Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Heute abend 21 h in Hart aber fair ist das auch Thema.
Da kommt der Prof.Köhler und Cem Özdemir dann auch zu Wort!

Zur Diskussion, ob die DUH gemeinnützig ist: Hier zeigt sich am Beispiel Attac, dass eine Gemeinnützigkeit von selbsternannten Interessenvertretern kein Selbstläufer ist.

Zumal die fehlende Gemeinnützigkeit der DHU bereits ohne Analyse der Betätigungsfelder offensichtlich ist. Die Betrachtung des operativen Geschäftes liefert die nötigen Beweise (z. B. weil jedermann sofort gleichwertiges Mitglied werden kann).

Oder das Missverhältnis von Mitgliedern zu Beschäftigten und deren Einkommenshöhe.

Jeder kleine Gartenbauverein hätte schon wegen weniger seine Gemeinnützigkeit verloren als zb die DUH.

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Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 26. Februar 2019 um 12:14:45 Uhr:


Zur Diskussion, ob die DUH gemeinnützig ist: Hier zeigt sich am Beispiel Attac, dass eine Gemeinnützigkeit von selbsternannten Interessenvertretern kein Selbstläufer ist.

Ich will ja kein Wasser in den Wein gießen, aber ich lese da auch noch mehr, zum Beispiel:

  • Über die Gemeinnützigkeit wird nicht politisch entschieden, sondern in letzter Instanz am Bundesfinanzhof (als höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit)
  • Das betreffende Verfahren bzgl Attac zog sich offensichtlich seit 2014 hin.
  • Der Bundesfinanzhof erklärt "die Förderung von Kunst, Kultur, Jugend, Sport oder Umweltschutz als gemeinnützig - nicht aber eine allgemeine politische Betätigung. Diese ist den politischen Parteien vorbehalten". Ob man, was die DUH anbetrifft, diesbezgl. am Bundesfinanzhof derselben Meinung ist, wie die Motor- Talk- community, das darf bezweifelt werden.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 26. Februar 2019 um 13:25:32 Uhr:


z. B. weil jedermann sofort gleichwertiges Mitglied werden kann

Komisch, vielfach lautet die Kritik genau gegenteilig, dass es eine stagnierende und extrem geringe Mitgliederzahl gäbe (wenige hundert) und nur "handverlesene" Mitglieder dem DUH e.V. beitreten durften.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Februar 2019 um 16:39:53 Uhr:


Oder das Missverhältnis von Mitgliedern zu Beschäftigten und deren Einkommenshöhe.
Jeder kleine Gartenbauverein hätte schon wegen weniger seine Gemeinnützigkeit verloren als zb die DUH.

Leider mal wieder nur "ad hominem" argumentiert (noch dazu mit Polemik und suggestiv Aussagen) - wohl, um auf die Sache selber nicht mit echten Argumenten eingehen zu müssen. Aber so dünn - das geht nach hinten los, wie "Manitoba Star"s Link deutlich macht.

Der Umgang mit dem Geld ist genau so ein bestimmender Umstand für die Gemeinnützigkeit wie die Satzung, die tatsächliche Betätigung usw. Und wenn bei einem Verein von rund 350 Vollmitgliedern, die Anderen paar 1000 sind reine Fördermitglieder die zwar Beiträge zahlen aber über nichts abstimmen dürfen, mehr als 100 Beschäftigte sind die im schnitt über 100000€ Einkommen bezahlt bekommen stellt sich durchaus die Frage welcher gemeinnütziger Zweck dieser Verein verfolgt.
Und das Urteil gegen die Attac liefert neue Ausschlußgründe, bzw betätigt Einige.
Dieses Urteil dürfte in nächster Zeit einigen Vereinen die Gemeinnützigkeit kosten, da laufen sicher einige Verfahren die nur bis zu diesem Urteil ruhten.

Im Übrigen kommen von Dir Bruno auch keinen Fakten, welche Fakten rechtfertigen die Gemeinnützigkeit?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Februar 2019 um 19:47:34 Uhr:



... welche Fakten rechtfertigen die Gemeinnützigkeit?

Die Einstufung als gemeinnützige Organisation, Fakt genug?

Aber keine Sorge, die Autolobby, vertreten durch eine im Bundestag mit regierende Partei lässt dies ja prüfen. Wir werden ja sehen, was dabei heraus kommt.

Und ganz am Rande, da der Strang hier ja nur indirekt mit der DUH zu tun (für viele hier noch einmal. die DUH setzt nur geltendes Recht durch und ist NICHT verantwortlich für Grenzwerte und den Dreck an sich), hier eine weitere Studie, die einen weiteren Hinweis auf ein notwendiges Umdenken liefert.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 26. Februar 2019 um 19:12:51 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 26. Februar 2019 um 13:25:32 Uhr:


z. B. weil jedermann sofort gleichwertiges Mitglied werden kann

Komisch, vielfach lautet die Kritik genau gegenteilig, dass es eine stagnierende und extrem geringe Mitgliederzahl gäbe (wenige hundert) und nur "handverlesene" Mitglieder dem DUH e.V. beitreten durften.

Das war Ironie. Du und ich können zahlende Fördermitglieder werden. Das war es auch.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Februar 2019 um 19:47:34 Uhr:


Der Umgang mit dem Geld ist genau so ein bestimmender Umstand für die Gemeinnützigkeit wie die Satzung, die tatsächliche Betätigung usw.

Da täusch dich mal nicht. Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit - Betãtigung wird die DUH so weit im Griff haben, dass sie wenig Angriffspunkte bieten. Finanzen legen sie ja auch offen.

Ich frage mich desweiteren auch, wie du darauf kommst, dass ein Verein keine bezahlten Angestellten haben dürfte.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Februar 2019 um 19:47:34 Uhr:


Im Übrigen kommen von Dir Bruno auch keinen Fakten, welche Fakten rechtfertigen die Gemeinnützigkeit?

Wieder ein versuchter, rhetorischer Winkelzug. Meine Fakten zu dieser Sache kann man obigem Link von „Manitoba Star“ entnehmen. Diese habe ich im Beitrag vom 26. Februar / 19.17 Uhr entsprechend zusammengefasst (wie oben auch klar erläutert). Darin stand auch, wie der Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit beschreibt.

Für den Rest deiner Unklarheiten (wie etwa die Hoffnung, die Fälle attac & DUH seien identisch gelagert) bin ich nicht zuständig. Zu deinen eigenen Aussagen müsstest erstmal du selbst die Fakten liefern und diese ggf auch prüfen & hinterfragen. Ich bin keineswegs am Zuge, sie dir mit mundgerechten Quellen zu widerlegen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 26. Februar 2019 um 13:25:32 Uhr:


Zumal die fehlende Gemeinnützigkeit der DHU bereits ohne Analyse der Betätigungsfelder offensichtlich ist.

Das bestreitet doch niemand (kann man übrigens auch bei Wikipedia nachlesen), hat aber absolut nichts mit dem hier diskutierten Thema und der DUH zu tun.

Die DUH hat nicht nur keine Legitimation „bestehende gesetzliche Bestimmungen“ durchzusetzen, sie legen sich ohne weitere Prüfungen auch ausschließlich auf die Durchsetzung von Fahrverboten fest. Sehr relevant für die hier diskutierte Thematik.

Naja, das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es keinerlei rechtliche oder organisatorische Verbindungen zwischen der DHU und der DUH gibt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Februar 2019 um 21:34:18 Uhr:


Naja, das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es keinerlei rechtliche oder organisatorische Verbindungen zwischen der DHU und der DUH gibt.

?????

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