Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 31. März 2018 um 16:15:58 Uhr:


Ergo ist die schützende Hand die Bundesregierung und zb die Landesregierung in BW.

Meine Güte, noch so ein Beleg für Realitätsverweigerung. Wenn die Bundesregierung die schützende Hand über jemanden hält, dann sicher ganz vorrangig über die Automobilkonzerne. Deren Lobbyisten dürfen Gesetze mitformulieren und sogar die Abstimmung zwischen einzelnen Bundesministerien steuern. Mal drüber nachgedacht, warum den VW-Verantwortlichen des Dieselbetruges in Deutschland bisher nichts passiert ist, während sie in den USA für sieben Jahre einfahren?

Was die schützende Hand der Landesregierung BW angeht: Könntest Du bitte mitteilen, wer in den Fahrverbots-Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und dem Bundesverwaltungsgericht der Klagegegner der DUH war? Nach meiner Erinnerung war es nämlich die Landesregierung BW. Aber Du wirst sicher einen anderen DUH-Klagegegner nennen können, mit verlässlicher Quellenangabe. 😁

@Tazio:

Dass jemand formal Klagegegner ist, heisst noch lange nicht, dass er der tatsächliche Gegner in der Sache ist. Er kann sogar die Sache selbst, deretwegen er verklagt wird, fördern wollen, sieht sich aber daran gehindert und benötigt die gerichtliche Entscheidung, den Zwang des vollstreckbaren Titels, um das zu tun, was er gerne täte, wenn man ihn nur ließe.
Insofern ist das kein stichhaltiges Argument.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 31. März 2018 um 17:39:50 Uhr:


Aber spannend ist die Reaktion, dass diese Frage sofort irgend welchen obskuren Verschwörungstheoretikern zugeschrieben wird. Nach dem Motto: Die Spinner muss sowieso keiner ernst nehmen. Also erübrigt sich jede Antwort in der Sache.

Endlich ein Beitrag, der in die richtige Richtung geht. Denn es ist leider so, die Argumentationslinie "Man muss nur fragen, wer davon einen Nutzen hat, schon ist man auf der richtigen Fährte" findet sich bevorzugt bei Verschwörungstheoretikern aller Art.

Die Möglichkeit, dass man auch tatenlos von etwas profitieren kann, das andere auf den Weg gebracht haben, wird bei "Cui bono?" am liebsten außen vor gelassen. Eine entlarvend unkritisches Herangehen von Leuten, die sich selbst gerne als die super-kritischen Hinterfrager darstellen möchten.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 31. März 2018 um 17:55:16 Uhr:


...

Insofern ist das kein stichhaltiges Argument.

Heißt das im Umkehrschluss, dass die Behauptung "Ergo ist die schützende Hand (Ergänzung: über die DUH) die Bundesregierung und zb die Landesregierung in BW." in Deinen Augen tatsächlich korrekt ist?

Zudem bin ich der Meinung, dass sich durchaus auch 13inch und Donald selbst zu Ihren fragwürdigen Statements äußern sollten, oder sollte man das dann auch als "merkwürdige Allianzbildung" titulieren?

Ähnliche Themen

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 31. März 2018 um 17:55:16 Uhr:


Dass jemand formal Klagegegner ist, heisst noch lange nicht, dass er der tatsächliche Gegner in der Sache ist. Er kann sogar die Sache selbst, deretwegen er verklagt wird, fördern wollen, sieht sich aber daran gehindert und benötigt die gerichtliche Entscheidung, den Zwang des vollstreckbaren Titels, um das zu tun, was er gerne täte, wenn man ihn nur ließe.
Insofern ist das kein stichhaltiges Argument.

Du musst hier kein Jura-Seminar abhalten, das am konkreten Fall vorbeigeht. Die Landesregierung BW hält sicher nicht die schützende Hand über die DUH. Die Landesregierung BW wollte Fahrverbote verhindern, war damit also auch tatsächlicher Gegner in der Sache. Einig waren sich beide Parteien darin, dass Leben und Gesundheit der Anwohner den Vorrang vor der Mobilität der Dieselfahrer haben.

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 31. März 2018 um 18:07:29 Uhr:


...
Heißt das im Umkehrschluss, dass die Behauptung "Ergo ist die schützende Hand (Ergänzung: über die DUH) die Bundesregierung und zb die Landesregierung in BW." in Deinen Augen tatsächlich korrekt ist?

...

Nein. Die Regierung BW tut das eher nicht.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 18:03:58 Uhr:


...
... Denn es ist leider so, die Argumentationslinie "Man muss nur fragen, wer davon einen Nutzen hat, schon ist man auf der richtigen Fährte" findet sich bevorzugt bei Verschwörungstheoretikern aller Art.

Das ist unbewiesener Unsinn. Diese Fragestellung enstammt bereits der Antike, ganz ohne Bilderberger und Co. Aber trotzdem danke fürs Mitspielen.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 18:03:58 Uhr:


Die Möglichkeit, dass man auch tatenlos von etwas profitieren kann, das andere auf den Weg gebracht haben, wird bei "Cui bono?" am liebsten außen vor gelassen.

Nein, gar nicht. Aber die Frage ist dennoch ganz sicher zulässig. Du jedoch hast sie als unzulässig abgestempelt, als Verschwörungstheoretikergesabbel.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 18:03:58 Uhr:


Eine entlarvend unkritisches Herangehen von Leuten, die sich selbst gerne als die super-kritischen Hinterfrager darstellen möchten.

😁 Um genau diesen Unfug verzapfen zu können. Der noch nicht mal kausal verknüpfbar ist.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 18:11:31 Uhr:



Du musst hier kein Jura-Seminar abhalten, ...

Tue ich doch gar nicht. Und wenn, dann frage ich ganz sicher

dich

nicht um Erlaubnis. 😉

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 18:11:31 Uhr:



... das am konkreten Fall vorbeigeht.

Das kannst du ganz sicher ganz genau beurteilen.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 18:11:31 Uhr:


...
Die Landesregierung BW hält sicher nicht die schützende Hand über die DUH. Die Landesregierung BW wollte Fahrverbote verhindern, war damit also auch tatsächlicher Gegner in der Sache. Einig waren sich beide Parteien darin, dass Leben und Gesundheit der Anwohner den Vorrang vor der Mobilität der Dieselfahrer haben.

Siehe oben.

Editiert

Die persönliche Diffamierung von Menschen mit anderer fachlicher Ansicht zeugt nicht unbedingt von guter Erziehung und ist der Diskussion keineswegs zuträglich - twindance/MT-Moderation

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 31. März 2018 um 19:28:34 Uhr:


Aber die Frage ist dennoch ganz sicher zulässig. Du jedoch hast sie als unzulässig abgestempelt, als Verschwörungstheoretikergesabbel.

Weil sie genau das meistens ist: Verschwörungstheoretikergesabbel.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 31. März 2018 um 17:39:50 Uhr:


Die cui-bono-Frage gehört zu jeder Diskussion, in der die Diskutanten nicht nur Akteure eines inszenierten Ablaufs, sondern eigenverantwortlich denkende Menschen sind. Sie gehört zu eigenverantwortlichem Denken schlechthin.

Schön wär´s. 😁

Wenn man selbst zu Verschwörungungstheorien neigt, dann möchte man das sicher gerne so verkaufen. Die Cui-bono-Frage steht aber weniger für eigenverantwortliches Denken, sondern eher für einen assoziativen Fehlschluss im Rahmen einer Verschwörungstheorie.

Zitat:

Irgendwem muss das, was geschieht, schließlich nutzen. „Cui bono?“ – wem nützt es? –, ist deshalb stets die erste Frage des Konspirationisten.
Quelle: Die Welt

Zitat:

Verschwörungstheoretiker irritieren solche Dissonanzen nicht. Sie fragen stets: "Cui bono?" Sprich: Wem ein Ereignis vermeintlich nützt, der muss es auch verursacht haben. Der vermeintliche Täter steht also von Anfang an fest.
Quelle: tagesschau.de

Ist inzwischen sogar schon Gegenstand von Satire:

Zitat:

"Bei großen Ereignissen wie den Anschlägen des 11. Septembers sollte man immer erst fragen 'cui bono?', also 'wem nützt es?'", erklärt Mark Shoemaker, Gründer der 9/11-Truth-Truth-Bewegung, die an eine Weltverschwörung der Verschwörungstheoretiker glaubt.
Quelle: Der Postillon

.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 31. März 2018 um 19:28:34 Uhr:


Das kannst du ganz sicher ganz genau beurteilen.

Zumindest zeigt Dein Posting, dass DU es nicht beurteilen kannst.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 20:12:23 Uhr:


...
Wenn man selbst zu Verschwörungungstheorien neigt, dann möchte man das sicher gerne so verkaufen. Die Cui-bono-Frage steht aber weniger für eigenverantwortliches Denken, sondern eher für einen assoziativen Fehlschluss im Rahmen einer Verschwörungstheorie.

Weder neige ich zu Verschwörungstheorien (Wozu auch? Das meiste Fehlgeschehen lässt sich hinreichend mit bloßer Dummheit und/oder Egoismus erklären, wozu also verschwörungstheorien?) noch zu assoziativen Fehlschlüssen. Dir scheinen diese Dinge indes recht geläufig. Warum?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 20:12:23 Uhr:



Zitat:

Irgendwem muss das, was geschieht, schließlich nutzen. „Cui bono?“ – wem nützt es? –, ist deshalb stets die erste Frage des Konspirationisten.
Quelle: Die Welt

Na, das haben wir fein gegoogelt. Ja, und?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 20:12:23 Uhr:



Zitat:

Verschwörungstheoretiker irritieren solche Dissonanzen nicht. Sie fragen stets: "Cui bono?" Sprich: Wem ein Ereignis vermeintlich nützt, der muss es auch verursacht haben. Der vermeintliche Täter steht also von Anfang an fest.
Quelle: tagesschau.de

Ist inzwischen sogar schon Gegenstand von Satire:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 20:12:23 Uhr:



Zitat:

"Bei großen Ereignissen wie den Anschlägen des 11. Septembers sollte man immer erst fragen 'cui bono?', also 'wem nützt es?'", erklärt Mark Shoemaker, Gründer der 9/11-Truth-Truth-Bewegung, die an eine Weltverschwörung der Verschwörungstheoretiker glaubt.
Quelle: Der Postillon

.

Jetzt wirst du doch recht abseitig.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 20:12:23 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 31. März 2018 um 19:28:34 Uhr:


Das kannst du ganz sicher ganz genau beurteilen.
Zumindest zeigt Dein Posting, dass DU es nicht beurteilen kannst.

Naja, dein alter, persönlicher, beleidigender Diskussionsstil. Wenns dir Spaß macht. 😉

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 31. März 2018 um 17:51:43 Uhr:



Darf man fragen, WO Du das gelesen hast? In den maßgeblichen Originaltexten sicher nicht.

😁 Darf man fragen wie Dir das entgehen konnte? Ach ja, ich vergaß das Meldungen die nicht in dein Weltbild passen grundsätzlich Fake sind und damit nicht relevant.

Eine Quelle

Zum Thema schützende Hände.
In deinen Augen sicher keine seriöse Quelle

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 31. März 2018 um 21:09:19 Uhr:


😁 Darf man fragen wie Dir das entgehen konnte? Ach ja, ich vergaß das Meldungen die nicht in dein Weltbild passen grundsätzlich Fake sind und damit nicht relevant.
Eine Quelle
...

Wie oft soll diese inhaltlich mangalhafte und außerordentlicht schlechte recherchierte Quelle noch zitiert werden? Meine Güte, Ihr klammert Euch wirklcih an jedem noch so faulen Strohhalm. Armselig!

Zitat:

@13inch schrieb am 31. März 2018 um 12:59:38 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 31. März 2018 um 12:46:21 Uhr:


Mir ist klar, dass ich dich nicht überzeugen werde. Mein Beitrag ist klar als meine Meinungsäusserung zu erkennen (worüber du dich ja auch gern wieder mockierst).
Aber, wir werden sehen, was bei der Überprüfung der Meßstellen am Ende heraus kommt.

Wieder keine Antwort! Kommt dir nicht gerade Recht was? Ich erwarte da ne Antwort von dir. Du kannst meine Meinung nicht einfach als „Irrglaube“ und „Gewinsel“ betiteln wenn du nicht das Gegenteil beweisen kannst (willst).

Ich bin nicht dein Hündchen. Im Übrigen muss ich dir nicht beweisen, wenn du schief liegst, sondern es läuft anders rum: Du müsstest deine Behauptungen belegen.

In diesem Falle würde das aber voraussetzen, dass du den Hintergrund und die Regeln zur Aufstellung von Meßstationen überhaupt zur Kenntnis nimmst und berücksichtigst - und zwar für jeden einzelnen Fall, den du als Beispiel nutzen willst.

Für dich gibt es hier übrigens neuen Stoff zum Thema:
(Motor-Talk News) "Umwelt- und Verkehrsressort streiten über Standorte von Messstationen"
... vielleicht kannst du daraus zumindest entnehmen, dass meine Hinweise nicht so abwegig sind und woanders auch kommen.

So laut wie du bellst....so schallts halt auch wieder heraus 😁

Hier mal Auszüge über die Vorschriften der Aufstellung dieser Messstationen:

"Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270 Grad oder 180 Grad frei strömen."

-> Ist das am Neckartor gegeben, wenn die Kiste an der Hauswand steht und drüber eine Fußgängerbrücke steht?

"Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein."

-> Soll einige Meter von Gebäuden und Hindernissen entfernt sein? Hmm, und das große Gebäude neben der Messstation? Einige Meter Entfernung sehen anders! Und vor allem nicht im Hauswinkel!

"Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden."

-> also doch zu Nah an der Straße?

Es gibt diverse Länder innerhalb der EU, die die Messtationen nach EU Vorgaben so platzieren, sodass die Messwerte meistens eingehalten werden. Wer mal in Athen Urlaub gemacht hat weiß wie weit das Teil von der Straße steht. Und nein, das Argument "es geht hier im uns, nicht um die anderen" zählt nicht. EU Recht gilt für alle.

Unsere unbelehrbaren Grünen biegen sich das EU Recht nur geradezu für ihre Zwecke hin - solange es den Vorgaben entspricht. Man schießt sich unnötigerweise ins Knie obwohl man die Wahl hat, die Messstationen weiter weg von der Straße zu stellen. Wäre ja laut EU genauso repräsentativ, deshalb auch die Vorgaben.

Bildquelle: Google

Zitat:

@13inch schrieb am 1. April 2018 um 11:06:48 Uhr:


-> Soll einige Meter von Gebäuden und Hindernissen entfernt sein? Hmm, und das große Gebäude neben der Messstation? Einige Meter Entfernung sehen anders! Und vor allem nicht im Hauswinkel!

Das ist ja nicht umsonst eine

Soll

-Vorgabe.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. April 2018 um 11:09:52 Uhr:



Zitat:

@13inch schrieb am 1. April 2018 um 11:06:48 Uhr:


-> Soll einige Meter von Gebäuden und Hindernissen entfernt sein? Hmm, und das große Gebäude neben der Messstation? Einige Meter Entfernung sehen anders! Und vor allem nicht im Hauswinkel!

Das ist ja nicht umsonst eine Soll-Vorgabe.

Die ist hier nicht erfüllt!

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