diese Klappe treibt mich in den Ruin

Audi Q7 1 (4L)

Daß die Audianer mehr Zeit mit Moorhuhnschießen als mit der Entwicklung des Q7 verbracht haben, zeigt eindeutig diese Scheißklappe😠😠😠😠
Gibts da ne Flaterate für oder kann man ne Sammelbestellung machen😕😕
Ich soll nächste Woche nach Leipzig heizen, selbst wenn ich bis dahin ne neue gekauft habe, lass ich sie draußen, denn für Geschwindigkeiten ü 200, sind die technisch nicht gedacht!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße aus dem bald sozialistischem, körner- und hotdogfressendem Norden😮 wenn ich nicht noch den Heidemörder bestochen bekomme😁
Borstel

Beste Antwort im Thema

I wo im Handbuch steht:

"Bei Nichtgebrauch, die Ahk bitte einfahren."

Mit diesem Satz kann dir die Versicherung, wenn sie will, mächtig ans Bein pinke**. 😉

Und bitte unterlass dein arrogantes Getue von wegen "Stammtischparolen", etc. Bin täglich seit nun über zwanzig Jahren mit Anhänger aus beruflichen Gründen unterwegs und hab schon einige Fälle in meiner Branche mitbekommen, bei denen die ausgefahrene Ahk zur Teilschuld beigetragen hat.

Wenn du jetzt mir jetzt mit Anwalt und dagegen klagen kommen möchtest, vergiss es, die Versicherungen stecken Geld in Anwälte da kann man nur weinen.

Mfg

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Borstel, das liegt sicher an euren Buckelpisten da oben im Norden... Die ganzen Dauerbaustellen bei den Brücken...
Oder ein Rächer der sie abmacht..., weil Du Dich immer reindrängelst von der Linken Spur...

*in-Deckung-geh*

@uwe
...muss Du meinen Beitrag vollständig lesen! Muss nicht sein, kann aber sein! Es machen nicht alle Versicherungen. Die Möglichkeit besteht bei der gegenerischen Versicherung des Auffahrers! Die kannst Du Dir nicht aussuchen.

Und die andere Begründung....besser zu Hause geblieben geht auch ins Leere. Hier geht es dadrum, dass man bei der Entfernung eines vom Fahrzeug abnehmbaren Teils den Schaden hätte minimieren können. Mehr nicht! Und das Risiko und den Schaden hätte man bei der Demontage/EInfahrern der Kupplung minimieren können! Leider gibt es hierzu immer noch kein Präzedenzfall; aber ein Fall mit einem auf der Anhängerkupplung montiertem Fahrradträger soll mittlerweile auf dem Weg zum BGH sein. Dann werden wir es alle wissen!

"soll auf dem Weg zum BGH sein" ... also weiter nur Parolen.

Nach meiner Kenntnis sind bisher Versicherungen, wenn es hart auf hart ging, damit nicht durch gekommen. Bisher ist der Stand: Die AHK ist ein bauartgeprüftes und zugelassenes Teil, das ohne Einschränkung montiert werden darf und damit auch bei Leerfahrten montiert bleiben kann.

I wo im Handbuch steht:

"Bei Nichtgebrauch, die Ahk bitte einfahren."

Mit diesem Satz kann dir die Versicherung, wenn sie will, mächtig ans Bein pinke**. 😉

Und bitte unterlass dein arrogantes Getue von wegen "Stammtischparolen", etc. Bin täglich seit nun über zwanzig Jahren mit Anhänger aus beruflichen Gründen unterwegs und hab schon einige Fälle in meiner Branche mitbekommen, bei denen die ausgefahrene Ahk zur Teilschuld beigetragen hat.

Wenn du jetzt mir jetzt mit Anwalt und dagegen klagen kommen möchtest, vergiss es, die Versicherungen stecken Geld in Anwälte da kann man nur weinen.

Mfg

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Zitat:

Original geschrieben von UweS


Schwachsinn. Abnehmbare Kupplungen müssen bei Nichtbenutzung nur abgenommen werden, wenn sie das hintere Kennzeichen verdecken. Sonst nicht! Wer dafür bezahlt, hat selber schuld.

Die Begründung ist aber niedlich. Wenn sie sich bei Nichtbenutzung lösen könnte, wäre das auch bei Benutzung möglich. Schließlich steckt der Schlüssel ja nicht drauf, wenn man fährt.

Schwachsinn kann es nicht sein, weils so passiert ist :P

Lauten diesem Text

Zitat:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden

Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei

Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher

nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des

Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele

Juristische Zentrale - RechtsService

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

hat sich mein Kumpel von der Polizei abziehen lassen, egal, die 20€ haben ihm nicht weh getan.

und nun nochmal mein Kenntnisstand bei der Sache:
Es ist dem Polisten durchaus gestattet, beim Einfahren der Kupplung, auf selbiger platzzunehmen😁. Bei der kompletten Fahrt unter die Heckschürze, die ich Semir kostenlos anbieten würde😛, bitte ich nur drum, sich ordentlich festzuhalten. Den Kopf einziehen halte ich für überflüssig, da die Klappe ja eh fehlt😁😁😁.
Zudem gefällt es mit sehr gut, mit ausgefahrenem Bügel unterwegs zu sein, ist doch schön wenns noch funktioniert😁😁😁😁😁

klappenlose Grüße
Borstel

moin.....

99% aller gemachten fehler sind userfehler......😰😰😰
glaube in der betriebsanleitung steht wie man die klappe mitn schrauben oder so...richtig befestigt.....einfach vorher lesen...🙁

..uuppps....glaube jetzt habe ich shice geschrieben.....oder doch nicht...😁😁😁😁😎

Also die Klappe ist schon übel konstruiert.
Die BA hilft da auch nicht viel.

Bis zur Abgabe der Quh hatte ich auch noch meine erste Klappe zum Glück.
Da ich von vielen hier schon vorgewarnt wurde, habe ich es mir bei der Abholung in IN zeigen lassen. Die nette Dame hat mir gezeigt wie die AHK funktioniert. Nur danach musste die Quh zurück zur Technik, da diese Klappe nicht mehr fest war und die Schrauben/Drehverschlüsse kaputt waren.

Es ist wirklich eine Fehlkonstruktion, wenn man eine bequeme elektrische AHK bestellt und dann immer nach der Anhängerfahrt unter das Auto kriechen muss. Oder das Dingen bei 200 einen Abgang macht.

BiTurbo Grüße
Tom

@ Q5 2010:
"Schwachsinn" bezog sich nicht auf die Darstellung sondern auf die Tatsache, so etwas zu ahnden und das dann auch noch zu bezahlen.

@ Q uattro 7:
das hat nichts mit Arroganz zu tun, eher Deine ständige Wiederholung. Auch ich fahre die Kuh beruflich, über 100.000 km im Jahr und über die Hälfte mit einem 3,5t-Anhänger hinten dran. Mir ist nicht ein solcher Fall selber bekannt, nur immer Erzählungen, die man allerdings zum großen Teil in den Bereich "stille Post" schieben darf. Auf jeden Fall gibt es nicht ein Urteil, in dem jemand vom Gericht eine Mitschuld wegen der AHK bekommen hätte.

Du darfst natürlich Deine Kupplung immer gerne abnehmen/wegklappen, ich mache es nur, wenn ich mal einige Tage ohne Last unterwegs bin. Und daran wird sich bei mir auchnichts ändern.

wer hat jetzt eigentlich wem das Förmchen geklaut 😁😁😁😁😁

"Du darfst natürlich Deine Kupplung immer gerne abnehmen/wegklappen, ich mache es nur, wenn ich mal einige Tage ohne Last unterwegs bin. Und daran wird sich bei mir auchnichts ändern."

Ich fahre sie mit einem Knopfdruck und in Sekunden schnelle elektrisch ran, dafür hat Audi diesen Mechanismus ja verbaut. A propos, irgendwann wird es immer einen ersten geben, von wegen Gericht. Ich werde es nicht sein. 🙂

Hätten wir das auch geklärt.

Schönes Wochenende

Mahlzeit
Ist das geil mit der Klappe, Auto neu auf die BAB zu hause angekommen Klappe weg neue her. Zweite paar Wochen später auch auf der Autobahn am Randstreifen abgelegt neue her . Kulanz vom AZ DD ist doch Top. Jetzt Verschlüsse von VW dran und nu hält se. Die sehen auch so aus scheint aber zu gehen, hält jetz schon halbes Jahr trotz min. zwei mal die Wo Hänger.

Verschlüsse von VW??

Ja ich glaube Tuareg oder Turan mußte mal nachschauen. Hat der Audimann drüben bei VW geholt . Die sind ein Bissel länger kosten 0,63 €

Gruß?

Bild?
ET-Nummer?

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