhaltenen Fahrzeug den Mehraufwand für ein H-Kennzeichen in Kauf zu nehmen?
19 Antworten
Zitat:
@schaumkrone schrieb am 21. Februar 2023 um 17:29:09 Uhr:
Dann ist es für ein H-Kennzeichen keine Voraussetzung, dass das Oldtimerfahrzeug als Zweitwagen genutzt wird. Wenn ich mich nicht irre, dann schränkt nur eine Oldtimerversicherung die Nutzung dahingehend ein, dass sie nur eine eng begrenzte jährliche Laufleistung erlaubt. Ist das so richtig?
Soweit ich weiß wird ein H-Kennzeichen nur erteilt, wenn das Fahrzeug nicht das einzige Fahrzeug im Haushalt ist. Die Zulassungsstelle erwartet einen Nachweis, dass ein weiteres Fahrzeug vorhanden ist, mit dem die täglichen Fahrten gemacht werden.
Die Nutzung des Fahrzeugs soll ‚der Erhaltung des Kulturgutes‘ dienen, es gibt jedoch keine dezidierte Liste von Einschränkungen in der Nutzung.
Wenn das H-Kennzeichen für immer mehr tägliche Fahrten genutzt wird, das gilt jetzt für alle H-Kennzeichen, wird wahrscheinlich der Gesetzgeber/Umweltaktivisten das Gesetz verschärfen und z.B. eine maximale Kilometerleistung oder andere Beschränkungen ins Gesetz schreiben oder es sogar ganz abschaffen. Einzelfälle haben keine Auswirkungen, aber irgendwann kann das Konsequenzen haben.
Zitat:
@SETRAundMACAN schrieb am 21. Februar 2023 um 23:16:22 Uhr:
Zitat:
@schaumkrone schrieb am 21. Februar 2023 um 17:29:09 Uhr:
Dann ist es für ein H-Kennzeichen keine Voraussetzung, dass das Oldtimerfahrzeug als Zweitwagen genutzt wird. Wenn ich mich nicht irre, dann schränkt nur eine Oldtimerversicherung die Nutzung dahingehend ein, dass sie nur eine eng begrenzte jährliche Laufleistung erlaubt. Ist das so richtig?Soweit ich weiß wird ein H-Kennzeichen nur erteilt, wenn das Fahrzeug nicht das einzige Fahrzeug im Haushalt ist. Die Zulassungsstelle erwartet einen Nachweis, dass ein weiteres Fahrzeug vorhanden ist, mit dem die täglichen Fahrten gemacht werden.
Die Nutzung des Fahrzeugs soll ‚der Erhaltung des Kulturgutes‘ dienen, es gibt jedoch keine dezidierte Liste von Einschränkungen in der Nutzung.
Nein,es interessiert die Zulassungsstelle nicht,ob weitere Fahrzeuge vorhanden sind. Und ein Erhalt ist auch bei häufiger Nutzung möglich,ist dann halt aufwendiger und teurer...das weiß man aber vorher und wenn der Zustand nicht mehr passt, gibt's halt irgendwann mal keine Plakette,H bedeutet nicht "einmal erteilt, dauerhaft für immer gültig". Einzig die Versicherung kann Einschränkungen vorgeben wenn man zum Beispiel den Oldtimertarif nutzt,muss man aber nicht. Zulassung und Versicherung sind zwei Paar Schuhe,ich kann ein H normal versichern und ich kann eine normale Zulassung mit Oldtimertarif versichern.
Zitat:
@hk_do schrieb am 21. Februar 2023 um 22:03:05 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Februar 2023 um 17:18:36 Uhr:
Ein LED Leuchtmittel ist nicht zeitgenössisch, zumindest nicht bis 2042.Eigentlich wäre ich da ja ganz deiner Meinung.
Wenn ich nicht eine gegenteilige TL-Anweisung hätte:
Die einschlägigen LED-Nachrüstungen mit ABG stehen dem Oldtimer-Status nicht entgegen, wenn sie in den Original-Scheinwerfern verwendet werden.Man beruft sich da auch eine "AG-Oldtimer", wer oder was auch immer das ist...
Mmhh, interessant.
Ich habe genau die gegenteilige Information.
Meine Information heißt, bis zur endgültigen Festlegung der AKE-AG Oldtimer sind die Leuchtmittel als nicht zeitgenössisch einzustufen.
Bleibt abzuwarten...
Übrigens:
VW Golf 1 und Golf 2 sind auch schon bei Osram gelistet.
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Yepp, gibt im G2-Forum schon einen Thread drüber. Ein Gewinn an Sicherheit ist es imho auf jeden Fall.