Dienstwagenbesteuerung T6/T8 Recharge ab 2022

Volvo XC60 U

Hi,

Ich fahre aktuell noch einen XC60 D4 und werde in den nächsten Monaten meinen neuen bestellen.
Dieser wird dann allerdings erst im nächsten Jahr geliefert.
Interessant ist der Recharge ja vor allem für die Dienstwagenfahrer aufgrund der 0,5% Versteuerung.
Allerdings ändern sich im nächsten Jahr die Regelungen.
Das Fahrzeug muss dann min. 60km rein elektrische Reichweite haben.
Lt. meinen Recherchen erreicht kein Volvo Modell diesen Wert.
Hat jemand Informationen, ob sich da noch etwas ändert?
Gibt es ideen? Größere Akkus?
Ein großer Teil der geleasten Recharge Fahrzeuge sind Dienstwagen.
Da würde Volvo echt was weg brechen, wenn keine Änderung kommt.

Alternativ bleibt dann wohl nur die Wahl eines B4/B5.
Es wird definitiv ein Volvo werden.

Danke euch

VG

199 Antworten

Das ist doch gar nicht schwer. Der V60 recharge erfüllt die Bedingung, um auch 2022 sowohl bei dee Dienstwagenbesteuerung als auch bei der Förderung anerkannt zu werden. Der SX60 stand heute nicht.

Weiß einer ob sich die unten im Bild rot hinterlege Info auf Elektro und Hybride bezieht und ob dies auch so noch aktuell ist?
Bruttolistenneupreis unter 60t€ = nur 0,25% Versteuerung

0,25

Nein, betrifft nur vollelektrische Fhzg.
Hybride immer 0,5%, natürlich vorausgesetzt die Grenzwerte werden eingehalten.

Zitat:

@xyccoc schrieb am 5. September 2021 um 22:07:30 Uhr:


Nein, betrifft nur vollelektrische Fhzg.
Hybride immer 0,5%, natürlich vorausgesetzt die Grenzwerte werden eingehalten.

Der BLP ist für die 0,5% Versteuerung bei Hybriden dann nicht relevant ?

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Zitat:

@Mask11 schrieb am 6. September 2021 um 07:49:19 Uhr:



Zitat:

@xyccoc schrieb am 5. September 2021 um 22:07:30 Uhr:


Nein, betrifft nur vollelektrische Fhzg.
Hybride immer 0,5%, natürlich vorausgesetzt die Grenzwerte werden eingehalten.

Der BLP ist für die 0,5% Versteuerung bei Hybriden dann nicht relevant ?

Der BLP ist immer relevant, es gibt aber nicht die 60.000 EUR Grenze wie beim vollelektrischen.

Korrekt. Hier muss das Auto die Fördervoraussetzungen erfüllen, damit man es mit 0,5% versteuern darf. Dann kann dir dein Arbeitgeber übrigens auch noch pauschal jeden Monat steuerfrei 15 € fürs Laden auszahlen.

25€ waren es bis 2021, mittlerweile sind es 35€ 😉

Ok, machen wir es komplett:

Keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden:
- Elektroauto = 70 Euro
- PHEV = 35 Euro

Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden:
- Elektroauto = 30 Euro
- PHEV = 15 Euro

Stimmt, da gab es ja noch eine Unterscheidung

Dafür würde ich das Auto zu Hause nicht laden. Mir wird der tatsächliche Verbrauch erstattet und das sind durchschnittlich 80-90 €.

Das halte ich auch für die beste Lösung, da die meisten PHEV Dienstwagen vermutlich ca. 0,00 € mtl. Ladekosten haben.

Eben, durch Tankkarte interessiert der Verbrauch nicht. Es geht um die halbe Versteuerung und gut ist. Deshalb sind ja auch inzwischen viele 2,5 Tonner Hybriden unterwegs.

Zitat:

@RPGamer schrieb am 6. September 2021 um 21:34:10 Uhr:


Das halte ich auch für die beste Lösung, da die meisten PHEV Dienstwagen vermutlich ca. 0,00 € mtl. Ladekosten haben.

Pluginfahrzeuge ohne Ladekonzept. Da würde ich dem Dienstwagenverantwortlichen die Hammlohren langziehen.

Das oben ist sicherlich übertrieben, aber ich halte die übermäßige, blinde Förderung dieses Themas tatsächlich für falsch. Es muss zielgerichtet sein, Stromverbrauch darf natürlich nur nach reellem Verbrauch verrechnet werden und nicht Pauschal. Gerade wo man die Möglichkeit hat, eine Wallbox durch die KfW fast kostenlos zu bekommen. Und wer keine Lademöglichkeit zu Hause oder beim Arbeitgeber hat, der dürfte meiner Meinung nach auch keinen geförderten PHEV bekommen dürfen. Aber anders gesehen, wen sollte man verteufeln, weil er sich das nimmt, was der Staat zu verschenken hat?

Ich hätte den PHEV auch ohne Förderung genommen, da ich das elektrische/hybride fahren sehr angenehm finde - vor drei Jahren ging das bei mir leider nicht, da hatten wir noch eine Diesel-only policy.
Mein Dienstwagen wird nach jeder Benutzung an der Wallbox geladen werden (sofern der i3 da nicht gerade dran hängt), der Dienstwagen von meinem Nachbarn wird übrigens ebenso nahezu täglich aufgeladen. Insofern hab ich hier eine ziemlich heile Welt vor der Haustür.

Verbrauch ist mir ebenfalls wichtig, ich versuche immer sehr sparsam unterwegs zu sein, da mich das triggert - und das obwohl ich weder direkt noch indirekt an den Betriebskosten des Autos beteiligt bin. Im PHEV ist die Challenge dann eben möglich immer ohne Verbrenner zu fahren.

Also bei mir geht das inzwischen so weit, dass ich immer ein schlechtes Gewissen habe, wenn ich - obwohl ich es könnte - nicht rein elektrisch fahre. Da das mit den 82 PS aber nicht immer nur Spaß macht, läuft der Verbrenner doch hin und wieder mit. Der nächste wird aber sicher rein elektrisch.
Mein Arbeitgeber lässt PHEV nur zu, wenn man zu Hause eine Wallbox hat und die auch nutzt. Dafür gibt es dann auch nicht die Pauschale, sondern die tatsächlichen Kosten erstattet. Ob das Finanzamt bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung meine Ausdrucke aus der Easee-Cloud anerkennt, wird sich zeigen. Es geistern ja immer Meldungen durchs Netz, dass die Strommengen eichrechtskonform ermittelt sein müssen. Wie das bei privaten Wallboxen funktionieren soll, an denen verschiedene Fahrzeuge geladen werden, ist mir schleierhaft. Deswegen die Easee-Wallbox, bei der ich den Verbrauch mittels verschiedener RFID-Chips unterscheiden kann.
Wie handhaben andere Firmen das?

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