Diebstahlschaden Wiederbeschaffungswert zu niedrig

BMW

Hallo liebe Gemeinde. Ich habe ein großes Problem. Erstmal zu den Daten. E60 Baujahr 11.2009 530d Bixenon, Kurvenlicht,
M Paket, Softclose Türen, Keyless Go, HUD, Lenkradheizung,
Navi Professional, 2 Hd. und 109 000 km Leder Ausstattung, Komfortsitze, und und und.
So beim einbruch wurden die Scheinwetfer geklaut die Kabel durchgeschnitten und das Navi geklaut und ebenfalls Kabel durchgeschnitten.
Vers.Gutachter kommt zum Ergebnis.
Wiederbeschaffungswert mit Mwst 18300,- ohne 15400,-
Rep.Kosten 16000 mit Mwst ohne 13300,-
Restwert 11720,- mit Mwst ohne 9500-,.
Meine Frage ist da haut doch einiges nicht hin, oder?
Speziell der Wiederbeschaffungswert. Was meinnt ihr? Bitte um Hilfe und bitte keine unnötigen Komentare.

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Ich verstehe nicht, was es hier zu diskutieren gibt!
Der Schaden ist weniger als was der Wagen Wert ist, für mich bedeutet es folgendes: Ich bringe den zur BMW gebe 2-3 Unterschriften ab und die kümmern sich um den Rest.
Um auf eine Nummer sicher zu gehen, gehe ich noch parallel zu meinem Anwalt und nehme meine RSV in Anspruch.

Edit: Bei unserem damaligen CLK Cabrio haben die Diebe einen Loch ins Stoffdach geschnitten und die Tür geöffnet, anschliessend den Wagen durchwühlt und paar Wertgegenstände mitgenommen. Allein das Dach hatte knapp 14.000€ gekostet und viel mehr was der Wagen auch nicht Wert! Habe es wie oben beschrieben erledigen lassen. Hat etwa eine Woche gedauert, einen Ersatzwagen hatte ich nicht benötigt.

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Zitat:

@bitz schrieb am 4. Mai 2016 um 08:05:18 Uhr:


Ohne ot zu werden, da ich gerade Tk schaden habe, was ist denn bei HUK und DEKRA? Da hab ich nämlich so kleine Problemchen...

Zum Tonpic, ja das mit den 130% stimmt. Wenn die nocht wollen wie du bleibt nur Anwalt.

Genau die Sorgen hab ich bei einem Verlust meines e60 auch, so ein Auto gibt es am Markt nicht und der wiederbeschaffungswert würde nie ausreichen ein vgl Auto zu bekommen. Das macht einem echt Bauchschmerzen.

Viel Glück.

Also die HUK ist sehr für ihre Weltfremden und vorallem Gesetzeswidrigen abrechnungen und Gutachten bekannt,sie Arbeiten mit der Dekra zusammen.Also bei dieser Kombination immer Vorsicht und am Besten von einen Sachkundigen Anwalt Prüfen lassen.Ich kann nur nicht genau sagen ob die Versicherung bei einen Kaskoschaden den Anwalt bezahlen muss wie bei einen Haftpflichtschaden.

Zitat:

Also die HUK ist sehr für ihre Weltfremden und vorallem Gesetzeswidrigen abrechnungen und Gutachten bekannt,sie Arbeiten mit der Dekra zusammen

Volltreffer... Mal gespannt. Danke!

Zitat:

@bitz schrieb am 4. Mai 2016 um 15:34:59 Uhr:



Zitat:

Also die HUK ist sehr für ihre Weltfremden und vorallem Gesetzeswidrigen abrechnungen und Gutachten bekannt,sie Arbeiten mit der Dekra zusammen

Volltreffer... Mal gespannt,Danke!

Ich gehe mal davon aus das du auch eine Werkstatt vorgeschrieben bekommst Wi das Fahrzeug Repariert werden soll.Fals es eine Freie Werkstatt ist oder eine einer Anderen Fahrzeugmarke,verlangst du bitte den Nachweis das dein Fahrzeug 100%ig Nach den Herstellervorgaben Instantgesetzt wird.Uns zwar Schriftlich von der Werkstatt!!!!

Also ich war bei huk die sind günstig.

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Wo ist das genau passiert, in Berlin?

Mfg

Natührlich sind die Günstig.Aber das hat auch seinen Preis!!
Ich Rate 530 Kompressor das er sein Fahrzeug Reparieren lässt in einer BMW Werkstatt.In allen anderen Fällen machst du Minus.

Ja es ist in Berlin. Und Auto steht aktuell bei BMW. Allerdings weiss ich eben nicht ob die AXA die Rep.Kosten übernimmt weil der GA geschrieben hat dass es ein Totalschaden ist. Im GA steht etwas von Rep. Kosten übersteigen 70% vom Wiederbeschaffungswert. Deshalb ja auch meine Frage.
Und ja ich habe eine freie Werkstattwahl

Wenn du schon bei BMW stehst,wird dir doch ein Sachkundiger Meister zur Seite stehen.Auch BMW hätte sicher ein Interesse an einer Reperatur.

Schau hier nochmal nach,dort ist alles erklärt.
https://www.google.de/url?...

Zitat:

@V6 Papa schrieb am 4. Mai 2016 um 19:32:43 Uhr:


Schau hier nochmal nach,dort ist alles erklärt.
https://www.google.de/url?...

Das gilt leider nicht bei Kaskoschäden... Rep.Kosten werden wohl nur bis zur Grenze von max WBW ersetzt.

Ja und??? Reperatkosten 16000 EUR und Wiederbeschaffungswert 18300!!! Also alles im Rahmen.Reparieren lassen und gut ist.

Zitat:

@westmc schrieb am 4. Mai 2016 um 08:31:39 Uhr:


und noch einen tip niemals den gutachter nehmen den die versicherung schickt immer einen anderen bezahlen musst du den ja eh nicht weil die versicherung will ja ein gutachten
die gutachter die die versicherungen schicken arbeiten in vielen fällen mit denen zusammen und drücken dementsprechend bissel die preise zugunsten der versicherung

Stimmt nicht! Da es ein Kaskoschaden ist und da er seine eigene Versicherung in Anspruch nimmt. Und da hast du keine freie Gutachterwahl.

LG Cali

Hallo jungs, ein anderes thema ich hab mein auto zum verkaufen ins internet reingestellt mit dem KENNZEICHEN.

Nach ein tag hat mich eine FRAU angerufen und ganz lässig am telefon fragte sie mich ob das auto auf meinen namen angemeldet ist oder ob ich es nur weiter verkaufe sagte ich das es auf meinen namen angemeldet ist, dann fragte sie mich noch zum schlusss letzter preis ? 200 geh ich noch runter dann sagte sie danke ciao.
Habe ihre nummer gespeichert aber es kamm mir echt seltsam vor.
Was meint ihr??

Bald bist dein Auto los 😁

zumindest teile davon :-P

aber nicht desto trotz ist es meines erachtens kein wirtschaftlicher da die repkosten unter wbw sind
ich kann nicht die repkosten inkl mwst dem wbw exklusive mwst zu grunde legen denk ich mir zumindest mal
könnte auch mein gutachten vom audi posten da siehts so ähnlich aus und da waren nur 1000 euro differenz zum wbs und es war auch kein wirtschaftlicher vielleicht hat sich dein ga ja vertan

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