Diebstahl - fehlerhaftes Abspeichern von Daten auf Schlüssel
Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, ich bin im Moment an einen Punkt kompletter Verzweiflung angelangt.
Meine 1er BMW wurde im März gestohlen. Es war ein 2008er Neuwagen mit Navi Prof und Keyless Go. Meine Schadenmeldung bei meiner Versicherung führte zu umfangreichen Ermittlungen und die Allianz teilte mir im August (!) mit, dass der Schaden nicht reguliert wird. Dem voraus ging ein Gutachten durch einen unabhängigen (?) Gutachter. Der stellte fest, dass die auf dem Fahrzeugschlüssel vermerkten Daten nicht zu dem geschilderten Tathergang passen. Laut Gutachten wurde das Auto zwei Wochen vor dem Diebstahl nicht mehr bewegt. Also Anfang März letzte Bewegung, Mitte März Diebstahl.
Dies ist nun der Hauptgrund für die Nichtregulierung. Ich Blödkopf habe keine Rechtsschutzversicherung und betreibe nun Faktenfindung, ob ein Prozess nicht ins Leere führt, da das Prozessrisiko sehr hoch ist.
Insbesondere beschäftigen mich diese Fragen:
1. Gibt es hier Erfahrungen, dass die Datenspeicherung nicht richtig funktioniert (insbesondere an die BMW Servicetechniker)?
2. Wie kann das überhaupt sein? Kann sich jemand erklären, worauf die Fehlfunktion beruht?
Besten Dank für jegliche Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von I 535
wildschaden an frontklappe durch fasan:- als erstes notierte sich der "gelehrte" die reifengrösse und profiltiefe und km-stand
- anschließend überprüfte er die komplette FZG-Beleuchtungnach 10 min begann er dann mal den eigentlichen wildschaden zu dokumentieren.
Hallo,
das hat nichts mit Ahnung von Fahrzeugtechnik zu tun. Es wird erstmal abgecheckt, ob das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Bei falscher oder mangelhafter Bereifung oder mangelhafter Beleuchtung wäre dir ein Mitverschulden angehängt worden.
Gruß
Rainer
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von redbiker
Es mag stimmen, was Du schreibst, Jens.
Aber würde denn eine allgemeine Rechtsschutzversicherung (die die Wenigsten haben) hier nützen? Schließlich muß gegen die eigene KFZ-Versicherung geklagt werden. Und soweit ich mich erinnere, steht bei Rechtsschutzversicherungen im Kleingedruckten, daß Klagen gegen Versicherungen nicht gedeckt sind.
Und im Allgemeinen hat man ja die Rechtsschutz da, wo man auch die anderen Versicherungen hat.
Daas war mir so nicht bekannt, ist aber ein ganz schönes Kartell, wenn die ihre eigenen Machenschaften decken...
Zitat:
Original geschrieben von redbiker
Und soweit ich mich erinnere, steht bei Rechtsschutzversicherungen im Kleingedruckten, daß Klagen gegen Versicherungen nicht gedeckt sind.
So ist das bei meiner Rechtschutzversicherung auch. Wahrscheinlich sind die Chancen bei einer Klage gegen Versicherungen einfach zu gering.
Meine Strategie würde ich so aufbauen:
1. Es wird doch jemanden geben, der bezeugen kann, dass das Auto bewegt wurde. (Nachbarn, Mitfahrer, Kollegen) Damit kann man die Beweiskraft des Schlüssels in Frage stellen.
2. Es muss die Frage beantwortet werden, warum du gelogen haben solltest. Wenn du den Diebstahl des Autos in Auftrag gegeben hättest und einen Monat mit der Anzeige gewartet hättest, um den Dieben eine Vorsprung zu geben, dann hättest du doch nicht gesagt, dass das Auto bis zum letzten Tag gefahren wurde. Damit hättest du dich ja zum Trottel des Monats qualifiziert.
Zitat:
Original geschrieben von redbiker
Und im Allgemeinen hat man ja die Rechtsschutz da, wo man auch die anderen Versicherungen hat.
... genau das sollte man wohl möglich nicht haben, denn - wie Du richitg schreibst - es ist es normal, dass Eigenschäden nicht im RS versichert sind. Und deshalb Klagen gegen den EIGENEN Versicherer nicht inkludiert sind. Habe deshalb auch meine RS bei einem, wo ich nichts anderes habe.
Würde hier im besagtem Fall einen RA für Versicherungs - + AutoRecht aufsuchen! 🙂
Gruß Micha
Hallo Thread-Eröffner,
ich habe irgendwo Unterlagen von BMW liegen aus denen hervorgeht, dass der interne Scpeicher des Schlüssels nur unter bestimten Bedingungen (Mindeststrecken bzw. Geschwindigleiten) geupdatet wird.
Ich müsste das raussuchen.
Kann ich Dir damit helfen?
Falls ja, schick mir bitte eine PN
Simon
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von positroneone
...
Ich habe nächste Woche Dienstag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und wir tragen die Fakten zusammen. Er will erstmal die Faktenlage prüfen und die Erfolgschancen einschätzen.Kann euch ja auf dem Laufenden halten!
...
Ich habe den Thread verfolgt, mich aber bisher mit Kommentaren zurückgehalten. Allerdings würde mich doch das Ergebnis deines Gespräches beim Rechtsanwalt interessieren.
Zum Thema Rechtsschutz gegen Versicherungen habe ich in meinem Vertrag nachgesehen und konnte bzgl. Ausschlüsse nur folgendes finden:
§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen
...
(2)
...
h) aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen den Versicherer oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen;
...
Ich interpretiere das so, dass ich bei Klagen gegen meinen Rechtsschutzversicherer keinen Rechtsschutz genieße, gegenüber anderen Versicherern (da ich keinen expliziten Ausschluss gegen solche finden kann) jedoch durchaus!
Das war auch für mich der Grund, die Rechtsschutzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen, bei dem ich keine weitere Versicherung abgeschlossen habe, um mich bei einem evtl. Streitfall nicht selbst zu blockieren!
Zitat:
Original geschrieben von neowax
Servus,habe das Thema gerade gelesen und dazu eine Anmerkung.
Als ich letztens mein Coupe (auch mit Comfort - Zugang) bei Freundlichen hatte,
musste der Kollege den Schlüssel in "Schloss" stecken, um die Daten zu aktualisieren.So automatisch (wenn du den Schlüssel immer in der Tasche hast) geht das scheinbar nicht.
Falls die Versicherung nicht auf die Idee gekommen ist, vielleicht nochmal den Freundlichen
darauf ansprechen??Fiel mir gerade mal ein und vielleicht hilft es dir!!
Viel Erfolg und beste Grüsse
yepp,
kann ich bestätigen. war bei mir auch so.
mein service berater fragte mich,bei der auftragserstellung, ob xxxxx km stimmen können und ich sagte ihm dann das es 1500km mehr sind. daraufhin ist er kurz ans auto und hat den schlüssel ins schloss gesteckt und km stand sowie service intervalle passten dann genau. das kommt auch hin weil ich 2 wochen zuvor in der waschstrasse war und ich beim e61 nur mit gestecktem schlüssel in "n" den motor abstellen kann.
evtl. kann die bmw kundenbetreuung einen spezialisten diesbezüglich vermitteln ?!
vielen gutachtern fehlt scheinbar wirklich der einblick in fahrzeugspezifische technik.
bestes beispiel bei einem gutachter der durch meine versicherung beauftragt wurde:
wildschaden an frontklappe durch fasan:
- als erstes notierte sich der "gelehrte" die reifengrösse und profiltiefe und km-stand
- anschließend überprüfte er die komplette FZG-Beleuchtung
nach 10 min begann er dann mal den eigentlichen wildschaden zu dokumentieren.
Zitat:
Original geschrieben von I 535
wildschaden an frontklappe durch fasan:- als erstes notierte sich der "gelehrte" die reifengrösse und profiltiefe und km-stand
- anschließend überprüfte er die komplette FZG-Beleuchtungnach 10 min begann er dann mal den eigentlichen wildschaden zu dokumentieren.
Hallo,
das hat nichts mit Ahnung von Fahrzeugtechnik zu tun. Es wird erstmal abgecheckt, ob das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Bei falscher oder mangelhafter Bereifung oder mangelhafter Beleuchtung wäre dir ein Mitverschulden angehängt worden.
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von roadrunner1802
Hallo,
das hat nichts mit Ahnung von Fahrzeugtechnik zu tun. Es wird erstmal abgecheckt, ob das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Bei falscher oder mangelhafter Bereifung oder mangelhafter Beleuchtung wäre dir ein Mitverschulden angehängt worden.
Eben - manche Leute unterschätzen das Fahren mit einem defekten Scheinwerfer oder mit minimaler Profiltiefe ("da fahr ich halt vorsichtig"😉. Da kann einem selbst bei unverschuldetem Unfall ein Strick draus gedreht werden.
Gibt es in diesem Fall eigentlich was neues?
Was sagt der Anwalt?
Oder hat die Allianz schon auf ein Anwaltschreiben reagiert?
Hallo Positroneone,
leider habe ich erst jetzt das Thema gelesen.
Ich hätte "das Pferd" anders aufgezäumt:
M. E. begeht die Allianz dir gegenüber mit der Nichtherausgabe der Schlüssel
eine Nötigung. Ich hätte über meinen RA oder der Polizei eine Anzeige gegen
die Allianz gestartet. Dann hätte ich über einen Richter eine einstweilige
Verfügung zur Herausgabe der Schlüssel beantragt. Anschließend kann man
das Gericht auffordern, dass diese einen unabhängigen Gutachter (evtl. einen
Kriminaltechniker der Polizei) den Schlüssel untersucht.
Eventuell kann ich dir mit den Vorschlägen helfen.
Gruß
Jagdhorni
Hallo Positroneone,
bin durch Zufall auf Ihren Thread gestoßen, da ich nach den dort erwähnten Suchbegriffen gesucht habe.
Vorweg: Ich möchte keine Eigenwerbung betreiben!!!
Zur Sache: Ich bin Rechtsanwalt und vertrete einen Kunden wegen eines gestohlenen BMW 650 Coupé. Raten Sie mal wer der Gegner ist und raten Sie mal, was die vortragen...
Ich erleichtere Ihnen das Raten; Der gegnerische Vortrag ist fast genau IDENTISCH mit dem Ihren, es wird - ohne Vorlage eines entsprechenden Gutachtens - vorgetragen, dass die im Schlüssel abgespeicherten Benutzungsdaten nicht mit den Angaben des Klägers überein stimmen und man deswegen nicht zahlt. Offensichtlich hat dieses Vorgehen Methode...
Derzeit ist der Rechtsstreit in der Phase, dass ein gerichtliches Sachverständigengutachten beauftragt werden wird, der begutachten soll, wie der Schlüssel tatsächlich "innen aussieht". Ich meine jedoch, dass man einen entsprechenden Nachweis hier gar nicht führen kann, ist der Schlüssel doch seit Monaten bei der Allianz, wo er auch hätte manipuliert werden können. Schließlich muss die Allianz hier nachweisen, dass
- bereits BEI ABGABE DES SCHLÜSSELS (an die Versicherung) die Nutzungsdaten so abgespeichert waren, wie sie jetzt vorgetragen sind und
- dass nichts nachträglich rummanipuliert wurde wie auch die Tatsache,
- dass die Datenauf dem Schlüssel ABSOLUT SICHER sind und sich da keine Fehler (etwa durch eine leere Batterie im Schlüssel, durch Fallenlassen, durch einen Eingriff beim letzten Kundendienst o.Ä.) einschleichen können;
Die Beweislast dafür liegt laut dem in der Sache angerufenen LG München bei der Allianz. Bin jetzt mal gespannt, zu sehen, wie die das machen wollen....:-)
Wie sieht es denn jetzt bei Ihnen aus? Haben die gezahlt? Haben Sie geklagt? Würde bei Gelegenheit um Rückmeldung bitten, ggf. können Sie ja auch von unseren Ergebnissen profitieren.
Gruß MB01
Zitat:
Original geschrieben von mb01
Hallo Positroneone,bin durch Zufall auf Ihren Thread gestoßen, da ich nach den dort erwähnten Suchbegriffen gesucht habe.
Vorweg: Ich möchte keine Eigenwerbung betreiben!!!Zur Sache: Ich bin Rechtsanwalt und vertrete einen Kunden wegen eines gestohlenen BMW 650 Coupé. Raten Sie mal wer der Gegner ist und raten Sie mal, was die vortragen...
Ich erleichtere Ihnen das Raten; Der gegnerische Vortrag ist fast genau IDENTISCH mit dem Ihren, es wird - ohne Vorlage eines entsprechenden Gutachtens - vorgetragen, dass die im Schlüssel abgespeicherten Benutzungsdaten nicht mit den Angaben des Klägers überein stimmen und man deswegen nicht zahlt. Offensichtlich hat dieses Vorgehen Methode...Derzeit ist der Rechtsstreit in der Phase, dass ein gerichtliches Sachverständigengutachten beauftragt werden wird, der begutachten soll, wie der Schlüssel tatsächlich "innen aussieht". Ich meine jedoch, dass man einen entsprechenden Nachweis hier gar nicht führen kann, ist der Schlüssel doch seit Monaten bei der Allianz, wo er auch hätte manipuliert werden können. Schließlich muss die Allianz hier nachweisen, dass
- bereits BEI ABGABE DES SCHLÜSSELS (an die Versicherung) die Nutzungsdaten so abgespeichert waren, wie sie jetzt vorgetragen sind und
- dass nichts nachträglich rummanipuliert wurde wie auch die Tatsache,
- dass die Datenauf dem Schlüssel ABSOLUT SICHER sind und sich da keine Fehler (etwa durch eine leere Batterie im Schlüssel, durch Fallenlassen, durch einen Eingriff beim letzten Kundendienst o.Ä.) einschleichen können;Die Beweislast dafür liegt laut dem in der Sache angerufenen LG München bei der Allianz. Bin jetzt mal gespannt, zu sehen, wie die das machen wollen....:-)
Wie sieht es denn jetzt bei Ihnen aus? Haben die gezahlt? Haben Sie geklagt? Würde bei Gelegenheit um Rückmeldung bitten, ggf. können Sie ja auch von unseren Ergebnissen profitieren.
Gruß MB01
Zitat:
Original geschrieben von gd07
Zitat:
Original geschrieben von mb01
Hallo Positroneone,bin durch Zufall auf Ihren Thread gestoßen, da ich nach den dort erwähnten Suchbegriffen gesucht habe.
Vorweg: Ich möchte keine Eigenwerbung betreiben!!!Zur Sache: Ich bin Rechtsanwalt und vertrete einen Kunden wegen eines gestohlenen BMW 650 Coupé. Raten Sie mal wer der Gegner ist und raten Sie mal, was die vortragen...
Ich erleichtere Ihnen das Raten; Der gegnerische Vortrag ist fast genau IDENTISCH mit dem Ihren, es wird - ohne Vorlage eines entsprechenden Gutachtens - vorgetragen, dass die im Schlüssel abgespeicherten Benutzungsdaten nicht mit den Angaben des Klägers überein stimmen und man deswegen nicht zahlt. Offensichtlich hat dieses Vorgehen Methode...Derzeit ist der Rechtsstreit in der Phase, dass ein gerichtliches Sachverständigengutachten beauftragt werden wird, der begutachten soll, wie der Schlüssel tatsächlich "innen aussieht". Ich meine jedoch, dass man einen entsprechenden Nachweis hier gar nicht führen kann, ist der Schlüssel doch seit Monaten bei der Allianz, wo er auch hätte manipuliert werden können. Schließlich muss die Allianz hier nachweisen, dass
- bereits BEI ABGABE DES SCHLÜSSELS (an die Versicherung) die Nutzungsdaten so abgespeichert waren, wie sie jetzt vorgetragen sind und
- dass nichts nachträglich rummanipuliert wurde wie auch die Tatsache,
- dass die Datenauf dem Schlüssel ABSOLUT SICHER sind und sich da keine Fehler (etwa durch eine leere Batterie im Schlüssel, durch Fallenlassen, durch einen Eingriff beim letzten Kundendienst o.Ä.) einschleichen können;Die Beweislast dafür liegt laut dem in der Sache angerufenen LG München bei der Allianz. Bin jetzt mal gespannt, zu sehen, wie die das machen wollen....:-)
Wie sieht es denn jetzt bei Ihnen aus? Haben die gezahlt? Haben Sie geklagt? Würde bei Gelegenheit um Rückmeldung bitten, ggf. können Sie ja auch von unseren Ergebnissen profitieren.
Gruß MB01
Zitat:
Original geschrieben von gd07
Zitat:
Original geschrieben von mb01
Hallo Positroneone,bin durch Zufall auf Ihren Thread gestoßen, da ich nach den dort erwähnten Suchbegriffen gesucht habe.
Vorweg: Ich möchte keine Eigenwerbung betreiben!!!Zur Sache: Ich bin Rechtsanwalt und vertrete einen Kunden wegen eines gestohlenen BMW 650 Coupé. Raten Sie mal wer der Gegner ist und raten Sie mal, was die vortragen...
Ich erleichtere Ihnen das Raten; Der gegnerische Vortrag ist fast genau IDENTISCH mit dem Ihren, es wird - ohne Vorlage eines entsprechenden Gutachtens - vorgetragen, dass die im Schlüssel abgespeicherten Benutzungsdaten nicht mit den Angaben des Klägers überein stimmen und man deswegen nicht zahlt. Offensichtlich hat dieses Vorgehen Methode...Derzeit ist der Rechtsstreit in der Phase, dass ein gerichtliches Sachverständigengutachten beauftragt werden wird, der begutachten soll, wie der Schlüssel tatsächlich "innen aussieht". Ich meine jedoch, dass man einen entsprechenden Nachweis hier gar nicht führen kann, ist der Schlüssel doch seit Monaten bei der Allianz, wo er auch hätte manipuliert werden können. Schließlich muss die Allianz hier nachweisen, dass
- bereits BEI ABGABE DES SCHLÜSSELS (an die Versicherung) die Nutzungsdaten so abgespeichert waren, wie sie jetzt vorgetragen sind und
- dass nichts nachträglich rummanipuliert wurde wie auch die Tatsache,
- dass die Datenauf dem Schlüssel ABSOLUT SICHER sind und sich da keine Fehler (etwa durch eine leere Batterie im Schlüssel, durch Fallenlassen, durch einen Eingriff beim letzten Kundendienst o.Ä.) einschleichen können;Die Beweislast dafür liegt laut dem in der Sache angerufenen LG München bei der Allianz. Bin jetzt mal gespannt, zu sehen, wie die das machen wollen....:-)
Wie sieht es denn jetzt bei Ihnen aus? Haben die gezahlt? Haben Sie geklagt? Würde bei Gelegenheit um Rückmeldung bitten, ggf. können Sie ja auch von unseren Ergebnissen profitieren.
Gruß MB01