Diesel Fahrverbote ab 2018 in Stuttgart

Hi,

in Stuttgart wird es ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben die nicht die Euro 6 Norm erfüllen.

Zunächst auf einigen stark belasteten Straßen während des Feinstaubalarm.

Beschlossen heute von der Grün/Schwarzen Landesregierung die gleichzeitig die Bundesweite Einführung der blauen Plakette fordert.

Stuttgarter Zeitung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 14. März 2018 um 07:00:01 Uhr:


...
Du solltest dich besser mit Daten und Fakten beschäftigen, anstatt unentwegt mit ad hominem Scheinargumenten zu operieren.

Das würde der Diskussion insgesamt gut tun. Allerdings sehe ich da durchaus eine Ungleichverteilung. Schön aber, dass zumindest die (punktuelle) Verwendung des besagten "Stilmittels" ins Bewusstsein gelangt ist.

Nach wie vor bleibt festzuhalten:

Es existieren Studien, die einen Zusammenhang zwischen NOx und/oder Feinstaub und einem möglichen (!) Frühableben exponierter Personen nahelegen. Dann gibt es noch Interpretationen, die dies als unumstößliches Faktum in die Welt hinausposaunen und sofortige radikale bis radikalste Maßnahmen fordern.

Und es gibt Studien, die die Methodik dieser vorgenannten Studien mit beachtlichen Argumenten in Zweifel ziehen oder sie sogar für vollständig unbrauchbar erklären. Darunter sind auch welche, die die Methodik der Zuordnung von Umwelteinflüssen zu Erkrankungen mit guten Argumenten als unseriös darstellen, und dies bereits vor gut 20 Jahren (etwa in Science).

Die Fahrverbotsbefürworter negieren alle Studien und Ansätze, die die eigenen Standpunkte in Zweifel ziehen könnten, verlangen aber mit der Inbrunst der Überzeugung, dass alle Zweifler gefälligst die (teils nur punktuell aus dem Kontext herausgepickten) Ergebnisse der ihrer Sicht günstigen Studien als für alle verbindlich ansehen.

Nur letztere seien von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und nach allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Methodik zustande gekommen, alle Zweifel seien (bezahlte und/oder interessengeleitete) Ansätze; teils wird solchen Zweiflern auch noch die Nähe zu bestimmten Parteien unterstellt, ohne dass dies irgend etwas zur Sache täte (ja, da ist es wieder, das argumentum ad hominem). Und überdies habe ja das BVerwG nach dem VG Stuttgart ebenso entschieden.

Naja. Das kann man natürlich so machen. Muss man aber nicht.

Und das Wesen der Wissenschaft ist der Zweifel, nicht irgend ein Alarmismus oder authority bias. Nur wer zweifelt, kann die Wahrheit finden. Dazu gehört sicher auch der (irgendwann erkannte) Irrtum. Wissenschaft besteht nicht darin, so lange zu suchen, bis man eine Bestätigung für (s)eine Hypothese gefunden hat, sondern darin, ihre Widerlegung zu suchen. Tausende von Bestätigungen sind nichts gegen eine einzige Widerlegung.

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Immerhin hat das ganze zumindest für eine Berufsgruppe auch ihr Gutes:

Drohende Fahrverbote lösen Ansturm auf Anwälte aus

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 12:16:33 Uhr:


...
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes hatten gar nicht über die Gültigkeit oder Richtigkeit von EU-Grenzwerten oder deren Basis (div. Studien) zu urteilen. Sondern nur darüber, auf welchem Wege die Grenzwert-Einhaltung in den Kommunen erreicht werden kann.

Auch darüber nicht. Glaub mir, ich weiss besser als du, wie ein Revisionsverfahren funktioniert und worüber dort befunden wird. 😉

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 12:16:33 Uhr:



...
Ah ja, falsche Annahmen. Und welche noch höhere Instanz bestimmt, dass die Annahmen der BVerwG-Richter falsch sind? Immerhin handelt es sich um das höchste deutsche Gericht für solche Rechtsfragen.

Du zitierst wie immer gerne bewusst sinnentstellend - es geht nicht um "solche Rechtsfragen" und Annahmen und auch nicht um eine (noch) höhere Instanz. Außerdem verfängt der authority bias nicht.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 12:16:33 Uhr:



Wenn es sich um ein so offensichtliches Fehlurteil handelt, dann kann man ja noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, nech? Ob das Erfolg haben wird und dort das Recht auf Diesel-Mobilität höher eingestuft werden wird als das Recht auf Gesundheit und Leben? Meine Prognose: eher nicht.

Dass das ein "Fehlurteil" ist, habe zumindest ich niemals behauptet. Das hast du zielgerichtet interpretiert und ganz bewusst hier verzapft.
Nech?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 12:31:14 Uhr:


Glaub mir, ich weiss besser als du, wie ein Revisionsverfahren funktioniert und worüber dort befunden wird. 😉

Hybris ist keine Tugend. Die Behauptung, die Richter hätten Studien "nachgeplappert", zeugt eher von Deiner Unkenntnis. Sie haben festgestellt, dass das EU-Recht zur Einhaltung von Grenzwerten über dem Bundesrecht stehe. Ob die Studien, die zu den EU-Grenzwerten geführt haben, richtig oder falsch sind, war gar nicht der Gegenstand der Verhandlung.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 12:31:14 Uhr:


Dass das ein "Fehlurteil" ist, habe zumindest ich niemals behauptet.

Wer hatte denn zum Urteil geschrieben "Es fußt aber auf ganz falschen Annahmen"?

Dazu nochmals die Frage: Wer legt fest, dass die Annahmen des BVerwG falsch sind? Vielleicht könntest Du auch präzisieren, welche Annahmen Du meinst?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 12:55:28 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 12:31:14 Uhr:


Glaub mir, ich weiss besser als du, wie ein Revisionsverfahren funktioniert und worüber dort befunden wird. 😉

Hybris ist keine Tugend. Die Behauptung, die Richter hätten Studien "nachgeplappert", zeugt eher von Deiner Unkenntnis. Sie haben festgestellt, dass das EU-Recht zur Einhaltung von Grenzwerten über dem Bundesrecht stehe. Ob die Studien, die zu den EU-Grenzwerten geführt haben, richtig oder falsch sind, war gar nicht der Gegenstand der Verhandlung.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 12:55:28 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 12:31:14 Uhr:


Dass das ein "Fehlurteil" ist, habe zumindest ich niemals behauptet.

Wer hatte denn zum Urteil geschrieben "Es fußt aber auf ganz falschen Annahmen"?

Dazu nochmals die Frage: Wer legt fest, dass die Annahmen des BVerwG falsch sind? Vielleicht könntest Du auch präzisieren, welche Annahmen Du meinst?

Schon Deine Anmerkungen und Fragen zeigen wieder einmal, dass du entweder wirklich nichts verstanden hast, oder aber unbedingt Stimmung machen musst.

Du bist ein Hurra-Plapperer. Möglicherweise bezahlt. 😉

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Dann kannste doch aber problemlos antworten, oder?
Sollte dann doch recht einfach sein seine völlig falschen Ansichten zu widerlegen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 1. März 2018 um 13:02:49 Uhr:


Dann kannste doch aber problemlos antworten, oder?

Das führt dann in endlose Zirkeldiskussionen wie im Ganzjahresreifen-Fred.

Nur ein Beispiel:

Tazio verlangt eine Antwort auf "Wer legt fest, dass die Annahmen des BVerwG falsch sind?"

Ich habe niemals behauptet, die Annahmen des BVerwG seien falsch. Ich habe angemerkt, dass das Urteil auf falschen Annahmen beruht. Das BVerwG urteilt aber über eine Revision und damit über Rechtsfragen, die Annahmen der ersten Instanz und des Herrn Kern muss es als Tatsachen hinnehmen. *

Insofern kann diese Frage in der gestellten Form so nicht beantwortet werden - und das weiß Tazio ganz genau.

Aus diesem Grund zitiert er so und fragt in genau dieser Weise.

Und aus diesem Grund ist eine Antwort auf diese Fragen müßig, denn sie dienen allein dem Zweck, die Diskussion in die Irre zu führen. Das ist ein häufig genutztes rhetorisches Mittel einfacherer Art.

Ich frage da doch gerne umgekehrt: Hat sich denn Tazio mit der Kritik an den Tatsachengrundlagen des erstinstanzlichen Urteils auseinandergesetzt?

Welche Erkenntnisse hat er denn aus dieser Auseinandersetzung erlangt?

(Ach ja, ich habe keine Lust, jetzt auch noch auf der Metaebene zu diskutieren und den Witz zu erklären...)

-----------------
* ich habe im Gegenteil sogar geschrieben

Zitat:

Rein rechtlich ist das Ergebnis des BVerwG sicherlich in Ordnung (ich warte mal das Urteil im Volltext ab, dann äußere ich dazu meine Meinung).

Das

zitiert Tazio

ganz bewusst

nicht.

Das ist doch zumindest mal eine Antwort!

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 13:08:05 Uhr:


-----------------
* ich habe im Gegenteil sogar geschrieben

Zitat:

Rein rechtlich ist das Ergebnis des BVerwG sicherlich in Ordnung (ich warte mal das Urteil im Volltext ab, dann äußere ich dazu meine Meinung).


Das zitiert Tazio ganz bewusst nicht.

Einfach nur falsch, denn genau diesen Satz von Dir habe ich in meinem Beitrag vorhin (12:16:33 Uhr, zweites Zitat) sehr wohl gebracht. Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben, Beiträge wirklich lesen und Dir Deine Diffamierungen sparen, auch wenn es Dir noch so schwer fällt.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 13:56:23 Uhr:


...
Einfach nur falsch, denn genau diesen Satz von Dir habe ich in meinem Beitrag vorhin (12:16:33 Uhr, zweites Zitat) sehr wohl gebracht. Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben, Beiträge wirklich lesen und Dir Deine Diffamierungen sparen, auch wenn es Dir noch so schwer fällt.

Stimmt. Das steht da. Dann entschuldige ich mich für diese Behauptung und nehme sie mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.*

In der Sache selbst ändert sich allerdings nichts.

Hast du dich mit der Kritik befasst?

Wie ist deine Meinung dazu? Gerne ausführlich...

-------
*vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Bearbeitung.
In diesem Fall, den man in diesem Forum - anders als in vielen anderen Foren - leider nicht prüfen kann, wäre natürlich deine Wortwahl "Diffamierung" und "bei der Wahrheit bleiben" ein recht starkes Stück. 😉

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 14:04:36 Uhr:


*vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Bearbeitung. 😉

Was möchtest Du damit andeuten?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 14:06:14 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 14:04:36 Uhr:


*vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Bearbeitung. 😉

Was möchtest Du damit andeuten?

Nichts. Ich deute nicht an, ich stelle unter einen Vorbehalt.
Das solltest du durchaus nachvollziehen können.

Wie sagst du immer so schön? "Nech?"

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 14:08:10 Uhr:


Nichts. Ich deute nicht an, ich stelle unter einen Vorbehalt.
Das solltest du durchaus nachvollziehen können.

Doch, Du möchtest damit in den Raum stellen, ich könnte meinen Beitrag von 12:16:33 erst nachträglich mit Deinem Zitat versehen haben. Die Moderation wird hoffentlich zeitlich nachvollziehen können, dass der Beitrag NICHT von mir derart editiert wurde. So was ist nicht mein Stil. Du hast ihn schlicht nicht aufmerksam genug gelesen und mir dann Falsches unterstellt - was Du jetzt in Bezug auf das nachträgliche Bearbeiten schon wieder tust. - So geht´s nicht.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 14:20:27 Uhr:


...
Doch, Du möchtest damit in den Raum stellen, ich könnte meinen Beitrag von 12:16:33 erst nachträglich mit Deinem Zitat versehen haben.

Nein, das ist falsch. Ich sehe dies aber als eine Möglichkeit an, die ich konditonal mit meiner Entschuldigung verknüpft habe. Anders als du unterstelle ich niemandem etwas.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 14:20:27 Uhr:


Die Moderation wird hoffentlich zeitlich nachvollziehen können, dass der Beitrag NICHT von mir derart editiert wurde.

Ich bitte darum. Dann herrscht hier Klarheit.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 14:20:27 Uhr:


So was ist nicht mein Stil.

Das weiß ich nicht. Ich kenne nur deine Beiträge hier in diesem Forum, nicht dich persönlich. Insofern kann ich mir auch nur hierüber eine (zwangsläufig unvollständige) Meinung bilden.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 14:20:27 Uhr:


Du hast ihn schlicht nicht aufmerksam genug gelesen ...

Das ist möglich. Siehe oben.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 1. März 2018 um 14:20:27 Uhr:


und mir dann Falsches unterstellt - was Du jetzt in Bezug auf das nachträgliche Bearbeiten schon wieder tust. - So geht´s nicht.

Nein, genau das habe ich nicht. Siehe ebenfalls oben.

Nech?

Aber bitteschön zurück zum Thema. Ich harre noch deiner Ausführungen zu den aufgeworfenen Fragen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 14:24:52 Uhr:


Aber bitteschön zurück zum Thema. Ich harre noch deiner Ausführungen zu den aufgeworfenen Fragen.

Ich auch:

Zitat:

Wer legt fest, dass die Annahmen des BVerwG falsch sind?
Vielleicht könntest Du auch präzisieren, welche Annahmen Du meinst?

Und da ich zuerst gefragt hatte, ist es an Dir, zuerst zu antworten, nech?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. März 2018 um 14:24:52 Uhr:


Ich bitte darum. Dann herrscht hier Klarheit.

Moderation sagt: Zitat war von Beginn an im Beitrag.

Und bittet, mal ein wenig runterzufahren.

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