Dienstwagen 1%-Regelung ?
Meine Freundin hat von ihrem Chef das Angebot bekommen, seinen ca. 1jährigen V50, 2.0D mit Navi und allem Schnick und Schnack (nicht die aus der Baumarktwerbung) als Firmenwagen mit Privatnutzung zu übernehmen.
Das Auto wird überwiegend für private Zwecke genutzt.
Wir haben dann mal das große Internetsuchportal bemüht und keine ,für uns verständliche, Erklärung zur 1% Regelung gefunden.
Lohnt sich das als Arbeitnehmer und welche Haken gibt es dabei?
Gesucht werden die Oswald Kolles der Dienstwagenfraktion zur umfassenden Aufklärung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Muhaha
Mir hat jetzt einer gesagt das es auf den Einkommensteuersatz ankommt. Wenn der bei 20% liegt würde man auch nur 20% der oben angegebenen 6000,- zahlen!
Fast. Es ist so wie Martin sagte. Wenn deine EInkommensteuer berechnet wird erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 12*500 Euro. Wieviel das dann ausmacht hängt an deinem Steuersatz. Bist du ledig und hattest schon zuvor mehr als 60T Euro und keine Steuersparmodelle, dann kannst du grob mit einem Steuersatz von 50% rechnen. Du müßtest also rund 3000Euro Steuer zusätzlich zahlen.
Noch ein Tip. Wenn du das nicht weisst, dann ist nicht das neue Auto da wichtigste sondern ein Steuerberater. Alternativ kannst du dich auch selber schlau machen. Solange du weder solches Basiswissen noch einen Steurberater hast wirst du die Selbstständigkeit nicht überleben, egal wie gut du bist. Das ist der Unterschied zum Angetelltendasein. Als Selbstständiger musst du dich selber kümmern und bist selber verantwortlich - und haftbar!
Rapace
178 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Haeken
Ich hoffe, Dein V8 hat wie erwartet den WW gut gezogen und Du bist in Rekordzeit am Ziel angekommen... ???
Nicht schnell aber
angekommen.😉
Schönen Gruß
Jürgen
dessen Kinder sich gerade selbst beschäftigen, außerdem regnets. 🙁
So, nun mal wieder zurück zum Thema.
Seit Samstag steht der V50, 2.0D mit Navi,Leder,Xenon,PDC usw. zu unseren freien Verfügung vor der Tür. Da er aber einen Bruttolistenpreis von ca. 39000,-€ hat, haben wir wegen der monatlichen Belastung erst mal gezögert. Da hat der Chef einfach noch eine, längst fällige, ordentliche Gehaltserhöhung draufgelegt und schon passt das ganze wieder.
Studieren lohnt sich also doch ! ( O-Ton meiner OHL)
Achso, ich hätte da noch einen Golf IV TDI mit 110PS, Navi, Klima, abnehmbare Hängerkupplung usw. übrig.Da die Tendenz zum Zweit- oder Drittwagen geht, wer hat noch nicht, wer will nochmal ?
1% des Listenpreises wird einem als Geldwertervorteil angerechnet. Ich verdiene also theoretisch 1% des Listenpreises im Monat mehr und muss diese versteuern. Angenommen, die Leasingrate liegt jetzt auch bei 1% des Listenpreises. Dann hebt sich das ganze ja wieder auf.
Zahl ich mehr als 1% Listenpreis Leasingrate, kann ich die Mehrkosten absetzen, richtig?
Also ist es vernünftiger, die Leasingrate höher zu wählen, als 1% des Listenpreies, oder anders gesagt, nicht niedriger als 1% ?
Zitat:
Original geschrieben von QuickyEX
1% des Listenpreises wird einem als Geldwertervorteil angerechnet. Ich verdiene also theoretisch 1% des Listenpreises im Monat mehr und muss diese versteuern.
Ja
Zitat:
Angenommen, die Leasingrate liegt jetzt auch bei 1% des Listenpreises. Dann hebt sich das ganze ja wieder auf.
Zahl ich mehr als 1% Listenpreis Leasingrate, kann ich die Mehrkosten absetzen, richtig?
Also ist es vernünftiger, die Leasingrate höher zu wählen, als 1% des Listenpreies, oder anders gesagt, nicht niedriger als 1% ?
Nein, das sind 2 völlig getrennte Dinge.
-Die Firma zahlt die Leasingrate zzgl Unterhalt und Anfangs/Abschlußzahlung.
-Für den Arbeitnehmer bzw Selbstständige erhöht sich die Steuerlast um 1% des BLP pro Monat
Ob nun die Firma durch eine erhöhte Anfangs/Abschlußzahlung die Leasingraten künstlich drückt oder lieber hohe leasingraten wählt oder bar kauft ist egal. Es ändert sich nur etwas der Zeitpunkt wann die Kosten anfallen, an der Summe selbst nciht.
Rapace
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Hätte da auch mal ne Frage!
Ich bin seit kurzer Zeit Selbstständig als Einzelunternehmung. Mal angenommen ich würde mir jetzt z.B. ein Auto leasen mit einem Listenpreis von 50000,- € bei einer monatichen Leasingrate von 550,- € und es ohne Fahrtenbuch fahren. Zahle ich dann bei der Einkommensteuer 12 x 500,- also 6000 Einkommensteuer oben drauf??
Mir hat jetzt einer gesagt das es auf den Einkommensteuersatz ankommt. Wenn der bei 20% liegt würde man auch nur 20% der oben angegebenen 6000,- zahlen!
Danke
Du zahlst für deinen Geschäftsgewinn + die 6000 Euro (geldwerter Vorteil als Ausgleich der Privatnutzung) Einkommenssteuer. Wegen der Progression des Steuersatzes mit steigendem Einkommen sind es also nicht nur die Steuern auf die 6000Euro sondern auch eine höhere Einkommensteuer auf Deinen Geschäftsgewinn. Wenn man tatsächlich regelmäßig mehr als 50% geschäftliche Fahrten hat (nur dann geht die Abrechnung nach der 1%-Regelung) und ein einigermaßen vernünftiges Einkommen lohnt sich das im Vgl. zum Fahrtenbuch praktisch nie.
Andererseits ist es so, daß das Führen eines Fahrtenbuches, das das Finanzamnt anerkennt, einige Sorgfalt erfordert und das kriege ich einfach nicht hin. Insofern verschenke ich zwar Geld, habe aber eine für mich praktikable Lösung.
Tschüß Martin
Zitat:
Original geschrieben von Muhaha
Mir hat jetzt einer gesagt das es auf den Einkommensteuersatz ankommt. Wenn der bei 20% liegt würde man auch nur 20% der oben angegebenen 6000,- zahlen!
Fast. Es ist so wie Martin sagte. Wenn deine EInkommensteuer berechnet wird erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 12*500 Euro. Wieviel das dann ausmacht hängt an deinem Steuersatz. Bist du ledig und hattest schon zuvor mehr als 60T Euro und keine Steuersparmodelle, dann kannst du grob mit einem Steuersatz von 50% rechnen. Du müßtest also rund 3000Euro Steuer zusätzlich zahlen.
Noch ein Tip. Wenn du das nicht weisst, dann ist nicht das neue Auto da wichtigste sondern ein Steuerberater. Alternativ kannst du dich auch selber schlau machen. Solange du weder solches Basiswissen noch einen Steurberater hast wirst du die Selbstständigkeit nicht überleben, egal wie gut du bist. Das ist der Unterschied zum Angetelltendasein. Als Selbstständiger musst du dich selber kümmern und bist selber verantwortlich - und haftbar!
Rapace
Zitat:
Original geschrieben von rapace
Fast. Es ist so wie Martin sagte. Wenn deine EInkommensteuer berechnet wird erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 12*500 Euro. Wieviel das dann ausmacht hängt an deinem Steuersatz.
Rapace
Vergeßt Die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch nicht, bei 19% Steuersatz auch Geld.
Nach dem ich mich jetzt auch durch den Fred gelesen habe und steuerrechtlich unwissend bin, habe ich auch eine Frage.
In meinem neuen Job bekomme ich einen Firmenwagen. Bruttolistenpreis 30.000€ auch für private Nutzung. Also werde ich das mit der 1% Regelung versteuern müssen. Jetzt geht es mir um die Kilometergeschichte zum Arbeitsplatz. Ich habe keinen festen Arbeitsort. Bin also jeden Tag woanders, mal weiter weg, mal ganz nah. Wie verhält es sich dann mit der Kilometerabrechnung? Muss ich dann ein Fahrtenbuch führen?
Gruß Heiko
Hallo Heiko,
als Berater habe ich auch keinen festen Arbeitsplatz..... meine Firma versteuert aber die Entfernung von meiner Wohnung zur nächst gelegenen Geschäftsstelle. Ist -für mich- natürlich immens blöd, weil ich ja praktisch nie in die GST fahre (maximal 2x im jahr) Steuergesetzgebung hat was!!!! Allerdings kann ich dann im Gegenzug die Anreise zur GST anseten, da ich nicht pasuschal sondern individuell versteuere. (also: 200Tage x (Entfernungskilometer -20)x Satz).
Für dich gibt es 2 Möglichkeiten:
- entweder Dein AG macht es genau so, d.h. er versteuert die Entfernung von dir zu Hause zur nächsten GST ODER
- es gibt home-office (das macht meine Firma leider nicht) dann wäre der Satz: 0,03% vom Bruttolistenpreis x 0 = 0.... d.h. Du würdest aus 30.000E 1% = 300E/Monat Steuern zahlen.
Danke Jürgen.
Ich fange am Montag bei dieser Firma an. Ihr Sitz ist ca. 280km von meinem Wohnort entfernt. Wäre ja blöd, wenn sie da den Weg versteuern würden. Also muss ich das am Monatg klären.
Viele dankende Grüße
Heiko
Hallo zusammen,
glücklicherweise ändert sich ja das Recht nun bald im Jahrestakt, so daß die Lohnsteuerrichtlinien für 2008 für Einsatzwechseltätigkeit Änderungen vorsehen, die dazu führen können, daß keine 0,03% zu versteuern sind.
Für Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte, die weniger als 1x pro Woche den Betrieb aufsuchen (oder anders weniger als 46 Tage im Jahr = 52 Wochen - Urlaub) dürften auch keine 0,03% anfallen (auch schon vor 2008)
Man könnte aber auch bei 1x pro Woche Betrieb zum Wegfall der 0,03% kommen, wenn am gleichen Tag Kundenbesuche eingebunden werden.
Das Vorstehende habe ich kurz meiner Fachliteratur entnommen und ist nur pauschal zu verwerten.
Der spezielle Einzelfall muß dann natürlich immer gesondert gewertet werden.
Immerhin positiv: es scheint Möglichkeiten zur Vermeidung zu geben.
Achim,
das wären ja hyper-mega-super-toll-Nachrichten. Ich werde gleich mal meine Payroll anschreiben.
Gruss
Jürgen
Hallo,
fahre seit 93 Firmenwagen als leitender Angestellter.
Möchte nur kurz Stellung nehmen zu Privatfahrten:
Generell ist es so, dass ALLE Kosten der privaten Fahrten vom AG zu übernehmen sind inkl. (auch Sprit).
D.h. die Urlaubstour nach Italien oder sonst wo hin wird vom AG übernommen.
Mein Steuerberater hatte mich darauf damals aufmerksam gemacht, da ja sonst der geldwerte Vorteil keinen Sinn macht.
Habe dies bei allen 4 AG der letzten 15 Jahre durchbekommen!
Gruss
Martin
... und bei mir würdest du dann keinen Firmenwagen mehr bekommen! 😰
Wenn du rechnen kannst, dann fährst du mit der 1%-Regelung i.d.R. verdammt billig Auto - da muss man als Arbeitgeber nicht noch die Urlaubsfahrten bezahlen! 😰😮
Schönen Gruß
Jürgen