Dienstwagen: E-Auto BLP 60.050€ 0,25% oder 0,5%
Guten Morgen in die Runde,
weil der Steuerberater unserer Firma dazu keine treffende Aussage geben konnte und die Informationen vom BMF hierbei auch schwierig zu verstehen sind, mal folgende Frage, die mir jemand am besten mit einer Quelle darstellen könnte:
Ich würde mir gerne über meinen Arbeitgeber ein neues Elektroautozulegen. Dies hat einen BLP von 60.050€.
Jetzt gibt es ja die Regelung, dass bis 60000€ die 0,25% Versteuerung angewendet wird und bei mehr 0,5% als geldwerter Vorteil.
Darüber hinaus gibt es seit 2009 die Abrundungsregelung. D.h. es wird immer die nächste hunderter Stelle abgerundet.
Nun gibt es bei mir zwei Szenarien:
1. Das BLP wird abgerundet und die 0,25% greift.
2. Es wird nicht abgerundet und die 0,5% greift.
Vielen Dank im Voraus.
41 Antworten
Und für die Pfennigfuchser und die, denen die Ersparnis mit den 0,5 % bzw. 0,25 % noch nicht reicht, hier ein nicht ganz ernstgemeinter Tipp:
Das Auto mit 16“ Stahlfelgen bestellen (= niedriger BLP), dann die dreiteiligen 22“ Alufelgen (= sehr teuer) als Zubehör kaufen und die 16“-Felgen verkaufen. Vorher natürlich mit der kaufmännischen Abteilung klären, ob für den Verkaufserlös irgendwelche Steuern o. ä. gezahlt werden müssen.
Allerdings sind bei den höherwertigen Ausstattungslinien und größeren Motorisierung oftmals schon große Alufelgen serienmäßig dabei. Ob sich der Aufwand lohnt, statt der dann vorhandenen 18“ bzw. 20“ Alufelgen über Zubehör auf größere Felgen zu gehen, bezweifle ich. Zumal es auch hier nur um ein paar Euro pro Monat geht.
Etwas habe ich noch vergessen:
Die Kfz-Zulassungsgebühren und die Überführungskosten gehören nicht zum BLP.
Auch wenn du das wohl eher als Spaß gemeint hast, aber aufgrund der 60k-Grenze auf die größeren Alufelgen zu verzichten und diese danach im Zubehör zu kaufen habe ich nicht nur einmal gehört bzw. gelesen. Je nach Fahrzeug kommt es da wirklich auf jeden Euro an. Und wenn du über die 60k drüber kommst verdoppeln sich deine privaten Kosten, da bist du beim Satz Felgen dann am Ende gerne mal bei an die 100€ pro Monat 😉
Bei 70.000,- € zu versteuerndes Einkommen hat man in der Grundtabelle aktuell einen Grenzsteuersatz von 47%.
Bei 60.000,- € Listenpreis reden wir von 150,- € oder 300,- € die man als Privatanteil versteuern muss.
Also 150,- € mehr auf die man dann Steuern bezahlen muss.
Macht bei 40% Steuersatz 60,- € an Steuern mehr jedes Monat.
Also 720,- € mehr Einkommenssteuer jedes Jahr.
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Jo ist richtig, die 100€ waren etwas hoch gegriffen, war nur grob im Kopf überschlagen.
Auch wenns keine 100,- € sind.
Da gehts um richtig viel Geld.
720,- € pro Jahr sind bei 3 Jahre Leasing 2.500,- € die man Netto mehr in der Tasche hat.
Normal ist es immer noch wenig. Die Hälfte eines Verbrenners. Oder früher Firmenauto als zu teuer abgelehnt.
Muß man halt kleiner einsteigen. Bei Verbrenner noch viel kleiner, bei 30000 oder 15000 Euro Anschaffungspreis Liste!!
Zitat:
Und noch was zum Zubehör:
Bei 0,25 % und 1.600,- € für die AHK inkl. Einbau geht es um einen Unterschied von 4 Euro beim BLP. Bei einem Steuersatz von 40 % spart man 1,60 € monatlich. Da kommen noch die 0,03 % des BLP je Entfernungskilometer dazu.
Teurer wird es aber, wenn durch die Werk-AHK der BLP > 60.000€ steigt, und sei es nur auf 60.100€. Dann verdoppelt sich durch diese Ausstattung der geldwerten Vorteil!
Die 1/4 Grenze wurde nun per Gesetz auf 70.000 EUR angehoben. Vorher 60.000 EUR.
Die Neuregelung gilt auch rückwirkend auf bereits in 2024 angeschaffte Fahrzeuge.
Ursprünglich war sogar geplant, die Preisgrenze auf 80.000 Euro zu erhöhen.