Dienstwagen 1%-Regelung ?
Meine Freundin hat von ihrem Chef das Angebot bekommen, seinen ca. 1jährigen V50, 2.0D mit Navi und allem Schnick und Schnack (nicht die aus der Baumarktwerbung) als Firmenwagen mit Privatnutzung zu übernehmen.
Das Auto wird überwiegend für private Zwecke genutzt.
Wir haben dann mal das große Internetsuchportal bemüht und keine ,für uns verständliche, Erklärung zur 1% Regelung gefunden.
Lohnt sich das als Arbeitnehmer und welche Haken gibt es dabei?
Gesucht werden die Oswald Kolles der Dienstwagenfraktion zur umfassenden Aufklärung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Muhaha
Mir hat jetzt einer gesagt das es auf den Einkommensteuersatz ankommt. Wenn der bei 20% liegt würde man auch nur 20% der oben angegebenen 6000,- zahlen!
Fast. Es ist so wie Martin sagte. Wenn deine EInkommensteuer berechnet wird erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 12*500 Euro. Wieviel das dann ausmacht hängt an deinem Steuersatz. Bist du ledig und hattest schon zuvor mehr als 60T Euro und keine Steuersparmodelle, dann kannst du grob mit einem Steuersatz von 50% rechnen. Du müßtest also rund 3000Euro Steuer zusätzlich zahlen.
Noch ein Tip. Wenn du das nicht weisst, dann ist nicht das neue Auto da wichtigste sondern ein Steuerberater. Alternativ kannst du dich auch selber schlau machen. Solange du weder solches Basiswissen noch einen Steurberater hast wirst du die Selbstständigkeit nicht überleben, egal wie gut du bist. Das ist der Unterschied zum Angetelltendasein. Als Selbstständiger musst du dich selber kümmern und bist selber verantwortlich - und haftbar!
Rapace
178 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von NK86
Hallo Leute,ich habe seit kurzem einen Dienstwagen. Ich fahren ca. 120km in der Woche geschäftlich und den rest privat. Gibt es die Regelung noch, das ich min. 50% Dienstliche Fahrten machen muss oder ist das egal wie viele privaten km ich fahren?
Bei mir ist die 1 % Regelung angesetzt.
Vielleicht kann mir jemand helfen.LG
hi,
bist du Selbstständiger, oder hast du den Wagen über deine Firma? Also soweit mir bekannt gibt es eigentlich diese Regelung noch. Nur, es wird nicht immer überprüft. Ich fahre etwa 600km zur Arbeit und privat 3000km im Monat. Bei mir haben sie allerdings nichts angesetzt.
Ich hab nur die Information, dass das Finanzamt bei Firmenwagen nicht so genau überprüft, wer wo wie lange gefahren ist, wenn die 1%-Regelung genutzt wird.
Bei einem Kollegen, der Freelancer ist, war es anders. Bei ihm wurde es immer überprüft, sodass er jetzt lieber Fahrtenbuch führt.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Die 0,03% beziehen sich doch auch auf die Entfernungskilometer (also 1-fach), oder nicht?
Korrekt !
Hi,
also ich bin Angestellte in der Firma meines Mannes. Da ich jetzt schon weiß das ich deutlich mehr private km fahren werde wie geschäftlich und ich das mit der 50% Regelung mal gehört habe, aber nicht wirklich viel dazu im Netz gefunden habe wollte ich es hier mal versuchen. Dann kann ich nur hoffen, dass das Finanzamt nicht tief genau schaut, falls es mal kommt :-)
Vielen Dank.
Zitat:
Original geschrieben von NK86
Hi,also ich bin Angestellte in der Firma meines Mannes. Da ich jetzt schon weiß das ich deutlich mehr private km fahren werde wie geschäftlich und ich das mit der 50% Regelung mal gehört habe, aber nicht wirklich viel dazu im Netz gefunden habe wollte ich es hier mal versuchen. Dann kann ich nur hoffen, dass das Finanzamt nicht tief genau schaut, falls es mal kommt :-)
Vielen Dank.
Hallo,
nach 18 Jahren Firmenwagen mit eingeschlossener privater Nutzung unter Ansetzung der sogenannten 1%-Regel kann ich nur sagen, mir ist die Pflicht den Wagen zumindest 50 % geschäftlich zu nutzen nicht bekannt.
Von der Betriebsprüfung wurde da auch nie eine Rückfrage gestartet. Ich denke es ist so wie fhMemo schrieb, die Blutsauger sind zufrieden wenn du ihnen via 1 % Regel plus 0,03 % pro Entfernungskilometer dein Geld servierst.
Ich hatte auch mal 3 Jahre ein Fahrtenbuch, da ich relativ wenig privat fahre, aber das war ein Grauß, da zahle ich dann doch (nicht gerne) lieber nach 1%-Regel.
Gruß aus EN
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Hallo leute,
für mich als kurze zusammenfassung und zusätzliche fragen:
gehen wir davon aus:
brutto gehalt 3200€
firmenwagen (alles wird bezahlt ausser sprit für private zwecke sowie zuhause-arbeit) preis 30000€
außendienst (ca. 50km täglich) und trotzdem täglich einmal im büro (80km von zuhause weg)
d.h. bei 1% (300€ geldw. vort.) + 0,03% ( 720€ geldw. vort. )
1020€ geldwerter vorteil
mach unterm strich monatlich nettokosten von ca. 510€
+ spritkosten von ca. 300€
dann bleibt unterm strick von normal (3200€ brutto) 1984€ mit allen abgaben sowie firmenwagen und sprit noch 1172€ übrig.
Richtig so?
Kosten jährlich : 9720€. ein pendlerpauschale rechner hat mir jetzt ausgespuckt jährlich 5280€ wiederzubekommen. auch richtig?
bleiben 4440€ übrig - pro monat 370€ kosten für alles ... eigentlich noch ok... stimmt es nun unterm strich so?
vielen dank und ich hoffen man kann hier durchblicken...
Moin,
Zuhause-Arbeit... Was steht in Deinem Arbeitsvertrag drin?
Homeoffice Dienstsitz Deine Privatanschrift?
In dem Fall kannst Du die 0,03 % vergessen, denn Dein Weg ins
Büro ist eine Dienstfahrt!
Gruß
Ehm nein. So war es nicht gemeint. Das Zuhause-Arbeit sollte heißen: zwischen Zuhause und Arbeit... Also habe kein homeoffice ...
Moin,
ja nach meinem NettoPro stimmt Deine Rechnung fast auf den Cent...bei Steuerklasse 1 ohne Kinderfreibetrag und Kirchensteuerpflicht...
Ob sich das für Dich rechnet mußt Du natürlich selbst wissen...
Interessanter wäre natürlich, wenn die Firma ausnahmslos alles zahlt und Du den Sprit für Privatfahrten nicht extra löhnen mußt.
Grüße...
Zitat:
Original geschrieben von Koppy
ein pendlerpauschale rechner hat mir jetzt ausgespuckt jährlich 5280€ wiederzubekommen. auch richtig?
Nein! Die Pendlerpauschale ist auf 4.500,-€ begrenzt.
Zitat:
Original geschrieben von XC70D5
Nein! Die Pendlerpauschale ist auf 4.500,-€ begrenzt.
... für Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel. Beim PKW kann man voll geltend machen, muss aber die Kilometer nachweisen können.
Eine Quelle:
http://huemmer-huml.steuerkanzleien.org/content/view/46/68/Schönen Gruß
Jürgen
Hi,
übrigens (in Bezug auf die Diskussion eine Seite vorher): Ein PKW-Eigenteil wird vom Brutto abgezogen und wirkt sich daher steuermindernd aus!
Schönen Gruß
Jürgen
Vielleicht hilft eine stark vereinfachte Beispielrechnung mit fiktiven Werten zur Klärung des Sachverhalts 1%-Regelung:
1. Brutto 4.000,00
KEIN Firmenauto -,-
steuer- und sozial-
vers.pflichtiges Brutto 4.000,00
- Steuern 1.000,00
- Soz.Vers. 700,00
= Auszahlungsbetrag 2.300,00
2. Brutto 4.000,00
MIT Firmenauto 1 % 600,00
steuer- und sozialvers.pflichtiges
Brutto 4.600,00
- Steuern 1.100,00
- Soz.Vers 800,00
- Sachbezug Firmenauto 600,00
= Auszahlungsbetrag 2.100,00
Als Arbeitnehmer sind selbstverständlich die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der EST-Erklärung als Werbungskosten einkommensmindernd absetzbar: Arbeitstage * Entfernungskilometer * 0,30 EUR. Der Unternehmer bucht die Kosten des Firmenwagens als Betriebsausgabe;den privaten Nutzungsanteil dagegen als Betriebseinnahme. Siehe auch
http://www.betriebsausgabe.de/...-zwischen-wohnung-und-betrieb-13.html
Zitat:
Original geschrieben von gseum
... für Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel. Beim PKW kann man voll geltend machen, muss aber die Kilometer nachweisen können.
Eine Quelle: http://huemmer-huml.steuerkanzleien.org/content/view/46/68/
O.k., einigen wir uns darauf, dass es bis zu 4.500,-€
problemlosgeht? 😉
Zitat:
Original geschrieben von gseum
übrigens (in Bezug auf die Diskussion eine Seite vorher): Ein PKW-Eigenteil wird vom Brutto abgezogen und wirkt sich daher steuermindernd aus!
Puuuh...
Er wird aufs Brutto gerechnet und nachher vom Netto abgezogen (ohne auf Details, wie Pauschalversteuerung der Fahrten zur Arbeitsstätte, näher einzugehen). Also so, wie es droomx1 dargestellt hat.
Es gibt doch im Netz einige Firmenwagenrechner.
Da kann man sich gut sein Netto ohne und mit Wagen ausrechnen lassen und hat die Differenz...