diesel bashing, was mit dem 5er bei Fahrverboten :confused:
http://www.faz.net/.../...greift-deutsche-umwelthilfe-an-15454720.html
BMW spukt den Umwelt-Lobbyisten wehrhaft in die Brühe...
„Der BMW-Diesel hat Zukunft. Er verbindet Effizienz und Fahrfreude.“
Dennoch: am 22.2.2018 findet die erste Verhandlung über Fahrverbote in Deutschland vor dem Bundesverwaltungsgericht statt.
Worum geht es da eigentlich?
https://www.ratimrecht.de/blog/post/250-fahrverbot_wegen_diesel-/
Wann auch immer Fahrverbote zur Umsetzung gelangen, wie bereitet Ihr Euch vor?
Wird €6 ausreichen, um Fahrverbote zu umgehen?
Welche Möglichkeiten hat man als F1x-Fahrer?
Abwarten oder Handeln? Aufrüsten oder Abwracken? Panik oder Aussitzen?
Interessant, Eure Meinungen vor Entscheidgungen zu hören!
Feuer frei...
Beste Antwort im Thema
Ich werde einen Teufel tun und mich wegen Politikern , die schon lange einen mangelden Bezug zur Realität zeigen, nach einem neuen Fahrzeug umschauen. Der Diesel ist sparsam und schont Ressourcen. Ein vergleichbarer Benziner ist verbrauchstechnisch gesehen Wahnsinn dagegen. Sie sollen jetzt für Neuwagen vernünftige gesetzliche Regelungen finden, die im Ergebnis auch einen wirkliche Verbesserung der Abgase bewirken und die die "Altfahrzeuge" von vor 2016 in Ruhe lassen. Benziner stossen zumindest als Direkteinspritzer auch Russpartikel aus...was soll das also. Und Elektroautos sind sowieso der letzte Blödsinn, da der Strom meist durch Kohle gewonnen wird und der Raubbau an der Umwelt zur Gewinnung der benötigten Edelmetalle zur Akkuherstellung ja auch niemand betrachtet.
Sollte es blaue Plaketten geben, werde ich gang lässig mit meiner grünen weiter in die City fahren. Hat mir der gelben auch jahrelang ohne Probleme funktioniert. Interessiert nämlich keinen welche Plakette klebt. *Lach*
Dem deutschen Autofahrer kann ich nur wünschen mehr Selbstbewusstsein zu zeigen und nicht auf jeden vermeintlichen "Trend" aufzuspringen.
Dazu kurzes Beispiel:
Für meine Frau im Oktobe2017 einen 120d gekauft, Bj. 1/2015 mit 40 tkm. Euro 5.
Ein Wagen, der 2 Jahre und 10 Monate alt ist...laut Politiker am besten verschrotten den Stinker *Unfassbar*
Rund 6.000 € billiger als ein vergleichbarer, aber schlechter ausgestatteter 118i beim BMW Händler in Karlsruhe. Aussage des Händlers: "Die Leute sind so blöd und lassen sich verunsichern, sodaß sie die Preis vom Diesel um ca. 2-3 T€ gesenkt haben um gleichzeitig die Benziner Preise im gleichen Maße erhöht haben. Und was soll ich sagen, sie sind einer der wenigen Cleveren, die den Diesel nehmen "
1827 Antworten
Zitat:
@oysaas schrieb am 24. Februar 2018 um 17:50:26 Uhr:
Passt gerade hierzu..
Da sehe ich schwarz
@oysaas
Passt wie Faust auf Auge... ;-)
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Hi Leute,
ich bin der Meinung das ein Diesel Fahrverbot auf jeden Fall kommen wird. Die größte Frage für mich ist allerdings, wie diese rechtssicher formuliert werden sollen. Es ist ja zur Zeit so, das die Euro Norm (nach NEFZ ermittelt) mit dem tatsächlichen Schadstoffausstoß nicht übereinstimmt. Aber wie will man, ohne sich auf die Euro Norm ( nach NEFZ ermittelt) zu beziehen die Fahrzeuge nach Schadstoffausstoß einteilen?
Also soll ein im Labor oder auf der Straße ermittelter Schadstoffausstoß, Grundlage eines Fahrverbotes werden?
Der Gesetzgeber steckt da in einer Zwickmühle.
Fahrverbot nach Euro Norm:
Ein nach Euro 6 Norm sauberer Renault Espace stieß auf der 100 km langen ams-Testrunde trotz verhaltener Fahrweise das 15,3-Fache des Grenzwerts aus und kam auf 1.222 mg Stickoxid pro Kilometer.
Wie will man da einem Euro 4/5 Fahrer erklären das er sein Fahrzeug stehen lassen soll?
Fahrverbot nach Schadstoffausstoß im Realbetrieb:
Jedes Fahrzeug, wo bisher nach NEFZ der Schadstoffausstoß gemessen wurde müsste nach RDE Test nachgemessen werden.
Also jedes Fahrzeug mit allen möglichen Ausstattungsvarianten von jedem Hersteller. Die Schadstoffklasse müsste geändert werden können, das geht bis jetzt nicht ohne neue Typengenehmigung.
Richtig Lustig wird es, sollte ein Gericht zu der Rechtsauffassung gelangen, das ein Fahrzeug seine im Labor ermittelten Werte im Realbetrieb nicht radikal überschreiten darf, weil dies dem Geist gültigen Schadstoffverordnungen widerspricht. Da hätten die betroffenen Fahrzeug-Hersteller mangelhafte Autos ausgeliefert.
P.S.
Nach einem Rechtsgutachten das der deutsche Bundestag in Auftrag gegeben hat ,ist bei jedem Diesel mit Abschalteinrichtung die bei der Typenzulassung nicht zur Genehmigung vorgelegt wurde, oder wo die Konzeption, Konstruktion und die Werkstoffwahl der Abgasreinigung nicht dem zum damaligen Zeitpunkt bestmöglichen entspricht, mit erloschen Typengenehmigung unterwegs.
= Rücknahme durch Hersteller und volle Erstattung des Kaufpreises
@Stefank77 : sehr interessante Perspektive, Dank dafür!
" = Rücknahme durch Hersteller und volle Erstattung des Kaufpreises"
...das wird hier in der Lobby der Automobil Industrie Deutschland auf gar keinen Fall geschehen...da kannste zu 100% drauf wetten...
Dafür ist der Status/Einfluss der versch.Hersteller hier in Deutschland viel zu gewichtig...
Ansonsten eine interessante Sichtweise und Schilderung von dir!
Da stellt sich die Frage ob das die Gerichte auch so sehen. Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt, muss jeder allein den Gang durch die Instanzen gehen.
Die Gesetzeslage ist eigentlich klar, für eine Erteilung der Typengenehmigung müssen alle ins Auto eingebauten Teile + Software dem KBA vorgelegt werden. Weicht das Auto von der
genehmigten Grundlage ab, weil zB. die Abschalteinrichtung nicht dokumentiert wurde, ist die Typengenehmigung ungültig.
Jede Software Änderung die das Abgasverhalten, die Geräuschentwicklung oder die Motorleistung verändert bedarf in Deutschland einer neuen Typengenehmigung.
keine gültige Typengenehmigung =kein Versicherungsschutz
Deshalb unterschreibst du beim Tuner der keine Typengenehmigung vorweisen kann, das dein Auto nur für die Rennstrecke optimiert ist und nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.
Die Autonahe deutsche Politik wird die Autohersteller so weit wie irgendwie möglich raushalten und das ganze aussitzen. Wenn überhaupt und nur wenn es gar nicht mehr anders geht gibt's Fahrverbot für Euro 5 abwärts in den Innenstädten
Stell dir bitte mal die "Option" vor als Alleingänger eine Privatklage gegen einen Hersteller von der Autoindustrie per Anwalt einzureichen....
Da stehst du aber ziemlich auf verlorenen Posten vor Gericht dar...falls nicht irgendeine gesetzliche Gerichtsentscheidung/Urteil für dich spricht....
Ich habe mal einen interessanten Beitrag gelesen, wo es um Softwareupdates von Tesla via Online Verbindung ging und ob sie überhaupt mit der gültigen Rechtslage der Typengenehmigung vereinbar sind.
Das Fazit war, die Rechtslage hinkt der technischen Entwicklung gewaltig hinterher und es ist durchaus umstritten ob die Typengenehmigung das noch deckt.
Es wird aber anscheinend noch geduldet, weil alle vor den Konsequenzen ( massenhafte Stilllegung von Autos) zurückschrecken.
Kein Wunder, wer pinkelt hier in Deutschland schon gegen die so hochzelebrierte einflussreiche Automobilbranche an!
Ich wüsste keinen...
Selbst unsere Puppenspieler in der Regierung haben die Hose voll wenns darum geht...
Zitat:
@SirHitman schrieb am 26. Feb. 2018 um 10:52:54 Uhr:
Stell dir bitte mal die "Option" vor als Alleingänger eine Privatklage gegen einen Hersteller von der Autoindustrie per Anwalt einzureichen....
Da stehst du aber ziemlich auf verlorenen Posten vor Gericht dar...falls nicht irgendeine gesetzliche Gerichtsentscheidung/Urteil für dich spricht....
Ja da hast du völlig Recht, solche finanziellen Mittel, Nerven und Zeit haben die wenigsten von uns.Die das trotzdem durchhalten würden, würden 100% vor einem Urteil der letzten Instanz ein Angebot bekommen, was sie nicht ablehnen können.
Stichwort: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Bei uns gibt es leider keine Sammelklagen, deshalb haben wir immer das nachsehen. Aber würde jeder Autofahrer mit Rechtsschutz
das evtl. kommende Fahrverbot anfechten ( bis zur von der Rechtsschutz abgedeckten Instanz), wären die Gerichte über Jahre blockiert, da ja jeder Einzelfall entschieden werden müsste.
Seien wir doch mal ehrlich: Ich kennen keinen einzigen Fahrer eines Skandal-Diesel, dem in irgendeiner Weise ein persönlicher Nachteil durch den Betrug entstanden ist - bisher zumindest!
Ich bin auch zu 100 Prozent der Überzeugung, dass VW und wie sie alle heißen, für ihren Betrug den Kopf hinhalten müssen. Egal ob nun Hardwareumrüstung oder nicht. Der privatmann darf da auf keinen Fall der gelackmeierte sein.
Was aber auch nicht geht ist, getreu dem amerikanischen Vorbild, den Konzern auszunehmen wie eine weihnachtsgans. Die Fahrzeuge haben jedermann mit Sicherheit im gros zuverlässige Dienste geleistet, den von der Qualität her wird man nirgends auf der Welt dem deutschen Automobilbau das Wasser reichen können.
Jetzt springen einige aber gerne auf die Welle auf, sich finanziell durch den Skandal zu bereichern, in dem sie auf Wandlung oder schadenersatz pochen.
Das ist in meinen Augen der falsche Weg und moralisch nicht weniger fragwürdig als das Vorgehen der Hersteller im Abgasskandal.
Nochmal: ich will keinen OEM in Schutz nehmen, hier ist jetzt aber die Politik gefragt, diese dazu zu zwingen, anständige und funktionierende Nachrüstungen vorzunehmen - und zwar mit allen Mitteln.