Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 27. Februar 2019 um 21:47:50 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Februar 2019 um 21:34:18 Uhr:


Naja, das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es keinerlei rechtliche oder organisatorische Verbindungen zwischen der DHU und der DUH gibt.

?????
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Umwelthilfe

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Hom%C3%B6opathie-Union

Zitat:

Die DUH hat nicht nur keine Legitimation „bestehende gesetzliche Bestimmungen“ durchzusetzen, sie legen sich ohne weitere Prüfungen auch ausschließlich auf die Durchsetzung von Fahrverboten fest

Stimmt bloß beides nicht.

Zu 1.: Verbandsklagerecht

Zu 2.: Wiesbaden beweist das Gegenteil

Wie die Grenzwerte eingehalten werden ist der DUH erstmal egal. Die Städte sind in der Regel weder gut vorbereitet noch haben sie effektive Pläne in angemessener Zeit. Im Ergebnis haben dann die Gerichte keine Alternative als die Städte zu Fahrverbote zu verdonnern. Die Gerichte, nicht die DUH.

Schon gelesen?? 😁

https://www.n-tv.de/.../...in-Schicksal-wie-Attac-article20880155.html

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Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 27. Februar 2019 um 21:50:46 Uhr:



Zitat:

Die DUH hat nicht nur keine Legitimation „bestehende gesetzliche Bestimmungen“ durchzusetzen, sie legen sich ohne weitere Prüfungen auch ausschließlich auf die Durchsetzung von Fahrverboten fest


Stimmt bloß beides nicht.
Zu 1.: Verbandsklagerecht
Zu 2.: Wiesbaden beweist das Gegenteil

ad 1:

Aus einem Klagerecht erwächst keine Legitimation.

ad 2:

Die DUH hat in Wiesbaden eine nicht Erfolg ersprechende Klage zurückgezogen. Was beweist das?

Schon mal die Frage wie ein so kleiner Verein das Klagerecht bekommen konnte, der B.U.N.D. hat es nicht. Wobei es klar wird wenn man darüber nachdenkt das der Staatssekretär der damals im Umweltministerium zuständig war nach dem Regierungswechsel als Bundesgeschäftsführer zur DUH wechselte.
Ausserdem kann ein Klagerecht auch missbraucht werden.

Zur zurückgezogenen Klage, erst mal Alles und Jeden verklagen und damit Druck aufbauen. Wenn der Schuss nach Hinten losgehen könnte kann man sie ja noch schnell zurückziehen oder einen Vergleich anstreben. Damit vermeidet man verlorene Prozesse auf deren Urteilsbegründung sich Andere beziehen könnten.
Was es Beweist? Die DUH will keine verlorenen Prozesse damit man den Anderen keine Munition liefert.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 28. Februar 2019 um 09:18:26 Uhr:


Schon gelesen?? 😁

https://www.n-tv.de/.../...in-Schicksal-wie-Attac-article20880155.html

Der Herr Bilger wieder einmal, zugehörig dem Landesverband dem Herr Wissmann als Ehrenvorsitzender vorsteht. Ein Schelm der hier etwa Interessenkonflikte erkennt.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 28. Februar 2019 um 13:09:32 Uhr:


Schon mal die Frage wie ein so kleiner Verein das Klagerecht bekommen konnte, der B.U.N.D. hat es nicht. Wobei es klar wird wenn man darüber nachdenkt das der Staatssekretär der damals im Umweltministerium zuständig war nach dem Regierungswechsel als Bundesgeschäftsführer zur DUH wechselte.

...

Ich versuch's mal didaktisch, bevor hier weitere Verschwörungstheorien hoch kochen.

Wer entscheidet über die Einstufung als gemeinnütziger Verein?
[ ] Der grüne Staatssekretär
[ ] Das Finanzamt
[ ] Weiß ich nicht

Wann wurde das Verbandsklagerecht eingeführt?
[ ] 2006
[ ] Weiß ich nicht
[ ] Mir doch egal, in jedem Fall war's ein Grüner

Wer entscheidet, wer ein Verbandsklagerecht erhält?
[ ] Bundesministerium für Justiz
[ ] Mir doch egal, in jedem Fall ist's ein Grüner
[ ] Weiß ich nicht

Hier allerdings noch eine gute Nachricht für alle die der Ideologie des Verbrennungsmotor folgen.

Nationale Gerichte müssen demnach prüfen, ob Messstationen zur Luftqualität ordnungsgemäß eingerichtet wurden, wenn einzelne Bürger dies beantragen, so die Gutachterin.

Es gibt also keine Ausreden mehr für die, die Standorte in Frage gestellt haben, ran an die Anträge.

Die schlechte Nachricht allerdings:

Zudem gelten die EU-Grenzwerte bereits dann als überschritten, wenn an einer einzelnen Messstation zu hohe Werte für Schadstoffe wie Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid festgestellt wurden. Es müsse also kein Mittelwert aller Stationen in einem Gebiet gebildet werden.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 28. Februar 2019 um 14:09:54 Uhr:


Nationale Gerichte müssen demnach prüfen, ob Messstationen zur Luftqualität ordnungsgemäß eingerichtet wurden, wenn einzelne Bürger dies beantragen, so die Gutachterin.
Es gibt also keine Ausreden mehr für die, die Standorte in Frage gestellt haben, ran an die Anträge.

😉 😛

Da ja -nach einschlägiger Stammtisch- Meinung- die deutsche Übersetzung der EU Norm manipulativ & vorsätzlich strenger gemacht wurde, als EU Recht, könnte diese Prüfung über die EU durchaus in beide Richtungen wirken.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 28. Februar 2019 um 14:09:54 Uhr:


Die schlechte Nachricht allerdings:
Zudem gelten die EU-Grenzwerte bereits dann als überschritten, wenn an einer einzelnen Messstation zu hohe Werte für Schadstoffe wie Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid festgestellt wurden. Es müsse also kein Mittelwert aller Stationen in einem Gebiet gebildet werden.

Darüber hinaus wurde auch nochmals klar gestellt, dass innenstädtische Meßstationen mit verkehrsnaher Aufstellung eben genau so gedacht sind, zur Kontrolle der Areale mit hohen Konzentrationen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. Februar 2019 um 12:55:49 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 27. Februar 2019 um 21:50:46 Uhr:


Stimmt bloß beides nicht.
Zu 1.: Verbandsklagerecht
Zu 2.: Wiesbaden beweist das Gegenteil

ad 1:
Aus einem Klagerecht erwächst keine Legitimation.

Das interpretiere ich anders: Technisch und juristisch gesehen sind sie zur Verbandsklage berechtigt, daher sind sie offiziell "legitimiert", "bestehende gesetzliche Bestimmungen durchzusetzen" (dein OTon) - was ja auch offensichtlich so stattfindet.

Du gehst hier mehr in die moralische Frage, ob dies "legitim" sei. Der Begriff kann beides meinen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. Februar 2019 um 12:55:49 Uhr:


ad 2:
Die DUH hat in Wiesbaden eine nicht Erfolg ersprechende Klage zurückgezogen. Was beweist das?

Das beweist, dass du anders interpretierst und die Schlagzeile der Springer Presse übernimmst, die Wiesbaden als Rückzieher titulierte.

Was aber passiert ist: DUH klagt - Wiesbaden erstellt Luftreinhalteplan - Die DUH findet den ausreichend und sagt, Zitat (s. Link):

Fahrverbote für Diesel seien in diesem Fall nicht notwendig

Der Luftreinhalteplan sei so gut wie bundesweit keiner bisher.

Das kann auch einfach bedeuten, dass die DUH den Luftreinhalteplan wirklich für ausreichend hält und die Klage nicht mehr für notwendig hält (oder - andere Variante: die Klage nicht mehr für sinnvoll/aussichtsreich).

Beispiel- Quelle (kann man aber vielfach so ähnlich lesen):
https://www.autohaus.de/.../...l-fahrverbote-in-wiesbaden-2262893.html
(Interessant bei der Gelegenheit übrigens, dass den ersten die Maßnahmen von Wiesbaden schon wieder zu weit gehen 😉 😛 )

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 28. Februar 2019 um 09:18:26 Uhr:


Schon gelesen?? 😁

https://www.n-tv.de/.../...in-Schicksal-wie-Attac-article20880155.html

Der Bericht wirft ein Schlaglicht auf den Zustand der Partei.

Da braucht sich die DUH keine Sorgen zu machen.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 28. Februar 2019 um 13:09:32 Uhr:


Wenn der Schuss nach Hinten losgehen könnte kann man sie ja noch schnell zurückziehen oder einen Vergleich anstreben. Damit vermeidet man verlorene Prozesse auf deren Urteilsbegründung sich Andere beziehen könnten.
Was es Beweist? Die DUH will keine verlorenen Prozesse damit man den Anderen keine Munition liefert.

Hier hat man es mit der speziellen Situation in Wiebaden zu tun und genau den Maßnahmen aus dem dortigen Luftreinhalteplan. Was du annimmst, das würde erst dann eintreten, wenn andere Städte es Wiesbaden gleich tun würden (da ahne ich jetzt schon die Schnappatmung einiger User hier) - übrigens wünscht Resch sich genau das, nach eigener Aussage.

Bis dahin bleibt Fakt, dass die DUH bereits -glaube- 14 mal (?) Recht bekommen hat.

Der DUH Ansatz ist und war: Gesetzeskonforme Luft über einen effizienten UND nachprüfbaren zeitnahen Plan oder unmittelbares Fahrverbot.

Den jüngeren hier empfehle ich nachzulesen wie die Automilindustrie mit der DUH zum Thema KAT Einführung umgegangen ist. Die heutige DUH Methode ist klar auf den damaligen Umgang der Kontrahenten mit der DUH abgestimmt. Und diesmal offensichtlich strategisch gut gewählt im Sinne des von uns gewählten Gesetzgebers. Also nicht so einfach angreifbar. Denkt dran, nicht jeder Wähler vertritt die Automobilindustrie.
Und der DUH Vergleiche vorwerfen und bei VW keinen Ton von sich geben hat mich köstlich amüsiert.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 28. Februar 2019 um 13:51:08 Uhr:



Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 28. Februar 2019 um 09:18:26 Uhr:


Schon gelesen?? 😁

https://www.n-tv.de/.../...in-Schicksal-wie-Attac-article20880155.html

Der Herr Bilger wieder einmal, zugehörig dem Landesverband dem Herr Wissmann als Ehrenvorsitzender vorsteht. Ein Schelm der hier etwa Interessenkonflikte erkennt.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 28. Februar 2019 um 13:51:08 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 28. Februar 2019 um 13:09:32 Uhr:


Schon mal die Frage wie ein so kleiner Verein das Klagerecht bekommen konnte, der B.U.N.D. hat es nicht. Wobei es klar wird wenn man darüber nachdenkt das der Staatssekretär der damals im Umweltministerium zuständig war nach dem Regierungswechsel als Bundesgeschäftsführer zur DUH wechselte.

...

Ich versuch's mal didaktisch, bevor hier weitere Verschwörungstheorien hoch kochen.

Wer entscheidet über die Einstufung als gemeinnütziger Verein?
[ ] Der grüne Staatssekretär
[ ] Das Finanzamt
[ ] Weiß ich nicht

Wann wurde das Verbandsklagerecht eingeführt?
[ ] 2006
[ ] Weiß ich nicht
[ ] Mir doch egal, in jedem Fall war's ein Grüner

Wer entscheidet, wer ein Verbandsklagerecht erhält?
[ ] Bundesministerium für Justiz
[ ] Mir doch egal, in jedem Fall ist's ein Grüner
[ ] Weiß ich nicht

Zum ersten Punkt, letztlich ist es in oberster Instanz das Finanzministerium die entscheiden kann da den Finanzämtern übergeordnet, sind ja Behörden des Finanzministeriums. Und die Überprüfung der Rechtmässigkeit unterliegt den Finanzgerichten, siehe Attac

Nächster Punkt, das Verbandsklagerecht gibt es seit den 70ern, seit 2002 auch auf Bundesebene, 1998 -2005 war es mit Trittin ein Grüner. Erteilt hat es das UBA, eine dem Umweltministerium untergeordnete Behörde.
Somit waren es die Grünen die der DUH das Verbandsklagerecht erteilt haben, dafür wurde der Staatssekretär Baake auch mit dem Posten des Bundesgeschäftsführers belohnt als die politische Laufbahn nach dem Regierungswechsel einen Knick bekam.

Noch eine Bedingung für das Klagerecht,

Zitat:

Weiterhin müssen gemeinnützige Zwecke verfolgt werden und jeder Person, die die Ziele der Vereinigung unterstützt, muss der Eintritt als Mitglied ermöglicht werden.

Quelle

Und kann Jeder vollwertiges Mitglied werden? Dabei zählt die Satzung und nicht das was der Verein wirklich treibt.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 1. März 2019 um 00:41:29 Uhr:


Nächster Punkt, das Verbandsklagerecht gibt es seit den 70ern, seit 2002 auch auf Bundesebene, 1998 -2005 war es mit Trittin ein Grüner. Erteilt hat es das UBA, eine dem Umweltministerium untergeordnete Behörde.
Somit waren es die Grünen die der DUH das Verbandsklagerecht erteilt haben, dafür wurde der Staatssekretär Baake auch mit dem Posten des Bundesgeschäftsführers belohnt als die politische Laufbahn nach dem Regierungswechsel einen Knick bekam.

Weiterhin „ad hominem“ argumentiert:

um über die Frage nicht reflektieren zu müssen, weshalb solche Verfahren überhaupt stattfinden (können/müssen) gewonnen (oder verloren) werden (je nach Standpunkt), schwadroniert man lieber von einer Art dunklen, vom bösen Trittin vorbereiteten, grünen Verschwörung.

Übrigens war auch in Wiesbaden wieder die DUH garnicht allein. VCD und ClientEarth waren auch beteiligt (

VCD Pressemitteilung

).

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