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Fragen zur Abwicklung eines Diebstahlschadens über die Teilkasko

Themenstarteram 16. Mai 2009 um 10:17

Hallo zusammen,

nun hat es mich leider ganz hart getroffen. Am Dienstag morgen komme ich aus dem Haus und musste feststellen, dass mein geliebter Fabia RS nicht mehr da ist. Nach dem ersten Schock habe natürlich sofort die Polizei geholt und im Anschluß der Versicherung meinen Schaden gemeldet. Zum Glück habe ich eine Teilkasko.

Gestern rief mich dann ein ominöser Außendienstmitarbeiter der directline an, der am kommenden Montag einen Termin mit mir vereinbart hat, um die Schlüssel, Papiere, Rechnungen und auch den Kaufvertrag abzuholen. Als ich dies meinem Kumpel erzählt habe, gab er mir den Tip den Kaufvertrag auf keinen Fall abzugeben, da der Kaufpreis deutlich unter dem Zeitwert des Autos liegt (Fzg. wurde erst vor 3 Monaten gekauft und war ein absolutes Schnäppchen) und ich somit mit deutlichen finanziellen Einbußen zu rechnen hätten.

Meine Frage ist nun, ob ich den Kaufvertrag rausrücken muss oder ob ich einfach sagen kann, dass ich keinen Kaufvertrag mehr habe? Denn wenn die Versicherung die Regulierung auf Basis meines Kaufpreises abzgl. eines Nutzungsgeldes vornimmt bekomme ich ja so wenig Geld, dass ich mir kein vergleichbares Auto kaufen kann. Was soll ich also tun? Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation? Wie läuft die Regulierung im Allgemeinen so ab? Freue mich über jeden Tip.

Besten Dank.

Gruß Frank

Beste Antwort im Thema

Hallo Frank,

 

bestell mal deinem Stammtischexperten einen schönen Gruß. Er hat keine Ahnung und sülzt dummes Zeug.

 

Selbstverständlich musst du den Kauvertrag einreichen, der Kaufpreis ist hier nebensächlich, dass hat ganz andere Gründe.

 

Du bekommt von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert, das ist der Betrag den du aufwenden musst um ein gleichwertiges (nicht identisches) Fahrzeug am Markt zu erwerben.

 

Wenn du hier beim Kauf ein Schnäppchen gemacht hast, ist das schön für dich, aber wie gesagt nicht von wesentlicher Bedeutung.

 

Du könntest das Fahrzeug ja auch geschenkt bekommen haben, folgt man deinem Stammtischexperten wäre der WBW dann ja  wohl 0 Euro ......:rolleyes:

 

Reichst du den Kaufertrag allerdings nicht ein und erzählst der Versicherung hier irgendwelche Märchen, kann ich dir jetzt schon versichern, dass sich die Regulierung erheblich verzögern wird. 

 

Und noch einen Merksatz zur Info:

 

Unwahre, unvollständige oder falsche Angaben gegenüber der Versicherung können zum Versagen des Versicherungschutzes führen, auch wenn Sie für die Schadenfeststellung folgenlos geblieben sind.  

 

 

Gruß

 

Delle

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Hallo Frank,

 

bestell mal deinem Stammtischexperten einen schönen Gruß. Er hat keine Ahnung und sülzt dummes Zeug.

 

Selbstverständlich musst du den Kauvertrag einreichen, der Kaufpreis ist hier nebensächlich, dass hat ganz andere Gründe.

 

Du bekommt von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert, das ist der Betrag den du aufwenden musst um ein gleichwertiges (nicht identisches) Fahrzeug am Markt zu erwerben.

 

Wenn du hier beim Kauf ein Schnäppchen gemacht hast, ist das schön für dich, aber wie gesagt nicht von wesentlicher Bedeutung.

 

Du könntest das Fahrzeug ja auch geschenkt bekommen haben, folgt man deinem Stammtischexperten wäre der WBW dann ja  wohl 0 Euro ......:rolleyes:

 

Reichst du den Kaufertrag allerdings nicht ein und erzählst der Versicherung hier irgendwelche Märchen, kann ich dir jetzt schon versichern, dass sich die Regulierung erheblich verzögern wird. 

 

Und noch einen Merksatz zur Info:

 

Unwahre, unvollständige oder falsche Angaben gegenüber der Versicherung können zum Versagen des Versicherungschutzes führen, auch wenn Sie für die Schadenfeststellung folgenlos geblieben sind.  

 

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 8:42

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Selbstverständlich musst du den Kaufvertrag einreichen, der Kaufpreis ist hier nebensächlich, dass hat ganz andere Gründe.

Du bekommt von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert, das ist der Betrag den du aufwenden musst um ein gleichwertiges (nicht identisches) Fahrzeug am Markt zu erwerben.

Wenn du hier beim Kauf ein Schnäppchen gemacht hast, ist das schön für dich, aber wie gesagt nicht von wesentlicher Bedeutung.

Welche anderen Gründe sollen das denn sein? Ich kann mir da nichts anderes vorstellen, außer dass sie auf Basis des Kaufpreises regulieren wollen?!?!

Am konkreten Beispiel sieht das so aus, dass ich für das Fzg. im Februar nur 10000,00 € bezahlt habe und seitdem ca. 3000 km gefahren bin. Ein vergleichbares Fzg. kostet aber heute in den bekannten Autobörsen um die 11500-12000€. Ich kann mir da wirklich nicht vorstellen, dass die Versicherung da einfach diesen Betrag zahlen sollte. Falls sie das ernsthaft vor hätte,bräuchte sie ja meinen Kaufvertrag nicht? Verstehe ich einfach nicht?!?!? Hatte den nicht schon jemand einen vergleichbaren Fall?

Was wäre denn eigentlich beim geschilderten Fall mit der Schenkung, da gibt es ja auch keinen Kaufvertrag?

Viele Frage. Danke für Euren Support.

Schönes Restwochenende

Gruß Frank

Schon mal etwas von Eigentumsnachweis gehöhrt?

 

Ich hab dir hier bereits alles notwendige geschrieben.

 

Und so wie ich es geschrieben habe, kann es eigentlich auch jeder verstehen, wenn man nur will.

 

Auch wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird habe ich dir erklärt. 

 

Wie oft möchtest du denn deine Fragen noch beantwortet haben?, einmal richtig müsste eingentlich reichen.

 

Glaub es was ich dir geschrieben habe, oder lass es einfach bleiben.

 

Und wenn du mir nicht glauben willst, mach doch einfach, wass du willst, aber jammere nacher nicht herum wenn es Probleme mit deiner Versicherung gibt.

am 17. Mai 2009 um 15:59

Jau, ich kaufe mein Auto (z.B. 10.000 Euro Wert) für einen Euro. Entsprechender Kaufvertrag wird gemacht. Auto wird gestohlen und ich bekomme einen Euro von der Versicherung. Hallo TE in welcher Welt lebst du. Ich habe ein super Geschäft gemacht und nicht die Versicherung.

Es gibt es Mitarbeiter und Außendienstmitarbeiter. Aber keine ominösen Mitarbeiter. Weder im Innen- noch im Außendienst.

Na ja, du kannst ja den Kaufvertrag für dich behalten und der Versicherung ein Märchen erzählen.

Dann kann es passieren, dass sie ganz Leistungsfrei ist.

Wer von mir Geld möchte muss auch belegen, das die entsprechenden Gegenstände ihm gehören.

Sonst könnte ja jeder kommen.

In diesem Sinn

Frank

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 22:09

Mensch Jungs habt doch bitte mal ein bißchen Verständnis für meine Unsicherheit. Ich habe bisher noch keine Erfahrungen in diesem Bereich und mache mir schlicht und ergreifend Sorgen, da es für meine Verhältnisse um relativ viel Geld geht. Also bitte nicht so aggressiv, ich habe doch in keinster Weise gesagt, dass ich Euren Rat nicht befolgen werde. Also in jedem Fall vielen Dank für Aufschlauen und ein schönes Restwochenende ;-).

Gruß Frank

am 18. Mai 2009 um 10:16

Nach einem Schadenereignis hat der Geschädigte gegenüber seiner Kaskoversicherungen sogenannte Obliegenheiten zu erfüllen. Dazu gehören auch vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere auch zum Kaufpreis eines Fahrzeuges.

 

Wer den Kaufvertrag nicht vorlegt und zum Kaufpreis unwahre Angaben macht, spielt letztlich mit seinem Versicherungsschutz. Es kann daher nur dringend davon abgeraten werden, falsche Angaben zu machen. Lügen haben kurze Beine und kommen letztlich doch raus.

 

Gerade bei einem Fahrzeugdiebstahl hängt auch vieles von der Glaubwürdigkeit des Geschädigten ab, zumal es eher der Normalfall ist, dass man für den Diebstahl selbst keine Zeugen zur Verfügung hat. Und was spricht mehr gegen die Glaubwürdigkeit, wenn man bereits bei der einfachen Frage zum Kaufpreis des Fahrzeuges vorsätzlich falsche Angaben macht?

 

Ärger wäre vorprogrammiert und von einer erwünscht schnellen Schadenbearbeitung und –regulierung ist man weit entfernt.

 

Sollte man später mit dem vom Versicherer ermittelten Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeuges berechtigterweise nicht einverstanden sein, so gibt es noch immer genügend legale Wege und Mittel, zu seinem Recht zu kommen. Mit falschen Angaben erreicht man dies in jedem Fall nicht.

Die Bewertung des Fahrzeuges wird per Schwacke vorgenommen.

Ein preiswerter Einkauf deinerseits wird hier nicht zum Nachteil.

Solltest du mit dem Gutachten nicht einverstanden sein, kannst du auch selbst eines

erstellen lassen.

Alle anderen Unterlagen musst du aushändigen, achte auf einen Beleg vor allem für die Schlüssel.

Ich denke, eigentlich wurde alles gesagt:

Entscheidend ist der akutelle Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug undd nicht, was Du mal bezahlt hast.

Deutlicher wird das, wenn Du Dir vorstellst, dass Dir z.B. nicht Dein Auto, sondern ein Kusntgegenstand gestohlen wurde, den Du vor Jahrzehnten für 500,- DM eingekauft hast, der jetzt aber mit 500.000,- Euro bewertet wird. Vorausgesetzt er ist entsprechend hoch versichert.

Der Kaufbeleg dient als einfahcste Form des Eigentumsnachweises.

Bei der Hausratversicherung hast Du das gleiche Problem, dass Du irgendwie nachweisen musst, dass Du den Artikel, den Du als gestohlen gemeldet hast, auch im Eigentum besessen hast.

am 18. Mai 2009 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von uwe_potsdam

Die Bewertung des Fahrzeuges wird per Schwacke vorgenommen.

Die Zeiten, in denen Schwacke ein Maßstab waren, sind vorbei. Ersetzt wird der Wert, den ein Versicherungsnehmer aufwenden muß, um ein vergleichbares Fahrzeug wieder erwerben zu können.

 

Zitat:

Original geschrieben von Drloet

Der Kaufbeleg dient als einfahcste Form des Eigentumsnachweises.

In der Kaskoversicherung muss kein Eigentumsnachweis zum Fahrzeug geführt werden. Dazu wird der Kaufbeleg vom Versicherer auch nicht verlangt.

 

 

 

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