Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart
Hi,
in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.
Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.
Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:
...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.
Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.
Nach wie vor bleibt festzuhalten:
Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.
Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).
Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.
Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.
Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.
Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.
3624 Antworten
Zitat:
@13inch schrieb am 1. April 2018 um 11:11:20 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. April 2018 um 11:09:52 Uhr:
Das ist ja nicht umsonst eine Soll-Vorgabe.
Die ist hier nicht erfüllt!
Ist auch nicht bindend, da
keineMuss-Vorschrift.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. April 2018 um 11:15:18 Uhr:
Zitat:
@13inch schrieb am 1. April 2018 um 11:11:20 Uhr:
Die ist hier nicht erfüllt!
Ist auch nicht bindend, da keine Muss-Vorschrift.
Wozu gibts dann ne Vorgabe von der EU wenns nicht bindend ist? Dann soll man das Teil auch 10m weiter weg von der Straße stellen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. April 2018 um 11:15:18 Uhr:
Zitat:
@13inch schrieb am 1. April 2018 um 11:11:20 Uhr:
Die ist hier nicht erfüllt!
Ist auch nicht bindend, da keine Muss-Vorschrift.
Aber die Meßergebnisse sind dann schon bindend, oder?
Zitat:
@ceinsler schrieb am 1. April 2018 um 11:23:24 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. April 2018 um 11:15:18 Uhr:
Ist auch nicht bindend, da keine Muss-Vorschrift.
Aber die Meßergebnisse sind dann schon bindend, oder?
Natürlich sind die bindend.
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Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. April 2018 um 11:30:59 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 1. April 2018 um 11:23:24 Uhr:
Aber die Meßergebnisse sind dann schon bindend, oder?
Natürlich sind die bindend.
Dann sind Fahrverbote ein soll und kein muss.
Daher auch nicht nötig.
Dann könnte man ja die Meßstation auch in der Wilhelma aufstellen und die Ergebnisse als bindend ansehen.
Nein, definitiv nicht.
Warum das so ist, kann man hier nachlesen:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. April 2018 um 11:15:18 Uhr:
Zitat:
@13inch schrieb am 1. April 2018 um 11:11:20 Uhr:
Die ist hier nicht erfüllt!
Ist auch nicht bindend, da keine Muss-Vorschrift.
EU-Richtlinie oder deutsche Umsetzung? Einige Muss wurden in Deutschland zu einer Soll, was ja der Knackpunkt ist.
Zitat:
@nixfuerungut schrieb am 1. April 2018 um 00:01:02 Uhr:
Wie oft soll diese inhaltlich mangalhafte und außerordentlicht schlechte recherchierte Quelle noch zitiert werden? Meine Güte, Ihr klammert Euch wirklcih an jedem noch so faulen Strohhalm. Armselig!
Tja, da Ihr nicht in der Lage seid Quellen zu nennen die in euren Augen seriös sind muss man eben auf Unseriöse zurückgreifen. Oder liegt die Seriosität eines Beitrags nur an ihrem Inhalt, passt Der zur eigenen Meinung ist es seriös und wenn nicht das ist die Quelle Unseriös? Also mal her mit den seriösen Quellen.
Im Übrigen haben ja mittlerweile selbst bisher recht unkritische Journalisten neben einigen Politikern Zweifel an der korrekten Aufstellung und an den Grenzwerten. Haben sich sicher auch alle über unseriöse Quellen informiert .
Sich aus diversen Quellen eine eigene Meinung zu bilden ist offensichtlich komplett aus der Mode gekommen.
Zitat:
@13inch schrieb am 1. April 2018 um 11:33:27 Uhr:
Dann sind Fahrverbote ein soll und kein muss.Daher auch nicht nötig.
Was soll das? Bei Fahrverboten handelt es sich laut Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart ...
Zitat:
um die effektivste und derzeit einzige Luftreinhalteplanmaßnahme zur Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte
Demnach sind sie nötig. Was Du dazu meinst, ist ohne Belang. Mit dem bestätigenden Urteil der Bundesverwaltungsgerichtes ist das Thema abgeschlossen. Einige Realitätsverweigerer tun aber weiterhin so, als sei das nicht der Fall.
Das Land BW hat sich in einem Vergleich gegenüber zwei betroffenen Bürgern verpflichtet, ...
Zitat:
mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor auf der Grundlage seines Konzepts ergreifen, die geeignet ist, eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um ca. 20 % gegenüber vergleichbaren Tagen für den Zeitraum der Verkehrsbeschränkung zu bewirken.
Dem hat sich das Land BW aber bisher verweigert, trotz des Vergleiches. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Dezember 2017 dem Land eine Frist bis zum 30.04.2018 gesetzt, um seinen Pflichten aus dem Vergleich nachzukommen. Ansonsten Zwangsgeld im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens.
MfG, Tazio1935
Hallo Sir Donald.
Das Meinung bilden ist seit Internetz so einfach wie gefährlich. Man sucht was man lesen will und nimmt jeden Stuss für bare Münze.
Gruß
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 1. April 2018 um 15:00:35 Uhr:
Tja, da Ihr nicht in der Lage seid Quellen zu nennen die in euren Augen seriös sind
Gaaanz langsam und genau: Deine Behauptung war, dass der Aufstellort am Neckartor in Stuttgart fehlerhaft sei:
Zitat:
Was Ich bisher gelesen haben war es die aufstellende Behörde die nachgeprüft hat und das nach der deutschen Richtlinie die nicht der Europäischen entspricht. Maßgeblich ist aber die EU-Richtlinie und nicht die abweichende Deutsche.
Als Beleg dafür hast Du einen Link gebracht, der sich absurderweise ausschließlich um Aufstellorte in München dreht. Das Wort Neckartor kommt darin nicht mal vor (hier zum Nachschauen und Überprüfen nochmal Dein
unsinniger Link). Du hast völlig Recht mit Deiner Einschätzung: Als Quelle für Deine These ist Dein Link völlig unbrauchbar.
Gefragt hatte ich nach maßgeblichen Originaltexten. Und im Gegensatz zu Dir bin ich sehr wohl in der Lage, diese zu nennen.
Maßgeblich ist die
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen)
Auch als 39. BlmSchV bekannt. Von Bedeutung für unser Thema ist dort die
Anlage 3 (Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen)
Dann noch zu Deiner Behauptung, die deutsche Verordnung stehe im Widerspruch zu europäischem Recht. Hier die entscheidende Passage aus dem Originaltext der Verordnung 39. BlmSchV:
Zitat:
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152 vom 11.6.2008, S. 1), der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft (ABl. L 23 vom 26.1.2005, S. 3) sowie der Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (ABl. L 309 vom 27.11.2001, S. 22)
Also, die 39. BImSchV setzt die EU-Anforderungen in nationales Recht um. Sich aus Originalquellen zu informieren ist aber offensichtlich komplett aus der Mode gekommen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@wpp07 schrieb am 1. April 2018 um 15:08:22 Uhr:
Hallo Sir Donald.
Das Meinung bilden ist seit Internetz so einfach wie gefährlich. Man sucht was man lesen will und nimmt jeden Stuss für bare Münze.Gruß
Darum verschiedene Quellen und auch mal zweifelhafte nutze, 😁 wobei Zweifelhaft ja im Auge des Betrachters liegt.
Zeitung lesen kann die Meinung auch gefährlich beeinflussen, nur mal als Beispiel das SPD-Medienimperium. Das diese Medien neutral berichten ist eher nicht zu erwarten, eher das die SPD-Linie verbreitet wird.
Davon abgesehen das sich 70-80% der Journalisten als Links sehen, da dürften es Journalisten die nicht Links sind es schwer haben ihre Sicht der Dinge in die Medien zu bekommen.
Nur mal zwei Beispiele, die angeblich seriösen Medien haben über Jahre die Mär von hochqualifizierten und ehrlichen Einwanderern verkündet. Weniger Seriöse haben damals schon von hoher Analphabetenquote und Hochkriminelle geschrieben und wurden niedergemacht. Aber langsam zeigt sich welche Quellen näher an der Wahrheit waren und die Qualitätsmedien kommen auch langsam auf den Trichter das sie damals die Leute, und vielleicht auch sich selbst, verarscht haben. Nur das Die dazu wissenschaftliche Untersuchungen oder Kriminalstatistiken benötigen, bzw es damit begründen.
Das Problem ist das es nur noch wenige echte Journalisten gibt aber Viele die nur bei der DPA abschreiben und noch Weniger echte Journalisten die die Möglichkeit haben ihre Erkenntnisse ohne Zensur der Redaktion zu veröffentlichen, weswegen es mittlerweile so viele angeblich unseriöse Seiten gibt wo diese Journalisten schreiben. Wer nun Recht hat? Dazu muss man beide Seiten lesen, vor allem Das zwischen den Zeilen.
Zitat:
Folgende Kriterien werden am Standort Am Neckartor alle erfüllt.
- Der Ort der Probenahmestelle ist so zu wählen, dass die Luftproben für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge repräsentativ ist.
- Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270 Grad oder 180 Grad frei strömen.
- Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein.
- Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
- Der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 Meter (Atemzone) und 4 Meter über dem Boden befinden.
- Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
- Die Abluftleitung der Probenahmestelle ist so zu legen, dass ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass vermieden wird.
- Bei allen Schadstoffen dürfen verkehrsbezogene Probenahmestellen zur Messung höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein
- Vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen müssen Probenahmestellen mindestens 25 Meter entfernt sein.
- Die folgenden Faktoren können ebenfalls berücksichtigt werden: Störquellen, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, Vorteile einer Zusammenlegung der Probenahmestellen für verschiedene Schadstoffe, Anforderungen der Bauleitplanung.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Wegen dem Herren tazio der sich ansonsten alles Andere was Ihm, zb an Mir, nicht passt offensichtlich bookmarkt suche ich nicht wieder Alles raus was Hier bei MT schon mehrfach verlinkt wurde.
Aber nur für dich eine Auflistung zweifelhafter Messstellen. Hier