Dienstwagenbesteuerung T6/T8 Recharge ab 2022

Volvo XC60 U

Hi,

Ich fahre aktuell noch einen XC60 D4 und werde in den nächsten Monaten meinen neuen bestellen.
Dieser wird dann allerdings erst im nächsten Jahr geliefert.
Interessant ist der Recharge ja vor allem für die Dienstwagenfahrer aufgrund der 0,5% Versteuerung.
Allerdings ändern sich im nächsten Jahr die Regelungen.
Das Fahrzeug muss dann min. 60km rein elektrische Reichweite haben.
Lt. meinen Recherchen erreicht kein Volvo Modell diesen Wert.
Hat jemand Informationen, ob sich da noch etwas ändert?
Gibt es ideen? Größere Akkus?
Ein großer Teil der geleasten Recharge Fahrzeuge sind Dienstwagen.
Da würde Volvo echt was weg brechen, wenn keine Änderung kommt.

Alternativ bleibt dann wohl nur die Wahl eines B4/B5.
Es wird definitiv ein Volvo werden.

Danke euch

VG

199 Antworten

Zitat:

@RPGamer schrieb am 18. September 2021 um 20:38:38 Uhr:


Heckradar (Totwinkelassistent), sonst keine Einschränkungen.

Totwinkelassistent betrifft dann sowohl Spurwechsel als auch Querverkehr beim Rückwärtsausparken?
Wie sieht es mit Heckaufprallschutz aus?

So wie ich den 🙂 verstanden habe CTA Querverkehr bei Rückwärtsfahren nicht betroffen. Aber Heckaufprallschutz, Totwinkelsssistent und Spurwechsel.

Zitat:

@Bitmac schrieb am 18. September 2021 um 23:19:56 Uhr:


So wie ich den 🙂 verstanden habe CTA Querverkehr bei Rückwärtsfahren nicht betroffen. Aber Heckaufprallschutz, Totwinkelsssistent und Spurwechsel.

Das möchte ich aber ganz arg bezweifeln. Ich habe einfach keine Idee, wie ein Auto ohne Heckradar den Querverkehr beim Rückwärtsfahren berechnen soll.

Totwinkel und Heckradar sind betroffen und wegen der bekannten Halbleiterproblematik nicht bestell- und konfigurierbar.

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Zitat:

@Mask11 schrieb am 9. September 2021 um 19:32:29 Uhr:


Sorry Tippfehler, ich muss meinen Beitrag korrigieren. Gemeint war Zulassung in 2021 und NICHT wie urspr. geschrieben 2020:

Ist folgendes für Plug-In Hybride zutreffend (Zulassung in 2021) ?

Zur 0,5% Dienstwagenbesteuerung:
1. Keine min./max. Einschränkung des Kaufpreis
2. Rein elektr. Reichweite nach WLTP min. 50km ODER max. 50g Co2 Ausstoß pro 100km nach WLTP

Umweltbonus / Förderung der BAFA:
1. Nettolistenpreis unter 40.000 Euro = 4500€ Förderung
2. Nettolistenpreis über 40.000 Euro = 3750€ Förderung
3. Rein elektr. Reichweite nach WLTP min. 50km ODER max. 50g Co2 Ausstoß pro 100km nach WLTP

Falsch! 40km!

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