Diebstahlschaden mit Beschädigung und "Vorschaden" HUK24

Hallo,

ich habe Ihr könnt etwas Licht ins dunkel bringen...ich kenne mich leider nicht aus.

Folgender Fall: an meinem Fahrzeug wurden die Außenspiegel geklaut, genauer gesagt an beiden Seiten die Spiegelgläser und die lackierten Abdeckkappen, sowie auf einer Seite der Motor (auf der anderen Seite nicht, warum auch immer). Dann noch die Kabel auf einer Seite abgerissen, auf der anderen nicht. Dabei wurde die Fahrertür beschädigt in Form von Kratzern (bestimmt 6 oder 7 Kratzer) und eine Stelle wo der Lack abgeplatzt ist direkt unter dem Außenspiegel (1 - 2 mm Durchmesser, dort sieht man das Weiße unter dem Schwarzen Lack).

Nachdem ich den Schaden bemerkt habe, bin ich sofort zur Polizei und habe den Fall gemeldet. Danach hab ich die Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet. Ich sollte in eine Partnerwerkstatt fahren (hab leider eine Werkstattbindung drin, wie ich jetzt erst bemerkt hab - ja eigener Fehler). Hab dann gegoogelt und festgestellt man kann auch direkt zu BMW fahren, einen Kostenvoranschlag machen lassen und sich das Geld auszahlen lassen, abzüglich 10 oder 15 %. War mir aber lieber, weil ich dann selber original Teile kaufen kann und einen Mechaniker meines Vertrauens mit der Reparatur beauftragen kann. Dann weiß ich am Ende was ich habe. Den Kostenvoranschlag hab ich eingereicht.

Dann passierte eine Woche lang nichts. Ich habe wieder angerufen und die freundliche Frau am Telefon sagte mir, dass die HUK soviel zu tun hat und sie sich den Fall anschaut und mich spätestens einen Tag danach anrufen wird. Ich sagte es eilt ein wenig, da ich ohne Außenspiegel nicht fahren kann. Sie rief natürlich nicht zurück. 2 Tage später rief ich wieder an. Da hatte ich eine sehr unfreundliche Frau am Telefon! Sie meinte dass die HUK noch viele andere Kunden außer mir hätte und sie nicht auf mich gewartet hätten...aha - gut zu wissen. Sie meinte nun, wie denn die Beschädigungen an die Tür gekommen sind. Ich weiß es nicht, denn ich habe sie nicht verursacht. Auf jeden Fall waren die Kratzer vorher nicht im Lack. Dann meinte sie, dass sie einen Gutachter schickt, der sich das angucken soll. Dieser war heute da. Von der Noxa. (Hab ich übrigens mal gegoogelt - die handeln wohl in den meisten Fällen für die Versicherung). Den Eindruck machte mir der Gutachter heute ebenso und darum schreibe ich hier.

Erstmal meinte er auch direkt, wie sollen denn die Kratzer an den Lack kommen, wenn die "nur" die Spiegel klauen. Sowas hätte er noch nie gehabt. Es war aber nunmal so und der Lackabplatzer direkt unter dem Spiegel, wie sollte sowas sonst passieren? Die Kratzer genauso, die sind so halbrund. Also ich würde vermuten die sind da irgendwomit dran gekommen.

Dann fing er an, dass ganze Auto schlecht zu reden. "Altes Auto mit vielen Gebrauchsspuren" - in meinen Augen ein sehr gepflegter (!) 535d E60 Modell 2008. Dann hat er weitere Macken am Auto gesucht; hat das komplette Auto mit einem Lackmessgerät kontrolliert, dann noch gefragt ob es mir Recht wäre, wenn er den Fehlerspeicher ausliest. Klar konnte er von mir aus machen. Ein Ergebnis davon hat er aber nicht gesagt.

Danach meinte er auf der Fahrertür weiter unten ist eine ausgebesserte Stelle, ein sogenannter "Altschaden". Ja, dort ist eine Stelle von ca. 1,5 cm, vermutlich ein gerader Kratzer, der mit einem Lackstift ausgebessert wurde. Muss aber schon Jahre her sein vom Vorbesitzer. Wohlgemerkt eine kleine Stelle. Die anderen Kratzer sind wesentlich länger. Aber wegen diesem "Altschaden" meinte er, wird die Versicherung die neuen Kratzer nicht anerkennen.

Mittlerweile bin ich ziemlich sauer. Erst dauert es so lange, ich kann nicht fahren und höre auch nichts von denen, dann die wirklich sehr unfreundliche Frau an der Hotline und nun der Gutachter, der das Auto schlecht redet, irgendwas sucht und wegen dem 1,5 cm langen, ausgebesserten "Altschaden"-Kratzer meint die Tür wird nicht bezahlt.

Ist das alles so richtig abgelaufen? Könnte ich mir auch einen Gutachter nehmen, der in meinem Sinne handelt? Hat der Noxa Gutachter denn Recht? Was kann ich jetzt noch tun?

53 Antworten

Zitat:

@Wer-bin-ich schrieb am 28. April 2023 um 09:39:05 Uhr:



Zitat:

@C 37 RS schrieb am 21. April 2023 um 15:19:28 Uhr:


Was sind denn "original Ersatzteile"? Z.B. Original ATE Bremsen, sind nicht original BMW Bremsen...

Was bitte sind original BMW Bremsen? Da BMW selbst keine Bremsen herstellt, werden sie wohl von einem der großen Bremsenhersteller kommen…

Richtig - aber auch wenn die zB von ATE für BMW gefertigt werden, haben die höhere Qualitätsanforderungen.

Was bitte hat diese Diskussion noch mit der Frage zu tun?
Da gibt es andere Threads in passenden Bereichen zu.

BTT bitte

Gruß Moorteufelchen

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 21. Apr. 2023 um 15:28:04 Uhr:


@remarque4711 schrieb am 21. April 2023 um 15:26:09 Uhr:
Ruf bei der HUK an und frag nach einer BMW-Vertragswerkstatt von denen.

Das ist eine gute Idee!

Hast Du die gute Idee umgesetzt? Wenn ja, was ist dabei rausbekommen? Wenn nein, was spricht dagegen?

Da ich immer noch nichts gehört habe von der Versicherung, hab ich am 02.05. versucht diese telefonisch zu erreichen. Vergeblich. Immer Warteschleife mit dem Hinweis, dass alle Mitarbeiter im Gespräch sind - man soll es später versuchen. Am 03.05. morgens wieder versucht: Warteschleife, aber diesmal mit dem Hinweis, dass der nächste freie Mitarbeiter für mich reserviert ist. 🙂 Dann 30 min wurde dann aufgelegt. Ganz toll!

Hab dann eine Mail geschrieben und nach 24 h kam dann eine Email mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr ...,
anliegend erhalten Sie die Stellungnahme des Sachverständigen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Berücksichtigen Sie bitte, dass Ihrem Kraftfahrtvertrag die Tarifoption Kasko SELECT zu Grunde liegt. Damit haben Sie mit uns vereinbart, die Reparatur Ihres Fahrzeugs im Schadenfall in einer unserer zertifi­ zierten SELECT-Werkstätten durchführen zu lassen. Anderenfalls kann nur ein Teil der Reparaturkosten erstattet werden.

Diese Information hatte ich bereits bei den ersten Gesprächen am Telefon bekommen.

Weiter war das Gutachten vom 19.04.23 (!) dabei.

Reparaturkosten: 1.234 Euro netto. (jedoch ohne Berücksichtigung der Kratzer). Bei BMW waren es 2.976 Euro netto (inkl. Lackierung der Fahrertür).

Wegen den Kratzern auf der Fahrertür heißt es nun:
Die Kratzer der vorderen linken Tür können aus Sachverständigensicht nicht mit dem vorgefundenen Schadenbild in Verbindung gebracht werden.

Vor Ort hatte der Gutachter aber gesagt, dass die Kratzer nicht geltend gemacht werden können, da schon ein "Altschaden" in Form von einem ausgebesserten Kratzer (max. 1,5 cm) Länge vorhanden sei.

Außerdem ist exakt unter dem Außenspiegel eine Stelle wo der Lack abgeplatzt ist (hat erst der Gutachter gesehen). Vielleicht 1-2 mm Durchmesser. Ähnlich wie ein Steinschlag. Darunter sieht man die Grundierung. Aber wie soll so eine Beschädigung an die Stelle kommen, wenn es nicht durch den Diebstahl verursacht worden ist.

Die Kratzer und die Macke sind auf jeden Fall von dem Diebstahl.

Weiter hat der im Gutachten nur eine Spiegelkappe aufgelistet. Die Zweite hat er vergessen.
Und die Preise die er zugrunde legt sind ca. 20 % niedriger als im Kostenvoranschlag von BMW - wie kann das sein?
(Als Hinweis steht auf dem Gutachten: Teile-Abschlag 5 %).

So einfach hinnehmen werde ich das nicht...

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Zitat:

@C 37 RS schrieb am 4. Mai 2023 um 14:27:11 Uhr:


Wegen den Kratzern auf der Fahrertür heißt es nun:
Die Kratzer der vorderen linken Tür können aus Sachverständigensicht nicht mit dem vorgefundenen Schadenbild in Verbindung gebracht werden.

Vor Ort hatte der Gutachter aber gesagt, dass die Kratzer nicht geltend gemacht werden können, da schon ein "Altschaden" in Form von einem ausgebesserten Kratzer (max. 1,5 cm) Länge vorhanden sei.

Am Ende zählt das, was auf dem Papier steht und da sagt der Gutachter nun einmal aus, dass er die Schäden an der Tür nicht in Verbindung bringen kann mit dem Diebstahl. Dementsprechend wird die Versicherung dir das auch nicht zahlen.

Die Nummer mit der Kasko Select beruht darauf, dass die Partnerwerkstätten tatsächlich billiger sind als die Markenwerkstatt. Darum ist der Tarif auch günstiger. Daher kommt der Gutachter auch zu einem niedrigeren Schadenwert.

Einzig das mit der vergessenen Spiegelkappe kannst du natürlich reklamieren. Hier solltest du aber auf den Gutachter direkt zugehen, denn woher soll die Versicherung nun wissen, ob du richtig liegst oder nicht.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 4. Mai 2023 um 16:09:07 Uhr:



Zitat:

@C 37 RS schrieb am 4. Mai 2023 um 14:27:11 Uhr:


Wegen den Kratzern auf der Fahrertür heißt es nun:
Die Kratzer der vorderen linken Tür können aus Sachverständigensicht nicht mit dem vorgefundenen Schadenbild in Verbindung gebracht werden.

Vor Ort hatte der Gutachter aber gesagt, dass die Kratzer nicht geltend gemacht werden können, da schon ein "Altschaden" in Form von einem ausgebesserten Kratzer (max. 1,5 cm) Länge vorhanden sei.

Am Ende zählt das, was auf dem Papier steht und da sagt der Gutachter nun einmal aus, dass er die Schäden an der Tür nicht in Verbindung bringen kann mit dem Diebstahl. Dementsprechend wird die Versicherung dir das auch nicht zahlen.

Die Nummer mit der Kasko Select beruht darauf, dass die Partnerwerkstätten tatsächlich billiger sind als die Markenwerkstatt. Darum ist der Tarif auch günstiger. Daher kommt der Gutachter auch zu einem niedrigeren Schadenwert.

Einzig das mit der vergessenen Spiegelkappe kannst du natürlich reklamieren. Hier solltest du aber auf den Gutachter direkt zugehen, denn woher soll die Versicherung nun wissen, ob du richtig liegst oder nicht.

Ok, danke für deine Antwort.

...und weil der Gutachter meint, er könnte keinen Zusammenhang zu dem Diebstahl erkennen ist das nun fakt? Ich will das sehr ungern auf sich beruhen lassen, denn vorher waren die Kratzer definitiv nicht da.

@Tom9973
Einzig das mit der vergessenen Spiegelkappe kannst du natürlich reklamieren. Hier solltest du aber auf den Gutachter direkt zugehen, denn woher soll die Versicherung nun wissen, ob du richtig liegst oder nicht.

Ansprechpartner für Ihn ist einzig und allein seine Versicherung. Nur mit der kann und sollte er in Verhandlungen treten. Wenn er am Gutachten etwas zu bemängeln hat muss er das gegenüber seinem Vertragsparter tun und das ist seine Versicherung.

Ich habe gerade mit meinem Rechtsanwalt telefoniert. Leider werde ich wohl auf dem Lackschaden sitzen bleiben, weil der Gutachter (natürlich ist er pro Versicherung) es so sieht. Es wäre sehr schwierig zu beweisen, dass der Lackschaden doch durch den Diebstahl kommt. Hätte ich vom Schadenstag vor dem Diebstahl ein Foto der Fahrertür ohne Kratzer, wäre es natürlich etwas anderes. 😉 Hab ich aber natürlich nicht. Nur von Wochen vorher, aber das nutzt nichts.

Wieviel darf die HUK24 nun nochmal vom Nettobetrag abziehen?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 4. Mai 2023 um 16:19:08 Uhr:
Ansprechpartner für Ihn ist einzig und allein seine Versicherung. Nur mit der kann und sollte er in Verhandlungen treten. Wenn er am Gutachten etwas zu bemängeln hat muss er das gegenüber seinem Vertragsparter tun und das ist seine Versicherung.

Rein formal ist das natürlich richtig und wenn er beim Gutachter nicht weiter kommt, dann ist das der einzige machbare belastbare Weg. Darum auch mein Wörtchen "zuerst". Sofern es sich hier um einen offensichtlichen Fehler handelt, dann gibt es schon noch auch die Menschengattung, die bereit sind, diesen unbürokratisch und schnell zu korrigieren. Das dürfte weit weniger nervig sein, als an der Stelle über die Versicherung zu gehen. Darum mein Rat, bei dem ich auch bleibe, es erst einmal beim Gutachter zu versuchen, immer im Bewusstsein, dass man keine direkten Ansprüche an diesen stellen kann.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 4. Mai 2023 um 16:32:19 Uhr:


Ich habe gerade mit meinem Rechtsanwalt telefoniert.

Wollte grade das schreiben, was der dir gesagt hat. Kann mich da also nur anschließen.

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