Dienstwagen 1%-Regelung ?
Meine Freundin hat von ihrem Chef das Angebot bekommen, seinen ca. 1jährigen V50, 2.0D mit Navi und allem Schnick und Schnack (nicht die aus der Baumarktwerbung) als Firmenwagen mit Privatnutzung zu übernehmen.
Das Auto wird überwiegend für private Zwecke genutzt.
Wir haben dann mal das große Internetsuchportal bemüht und keine ,für uns verständliche, Erklärung zur 1% Regelung gefunden.
Lohnt sich das als Arbeitnehmer und welche Haken gibt es dabei?
Gesucht werden die Oswald Kolles der Dienstwagenfraktion zur umfassenden Aufklärung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Muhaha
Mir hat jetzt einer gesagt das es auf den Einkommensteuersatz ankommt. Wenn der bei 20% liegt würde man auch nur 20% der oben angegebenen 6000,- zahlen!
Fast. Es ist so wie Martin sagte. Wenn deine EInkommensteuer berechnet wird erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 12*500 Euro. Wieviel das dann ausmacht hängt an deinem Steuersatz. Bist du ledig und hattest schon zuvor mehr als 60T Euro und keine Steuersparmodelle, dann kannst du grob mit einem Steuersatz von 50% rechnen. Du müßtest also rund 3000Euro Steuer zusätzlich zahlen.
Noch ein Tip. Wenn du das nicht weisst, dann ist nicht das neue Auto da wichtigste sondern ein Steuerberater. Alternativ kannst du dich auch selber schlau machen. Solange du weder solches Basiswissen noch einen Steurberater hast wirst du die Selbstständigkeit nicht überleben, egal wie gut du bist. Das ist der Unterschied zum Angetelltendasein. Als Selbstständiger musst du dich selber kümmern und bist selber verantwortlich - und haftbar!
Rapace
178 Antworten
Hallo,
auch kein Problem bei 80.000km im Jahr geschäftlich mal 0,30 € oder wieviel gibt es jetzt?
Damals gab es 0,56 DM/km und ich muss sagen bei meinem damaligen amerik. AG hat sich jeder Vertriebler dadurch ein 2. Einkommen gesichert. Ergo Umstellung auf Firmenwagen.
Dies war dann auch bei meinem 2. AG so, der ein franz. Konzern ist.
Die anderen 2 inkl. dem jetzigen sind priv. deutsche Familienunternehmer.
Rechne mal selber.
De Facto ist es rechtlich so, dass der AG dafür aufkommen muss.
Geh mal zum Steueranwalt.
Gute Nacht.
Zitat:
Original geschrieben von maurocarlo
Hallo,De Facto ist es rechtlich so, dass der AG dafür aufkommen muss.
Geh mal zum Steueranwalt.Gute Nacht.
Hallo,
das ist der größte Quark, den ich in den letzten Jahren hier gelesen habe.
Der Arbeitgeber muß gar nichts, er wird es im Zweifel tun, wenn er seinen Arbeitnehmern sehr entgegenkommt.
Und ein Steueranwalt wird arbeitsrechtliche Fragen nicht lösen können.
Die steuerrechtlichen Regelungen zum geldwerten Vorteil besagen noch lange nicht, ob der Arbeitnehmer nicht selbst Kosten trägt - die optimal gestaltet, den geldwerten Vorteil mindern können.
Der Trend der PKW-Gestellung geht erstens zur Deckelung der Anschaffungskosten und zweitens zur Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten.
Alles andere ist Verhandlungssache nicht Steuerrecht.
Gute Nacht !
Zitat:
Original geschrieben von hjp xc70
Der Trend der PKW-Gestellung geht erstens zur Deckelung der Anschaffungskosten und zweitens zur Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten.
Und drittens zur Verringerung der Unterhaltskosten, z.B. durch ein CO2 Limit.
Gruß, Olli
Guten Morgen,
also Quark würd ich nicht sagen, was steht den auf der Abrechnung des AN drauf?
Hier steht Privatnutzung, was ist Privatnutzung laut meinem Steuerberater?
Alle privaten Fahrten.
Wenn ich Montags bis Freitags oder auch Samstags quer durch Europa fahre ist es keine Privatnutzung, sondern fahre im Dienst der Firma.
Jeder meiner AG hat nach dieser Argumentation und RS mit seinem Steuerbüro bisher immer das o.k. gegeben.
Und seit mir sicher, die Ami´s sind da sehr penetrant im Prüfen.
Hier wurde alles über Kostenstellen genau erfasst und abgezeichnet.
Wenn natürlich einer im Rahmen von Privatfahrten mehr Kilometer schrubbt als ich im Geschäftlichen, denke ich wird der AG sagen fahre dienstlich auf km-Geld und rechne so ab.
Wenn aber Firmenwagen mit privater Nutzung versteuert wird ist es halt so.
Sagt ja die private Nutzung in der Gehaltsabrechnung.
Da ich in 94 eine grössere Nachzahlung und bitte sofort beim Finanzamt hatte, hab ich mich intensivst mit diesem Thema befasst.
Natürlich ist die Leistung Firmenwagen freiwillig als alternative zur Lohnerhöhung (Lohnersatz), aber sollte jemand z.B. nach einem Firmenwagen aus Kosteneinsparungen beim AG ab sofort auf diesen verzichten müssen, ist es rechtlich auch nicht machbar, alternativ es wird eine Lohnerhöhung angeboten.
Da rechtlich beim Entzug dies dann eine Gehaltskürzung wäre! (Hat ein Berufskollege beim Arbeitsgericht durchbekommen!)
Gruss
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Zitat:
Original geschrieben von gseum
Wenn du rechnen kannst, dann fährst du mit der 1%-Regelung i.d.R. verdammt billig Auto - da muss man als Arbeitgeber nicht noch die Urlaubsfahrten bezahlen! 😰😮
Du arbeitest ja auch mit deinem Geld. Bei Managern zählt nur ob es das eigene Budget belastet, wie leicht es durchzusetzen ist und wie viele Stellen an der Entscheidung beteilit sind.
Ich denke viele reden sich ihren "Dienstwagen" auch schön. Der wird durch die 1% Regelung optisch so billig, dass man sich dann was möglichst teures leistet. Sieht man ja an den ganzen Diskussionen "Ich darf maximal XXX augeben, was bekomme ich alles dafür".
Wie man allerdings als Arbeitnehmer wegen der privatnutzung eines Dienstwagens vor das Arbeitsgericht gehen kann werdei ch wohl nie verstehen - ausser es war ein Betriebsrat.
Rapace
Bei Einsatzwechseltätigkeit kann auf die Abrechnung der täglichen Fahrt zur Arbeitsstätte im Rahmen der 1%-Regelung verzichtet werden. Das war schon immer so!
Zur Privatnutzung: arbeitsrechtlich dürfte es schon einen Unterschied machen, ob der Firmenwagen nur so zur Verfügung gestellt wird oder als Gehaltsersatz. Wenn man einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, kann man ihm den auch nicht so einfach wegnehmen, auch richtig. Was, wie, wann und wo der MA aber mit dem FW bereisen/hinfahren darf und welche Kosten der AG übernimmt, liegt aber immer noch in der Hand des AG, UND DAS IST AUCH GUT SO!!!
Gruß
Martin
Hi,
wie große Konzerne das handhaben ist mir auch völlig schnuppe - und sicherlich ist bei einer Gesamtsumme von 80.000 km im Jahr es auch nicht mehr ganz so wesentlich, ob ich noch 3000 Italien-Kilometer mitfinanziere.
Bei uns wird es klar so gehandhabt: Im normalen Alltag wird mit der Firmenkarte der Haustanke getankt - das reicht bei uns immer für die Dienstfahrten und auch darüber hinaus für den normalen privaten Alltag. Das ist auch in Ordnung.
Werden allerdings Urlaubsfahrten oder weitere private Fahrten gemacht, dann ist es von Beginn an so geregelt, dass auf Vertrauensbasis selbst getankt wird. Klar ist mir dabei schon, dass erst mal der Tank an der Haustanke voll gemacht wird - auch OK. Aber wenn dann "in der Ferne" nachgetankt wird, dann wird selbst bezahlt.
Das sind allerdings andere Bedingungen als bei geschäftlichen Vielfahrern...
Und wie rapace schon schrieb: Ich arbeite auf eigene Rechnung - bin also kleiner/mittelständischer Unternehmer. Hier fehlt mir persönlich jeder Euro in der Geldbörse, den ich zuviel ausgebe. Hier gehört dann in einem Fall wie deinem eine ordentliche einvernehmliche Lösung her. Bei mir wäre dann klar: Bezahle ich die privaten Fahrten, dann werde ich diese "Zugabe" auf einer anderen Seite einsparen müssen - sprich es wird bei der Festlegung der Gehaltssumme berücksichtigt. Am Ende steht bei den Arbeitnehmerkosten immer ein Strich drunter...
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von maurocarlo
Guten Morgen,Da rechtlich beim Entzug dies dann eine Gehaltskürzung wäre! (Hat ein Berufskollege beim Arbeitsgericht durchbekommen!)
Gruss
Hallo,
das mit dem Arbeitsgericht war schon einmal ein guter Hinweis.
Natürlich wird die Privatnutzung mit der Besteuerung des geldwerten Vorteils abgegolten.
Das bedeutet noch lange nicht, daß damit Dein Arbeitgeber sämtliche Kosten des Dienst-PKW tragen muß.
Eine arbeitsrechtliche Frage kann nicht mit steuerrechtlich gelöst werden.
Wenn du auf Gehalt verzichtest, damit Du einen Firmenwagen privat nutzen kannst, dann hast Du Dir die Frage, ob diese Vereinbarung aus dem Steuerrecht oder aus dem Arbeitsrecht abzuleiten ist, schon selbst beantwortet.
Ich habe ein großes Spektrum an verschiedenen Möglichkeiten der PKW-Gestellung gesehen, die meisten mittelständischen Arbeitgeber fordern von ihren Mitarbeitern entweder Übernahme der privaten Spritkosten und/oder Beteiligung an den Anschaffungskosten/Leasingkosten.
Das man dann bei der Versteuerung dieser Kostenbeteiligungen gravierende Fehler machen kann, ist eine andere Ebene.
Hallo,
ich habe diese 5 Seiten durchgelesen weil mich aktuell das Thema interesiert.
Ich habe aber keinen Beitrag gefunden in den mir einer aufzeigt, WO HÖRT DIE PRIVATE NUTZUNG AUF. Hört die eigentlich auf?????
Ich meine wenn nix im Arbeitsvertrag über die Private Nutzung verankert ist.
Beispiel: Ich bin Aussendienstler, fahre 5 Tage die Woche durchs ländle. Soweit ja OK.
Am Freitag fahr ich nach Tirol zum Wandern und Sonntag wieder zurück. Auf der Rückfahrt muss ich in München nachtanken.
Zahle/Tanke mit der Firmenkarte. Ist das "rechtlich" OK?
Oder, ich fahre 2 Wochen nach Kroatien, muss im Ausland 3x Tanken. Mit Firmankarte oder Bar. Rechne über die Firma ab. Ist das "rechtlich" OK?
Wer kann mir das ernsthaft beantworten?
Mein Firmen-rechtler ist der Meinung das mit der 1% Regelung ALLES abgegolten ist. Stimmt das? Ich kenne niemanden der mir das bisher glaubhaft erklären konnte.
Zur Info: Ich habe meine Privatfahrten, zumindest weite fahrten mehrerer 100 Kilometer immer SELBST BEZAHLT!
Zitat:
Original geschrieben von Maddiin
Wer kann mir das ernsthaft beantworten?
Mein Firmen-rechtler ist der Meinung das mit der 1% Regelung ALLES abgegolten ist. Stimmt das? Ich kenne niemanden der mir das bisher glaubhaft erklären konnte.
Das hängt einzig und allein von deinem Firmenwagenüberlassungsvertrag ab. 1% zzgl. 0,03% pro Entfernungskilometer ist nur die steuerlliche Seite, was dein Arbeitgeber dir erlaubt ergibt sich aus dem Vertrag den ihr abgeschlossen habt, das kann dir hier niemand beantworten.
Gruß, Olli
Hallo,
zu diesem Thema hätte ich auch noch 2 Fragen steuerrechtlicher Natur. Ich versteuere den Wagen pauschal nach der 1% Regel plus 0,03 % pro Entfernungskilometer.
1. Ich fahre an 25 Wochenenden im Jahr auch Samstags oder Sonntags für ein paar Stunden ins Büro. Dafür habe ich in der Steuererklärung 245 Fahrten a 30 Cent je Entfernungskilometer geltend gemacht. Habe ich Anspruch auf Anerkennung oder wird das vom Finanzamt auf ca. 220 Fahrten gedeckelt, da der geldwerte Vorteil von 0,03% mal Kilometer vielleicht nur auf eine normale 5-Tage Woche bezogen sind?
2. Zusätzlich habe ich Fahrtkosten im Rahmen der Fortbildung geltend gemacht. Wenn ich ein Fahrtenbuch führen würde, würden mir diese Kosten wohl auf der einen Seite als geldwerter Vorteil angerechnet, auf der anderen Seite könnte ich sie aber sicherlich steuermindernd geltend nachen. M. E. ist der geldwerte Vorteil durch die 1% Pauschalierung abgedeckt, so dass ich einfach die Kosten nach gefahrenen Kilometern mal 30 Cents geltend machen kann.
Wie seht Ihr das? Hat jemand eine ähnliche Situation bzw. kennt sich diesbezüglich genau aus?
Vilelen Dank!
Gruß,
Bernd
Zitat:
Original geschrieben von Maddiin
Zur Info: Ich habe meine Privatfahrten, zumindest weite fahrten mehrerer 100 Kilometer immer SELBST BEZAHLT!
Hi,
wie Olli schon schrieb: Was dein Arbeitgeber dir zahlt ist Sache eures Arbeitsvertrages.
Steuerlich ist es m.W.n. aber eben eindeutig: Es werden mit der 1%-Regelung ALLE privaten Kosten abgegolten und können damit steuerlich auch auf der anderen Seite geltend gemacht werden (in deinem Fall kann dein Arbeitsgeber die Belege dann absetzen, wenn er sie bezahlt hat...).
Auch ich als Selbstständiger setze private Kosten des Wagens (Autobahngebühren, Parken, Tanken, Vignetten) weitestgehend mit ab. Bei ausländischen Belegen ist es mir allerdings manchmal zu kompliziert und lasse sie raus.
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Hi,Zitat:
Original geschrieben von Maddiin
Zur Info: Ich habe meine Privatfahrten, zumindest weite fahrten mehrerer 100 Kilometer immer SELBST BEZAHLT!wie Olli schon schrieb: Was dein Arbeitgeber dir zahlt ist Sache eures Arbeitsvertrages.
Steuerlich ist es m.W.n. aber eben eindeutig: Es werden mit der 1%-Regelung ALLE privaten Kosten abgegolten und können damit steuerlich auch auf der anderen Seite geltend gemacht werden (in deinem Fall kann dein Arbeitsgeber die Belege dann absetzen, wenn er sie bezahlt hat...).
Schönen Gruß
Jürgen
So wie ich das lese, vermischt man hier öfter die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Dinge.
Die 1% bedeutet, wie auch Jürgen oben schreibt, dass man in der Lage ist, dieses im Zuge der steurlichen Geltendmachung (z.B. Jahresausgleich, Fahrtenbuch, Entfernungspauschale )aufzuführen.
Ob der Chef/die Firma nun das Tanken im Urlaub oder einen Selbstbehalt bei Schäden fordert, das ist Sache der jeweligen Fahrzeugregelung und Überlassungsvereinbarungen.
Als Beispiel der Regelungen, die Ausschliesslich Sache der Arbeitsverhältnisses sind.
Wir müssen z.B. nach einen Teil der Leasingrate mittragen, dafür dürfen wir bestellen was wir möchten (siehe XC90 Thread) und tanken unlimited, bei meiner Ex-Firma durfte ich bis zu einem gewissen Limit Fzg Leasen, Zuzahlung aus dem Netto wenn das gerissen wurde, in einer gewissen Klasse, der Position angemessen, dafür Tanken unlimited.
Ex-Ex-Firma damals, Das ist das Auto, Kombi-Limusine, Automatik oder Schalter, Fixe Ausstattung vorgegeben,Tanken im Urlaub nix!
Steuerlich immer der gleiche Käse, 1% (+ evtl. 0,03) und gut is.Egal ob ich im Urlaub tanken durfte oder nicht.
Aber in der Tat stelle ich mir konkret bei einer Regelung die Sinnfrage, warum man bei einer Beteiligeung an der Leasingrate (Privatanteil), der per Gehaltsumwandlung aus dem Brutto angewandt wird, dann noch die 1% abgezogen bekommt. Vom 'Feeling' hat man doch privat schon dafür bezahlt, warum will der Fiskus dann noch den Obolus?
Kann mir hier jemand was zu sagen?
Zitat:
Original geschrieben von gorgor
Aber in der Tat stelle ich mir konkret bei einer Regelung die Sinnfrage, warum man bei einer Beteiligeung an der Leasingrate (Privatanteil), der per Gehaltsumwandlung aus dem Brutto angewandt wird, dann noch die 1% abgezogen bekommt. Vom 'Feeling' hat man doch privat schon dafür bezahlt, warum will der Fiskus dann noch den Obolus?
Kann mir hier jemand was zu sagen?
Wichtig ist hierbei, ob die Zuzahlung aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen geleistet wird. Bei unversteuertem Einkommen (Bruttolohnverzicht) greift die 1%-Regelung voll. Bei versteuertem Einkommen kann dieser Betrag von der 1%-Regelung abgezogen werden. Wenn man z.B. ein Auto von 50.000,-€ fährt und 500,-€ Eigenanteil (also 1%) vom Netto zahlen muss, ergibt sich auch kein geldwerter Vorteil.
Gruß
Martin
Si einfach kann Stuerrecht sein, vielen Dank für die prägnante Erläuterung.
Mal schauen, ob die Fahrtenbuchmethode bei mir, durch Homeoffice und erschreckend geringen Privatanteil etwas 'Vorteil' bringt.