Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Zitat:

@tazio1935 schrieb am 21. Juli 2018 um 11:24:24 Uhr:



Zitat:

@13inch schrieb am 21. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:


Ich bin dagegen dass die Anwohner erst einmal ausgenommen werden. Das Grundgesetz schreibt „Alle Menschen sind vor den Gesetzen gleich“. Gleiches Recht für alle. Man will sich an Gerichtsbeschlüsse halten aber streng genommen nicht an das Grundgesetz?

Ist Dir vielleicht schon mal das folgende Zusatzschild begegnet? Bestimmt auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz, nech?

Och komm schon das kannst du sicher besser! Die Durchfahrt durch die Stadt, vor allem einer Bundesstraße ist nicht vergleichbar mit Anliegerstraßen. Was für ein sinnfreier und zugleich primitiver Vergleich. Bist echt ein Meister darin andere Beiträge durch den Dreck zu ziehen 😉

Bundesstraße ist: "für den weiträumigen Verkehr bestimmte Straße "
Anlieger frei: "Anlieger sind Bewohner (Anwohner) und Nutzungsberechtigte von Grundstücken an einer Verkehrsfläche, die Zugang oder -fahrt zu den Grundstücken ermöglicht."

Kennst du den Unterschied?

Zitat:

@13inch schrieb am 21. Juli 2018 um 12:27:11 Uhr:


Bundesstraße ist: "für den weiträumigen Verkehr bestimmte Straße "
Anlieger frei: "Anlieger sind Bewohner (Anwohner) und Nutzungsberechtigte von Grundstücken an einer Verkehrsfläche, die Zugang oder -fahrt zu den Grundstücken ermöglicht."

Kennst du den Unterschied?

Du willst nicht, dass es bei Fahrverboten eine Ausnahme für die Anwohner gibt, wegen des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes. Aus dem nicht seltenen Schild "Anlieger frei" kannst Du sehen, wie grotesk Deine Argumentation ist. Es ist völlig rechtskonform und üblich, Anliegern dort Zufahrt zu gewähren, wo andere Verkehrsteilnehmer nicht hin dürfen. Das ließe sich auch auf Fahrverbotszonen anwenden. Wo soll dabei das Problem sein? Dazu auch noch mit dem Grundgesetz herumzuwedeln, ist einfach nur albern und merkbefreit.

Zitat:

@13inch schrieb am 21. Juli 2018 um 12:27:11 Uhr:


Die Durchfahrt durch die Stadt, vor allem einer Bundesstraße ist nicht vergleichbar mit Anliegerstraßen.

Bundesstraße ist: "für den weiträumigen Verkehr bestimmte Straße "

Hier bietet sich im Falle von Fahrverboten die Nutzung von Umgehungsstraßen an. Damit wird die Durchfahrtsstraße entlastet und braucht nur noch den Anliegerverkehr aufzunehmen.

Daraus ergibt sich dann logischerweise eine signifikante Senkung der Schadstoffbelastung.

Noch so ein Verstoß gegen die Gleichheit im Grundgesetz:

Lieferverkehr-frei
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Zitat:

@13inch schrieb am 21. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:


Ich bin dagegen dass die Anwohner erst einmal ausgenommen werden.

😁 Richtig, Die wollen die saubere Luft und damit sollten Sie mit gutem Beispiel vorangehen.
Mal Spass beiseite, wenn schon Kretschmann als Grüner treffend feststellt das man erst mal bei den Fahrzeugen ansetzen muss die den ganzen Tag in S unterwegs sind statt Die zu Ärgern die alle paar Monate nach S kommen. Das Bedeutet das man erst mal für die Fahrzeuge mit dem S im Kennzeichen ein Fahrverbot einführen müsste und nicht für Die die selten mal nach S müssen oder nur von der Politik gezwungen werden sich den beschwerlichen Weg durch S anzutun weil eine Umfahrung keinen Sinn macht. Der Durchgangsverkehr ist nicht freiwillig in Stuttgart.

Zitat:

@13inch schrieb am 21. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:


Ich bin dagegen dass die Anwohner erst einmal ausgenommen werden. Das Grundgesetz schreibt „Alle Menschen sind vor den Gesetzen gleich“. Gleiches Recht für alle. Man will sich an Gerichtsbeschlüsse halten aber streng genommen nicht an das Grundgesetz?

Kurz zusammengefasst:
Ich hab scheiße am Shuh, und nun sollen alle anderen auch Scheiße am Schuh haben...

Die Argumente sind doch immer wieder lustig, wenn man als unbetroffener will, dass "die Anwohner" mitmachen sollen... Aber als Betroffener will, dass "wir Anwohner" doch eine faire Sonderbehandlung verdienen...

Zitat:

@13inch schrieb am 21. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:


Ich bin dagegen dass die Anwohner erst einmal ausgenommen werden. Das Grundgesetz schreibt „Alle Menschen sind vor den Gesetzen gleich“. Gleiches Recht für alle. Man will sich an Gerichtsbeschlüsse halten aber streng genommen nicht an das Grundgesetz?

Ich weiß zwar nicht, welches Grundgesetz du meinst, aber im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht dieser Satz

nicht

.

Dort steht im Wortlaut:

https://dejure.org/gesetze/GG/3.html

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Juli 2018 um 14:45:14 Uhr:



Zitat:

@13inch schrieb am 21. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:


Ich bin dagegen dass die Anwohner erst einmal ausgenommen werden. Das Grundgesetz schreibt „Alle Menschen sind vor den Gesetzen gleich“. Gleiches Recht für alle. Man will sich an Gerichtsbeschlüsse halten aber streng genommen nicht an das Grundgesetz?

Ich weiß zwar nicht, welches Grundgesetz du meinst, aber im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht dieser Satz nicht.

Dort steht im Wortlaut:

https://dejure.org/gesetze/GG/3.html

Hmm?

Dort steht im Artikel 3 Absatz 1 genau das!

Stimmt. Gerade gesehen. Aber man sollte auch den Rest des GG-Artikels nicht unterschlagen. 😉

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Juli 2018 um 15:00:20 Uhr:


Stimmt. Gerade gesehen. Aber man sollte auch den Rest des GG-Artikels nicht unterschlagen. 😉

Steh jetzt auf dem Schlauch.
Was oder Wie hilft hier Art.3?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. Juli 2018 um 15:17:18 Uhr:


Steh jetzt auf dem Schlauch.
Was oder Wie hilft hier Art.3?

Die Frage kann uns vielleicht

@13inch

beantworten, denn der hat diesen GG-Artikel in die Diskussion eingebracht.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. Juli 2018 um 14:28:43 Uhr:


Das Bedeutet das man erst mal für die Fahrzeuge mit dem S im Kennzeichen ein Fahrverbot einführen müsste und nicht für Die die selten mal nach S müssen oder nur von der Politik gezwungen werden sich den beschwerlichen Weg durch S anzutun weil eine Umfahrung keinen Sinn macht. Der Durchgangsverkehr ist nicht freiwillig in Stuttgart.

Ich kenne es allerdings nicht so, dass man alleine durch Zulassungsbezirk/Kennzeichen bereits automatisch zum „Anwohner“ wird. Im Gegenteil: das hat damit eigentlich garnichts zu tun.

Ausserdem ist die Logik ein bisschen verquer: für die Luft zählt doch wohl jeweils die Anzahl der Fahrzeuge - wann der eine oder andere individuell zuletzt da war (gestern oder im letzten Monat) ist wurscht. Hier steckt ja nur der Argumentationsversuch dahinter, den „MvM“ oben schon schön entlarvt hatte.

Warum darf, zb Ich, wegen dem Fahrverbot nicht durch Stuttgart obwohl es vielleicht das einzige Mal in meinem Leben ist das ich dort hin muss oder durch während Diejenigen die dort tagtäglich die Luft "verpesten" eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Befürchte aber das Du den Fehler nicht findest.
Oder aber die Frage warum praktisch Alle in die Haftung für einen politischen Fehler bei der Stadt-und Verkehrsplanung genommen werden, aber die Anwohner, Behörden und viele Anderen eine Ausnahmegenehmigung bekommen? Die sind es doch die Tag für Tag dort die Abgase in die Luft blasen.

Sorry, aber Jeder der im Bereich Neckartor lebt ist bewusst an diesen Hort der Luftverschmutzung gezogen. Kann Keiner behaupten das vor Jahren als sie hinzogen die Luft besser war. Bestenfalls haben Sie niemanden gehabt der Ihnen einen Prozess finanziert.

Aber das es eines der deutschen Leiden, irgendwo hinziehen wo es Laut oder Dreckig ist um dann gegen den Lärm und Dreck zu prozessieren.
Man zieht in die Innenstadt an eine der am stärksten belasteten Straßen und wundert sich das man nicht in einem Luftkurort landete. Sind die Gleichen die in den Bereich eines Flughafens/Platzes ziehen, auch wegen der günstigeren Preise, und dann gegen den Flugbetrieb klagen, oder bei Sportplätzen, Firmen usw.

Über Lärm und Dreck haben sich die Städter schon beklagt seit es Städte gibt.

Vielleicht sollte ein Richter mal einen klaren Strich ziehen und eine solche Straße wo Anwohner klagen komplett und ohne Ausnahme für motorisierten Verkehr sperren. Einige Wochen dürften für einen Meinungswechsel der Kläger reichen.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. Juli 2018 um 18:56:36 Uhr:


Aber das es eines der deutschen Leiden, irgendwo hinziehen wo es Laut oder Dreckig ist um dann gegen den Lärm und Dreck zu prozessieren.
Man zieht in die Innenstadt an eine der am stärksten belasteten Straßen und wundert sich das man nicht in einem Luftkurort landete. Sind die Gleichen die in den Bereich eines Flughafens/Platzes ziehen, auch wegen der günstigeren Preise, und dann gegen den Flugbetrieb klagen, oder bei Sportplätzen, Firmen usw.

Über Lärm und Dreck haben sich die Städter schon beklagt seit es Städte gibt.

Genauso ist es. Den Scheinheiligen, die hier wieder in Die Schlacht ziehen, geht es doch gar nicht um "Umweltschutz" oder "Gesundheit", sondern nur um die Durchsetzung ihrer kruden Ziele aus der Steinzeit. Wie habe ich nur die fünfziger, sechziger, siebziger im "Pott" überlebt? Warum lebe ich noch, obwohl ich noch voll in der Zeit des verbleiten Benzins gelebt habe? ( Ein Mistzeug, was tatsächlich Gesundheitsschäden verursachte). Durch den Niedergang der Motanindustrie wurde es besser, dazu kamen Filteranlagen und ähnliches für die Industrie. Der "Smog" war weg- ganz ohne die "Grünen" oder die "EU". Die Menschheit hat nur ein Problem: die Überbevölkerung, die dieser über kurz oder lang das Genick brechen wird. Für eure tollen NOX und sonstigen Werte interessiert sich in naher Zukunft niemand mehr.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 21. Juli 2018 um 19:57:22 Uhr:


Den Scheinheiligen, die hier wieder in Die Schlacht ziehen, geht es doch gar nicht um "Umweltschutz" oder "Gesundheit", sondern nur um die Durchsetzung ihrer kruden Ziele aus der Steinzeit.

Wenn man es so betrachtet, geht es der Gegenseite auch nur darum, daß sie mit ihren Diesel-PKW überall herumfahren dürfen - koste es, was es wolle...

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