Diebstahlschaden Wiederbeschaffungswert zu niedrig

BMW

Hallo liebe Gemeinde. Ich habe ein großes Problem. Erstmal zu den Daten. E60 Baujahr 11.2009 530d Bixenon, Kurvenlicht,
M Paket, Softclose Türen, Keyless Go, HUD, Lenkradheizung,
Navi Professional, 2 Hd. und 109 000 km Leder Ausstattung, Komfortsitze, und und und.
So beim einbruch wurden die Scheinwetfer geklaut die Kabel durchgeschnitten und das Navi geklaut und ebenfalls Kabel durchgeschnitten.
Vers.Gutachter kommt zum Ergebnis.
Wiederbeschaffungswert mit Mwst 18300,- ohne 15400,-
Rep.Kosten 16000 mit Mwst ohne 13300,-
Restwert 11720,- mit Mwst ohne 9500-,.
Meine Frage ist da haut doch einiges nicht hin, oder?
Speziell der Wiederbeschaffungswert. Was meinnt ihr? Bitte um Hilfe und bitte keine unnötigen Komentare.

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe nicht, was es hier zu diskutieren gibt!
Der Schaden ist weniger als was der Wagen Wert ist, für mich bedeutet es folgendes: Ich bringe den zur BMW gebe 2-3 Unterschriften ab und die kümmern sich um den Rest.
Um auf eine Nummer sicher zu gehen, gehe ich noch parallel zu meinem Anwalt und nehme meine RSV in Anspruch.

Edit: Bei unserem damaligen CLK Cabrio haben die Diebe einen Loch ins Stoffdach geschnitten und die Tür geöffnet, anschliessend den Wagen durchwühlt und paar Wertgegenstände mitgenommen. Allein das Dach hatte knapp 14.000€ gekostet und viel mehr was der Wagen auch nicht Wert! Habe es wie oben beschrieben erledigen lassen. Hat etwa eine Woche gedauert, einen Ersatzwagen hatte ich nicht benötigt.

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Zitat:

@Stivikivi schrieb am 4. Mai 2016 um 17:00:39 Uhr:


Also ich war bei huk die sind günstig.

Klar sind sie das - das ist deren Geschäftsmodell. Darfst halt keinen Schadensfall haben, den du "wohlwollend" reguliert haben möchtest. Wie hast du noch so schön in einem anderen Posting geschrieben: "Der dumme kauft zuerst und fragt dann. Haben wir hier zu hauf. Sei klug." Ist bei der Versicherung nicht anders...

Und dann frag mal erst die Unfallgegner bei berechtigten Forderungen.

Das war mir damals bei der HUK schon klar aber liebe zahle ich da Haftpflicht 1100€ also woanders 2500€ 🙂

Aufjedenfall mit einem anwalt kurz das vorgehen des gutachters besprechen. Ansonsten kann ich dir über pn nen trick sagen wie du richtig kohle rausholst aus der versicherung. Mein Axa vertreter hatte damals vor respekt sich vor mir den kopf geneigt und meinte " sie sind ein gewiefter Fuchs"??

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Eigentlich bin ich weder einer der jemanden abzocken noch gewinn rausholen will. Ich will nur das was mir auch zusteht nicht mehr. So dass ich den entweder reparieren lassen kann ohne selbst tausende euros zahlen zu müssen oder eben soviel wie real ist für einen neuen mit m paket und ausstattung änlich wie meiner. Aber ich bin für jeden rat dankbar und den einen oder anderen trick nehm ich dankend an

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde,steht einer ordentlichen Reperatur nichts im weg.Du hast außer deiner SB keinerlei kosten.Da es über die TK Läuft wirst du auch nicht hochgestufft.

Danke für alle ratschläge und infos. Werde versuchen das beste daraus zu machen

Und dann lass von dir hören. Viel erfolg

Zitat:

@V6 Papa schrieb am 4. Mai 2016 um 22:22:26 Uhr:


Du hast außer deiner SB keinerlei kosten.Da es über die TK Läuft wirst du auch nicht hochgestufft.

Stimmt nicht zu 100%!

Er bekommt i.d.R. beim Navirechner und ggf. für den Monitor einen Abzug "alt für neu". Alles am Fahrzeug wird bei alt für neu 36 Monate nach Erstzulassung zu 100% ersetzt. Danach wird für jeden weiteren Monat, was das Fahrzeug älter ist 1% zusätzlich abgezogen.

Kommt aber auch auf die Versicherung an, da manche Versicherungen die "alt für neu" Klausel nicht anwenden.

Wenn du es reparieren lässt, geh wie folgt vor. Lasse dir von deiner Versicherung eine Zusage der Kostenübernahme zuschicken. Danach suchst du dir eine Werkstatt und lässt das Fahrzeug wieder reparieren. Es ist in diesem Fall egal, was im Gutachten steht. Fehlt etwas für die Reparatur, was durch den Schaden vom Diebstahl entstanden ist, muss der Gutachter zur Werkstatt fahren und nachkalkulieren.

LG cali

Ja das ist richtig.Allerdings darf der der Abzug Neu für Alt nur an Teilen angewendet werden die einen Verschleiß unterligen und in gewissen Abständen ersetzt werden müssen.Der Hintergrund ist das eine eventuelle Wertsteigerung ausgeglichen werden soll.Den Abzug Neu für Alt beim Navi,Radio,Airbags, Steuergeräten und Karosserieteilen ist nicht zulässig.Anders sieht es dann beim Lenkrad und Sitzen aus da diese einen Optischen Verschleiß unterliegen und den Versicherungsnehmer nach dem Ersetzen besser Stellen würde( Wertsteigerung).

Zitat:

@V6 Papa schrieb am 5. Mai 2016 um 08:33:19 Uhr:


Ja das ist richtig.Allerdings darf der der Abzug Neu für Alt nur an Teilen angewendet werden die einen Verschleiß unterligen und in gewissen Abständen ersetzt werden müssen.Der Hintergrund ist das eine eventuelle Wertsteigerung ausgeglichen werden soll.Den Abzug Neu für Alt beim Navi,Radio,Airbags, Steuergeräten und Karosserieteilen ist nicht zulässig.Anders sieht es dann beim Lenkrad und Sitzen aus da diese einen Optischen Verschleiß unterliegen und den Versicherungsnehmer nach dem Ersetzen besser Stellen würde( Wertsteigerung).

Warum ist alt für neu nicht an Karosserieteilen? Du widersprichst dir in einem Posting selber schon.
Ein Fahrzeug mit 150.000 km hat unter Umständen immens viele Steinschläge vorne auf der Motorhaube. Nach einem Frontschaden wo die Haube gewechselt werden muss, kann es durchaus sein, dass die Versicherung neu für alt anwendet, da dir dadurch definitiv ein Vorteil entsteht durch die neu lackierte Haube.

dafür ist der gutachter da das hast du nicht zu entscheiden und das hat die werkstatt nicht zu entscheiden
der gutachter macht das wenn der sagt da war nen altschaden sprich steinschläge dran dann bekommste abzüge sonst nicht
es sei denn jeder ga und jede versicherung macht das willkürlich was ich mir nicht vorstellen kann
nur wenn du nen unfall hast wo deine motorhaube fratze ist dann ist eh was falsch gelaufen und hast zu 90% eh die schuld dran dann bekommste schonmal gar nix ausser du hast vollkasko und nach nem auffahrunfall oder ähnlichem mit genug bums lässt sich ein steinschlag eh nicht mehr feststellen ist sowieso dann alles im arsch

und ausserdem mit den 1% höör ich zum ersten mal wenn nen auto angenommen 11 jahre alt ist bekommste dann gar nix mehr weil dann 96% abgezogen werden was das denn lol

Zitat:

@xk66 schrieb am 5. Mai 2016 um 08:53:32 Uhr:



Zitat:

@V6 Papa schrieb am 5. Mai 2016 um 08:33:19 Uhr:


Ja das ist richtig.Allerdings darf der der Abzug Neu für Alt nur an Teilen angewendet werden die einen Verschleiß unterligen und in gewissen Abständen ersetzt werden müssen.Der Hintergrund ist das eine eventuelle Wertsteigerung ausgeglichen werden soll.Den Abzug Neu für Alt beim Navi,Radio,Airbags, Steuergeräten und Karosserieteilen ist nicht zulässig.Anders sieht es dann beim Lenkrad und Sitzen aus da diese einen Optischen Verschleiß unterliegen und den Versicherungsnehmer nach dem Ersetzen besser Stellen würde( Wertsteigerung).

Warum ist alt für neu nicht an Karosserieteilen? Du widersprichst dir in einem Posting selber schon.
Ein Fahrzeug mit 150.000 km hat unter Umständen immens viele Steinschläge vorne auf der Motorhaube. Nach einem Frontschaden wo die Haube gewechselt werden muss, kann es durchaus sein, dass die Versicherung neu für alt anwendet, da dir dadurch definitiv ein Vorteil entsteht durch die neu lackierte Haube.

Was du meinst ist eine Beschädigung,die wird vom Gutachter dokumentiert und dann in Abzug gebracht.Aber das hat nichts mit Karosserieteilen zu tun sondern mit deren Lackierung.Ein Vorschaden wird immer abgezogen.Das hat nichts mit Neu für Alt zu tun.

Zieht euch das mal rein.
http://m.morgenpost.de/.../...-nicht-nur-auf-Zweiraeder-abgesehen.html

Alt für Neu wird bei einigen Versicherungen (z.b. bei meiner) auf Navi und Monitor abgezogen, da diese einem Verschleiß unterliegen. So wie fast jedes technische Gerät einem Verschleiß unterliegt. Hat man sogar nur ein CCC und kein CIC, wird nichtmal die NaviDVD ersetzt, da man diese hätte entsprechend sichern können, FAKT!

Woher ich das weiß? Ich hatte genau den selben Schaden und mich ausgiebig damit beschäftigt. Ich habe aber ein CIC gehabt und somit wurde die Navisoftware ersetzt, da sie "fest Verbaut" war.

Und ganz ehrlich, eine 11 Jahre alte Kiste, ist kaum noch etwas Wert. Was erwartet ihr denn? Das die Versicherungen aus einen alten abgenutzten Haufen kostenlos ein Neufahrzeug machen? Never...

my2cent

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