Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart
Hi,
in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.
Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.
Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:
...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.
Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.
Nach wie vor bleibt festzuhalten:
Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.
Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).
Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.
Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.
Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.
Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.
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Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. Juli 2018 um 22:48:28 Uhr:
Ein Gesundheits-Risiko ist untrennbar mit einer bestimmten Eintrittswahrscheinlichkeit verbunden - das geht gar nicht anders,
Völlig klar und logisch. Risiko setzt sich aus Wahrscheinlichkeit und Gefahr zusammen.
Rauchen erhöht das Lungenkrebsrisiko, Sturzregen erhöht das Unfallrisiko durch Aquaplaning, Stickoxide und Feinstaub erhöhen das Risiko von Atemwegserkrankungen. Kurz gesagt: Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Schaden kommt, ist durch die Risikofaktoren erhöht.
Wenn man bei solch einfachen Zusammenhängen schon an seine Grenzen gerät... 🙄
Zitat:
@13inch schrieb am 20. Juli 2018 um 20:43:59 Uhr:
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 20. Juli 2018 um 20:38:24 Uhr:
Hier
Sieht doch relativ gut aus oder täuscht mich das?
Was sieht daran relativ gut aus? Die Werte sind selbst um diese Uhrzeit (22 Uhr) noch viel zu hoch.
Zitat:
@13inch schrieb am 20. Juli 2018 um 21:40:20 Uhr:
Mit wahrscheinlichkeiten fangen wir erst gar nicht an.
Nochmal dazu, dass es bei Gesundheitsrisiken immer, zwangsläufig und notwendigerweise auch um Wahrscheinlichkeiten geht:
Zitat:
Risiko ist das Produkt der ungewollten Konsequenzen eines Ereignisses und der Wahrscheinlichkeit dessen Auftretens.
(Quelle: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Andreas Jonen, Semantische Analyse des Risikobegriffs, S. 10)
Sie sind aber weit vom Grenzwert (200) entfernt. Maximum heute waren 157. Überschreitungen bis heute gab es noch keine.
Könnte man also meinen es gibt vllt keinen Bedarf an Fahrverboten.
Fest steht man sollte etwas für die Umwelt tun und auch dafür, dass unsere Luft besser wird.
Die entscheidende Frage ist doch eher: was tut man und auf wessen Kosten?
Fahrverbote inkl. Euro 5 Diesel betreffen vor allem "den kleinen Mann".
Beispiel: eine Kollegin hat sich vor 3 Jahren eine neue C-Klasse gekauft. Natürlich ein Diesel, da dieser ja für das Klima besser ist, da weniger CO2 (wie uns jahrelang, auch von der Regierung, weiß gemacht wurde). Diese C-Klasse hat noch Euro 5.
So und nun darf sie bald nicht mehr nach Stuttgart rein. Ihr Auto verliert also seinen kompletten Wert und das nach dann 4 Jahren. Das ist doch nicht in Ordnung!
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Entscheidend ist nicht der Maximalwert von 200müg, der höchstens 18mal pro Jahr überschritten werden darf, sondern der Mittelwert von 40müg der über das Jahr gerechnet erreicht werden muss. Da sind die Werte weit drüber.
Übrigens hat die C-Klasse der Kollegin nicht den kompletten Wert nach 4 Jahren verloren. Lediglich der Wertverlust ist etwas höher als vor 3 Jahren zu erwarten war. So etwas ist ärgerlich, aber Autos sind nun mal keine Wertanlage.
Doch der Wert geht gegen Null, da sie damit bald nicht mehr nach Stuttgart rein darf. Und das, wo sie im Großraum Stuttgart wohnt. Ein Auto, mit dem man nicht mehr fahren kann/darf hat keinen Wert mehr.
Und das nach 4 Jahren. Das ist im Grunde eine riesen Sauerei, die auf dem Rücken der kleinen Leute ausgetragen wird!
Zitat:
@Elinnar schrieb am 21. Juli 2018 um 09:08:14 Uhr:
Doch der Wert geht gegen Null, da sie damit bald nicht mehr nach Stuttgart rein darf. Und das, wo sie im Großraum Stuttgart wohnt. Ein Auto, mit dem man nicht mehr fahren kann/darf hat keinen Wert mehr.
Und das nach 4 Jahren. Das ist im Grunde eine riesen Sauerei, die auf dem Rücken der kleinen Leute ausgetragen wird!
Euro 5 ist in Stuttgart baw. von den Fahrverboten nicht betroffen (Anwohner mit Euro4 bekommen offenbar ein paar Monate extra Aufschub):
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-41ac-a106-5f9406cc8a53.htmlWie genau es in Deutschland für betroffene Euro 5 Fahrer weitergeht, das scheint ja noch gar nicht so ganz klar zu sein:
https://www.motor-talk.de/.../...dung-bis-ende-september-t6400876.html
Ich bin dagegen dass die Anwohner erst einmal ausgenommen werden. Das Grundgesetz schreibt „Alle Menschen sind vor den Gesetzen gleich“. Gleiches Recht für alle. Man will sich an Gerichtsbeschlüsse halten aber streng genommen nicht an das Grundgesetz?
Zitat:
@13inch schrieb am 21. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:
Ich bin dagegen dass die Anwohner erst einmal ausgenommen werden. Das Grundgesetz schreibt „Alle Menschen sind vor den Gesetzen gleich“. Gleiches Recht für alle. Man will sich an Gerichtsbeschlüsse halten aber streng genommen nicht an das Grundgesetz?
Offenbar ist nicht jede Ausnahme (ggf befristet) ein Verstoß gegen die "Gleichheit" *). Denn man hat ja jetzt schon gerichtlich bestätigte Ausnahmen wegen Verhältnismäßigkeit (vgl. höchstrichterliches Urteil Oberverwaltungsgericht Leipzig zu Fahrverboten). Allerdings betreffen diese meines Wissens die Schaffung einer Übergangsfrist.
Edit: Laut meinem Link sind in Stuttgart Ausnahmen angedacht (Zitat: "... etwa für Handwerker, Ärzte, Hebammen, Sozialdienste, bestimmte Lieferanten (Lebensmittel, Apotheken) sowie Schichtdienstler"😉.
*) Die Einstufung in eine Abgasnorm an sich ist ja auch ganz bewusst das Gegenteil des Gleichheitsgrundsatzes.
Zitat:
@Elinnar schrieb am 21. Juli 2018 um 09:08:14 Uhr:
Doch der Wert geht gegen Null, da sie damit bald nicht mehr nach Stuttgart rein darf. Und das, wo sie im Großraum Stuttgart wohnt. Ein Auto, mit dem man nicht mehr fahren kann/darf hat keinen Wert mehr.
Und das nach 4 Jahren. Das ist im Grunde eine riesen Sauerei, die auf dem Rücken der kleinen Leute ausgetragen wird!
Schick mir mal die Tel-Nr. deiner Kollegin (PN). Ich wohne zwar weit weg von Stuttgart und bin kein Dieselfan, aber so eine wertlose C-Klasse lass ich mir nicht entgehen.
Danke im Voraus.
Zitat:
@13inch schrieb am 21. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:
Ich bin dagegen dass die Anwohner erst einmal ausgenommen werden. Das Grundgesetz schreibt „Alle Menschen sind vor den Gesetzen gleich“. Gleiches Recht für alle. Man will sich an Gerichtsbeschlüsse halten aber streng genommen nicht an das Grundgesetz?
Ist Dir vielleicht schon mal das folgende Zusatzschild begegnet? Bestimmt auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz, nech?
Und hier werden Senioren diskriminiert: Durchfahrtsverbot für Menschen über 60. Gemein. Warum ist deshalb eigentlich noch niemand vor das Bundesverfassungsgericht gezogen?
Was ich nicht verstehe bei der ganzen Diskussion:
In den Medien und Berichterstattung wird immer erwähnt, dass das Urteil von Leipzig "Fahrverbote für zulässig hält". Soweit so gut. Es steht aber nirgends scheinbar drin, das es diese Fahrverbote auch für *nötig* hält.
Warum also drängen alle so auf diese Fahrverbote??
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 21. Juli 2018 um 12:11:23 Uhr:
Warum also drängen alle so auf diese Fahrverbote??
Weil diese im Moment die einzige Möglichkeit darstellen, die Luftbelastung in den Innenstadtbereichen schnell unter die Grenzwerte zu drücken.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 21. Juli 2018 um 12:11:23 Uhr:
Was ich nicht verstehe bei der ganzen Diskussion:
In den Medien und Berichterstattung wird immer erwähnt, dass das Urteil von Leipzig "Fahrverbote für zulässig hält". Soweit so gut. Es steht aber nirgends scheinbar drin, das es diese Fahrverbote auch für *nötig* hält.
Warum also drängen alle so auf diese Fahrverbote??
Ganz so einfach war es nicht. Die sog „Luftreinhaltepläne“ müssen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes enthalten. Das „schnellstmöglich“ schränkt die Optionen schon ziemlich ein.
Im Falle von Stuttgart wurde auch festgestellt, dass „lediglich ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart eine geeignete Luftreinhaltemaßnahme darstellt“.
Desweiteren ging es um die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten und es wurde -im Falle von Düsseldorf- festgestellt, dass ein Luftreinhalteplan, der die Möglichkeit von Verkehrsverboten nicht betrachtet, mangelhaft und somit für die Tonne sei und nachgebessert gehört (ich meine, so ähnlich war es auch im Falle Münchens).