Dienstwagenbesteuerung T6/T8 Recharge ab 2022

Volvo XC60 U

Hi,

Ich fahre aktuell noch einen XC60 D4 und werde in den nächsten Monaten meinen neuen bestellen.
Dieser wird dann allerdings erst im nächsten Jahr geliefert.
Interessant ist der Recharge ja vor allem für die Dienstwagenfahrer aufgrund der 0,5% Versteuerung.
Allerdings ändern sich im nächsten Jahr die Regelungen.
Das Fahrzeug muss dann min. 60km rein elektrische Reichweite haben.
Lt. meinen Recherchen erreicht kein Volvo Modell diesen Wert.
Hat jemand Informationen, ob sich da noch etwas ändert?
Gibt es ideen? Größere Akkus?
Ein großer Teil der geleasten Recharge Fahrzeuge sind Dienstwagen.
Da würde Volvo echt was weg brechen, wenn keine Änderung kommt.

Alternativ bleibt dann wohl nur die Wahl eines B4/B5.
Es wird definitiv ein Volvo werden.

Danke euch

VG

199 Antworten

Ich finde die Situation total unbefriedigend. Mein XC60 geht Anfang November zurück. Einen Nachfolger habe ich nicht bestellt. Ich möchte auf jeden Fall die 0,5% Regelung in Anspruch nehmen. Ich wollte ein vorkonfiguriertes Fahrzeug nehmen. Das sollte noch dieses Jahr geliefert werden. Wenn ich jetzt lese dass ab KW46 möglicherweise eine größere Batterie verbaut wird, dann ist mein Auto bereits kurz nach Übergabe/Zulassung veraltet. Eine größere Reichweite ist ja eine sehr interessante Sache auf die ich ungern verzichten möchte. Wenn in KW46 allerdings nur ein Softwareupdate kommt, dann spielt es keine Rolle.

Schade dass es von Seiten des Herstellers keine klaren Aussagen gibt. Die Händler können ja scheinbar auch nur in die Glaskugel schauen.

Vielleicht probiere ich mal Care by Volvo aus und schaue mir an wie sich die Sache entwickelt. .

Zitat:

@Chigurh schrieb am 25. August 2021 um 12:09:03 Uhr:


Ich finde die Situation total unbefriedigend. Mein XC60 geht Anfang November zurück. Einen Nachfolger habe ich nicht bestellt. Ich möchte auf jeden Fall die 0,5% Regelung in Anspruch nehmen. Ich wollte ein vorkonfiguriertes Fahrzeug nehmen. Das sollte noch dieses Jahr geliefert werden. Wenn ich jetzt lese dass ab KW46 möglicherweise eine größere Batterie verbaut wird, dann ist mein Auto bereits kurz nach Übergabe/Zulassung veraltet. Eine größere Reichweite ist ja eine sehr interessante Sache auf die ich ungern verzichten möchte. Wenn in KW46 allerdings nur ein Softwareupdate kommt, dann spielt es keine Rolle.

Schade dass es von Seiten des Herstellers keine klaren Aussagen gibt. Die Händler können ja scheinbar auch nur in die Glaskugel schauen.

Vielleicht probiere ich mal Care by Volvo aus und schaue mir an wie sich die Sache entwickelt. .

Care By Volvo funktioniert sehr gut.

Stehe mit meinem nächsten Firmenwagen (aktuell D4 AWD und Abgabe 31.01.2022) auch vor dem Problem, was ich nun bestelle.
Mein konfigurierter XC60 liegt bei 82.500€ inkl. Mwst und da machen 0,5% vs 1% Versteuerung einen großen Unterschied inkl. 8km Wegstrecke aus. Sind ca. 170€ netto im Monat.
Alternativ und aktuell bei uns im Programm nur der GLA250e, da er jetzt schon über 60km Reichweite und/oder unter 50gr/CO2 liegt.

Jedoch ist der viel kleiner, hat kein Allrad, nur 35L Tank, diverse Extras ausm Volvo bietet er gar nicht.
Bspw. Massagesitze, Sitzheizung hinten, ….

Die Deutschen plug-In kann man nicht mit den Volvos vergleichen. Es ist unglaublich aber hier raten Audi und Mercedeshändler exlizit von Plug-Ins ab. Aber nur wenn man nach der Meinung fragt.
Die Dinger saufen wie die Löcher wenn der Akku leer ist. So die Aussagen.
Bei einem Bekannten der in einer Audi Vertretung arbeitet sind letztes Jahr von ca. 200 Fahrzeugen 3 Plug-Ins dabei gewesen.

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Das kann ich von einem Passat und Golf GTE nicht sagen. Die lassen sich mit leerem Akku zwischen 6-8 l/100 km bewegen.

Klar, man bekommt auch 12 l durch, dann ist aber keine Luft mehr zwischen Pedal und Bodenblech.

Hallo,

die Aussagen zur Einhaltung der min.60Km und/oder max. 50g CO2 zur Besteuerung und Förderung sind doch sehr undurchsichtig bzw. verwirrend. Mein Händler gibt mir die Info das ab 01.2022 entweder die min.60Km oder die max. 50g CO2 für die BAFA Förderung erfüllt werden müssen. Auf der BAFA Seite stehen hingegen alle 2021er XC60 Rechage und auch die 2022er Modelle auf der roten Liste = ab Datum x keine Förderung mehr.

Blickt da noch einer durch ???

Hier der Link und dann weiter unten auf >Fahrzeugliste klicken.

https://www.bafa.de/.../neuen_antrag_stellen.html

VG

Die XCs erfüllen ja auch keins von beidem, zumindest bis jetzt, im Ggs zum V60.

Heißt dass der V60 T6 erfüllt die neuen Vorgaben aber der XC60 T6 nicht ?

Bin auch gerade im Bestell- Prozess meiner würde erst im März geliefert werden. Gibt es nun schon neue Informationen?

Vielen Dank !

Momentan ist das der Stand. Gerüchteweise soll es entsprechende Updates geben, aber gesichert ist das bislang nicht.

Zitat:

@Mobylist schrieb am 3. September 2021 um 14:47:58 Uhr:


Momentan ist das der Stand. Gerüchteweise soll es entsprechende Updates geben, aber gesichert ist das bislang nicht.

Habe heute mit dem freundlichen vom Autohaus telefoniert und die meinen dass der V60 wieder für die 0,5 % Besteuerung qualifiziert sein soll.

Hallo,

V60 war vor der verschärften 2022 Regelung und liegt auch danach bei der 0,5% Einstufung.
Einfach mal etwas lesen hier im Betrag.
Gelten die WLTP Werte:

- bis Ende 2021, bzw. Zulassung 2021 bei mind. 50gr/CO2 oder 50km Reichweite

- ab 2022 bzw. Zulassung 2022 bei mind. 50gr/CO2 oder 60km Reichweite

Zitat:

@seppppel schrieb am 3. September 2021 um 15:39:07 Uhr:


Hallo,

V60 war vor der verschärften 2022 Regelung und liegt auch danach bei der 0,5% Einstufung.
Einfach mal etwas lesen hier im Betrag.
Gelten die WLTP Werte:

- bis Ende 2021, bzw. Zulassung 2021 bei mind. 50gr/CO2 oder 50km Reichweite

- ab 2022 bzw. Zulassung 2022 bei mind. 50gr/CO2 oder 60km Reichweite

MIND. 50gr CO2 schafft auch mein Unimog.
Sollte wohl „Max“ heißen ??

Damit es richtig ist, müsste es wie folgt lauten:
- bis Ende 2021, bzw. Zulassung 2021 bei max. 50gr/CO2 oder mind. 40km Reichweite
- ab 2022 bzw. Zulassung 2022 bei max. 50gr/CO2 oder mind. 60km Reichweite

- bis Ende 2021, bzw. Zulassung 2021 bei max. 50gr/CO2 oder mind. 40km Reichweite
- ab 2022 bzw. Zulassung 2022 bei max. 50gr/CO2 oder mind. 60km Reichweite

Ist es richtig das genau dies die Bedingungen für die 0,5% Dienstwagenbesteuerung sind UND für die Bewilligung der BAFA Förderung?

Zitat:

@Mask11 schrieb am 4. September 2021 um 08:18:36 Uhr:


- bis Ende 2021, bzw. Zulassung 2021 bei max. 50gr/CO2 oder mind. 40km Reichweite
- ab 2022 bzw. Zulassung 2022 bei max. 50gr/CO2 oder mind. 60km Reichweite

Ist es richtig das genau dies die Bedingungen für die 0,5% Dienstwagenbesteuerung sind UND für die Bewilligung der BAFA Förderung?

Ja und was ist dann wenn man seinen V60 nächstes Jahr im März zulässt ?

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