Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Zitat:

@audijazzer schrieb am 7. März 2018 um 12:41:59 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 7. März 2018 um 12:36:42 Uhr:


Es bestand Einigkeit, dass die Autoindustrie "Alles" bezahlen soll, und so Fahrverbote abgewendet werden könnten.

Einigkeit bei wem?
Ich habe die Sendung auch gesehen, das wurde nirgends von ALLEN so abgesegnet, wie du das hinstellst.
Also mal keine Gerüchte in Umlauf setzen!
Die Autobauer sind von dieser "Einigkeit" noch weit entfernt, jedenfalls was Hardware-Nachrüstungen angeht.
Und auf die kommts letzten Endes an.

Da wurde nichts abgesegnet, nur gefordert. Das wollte ich sagen.

VW muss erst noch 3 Jahre entwickeln bis sie Nachrüstlösungen anbieten können. Das kann man glauben, aber so wie es vorgetragen wurde, klang es unglaubwürdig.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 7. März 2018 um 12:51:32 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 7. März 2018 um 12:41:59 Uhr:


Einigkeit bei wem?
Ich habe die Sendung auch gesehen, das wurde nirgends von ALLEN so abgesegnet, wie du das hinstellst.
Also mal keine Gerüchte in Umlauf setzen!
Die Autobauer sind von dieser "Einigkeit" noch weit entfernt, jedenfalls was Hardware-Nachrüstungen angeht.
Und auf die kommts letzten Endes an.


Da wurde nichts abgesegnet, nur gefordert. Das wollte ich sagen.
VW muss erst noch 3 Jahre entwickeln bis sie Nachrüstlösungen anbieten können. Das kann man glauben, aber so wie es vorgetragen wurde klang es unglaubwürdig.

aha "gefordert" ...
"Fordern" ist ja wohl ein paar Stufen unter "Einigkeit" 🙄
Und wer später die Umrüstung (falls überhaupt überall möglich) bezahlen soll, ist auch noch völlig offen.

Zitat:

@13inch schrieb am 7. März 2018 um 12:50:43 Uhr:


...

Es gibt 2 Szenarien:

1) Stark belastete Strecken werden für Diesel "gesperrt" und die meisten umfahren die Sperrung
2) es wird nach einem Jahr niemanden mehr ansatzweise interessieren was war (ähnlich wie bei der roten und gelben Plakette)

Ich vermute auch, die wenigsten werden ihren Diesel verkaufen und fahren die Dinger bis der Tüv sie scheidet.

So ähnlich sehe ich das auch. Nur wird Szenario 1 dazu führen, dass vermehrt Strecken kanalisiert werden, um den "Schleichverkehr" (auch so ein pejorativ eingefärbtes Modewort) zu unterbinden, und Szenario 2 ist insoweit unwahrscheinlich, als dass die derzeitigen Verbotsprotagonisten (die DUH allen voran) eifersüchtig darüber wachen werden, dass das ganze eben nicht dem Vergessen anheim fällt.

Lustiger als die bekloppte DUH sind nur noch unsere weinenden Dieselfahrer. Klasse Komödie.

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Zitat:

@audijazzer schrieb am 7. März 2018 um 13:03:29 Uhr:


aha "gefordert" ...
"Fordern" ist ja wohl ein paar Stufen unter "Einigkeit" 🙄
Und wer später die Umrüstung (falls überhaupt überall möglich) bezahlen soll, ist auch noch völlig offen.

Es bestand weitgehend Einigkeit, das man vollständige finanzielle Kompensation fordert. Leg‘ das doch jetzt nicht so auf die Goldwaage.

Aussen vor war Rosberg, der nur e-Mobilität verkaufen wollte und VW, die etwas zu zahlen bereit sind, aber offen lassen wieviel, wann und wofür.

Ich finde diese Einigkeit erschreckend, augenscheinlich hat sonst niemand Fehler gemacht. Glyphosat-Schmidt spricht die Bundespolitik frei, auf kommunaler Ebene auch nicht (klar, wer nichts tut kann auch keine Fehler machen). Also soll Umrüstung der einzige Weg sein? Er ist bequem, weil man dann nichts sonst anfassen müsste.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 7. März 2018 um 14:30:24 Uhr:


Lustiger als die bekloppte DUH sind nur noch unsere weinenden Dieselfahrer. Klasse Komödie.

Von welchen weinenden Dieselfahrern sprichst du bitte?

Die DUH muss für ihre Zwecke immer nur ein Feuer in Gang halten. Das Thema Fahrverbote für Benziner wg. Feinstaub kommt nach der Sommerpause. Dann müssen nicht einmal höchstrichterliche Urteile abgewartet werden.

Die CSU in Bayern, die ja noch das Sagen im einzigen Freistaat Deutschlands hat😁, stellt ja nun den künftigen Verkehrsminister und Herr Scheurer hat ja gleich mal losgelassen, dass er gegen die Blaue Plakette und gegen umfassende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ist😮.

Vielleicht haben die Bayern auch schon die Lösung gefunden😉. Mal kurz in Wien vorbei geschaut und dann braucht es nur noch ein paar Bauarbeiter, welche die Messstation am Stachus und der Landshuter Allee um ca. 5-10 m weiter vom Straßenrand wegsetzen:

https://www.merkur.de/.../...esstationen-falsch-platziert-9671855.html

Die Belastung mit NO2 ist sowohl in Stuttgart als auch in München seit Jahren - selbst an den Brennpunkten - stark rückläufig, obwohl dort die Messtationen direkt an mehrspurigen Straßen stehen. Hier die Vergleichswerte 2007 bis 2017:

https://www.lfu.bayern.de/.../no2_langzeit.pdf

Der Rückgang beim gleitenden Monatwert für NO2 liegt z.B. auf der Landshuter Allee in M seit dem Jahr 2010 insgesamt bei ca. 30% mit weiter fallender Tendenz. Wobei hier der Jahresmittelwert von 40 µg/m3 an dieser 6-spurigen Straße mit einer der höchsten Vekehrsbelastungen in Europa allerdings auch 2018 voraussichtlich noch nicht eingehalten werden kann. Man rechnet wohl im Ergebnis für 2018 mit 50-60 µg/m3.

Damit liegt man bei dem Wert, der auch in Büroräumen, wie Amtsstuben, Banken, Versicherungen usw. erlaubt ist und wo Arbeitnehmer (auch solche mit Asthma, Bronchialerkrankungen, Krebsleiden usw.), aber auch Besucher mit Kleinkindern teilweise stundenlang klar kommen müssen. Über dadurch verursachte Probleme wurde allerdings bisher nicht berichtet .... oder ist mir da etwas entgangen😕.

Also, warum nicht die Messtellen tatsächlich ein paar Meter versetzen? Tja, da gibt es dann wohl ein grün gefärbtes politisches Problem im Ländle BW🙄.

Hier nochmal die (nach Kritik nachgeschobene) Erklärung des UBA, warum im Außenluftbereich 40 µg/m3 Grenzwert und für Büroarbeitsräume ein um 50% höher angesetzter Wert und für spezielle Arbeitsplätze sogar ein über 20-fach höherer Wert an NO2 als nicht gefährlich angesehen wird:

"Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen alle Gruppen der Allgemeinbevölkerung an allen Orten vor nachteiligen gesundheitlichen Folgen schützen. Dazu gehören auch besonders empfindliche Menschen, wie zum Beispiel Personen mit Asthma, sowie Kleinkinder und ältere Menschen, auch mit vorgeschädigten Atemwegen."

Das vermag mich als interessierten Laien, an den die erklärung ja gerichtet ist, in keiner Weise zu überzeugen.

Denn, genau so wenig, wie überhaupt andere Personen, sehe ich weder Kinder noch ältere Leute sich länger (über 15 Minuten) in unmittelbarer Nähe der Messstation oder am dortigen Fahrbahnrand aufhalten. Wer spaziert denn schon gerne an einer 6 spurigen Straße entlang, wie es die Landshuter Allee nun einmal ist? Schon wenige Meter weiter oder in etwas mehr Höhe würden der Grenzwerte von 40 µg/m³ im Jahresmittel vermutlich aber bereits jetzt schon nicht mehr überschritten.

Wenn die nach dem UBA-Gedankengang besonders schützenswerte Person aber einen Innenraum in der Nähe oder direkt an der Messtelle aufsucht, muss diese gleichwohl mit den gemäß der Empfehlung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden von 2006 festgelegten, deutlich höheren NO2-Werte klar kommen. Da werden nämlich

Stickstoffdioxid 350µg/m3 (1/2 h) 60 µg/m3 (eine Woche)

als Grenzwert für eine Gefahrenschwelle definiert.

In dieser Empfehlung heißt es weiter: Die "Richtwerte werden auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Wirkungen des betrachteten Stoffes/der Stoffgruppe abgeleitet."

https://www.umweltbundesamt.de/.../innenraumluftkontaminationen.pdf

Obwohl ich auch für noch saubere und damit auch weniger NO2-belastete Luft bin, plädiere ich doch zur Vermeidung von Strafzahlungen an die EU-Kommission (zahlen letztlich wir alle mit!) und zur Vermeidung unverhältnismäßiger Umweltzonenfahrverbote zunächst das Wiener Messstationenmodell einzuführen😁

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 7. März 2018 um 15:27:13 Uhr:


Die CSU in Bayern, die ja noch das Sagen im einzigen Freistaat Deutschzlands hat

Das kannst du so nicht sagen.....

Zitat:

@BMWRider schrieb am 7. März 2018 um 15:33:25 Uhr:



Zitat:

@Volvoluder schrieb am 7. März 2018 um 15:27:13 Uhr:


Die CSU in Bayern, die ja noch das Sagen im einzigen Freistaat Deutschzlands hat

Das kannst du so nicht sagen.....

Ok, gibt ja noch Freie Hansestädte in Deutschland 😉

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 7. März 2018 um 15:27:13 Uhr:


Denn, genau so wenig, wie überhaupt andere Personen, sehe ich weder Kinder noch ältere Leute sich länger (über 15 Minuten) in unmittelbarer Nähe der Messstation oder am dortigen Fahrbahnrand aufhalten. Wer spaziert denn schon gerne an einer 6 spurigen Straße entlang, wie es die Landshuter Allee nun einmal ist? Schon wenige Meter weiter oder in etwas mehr Höhe würden der Grenzwerte von 40 µg/m³ im Jahresmittel vermutlich aber bereits jetzt schon nicht mehr überschritten.

Wenn die nach dem UBA-Gedankengang besonders schützenswerte Person aber einen Innenraum in der Nähe oder direkt an der Messtelle aufsucht, muss diese gleichwohl mit den gemäß der Empfehlung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden von 2006 festgelegten, deutlich höheren NO2-Werte klar kommen. Da werden nämlich

Stickstoffdioxid 350?g/m3 (1/2 h) 60 ?g/m3 (eine Woche)

als Grenzwert für eine Gefahrenschwelle definiert.

Wenn ich jetzt diese Werte für die Exposition über 1 Jahr hinweg extrapoliere (30 min -> 7 Tage -> 365 Tage) müsste der einzuhaltende Höchstwert nahe 0 liegen. Innenstädter leben also immer jenseits der Gefahrenschwelle.

Ich hab es doch gewusst, nicht nur VW schummelt....

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 7. März 2018 um 15:45:24 Uhr:



Zitat:

@BMWRider schrieb am 7. März 2018 um 15:33:25 Uhr:


Das kannst du so nicht sagen.....

Ok, gibt ja noch Freie Hansestädte in Deutschland 😉

Und Sachsen und Thüringen 😉

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 7. März 2018 um 15:50:35 Uhr:


..................
Wenn ich jetzt diese Werte für die Exposition über 1 Jahr hinweg extrapoliere (30 min -> 7 Tage -> 365 Tage) müsste der einzuhaltende Höchstwert nahe 0 liegen. Innenstädter leben also immer jenseits der Gefahrenschwelle.

Nö, man lese bitte die oben von mir zu den Werten verlinkte Bekanntmachung genauer.

Dort heißt es u.a. (mit Hervorhebung durch mich):

"Die Richtwerte für die Innenraumluft werden unter der Bedingung einer kontinuierlichen und ganztägigen Nutzung eines Innenraumes durch empfindliche Personengruppen abgeleitet. In Ausnahmefällen wurden auch Richtwerte für unterschiedliche Zeiträume angegeben (CO und NO2), vgl. . Tabelle 1."

Es geht um Dauermittelwerte !

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 7. März 2018 um 15:02:10 Uhr:


Die DUH muss für ihre Zwecke immer nur ein Feuer in Gang halten. Das Thema Fahrverbote für Benziner wg. Feinstaub kommt nach der Sommerpause. Dann müssen nicht einmal höchstrichterliche Urteile abgewartet werden.

So ist es. Die FSI/TFSI-Motoren und wie die ganzen Spraydirekteinspritzer alle heißen, sind als nächste dran. Und dass die Kommunen die Grenzwerteinhaltung sicherstellen müssen, das ist ja nun höchstrichterlich entschieden.

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